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Nebelwerfer-Website der Verlage zum Zweiten Korb des Urheberrechts

http://www.zweiter-korb.de

Die Verlage stellen mit den üblichen Vernebelungen und Verdrehungen ihre sattsam bekannte Position zum Urheberrecht dar.

Die Qualität der Argumentation lässt sich etwa an dem folgenden Auszug erkennen:

“Trifft es zu, dass der Staat wissenschaftliche Publikationen, die er von Verlagen teuer einkauft, zuvor selbst mehrfach subventioniert hat?

Öffentliche Subventionierung der Forschung bedeutet nicht, dass der vom Autor und vom Verleger geschaffene Mehrwert damit bereits abgegolten ist. Für die Fahrt in einem Bus eines privaten Unternehmers müssen die Fahrgäste schließlich auch ein Beförderungsentgelt entrichten, obwohl diese über steuerfinanzierte Straßen führt.

Mit den Preisen wissenschaftlicher Veröffentlichungen wird der „added-value“ abgegolten, den Verlage schaffen. Dieser Mehrnutzen besteht nicht in der Erbringung von Druckdienstleistungen, sondern im Schaffen und Bewirtschaften effizienter Märkte, für die lohnende Inhalte ermittelt und in optimaler Form vermittelt werden. Die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse werden durch hochqualifizierte und – spezialisierte Verlagsmitarbeiter aufbereitet und für die jeweilige Zielgruppe sichtbar gemacht. Dabei spielt die herausgeberische Tätigkeit und die Organisation der so genannten „Peer-review“ eine erhebliche Rolle. Hinzu kommen die Einspeisung und laufendes Fußnoten-Linking bei neuen Zitaten, Verbreitung, elektronische Vernetzung, Retrodigitalisierung und Neuformatierung, Erneuerung und Verbesserung der Hardware und Software für das elektronische Publizieren. ”

Entschuldigung, die Ausführungen der Verlage sind keine Antwort auf die gestellte Frage. Natürlich subventioniert der Staat mehrfach die Verlagsprodukte:
*indem Wissenschaftler für ihre Forschung im Rahmen von Arbeitsverträgen bezahlt werden
*indem Instituts-Mitarbeiter für Lektoratstätigkeiten, die heute nur noch wenige Verlage anbieten, bezahlt werden
*indem hohe Druckkostenzuschüsse zur Ermöglichung der Drucklegung bezahlt werden.

Die “Zeitschriftenkrise” wird bestritten, obwohl es offenkundig ist, dass die führenden Verlage wie Elsevier satte Monopolgewinne erwirtschaften.

Es ist natürlich für die Verlage ganz in Ordnung, dass sie Wissenschaftsautoren (abgesehen vom Bereich Recht Wirtschaft Steuern) keine Honorare zahlen.

Gemäß
http://www.was-verlage-leisten.de/content/view/213/44
stehen Verleger und Börsenverein “open access” “offen und liberal gegenüber”. Das ist natürlich Unsinn, wie man am Auftritt von Prof. Dr. Dietrich Götze auf dem Essener Archivtag sehen konnte.

Ein Paradigmenwechsel sei nicht angezeigt.

” Wie an den gerade wiedergegebenen Zahlen deutlich wird, ändern open access oder open archive Modelle letztlich nichts an den „first copy costs“ eines Artikels oder Buches. Sie verlagern nur deren Finanzierung vom Abnehmer (Nutzer) auf den Anbieter (Autor).” Das ist die übliche Fehlinformation. Dass bei unzähligen E-Journals die Kosten von Institutionen getragen werden, wird einmal mehr unterschlagen, weil man mit dem “author pays”-Mythos erfolgreich Stimmung gegen OA machen kann.

” Besonders problematisch ist es, wenn nicht die Verlagswirtschaft, sondern die öffentliche Hand open access-Angebote macht. Es ist nämlich durch nichts erwiesen, dass eine nicht hoheitliche Tätigkeit wie die wissenschaftliche Informationsversorgung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. deren Bibliotheken oder Bibliotheksverbänden bei gleicher Qualität und Effizienz kostengünstiger erbracht werden kann als von Privaten. Im Gegenteil: Jede verlegerische Betätigung des Staates muss sich nicht nur am Subsidiaritätsprinzip, sondern an den Kriterien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit messen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass sich durch neue technische Möglichkeiten für die Verbreitung wissenschaftlicher Informationen etwas daran geändert haben könnte, wer der bestmögliche Informationsversorger ist, sind nicht ersichtlich. Es sei daran erinnert, dass Autorenverlage, bei denen sich die Urheber selbst um die Verbreitung ihrer Texte gekümmert haben, historisch durchgehend gescheitert sind.”

Festzuhalten ist: Nur die Bibliotheken können die langfristige Verfügung von Inhalten garantieren. Recherchieren wir die ersten wissenschaftlichen Zeitschriften aus dem 17. Jahrhundert etwa in Verlagsarchiven? Nein, der bestmögliche Informationsversorger für die Wissenchaft war über Jahrhunderte hinweg das Bibliothekswesen.

Natürlich ist der Börsenverein gegen den vom Bundesrat eingebrachten Hansen-Vorschlag (§ 38): “Für die Einführung von open access und open archive Modellen ist keine Änderung des geltenden Urheberrechts erforderlich. Vielmehr genügt der bloße Wille eines Autors, sein Werk open access zugänglich zu machen oder in ein content repository einzustellen. Kein Verlag könnte oder wollte Wissenschaftlern vorgeben, wann, wo und wie sie ihre Forschungsergebnisse veröffentlichen. Vielmehr weiß jeder Autor selbst am besten, wo er sein Werk veröffentlichen möchte, weil es dort die angepeilte Zielgruppe am effizientesten erreicht.”

http://www.was-verlage-leisten.de/content/view/156/69

Die Politik soll die überteuerten Verlagsprodukte brav bezahlen, das sei die einzige Alternative zu OA.

Man kann nur hoffen, dass diese Vertreter alten Denkens vom Markt gefegt werden. Um ein paar “traditionsreiche Wissenschaftsverlage”, die keinerlei Antworten auf die digitale Herausforderung haben (und noch nicht einmal hybride OA-Modelle diskutieren), ist es nicht schade.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Oktober 2006). Nebelwerfer-Website der Verlage zum Zweiten Korb des Urheberrechts. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0rr


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Nebelwerfer-Website der Verlage zum Zweiten Korb des Urheberrechts“

  1. Dossier “Alles nur geklaut? Das Urheberrecht” “Das ist alles nur geklaut und gestohlen, nur gezogen und geraubt, Entschuldigung das hab’ ich mir erlaubt!” singt die deutsche Rockgruppe “Die Prinzen”. Soweit darf es nicht kommen. Und erlaubt ist es auch nicht. Der Schutz des geistigen Eigentums ist gesellschaftlich unumstritten und gesetzlich verankert.

    Online auf den Seiten des Goethe-Instituts,
    http://www.goethe.de/wis/buv/dos/de342703.htm

    Weitere Texte des Dossiers:
    – Interessenkonflikte: Spieler und Gegenspieler im Urheberrecht
    – Kein Selbstbedienungsladen – Urheberrecht im Internet
    – Schulen und Universitäten dürfen mehr, aber nicht alles – Urheberrecht im Bildungsbereich
    – Korb für Korb: Neugestaltung des Urheberrechts

    Verfasserin ist wiederum RA Birgit Menche, zusammen mit Sabine Schwietert, Journalistin beim Börsenblatt. Datiert bereits vom Februar 2005. Dass die Seiten des Aktionsbuendnis: Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft nicht verlinkt werden, versteht sich von selbst …

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