Mich erreichte folgende Anfrage:
Wie kann ein Antiquar 628 Archivalien aus dem 16.-18. Jh.
anbieten und woher hat er die?
Antiquariat Schilbach
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Es handelt sich um “Amtsdrucksachen”, Gelegenheitsschriften. Es sind verschiedenste legale Quellen denkbar:
1. Dublettenabgaben aus Archiven (bzw. Archivbibliotheken) und Bibliotheken
2. Abgaben sprengelfremder Unterlagen aus Archiven (bzw. Archivbibliotheken) und Bibliotheken
3. Auflösung historischer Sammelbände, die z.B. aus Privatbibliotheken (Adelsbibliotheken) stammen können.
4. Übernahme von Sammlern, die sich auf solche ephemeren Drucke spezialisiert haben.
Hinsichtlich von 1 und 2 vertrete ich die Ansicht, dass bei Abgaben aus Archiven diese sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Auch die in der Archivbibliothek vorhandenen Materialien partizipieren an dem Unveräußerlichkeitsgrundsatz von Archivgut. Eine Abgabe an andere Archive gilt im allgemeinen als legitim, eine Abgabe an den Handel erweckt doch erhebliche Bedenken. Werden Drucksachen aus einem territorialgeschichtlichen Bestand (etwa einem herrschaftsarchiv) separiert und in der Archivbibliothek verwahrt, so bleiben sie doch Provenienzschriftgut, auch wenn es sich um zeitgenössische Deduktionensammlungen oder Sammlungen ähnlicher Schriften handelt, die von Verwaltungsbeamten zu Vergleichszwecken angelegt wurden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. März 2006). Historische Dokumente im ZVAB. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c176