http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=69
“In der Sache ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken und öffentlichen Bibliotheken an Sonn- oder Feiertagen zur Befriedigung an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer Freizeitgestaltung nicht erforderlich, weil DVDs, Computerspiele oder Bücher für eine Nutzung am Sonn- oder Feiertag vorausschauend schon an Werktagen ausgeliehen werden können. Es stellt keinen erheblichen Schaden i.S.d. des Gesetzes dar, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter den Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.”
Den kritischen Kommentaren von Steinhauer auf INETBIB (“Skandalöse Fehlentscheidung!!”) ist voll und ganz zuzustimmen.
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54413.html
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54424.html
“Dass ausgerchnet die Kirchen dagegen geklagt haben, ist skandalös, da sie ihre eigenen Bibliotheken vorzugsweise sonntags öffnen.”
Solange sich die Öffnungszeiten von Kulturinstitutionen unter der Woche nicht an den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung orientieren, habe ich kein Verständnis für “Sonntagsruhe”. Hochschulbibliotheken haben ohnehin kein Problem mit der Sonntagsöffnung, wieso gilt für öffentliche dann etwas anderes?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. November 2014). Vertrotteltes Bundesverwaltungsgericht torpediert Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken. Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bgxa