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Mühleisen: Baden-Württemberg ist rechtmäßiger Eigentümer der Handschriften von St. Peter

Badische Zeitung vom Dienstag, 7. November 2006

“Handschriften gehören schon dem Land”

Die Nachkommen der früheren badischen
Großherzöge betrachten die Handschriften aus den 1806
aufgelösten Klöstern St. Peter und St. Blasien als ihren Besitz.
Hans-Otto Mühleisen, Politikprofessor in Augsburg, kennt die
Geschichte von St. Peter wie niemand sonst. Mit ihm sprach Wulf
Rüskamp.

BZ: Herr Mühleisen, sind die Besitzansprüche des Hauses Baden
berechtigt?

Mühleisen: Vorderösterreich kam erst 1806 zu Baden. Dennoch
hat Baden damals die Rechtsbestimmungen des
Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 angewandt, ohne dass
es dazu drei Jahre später eine Berechtigung hatte.

BZ: Das sieht die Landesregierung nicht so.

Mühleisen: Man hat etwas zu schnell gesagt, durch die
Säkularisation sei Klostergut auf Baden übertragen worden — ohne
zu unterscheiden zwischen dem Land Baden und dem Haus
Baden. Säkularisation diente aber der Vereinheitlichung des
Staatsgebildes, nicht der persönlichen Bereicherung des jeweiligen
Herrschers.

BZ: Wem also gehören die Handschriften?

Mühleisen: Baden-Württemberg als Nachfolger des alten Landes
Baden ist rechtmäßiger Eigentümer.

BZ: Was halten Sie von der Überlegung, die Handschriften zu
verkaufen?

Mühleisen: Alle 200 aus St. Peter stammenden Handschriften sind
für mich mit die besten Zeugnisse für die Kulturgeschichte der
Region. Würde man sie verkaufen, ginge ein Stück
Kulturgeschichte endgültig verloren, das heute noch in Karlsruhe
der Öffentlichkeit zugänglich ist. Derzeit werden historische
Bibliotheken, darunter die von St. Peter, mühselig virtuell
rekonstruiert — und genau zu dem Zeitpunkt sollen Bestände, die
noch da sind, verkauft werden: Ein Vorgang ohne jede kulturelle
Sensibilität.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. November 2006). Mühleisen: Baden-Württemberg ist rechtmäßiger Eigentümer der Handschriften von St. Peter. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c0qj


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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