Das LG Köln ist ja nicht gerade für seinen urheberrechtlichen Sachverstand bekannt (Redtube usw.) und hat jetzt ein neues Fehlurteil gefällt: “Afghanistan-Leak” der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) verstoße gegen Urheberrechte.
Einmal mehr wird das Urheberrecht vorgeschützt, um missliebige Publikationen zu unterdrücken.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20O%20333/13
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Dezember 2014). Zensurheberrecht bei militärischen Lageberichten. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bgwb