Art. 3c Abs. 2 der Landesverfassung BW lautet:
Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte
und der Natur
genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und
der Gemeinden.
http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/1227/Landesverfassung.pdf
Früher war das Art. 86.
Zum Vergleich Bayern:
Artikel 141 Denkmalschutz; Naturschutz; Freier Zugang zu
Naturschönheiten
(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen
Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der
Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen
und zu pflegen, herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und
der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder
zuzuführen, die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins
Ausland zu verhüten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Oktober 2006). Verfassung von Baden-Württemberg schützt Denkmäler. Archivalia. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c0wi
Leider gibt es in Baden-Württemberg keine Verfassungsbeschwerde. Aber folgendes wäre möglich: Ministeranklage des Landtages gegen Regierungsmitglieder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Verfassung oder eines anderen Gesetzes (Art. 57 Landesverfassung).
Dort in Art. 57 steht aber: “Der Beschluß erfordert bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtags betragen muß.”
Kann mir mal einer sagen, warum eine Regierungsmehrheit einen eigenen Minister per Verfassungsgericht zu Fall bringen soll? Das ist doch kompletter Mumpitz.
Mir war leider nicht bewusst, mit welch zahnloser Verfassung dieses Land ausgerüstet ist. Nachdem “Preisend mit viel schönen Reden” inzwischen nur noch für den Chef selbst gilt, der sich gerne selbst in viel schönen Reden preist, und der nirgendwo mehr sicher sein Haupt in Untertans Schoß legen dürfte, ist die neue Nationalhymne klar: der “Hafer-und-Bananen-Blues” (gesungen von Pferdle & Äffle vom SDR selig). Hafer für das Stroh im Kopf der Minister und Bananen für die Bananenrepublik, die das hier anscheinend ist.
Und das Bundeskanzleramt setzt noch einen drauf: sie prüfen ein Ausfuhrverbot, der Antrag müsse aber vom Land kommen. Auch hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Wozu gibt es überhaupt einen Föderalismus, wenn Regionalfürsten alles, aber auch alles dürfen? Bei offensichtlichen Witzfiguren wie Oettinger und Frankenberg mag das noch angehen, aber sobald mal ein Jörg Haider in der deutschen Provinz auftaucht, hilft dann wohl nur noch auswandern.
Karlsruher Ausverkauf verfassungswidrig http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/10/03/kulturschutz_und_landesverfassung~1184784