Zensurheberrecht bei militärischen Lageberichten

Das LG Köln ist ja nicht gerade für seinen urheberrechtlichen Sachverstand bekannt (Redtube usw.) und hat jetzt ein neues Fehlurteil gefällt: “Afghanistan-Leak” der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) verstoße gegen Urheberrechte.

Einmal mehr wird das Urheberrecht vorgeschützt, um missliebige Publikationen zu unterdrücken.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20O%20333/13


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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