Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Mußgnug: Handschriften gehören dem Land

[…] Was für den Dynastie-Wechsel galt, galt beim Untergang der Monarchie erst recht. Denn die neuentstandene Republik kann die abgetretene Dynastie schwerlich großzügiger behandeln, als das die untergegangene Monarchie mit ihren depossedierten Dynastien getan hat. Drum schlägt beim Untergang der Monarchie das fürstenrechtliche Pertinenz-Prinzip ein letztes Mal durch. Die Souveränität geht vom Monarchen auf das Volk über; die Republik übernimmt das bis dahin fürstenrechtlich gebundene Kronvermögen. Dem Monarchen verbleibt allein das, was nach Fürstenrecht zu seinem Privatvermögen zählte.

Die Abdankung des Großherzogs

So hat auch Baden die Dinge geregelt. Es hat 1919 einen Vertrag mit dem vormaligen Großherzoglichen Haus geschlossen, der diesem eine Reihe von Liegenschaften des vormaligen Patrimonialbesitzes „als Privateigentum“ zusprach, die Sammlungen der Kunsthalle und der Landesbibliothek aber nicht erwähnt. Auf sie hätte der Vertrag eingehen müssen, wenn auch sie dem Großherzog hätten überlassen werden sollen. Dazu bestand indessen für die Republik Baden kein Anlaß. Sie trat nicht an, um Badens Kulturerbe als notfalls versilberbares Reservevermögen an seinen scheidenden Monarchen abzutreten.

Fazit also: Die Sammlungen der Landesbibliothek wie der Kunsthalle in Karlsruhe und anderer Museen des Landes sind mit der Abdankung des Großherzogs automatisch auf die Republik Baden und von ihr 1952 auf Baden-Württemberg übergegangen. Es gibt daher keinen Grund, sich mit dem Markgrafen über das Eigentum an ihnen zu vergleichen, schon gar nicht zu einem so horrenden Preis wie dem, den die Liquidierung der Karlsruher Handschriftensammlung das Land Baden-Württemberg kosten würde.
Reinhard Mußgnug ist emeritierter Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.

FAZ 29.09.2006, Nr. 227 / Seite 37

Siehe dazu in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/2731632
http://archiv.twoday.net/stories/2708484

Zur Rechtslage siehe auch:
http://www.welt.de/data/2006/09/28/1053382.html?s=2


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. September 2006). Mußgnug: Handschriften gehören dem Land. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c0xw


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.