Das Verarbeiten von Zeitzeugenaussagen für noch nicht exakt umrissene zeitgeschichtliche Forschungsvorhaben bedarf der Einwilligung der befragten Person. In diesem Rahmen ist auch die Frage einer späteren, personenbezogenen Veröffentlichung zu klären.
Etwas mehr bei der Landesbeauftragten für Datenschutz Brandenburg
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=lbm1.c.336164.de&template=allgemeintb13_lda
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Mai 2006). Oral History: Einwilligung sinnvoll. Archivalia. Abgerufen am 10. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/c14c