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Kulturgutschutz Hamburg: “Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke”

Bei http://kulturgutschutz-deutschland.de annoncierte die Freie und Hansestadt Hamburg jüngst unter dem o.g. Titel das eingeleitete Verfahren zur Eintragung in das Verzeichnis nationalen Kulturguts für 194 Einheiten beweglichen Kulturguts: http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/Hamburg/06401.html?nn=1003270&block=AllesDruckversion

Auffallend in der Annonce ist die Erwähnung “Gutenberg aus Mainz” bei den Druckern. Offiziell hat die Hansestadt keinen Gutenberg-Druck aufzuweisen. Welche Zimelien hat die Stadt bislang noch nicht bei sich bemerkt, die – wie zu lesen ist – als detaillierte Liste der Objekte mit 199 Positionen in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde – Staatsarchiv (Az. ST6341/01) einzusehen seien?


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
FeliNo (22. November 2014). Kulturgutschutz Hamburg: “Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke” Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bgxx


4 Gedanken zu „Kulturgutschutz Hamburg: “Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke”“

  1. Vielleicht handelt es sich ja auch um Stücke, die in Hamburg nur lagern, z.B. die eines gewissen Händlers, dessen Geschäftsräume 2012 nach Basel verlegt wurden…

    1. 2 x Sherlock Holmes?:-) Nun, bei Sherlock Holmes im Doppelpack hat Dr. Watson womöglich nicht viel mehr beizutragen, als dass das Hamburger Transparenzportal, das gerühmte, die in der Meldung zur Einsicht bereitliegend erklärte Liste leider nicht anzeigt (schade eigentlich in diesem Fall, aber vielleicht erlauben die Ämter dies bei laufenden Verfahren eben doch noch nicht).

      Eine Suche im GW in der “allgemeinen Recherche” nach “BSchäfer”, der GW-Kennung der Sammlung, liefert eindruckvolle 234 Nummern, dabei alle in der Meldung erwähnten Inkunabeldrucker (Feyerabend und die Wittenberger Brüder Lotter als Druckerberühmtheiten des 16. Jahrhunderts aus naheliegenden Gründen nicht).

      Arbeitshypothesen sind nicht unüblich. Und es gibt kaum “lebende” Privatsammlungen in D (vom KultgSchG einzig gemeint), die z. B. was aus der B 42 horten und 200 Exemplare dazu – das sind um die zwei Dutzend Kisten -, die den Amtsschimmel in Bewegung setzen könnten. Meint jedenfalls Dr. Watson mit seinem geringeren Verstande.

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