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Zähringer-Stiftung

Name und Anschrift der
Stiftung

Zähringer Stiftung
Neues Schloß
76530 Baden-Baden
Schriftwechsel an:
Zähringer Stiftung
Rentamt
88682 Salem
Tel.: 07553/810
Rechtsnatur Stiftung des öffentlichen Rechts
Stifter/in Seine Königliche Hoheit Großherzog Friedrich II von Baden
Genehmigung 22.03.1954 durch Regierung des Landes Baden-
Württemberg
Stiftungszweck
Erhaltung in bisherige Weise und Zugänglichmachen der
Öffentlichkeit folgender Sammlungen:
a) Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung
in Konstanz
b) Das Kopf´sche Kunstmuseum in Baden-Baden
c) Die Louis Jünck´sche Gemäldesammlung in Baden-
Baden
d) Die Türkensammlung in Karlsruhe
e) Die Großherzogliche Münzensammlung im staatl.
Münzkabinett
f) Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten
Sammlungen in Karlsruhe
g) Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek
in Karlsruhe
Stiftungsorgane Verwaltungsrat
Stiftungsbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe

Quelle:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1119226/Z%E4hringer%20Stiftung.pdf

Laut SWR gehört dem Verwaltungsrat an:
*der Erbprinz Bernhard von Baden
*Prof. Siebenmorgen (Bad. Landesmuseum) und
* Graf Douglas

Gerade bei dem letzten Namen darf man annehmen, dass man den Bock zum Gärtner gemacht hat. Schliesslich ist der ehemalige Sotheby’s-Vertreter (verantwortlich für die skandalöse Auflösung der Markgrafen-Kunstkammer 1995) erst letztes Jahr unrühmlich als Manager des Ausverkaufs der welfischen Marienburg aufgetreten.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. September 2006). Zähringer-Stiftung. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c0xn


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Zähringer-Stiftung“

  1. Stiftungszweck “g)” zumindest ist doch Mumpitz (bzw. genauso ein Wunschdenken wie der Titel “Seine Königliche Hoheit Großherzog” anno 1954. Und ob der Herr Bernhard Prinz von Baden “Erbprinz” im Pass stehen hat, würde mich auch interessieren…).

    Was einem nicht gehört (siehe Reinhard Mußgnug in der FAZ), kann man auch nicht stiften.

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