Archive müssen besondere Schweigepflichten – z. B. das Sozialgeheimnis – wahren sowie rechtsfeste Entscheidungen über den Zugang zum Archivgut treffen, die in Grundrechte eingreifen können. Eine Übertragung dieser Funktionen an eine privatrechtliche Firma durch einen Vertrag ist nach der geltenden Rechtslage unzulässig.
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Klaus Graf (22. Mai 2006). Privatisierung von öffentlichen Archiven? Archivalia. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c14b