“Die Veröffentlichung eines Fotos auf der Deutschlandradio-Website stellt keine kommerzielle Nutzung im Sinn der «Creative Commons Legal Code Attribution-Non Commercial 2.0» (CC-Lizenz) dar. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 31.10.2014 entschieden (Az.: 6 U 60/14). ”
Volltext ist noch nicht im Netz.
http://www.urheberrecht.org/news/5296
Zur Vorinstanz, die das anders gesehen hatte:
http://archiv.twoday.net/stories/714912051 m.w.N.