http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/05/11/neue_benutzunugsordnung_fur_die_landesar~791399
macht auf die neue Benutzungsordnung aufmerksam, die natürlich auf dem Server des Landesarchivs noch nicht präsent ist. Für 7 Euro kann man sie bei
http://recht.makrolog.de/bgblplus/payment_neu.nsf/paymentInfo?openform&synonym=BW_GBl&id=2006S110B112a
erwerben.
§ 7 Abs. 1 sagt “Reproduktionen aller Art von Archivgut werden im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten von den im
Landesarchiv bestehenden Werkstätten grundsätzlich
selbst hergestellt.” Dann sollte das Landesarchiv bitteschön auch die Abschrift aus Archivgut erledigen, denn auch das ist eine Vervielfältigung. Eine hinreichende Ermächtigung des nach wie vor inakzeptablen § 7 kann ich im Landesarchivgesetz nicht sehen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Mai 2006). Benutzungsordnung fürs Landesarchiv Baden-Württemberg. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c14u
Im WWW http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/Landesarchivbenutzungsordnung.pdf