Wieso sollte Anne Franks Tagebuch nicht gemeinfrei werden?

http://www.theglobeandmail.com/news/world/anne-franks-diary-in-a-copyright-law-paradox-70-years-after-her-death/article27244584

Nach deutschem Recht ist es eindeutig: Am 1. Januar 2016 werden die urheberrechtlich geschützten Werke von Anne Frank gemeinfrei. Der Text der kritischen Edition von 1986 war nach § 71 UrhG nur 25 Jahre geschützt, also bis 2011.

Update:
http://www.nytimes.com/2015/11/14/books/anne-frank-has-a-co-as-diary-gains-co-author-in-legal-move.html?_r=1

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=38704


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Wieso sollte Anne Franks Tagebuch nicht gemeinfrei werden?“

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