http://mp3.swr.de/swr2/forum/swr2_forum_20060928_handschriftendeal.6444m.mp3
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Klaus Graf (28. September 2006). Gespräch zur Karlsruher Verscherbelung zum Nachhören. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0xy
Wenn ich die höchst informativen Beiträge in dieser Sendung richtig verstanden habe, dann basiert der Anspruch von Markgrafens auf einem einzigen Rechtsgutachten, das offenbar auch noch neueren Datums ist. Und aufgrund eines solchen einzigen Gutachtens riskiert eine Landesregierung nicht nur den Spott, sondern auch die Schädigung seiner Bürger, die als Steuerzahler den Erhalt des Kulturguts mit finanziert haben? Fordert man nicht – so kenne ich das – in so einem Fall sofort ein zweites Gutachten an? Haben die zuständigen Ministerien in B-W keine Rechtsabteilungen? Das Ganze sieht mir, pardon, ein wenig nach einem “Schnittchen-Deal” aus, will sagen, in irgend einem Vip-Zelt ausgehandelt am Rande eines Pferderennens beim Lachsbrötchen; ist aber dumm gelaufen. Der Landesregierung wird womöglich gar nichts anderes übrig bleiben, als nunmehr den Prozess um den Besitz zu führen, wenn sie nicht ihr Ansehen endgültig verlieren will.
Mußgnug verneint Ansprüche des Hauses Baden In einem Telefoninterview, zum Anhören unter
http://www.swr.de/swr2/sendungen/journal/interviews.html
Prof. Mußgnug kann als DER führende juristische Experte in Deutschland bezeichnet geben, wenn es um Kulturgüterschutz geht.
Er rät der Landesregierung zum Prozess gegen das Haus Baden.