“Die Veröffentlichung eines Fotos auf der Deutschlandradio-Website stellt keine kommerzielle Nutzung im Sinn der «Creative Commons Legal Code Attribution-Non Commercial 2.0» (CC-Lizenz) dar. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 31.10.2014 entschieden (Az.: 6 U 60/14). ”
Volltext ist noch nicht im Netz.
http://www.urheberrecht.org/news/5296
Zur Vorinstanz, die das anders gesehen hatte:
http://archiv.twoday.net/stories/714912051 m.w.N.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. November 2014). Deutschlandradio ist kein kommerzieller Nutzer im Sinne der CC-Lizenz. Archivalia. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bgxl