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Drucksache 14/382 04.10.2006
Antrag der Abg. Renate Rastätter u.a. GRÜNE
und Stellungnahme des Finanzministeriums
“Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek”
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0382_d.pdf
(Eingegangen: 04.10.2006, Stellungnahme des FM mit Schreiben vom 18.10.2006,
ausgegeben: 25.10.2006. Der Im Finanzausschusses, der den Antrag in seiner
Sitzung vom 19.10. behandelte, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, ebenso
wie die beiden anderen Anträge der SPD der der Grünen.)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. Oktober 2006). Weitere Parlamentaria zur Causa Karlsruhe. Archivalia. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c0sn
Bestelltes Gutachten: Würtenberger gibt zu, dass ihm ein vorab mit dem Haus Baden ausgehandelter Vergleichsvorschlag übergeben wurde SPD-Fraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung [pdf] vom 25.10.2006:
SPD verlangt von Landesregierung Schutz national wertvoller Kulturgüter
MdL Johannes Stober: „Die Landesregierung missachtet ihre gesetzliche Pflicht, national wertvolles Kulturgut vor der Abwanderung ins Ausland zu schützen“
(…) In einem heute eingebrachten Parlamentsantrag verlangt die SPD vor dem Hintergrund des Verkaufs wertvoller badischer Kulturgüter von der Landesregierung, endlich initiativ zu werden und ihre gesetzliche Pflicht zu tun. Nach Angaben des Karlsruher Abgeordneten Johannes Stober, Mitglied in dem für diese Fragen zuständigen Landtagsausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, ist die Eintragung national wertvoller Kulturgüter in die Kulturgutliste gesetzlich zwingend und nicht verhandelbar, auch nicht im Rahmen eines Vergleichs. (…)
In ihrem Antrag verlangt die SPD von der Landesregierung außerdem, eine Liste jener Kulturgüter vorzulegen, die aus Sicht der Landesregierung unstrittig im Eigentum des Hauses Baden sind und die Kulturgüter zu benennen, die lediglich nach Auffassung des Hauses Baden in dessen Eigentum sind. Die SPD-Landtagsfraktion will von der Regierung aber auch detailliert wissen, welche Kulturgüter nun zum Verkauf anstehen.
Bestelltes Gutachten
Nach den Worten von Johannes Stober ist die „3-Säulen-Akrobatik“ der Landesregierung der mühsam verschleierte PR-Versuch, den Ausverkauf badischer Kulturgüter als „Erhalt von Kulturgütern“ zu tarnen. Von Anfang an sei es der Regierung gerade nicht um den Erhalt wertvoller Kulturgüter gegangen, sondern darum, mit dem Haus Baden auf fragwürdiger Rechtsgrundlage einen Vergleich zu dessen Vorteil zu schließen. Ein klares Indiz dafür sieht der Karlsruher Abgeordnete auch in bisher nur hinter verschlossenen Türen gegebenen Auskünften zum Zustandekommen des Gutachtens der Professoren Wax und Würtenberger.
Im Finanzausschuss des Landtags musste Prof. Würtenberger auf Nachfragen der SPD einräumen, dass das Gutachten zielgerichtet auf einen möglichen Vergleich mit dem Haus Baden hin in Auftrag gegeben wurde. Würtenberger hat in diesem Zusammenhang vor dem Ausschuss aufgrund weiterer bohrender Fragen der SPD zugegeben, dass ihm und Prof. Wax zusammen mit dem Auftrag für das Gutachten auch der zwischen dem Haus Baden und der Landesregierung vorab ausgehandelte Vergleichsvorschlag übergeben wurde.
Stober: „Eine unvoreingenommene Klärung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse war von der Landesregierung ganz offensichtlich nicht gewollt. Das Gutachten Würtenberger/Wax sollte vielmehr von Anfang an lediglich den vorab schon ausgehandelten Vergleich rechtlich absichern.“
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Der Auftritt des Juristen Würtenberger im Finanzausschuss … lässt die Opposition stutzen, schreibt Rainer Ruf in der Stuttgarter Zeitung vom 25.10.2006 (“Das Gutachten sollte den Vergleich abfedern”,
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1277072 )
… (Die Antwort) des Rechtslehrers Würtenberger ist eindeutig uneindeutig. Er spricht in seinem Gutachten, das er zusammen mit dem Landgerichtspräsidenten Peter Wax verfasste, von den “Grenzen rechtlicher Lösungsmöglichkeit” angesichts der vielfältigen Sammlungen und der zum Teil unterschiedlichen Herkunft ihrer einzelnen Stücke. ¸¸Was allerdings im Einzelnen zu den jeweiligen Eigentums- und Vermögensmassen des Staates oder des Fürsten gehört, was nach wie vor im alleinigen Privateigentum des fürstlichen Hauses verbleibt, ist, wie gesehen, seit Beginn des 19. Jahrhunderts streitig.”
Das Gutachterteam Würtenberger/Wax schlägt deshalb einen Vergleich mit dem Markgrafenhaus vor. So jedenfalls ist der Eindruck, der bei Teilen der Öffentlichkeit wie auch der Abgeordneten vorherrscht. Umso mehr überraschte es einige Parlamentarier, als Würtenberger vergangene Woche im Finanzausschuss davon sprach, das Gutachten beschreibe “eines der möglichen Szenarien, die durch ein Gutachten abgefedert werden sollten”. Der Vergleich wurde also nicht von den Experten entwickelt, sondern von der Landesregierung. Tatsächlich heißt es in der Expertise lediglich, dass die Frage, ob ein Vergleich nach den Vorgaben der Regierung “sinnvoll und anzuraten ist, nur vorbehaltlos bejaht werden” könne.
Für den SPD-Abgeordneten Nils Schmid unterstreicht die Äußerung des Professors im Ausschuss den Charakter des Gutachtens als einer Auftragsarbeit, welche die bereits vorgefasste Auffassung der Landesregierung, speziell des Finanzministeriums, stützen sollte. Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Walter fasst in einem Antrag an die Landesregierung nach. Er will wissen, “ob den Gutachtern von der Landesregierung konkrete Szenarien eines möglichen Vergleichs zur Begutachtung vorgelegt wurden und, wenn ja, wie diese Szenarien aussahen”.
Den Landtags-Grünen ist aufgefallen, dass die Landesregierung über Jahrzehnte hinweg die “Zähringer-Stiftung als wirksame Stiftung betrachtet” habe. Bei dieser Stiftung handelt es sich um eine Idee des letzten Großherzogs Friedrich II. Sie sollte nach seinem Tod den Kunstbesitz, von dem er glaubte, er gehöre ihm, verwalten und öffentlich zugänglich machen. Am 22. März 1954 wurde sie gegründet. Wären die Kunstsammlungen tatsächlich unter das Dach der Zähringer-Stiftung gekommen, bliebe dem badischen Markgrafenhaus jeder Anspruch verwehrt. Nun ist es aber so, dass niemals ein Inventar darüber angelegt worden ist, welche Handschriften, Gemälde, Münzen oder Waffen im Einzelnen in das Eigentum der Stiftung gelangen sollten. Pauschale Hinweise auf die einzelnen Sammlungen genügten nicht. Diese These stellen die Landtags-Grünen allerdings in Frage. Es bedürfe keineswegs einer Inventarisierung und Katalogisierung jedes Einzelstücks, um den Eigentumsanspruch der Stiftung zu begründen.
Der Grünen-Politiker Jürgen Walter will von der Regierung deshalb wissen, wann das Haus Baden erstmals “seine Eigentümerstellung hinsichtlich der in der Stiftung eingebrachten Gegenstände zu Lasten der Stiftung geltend machte”. Und er begehrt Auskunft darüber, ob die Regierung nicht stets davon ausging, dass die streitigen Kunstschätze “wenn nicht dem Land, dann eben der Stiftung gehörten und der Zugang der Öffentlichkeit damit gesichert” sei. (…)
(Zitat Ende)
Der kulturpolitische Sprecher der Landtagsgrünen Jürgen Walter hatte bereits in der PRESSEMITTEILUNG NR. 284/2006 vom 10. Oktober 2006 kritisiert: “(D)ie Grundhaltung der Landesregierung bleibt grundfalsch: warum soll das Land was kaufen, was dem Land schon längst gehört?”
Das so genannte Drei-Säulen-Modell sei für Walter “lediglich ein Verschleierungsmodell, denn weiterhin würde knappes öffentliches Geld für einen kropfunnötigen Ankauf verwendet”. Schlimmer noch: nun sollen sogar Mittel der Bibliotheken und Kunsteinrichtungen für den Ankauf der badischen Kulturgüter verwendet werden, die normalerweise für den Erwerb von Neuanschaffungen zur Verfügung stünden. “Der Hofknicks von Oettinger für das Haus Baden sorgt für weniger Bücher in den Bibliotheken, wahrlich ein tolle Lösung”, kritisierte Walter.
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