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Signierung elektronischer Dokumente

http://www.heise.de/newsticker/meldung/67685

Wer will in zwanzig Jahren nachweisen, dass ein elektronisches Dokument wirklich das Original ist? Durch die Signierung und, besser noch die kontinuierliche Neusignierung, und das möglichst mit akkreditierten Signaturverfahren, kann man auch nach zwanzig Jahren das vorlegen, was die Juristen ein beweissicheres Dokument nennen. Damit das sinnvoll gemacht werden kann, hat das vom Wirtschaftsministerium geförderte Projekt ArchiSig das gerade seine Abschlusspublikation veröffentlicht hat, eine Lösung geschaffen, die den lästigen Prozess komplett automatisiert. “Jedes Jahr ruft das im Projekt entwickelte Archivierungsprogramm die Sicherheitseignung der in meinem Archiv verwendeten Verfahren ab, checkt, welche Verfahren unsicher sind und veranlasst dann automatisiert die Neusignierung, zum Beispiel durch eine neue Signatur der Bundesnetzagentur”, erklärt Alexander Roßnagel, Rechtsprofessor an der Universität Kassel. […]


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Dezember 2005). Signierung elektronischer Dokumente. Archivalia. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c1bc


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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