Deutschlandradio ist kein kommerzieller Nutzer im Sinne der CC-Lizenz

“Die Veröffentlichung eines Fotos auf der Deutschlandradio-Website stellt keine kommerzielle Nutzung im Sinn der «Creative Commons Legal Code Attribution-Non Commercial 2.0» (CC-Lizenz) dar. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 31.10.2014 entschieden (Az.: 6 U 60/14). ”

Volltext ist noch nicht im Netz.

http://beck-aktuell.beck.de/news/olg-k-ln-foto-auf-webseite-des-deutschlandradios-ist-keine-kommerzielle-nutzung-im-sinn-der-cc

http://www.loschelder.de/de/rechtsanwaelte/aktuelles-rechtsfragen/details0/artikel/deutschlandradio-ist-kein-kommerzieller-nutzer-im-sinne-der-cc-lizenz.html

http://www.urheberrecht.org/news/5296

Zur Vorinstanz, die das anders gesehen hatte:

http://archiv.twoday.net/stories/714912051 m.w.N.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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