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Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Helferich_-_Baden

Der wichtige Aufsatz des Freiburger Professors Helferich (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40) liegt online als Faksimile vor.

Helferich zeigt überzeugend, dass Patrimonialeigentum nicht mit bürgerlichrechtlichem Privateigentum des regierenden Hauses gleichzusetzen ist.

Die Domänen sind nach seiner wohlbegründeten Ansicht Zubehör der Landeshoheit (S. 14):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_14.png

Das öffentliche Vermögen zerfällt für ihn in das Domänenvermögen, über das der Regent ohne Zustimmung der Stände verfügen kann, und das Landesvermögen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_16.png


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. Oktober 2006). Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. Archivalia. Abgerufen am 10. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/c0sk


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