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25 Jahre Deutscher Kulturrat, Schutz von öffentlichem Kulturgut, Staatsziel Kultur

Pressemitteilung Deutscher Kulturrat, 26.10.06:
Die Ausgabe November/Dezember von politik und kultur, Zeitung des Deutschen Kulturrates, erscheint in den nächsten Tagen. Die Internetausgabe ist bereits vorab verfügbar.

Die Beilage ist mit Bildern von Handschriften der BLB Karlsruhe illustriert. Im Heft selbst geht der Schwerpunkt “Schutz von öffentlichem Kulturgut” in zahlreichen Berichten auf die Causa Karlsruhe ein:

Welche Bedeutung haben Kulturgüter für unsere Gesellschaft? Dürfen Kulturgüter bei Haushaltsengpässen verkauft werden? Warum bewahren, pflegen und sammeln öffentliche Kultureinrichtungen Kulturgüter? Welche Relevanz haben Kulturgüter für das kulturelle Leben heute? Damit setzen sich Olaf Zimmermann (“Was Du ererbt von Deinen Vätern”: Zum “Handschriftendeal” der baden-württembergischen Regierung), Michael Eissenhauer (Schutzstatus für wertvolles Kulturgut), York Langenstein (Stehen unsere Museen vor dem Ausverkauf? – Wie Verkäufe aus Museumsbeständen Finanzlücken stopfen sollen), Claudia Lux (Eine Absicht und die Folgen – Zur Idee des Verkaufs der Badischen Handschriften), Wolfgang Klose (Dank der internationalen Solidarität – Die (Beinahe-)Plünderung der Badischen Landesbibliothek), Eva Effertz (DFG fördert Handschriften-Projekte – Einzigartige und unverzichtbare Quellen für die Forschung) und Martin Hentschel (Wertvolle Erbschaft nicht verschleudern – Der Krefelder Museumsdirektor (…) über den Kampf gegen den Ausverkauf der Kunst in Zeiten leerer Kassen) auseinander.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BCK (28. Oktober 2006). 25 Jahre Deutscher Kulturrat, Schutz von öffentlichem Kulturgut, Staatsziel Kultur. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c0s6


Ein Gedanke zu „25 Jahre Deutscher Kulturrat, Schutz von öffentlichem Kulturgut, Staatsziel Kultur“

  1. Besser York Langenstein als Michael Eissenhauer Langenstein schreibt in dem Heft:

    In der Regel liegt den Museen ein
    Sammlungskonzept zugrunde, in
    dem die einzelnen Objekte ihren
    Stellenwert haben. Sammlungsgegenstände
    erzählen aber auch etwas
    über ihre eigene Geschichte, so über
    ihren Zugang zur Sammlung oder
    über die Spender, die die Sammlung
    bereichert haben. Als Bezugspunkt
    der Forschung und durch ihre Präsentation
    in Dauer- und Wechselausstellungen
    vernetzen sich die Objekte
    mit ihrem Museum. So entsteht
    ein organischer Sammlungskörper,
    von dem sich nicht beliebig Glieder
    abtrennen lassen.
    Manchen Haushältern und Politikern
    scheint nicht ausreichend bewusst
    zu sein, dass Sammlungsgegenstände
    nach den für den Aufbau
    und die Pflege musealer Sammlungen
    gültigen ethischen Grundsätzen
    dem Wirtschaftskreislauf entzogen
    sind. Museumsbestände sind keine
    Handelsware: In anderen Ländern
    wie etwa in England werden Sammlungsbestände
    grundsätzlich als „res
    extra commercium“ behandelt. Und
    in Frankreich gibt es eine umfassende
    Liste zum Schutz des nationalen
    Kulturguts, die diesen Namen wirklich
    verdient und auch die Sammlungen
    in öffentlicher Trägerschaft
    mit einbezieht.

    Der Gesichtspunkt der Sammlungsgeschichte, des “organischen Sammlungskörpers”, wird in den Leitlinien des Museumsbundes zur Veräußerung von Museumsgut nicht angesprochen und kommt demzufolge bei dem Statement von Eissenhauer auch nicht vor.

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