Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/839517
Der vorliegende deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist recht vage gefasst und hat jede Menge Schlupflöcher, die bisher vorliegenden Stellungnahmen sind aussagearm. Archive, Bibliotheken und Museen fallen ebenso wie Rundfunkanstalten nicht unter das Informationsweiterverwendungsgesetz.
Beispiele für Anwendungen: Geodaten, Wetterdaten, Gerichtsentscheidungen (JURIS).
Update:
Siehe http://www.informationsweiterverwendungsgesetz.de
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Januar 2006). Informationen des öffentlichen Sektors. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c1aa
URL-Korrektur jetzt:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/Informationsgesellschaft/informationen-des-oeffentlichen-sektors.html