Empfehlung zur Digitalisierung von Handschriften

http://www.bibliotheksverband.de/aghandschriften/material.html
http://www.bibliotheksverband.de/aghandschriften/dokumente/Digitalsierungsempfehlungen.pdf

Diese Richtlinien sind nicht akzeptabel, da nicht mit der Berliner Erklaerung für Open Access vereinbar. Wenn es in den Empfehlungen heisst: “Inakzeptabel ist aber die nicht autorisierte Publikation im Netz”, so erweisen die Verfasser dieser Richtlinien der Wissenschaft einen Baerendienst. Nicht diejenigen, die eine reiche Public Domain und freie Inhalte fordern, haben am Pranger zu stehen, sondern Bibliotheken, die “Copyfraud” begehen und damit die Grundsätze von “Open Access” verraten.

Der in dem Text vorgeschlagene Copyrightvermerk sollte dringend möglichst bald gerichtlich überprüft werden, da er offenkundig rechtswidrig ist.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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