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Arno Mentzel-Reuters und die MGH als Fürstenknecht

Eine aus meiner Sicht ziemlich ungeheuerliche Mail, die dem Interesse der wissenschaftlichen Öffentlichkeiten an den Katalogisaten der offenbar hochgefährdeten Pommersfeldener Handschriften-Sammlung – eine willkürliche Auswahl wurde dieses Jahr vorläufig als national wertvolles Kulturgut eingetragen (alles andere darf demnach auch ins Ausland verkauft werden) –

http://archiv.twoday.net/stories/948995578

ins Gesicht schlägt, konnten die Bezieher der Liste Diskus lesen:

Sehr geehrter Herr Göhler,
ob es klug von Ihnen ist, mich auf einem öffentlichen Forum zu einer Antwort zu zwingen, lasse ich dahingestellt. Ich beschränke mich im Folgenden auf die Dinge, die in einem solchen Forum besprochen werden können.

a) Das Haus Schönborn hat 1945 die Momumenta Germaniae Historica und ihre Bibliothek in ihren dunkelsten Stunden in der Orangerie des Schlosses aufgenommen und für etliche Jahre kollegial beherbergt. Der Katalog der Pommersfeldener Handschriftensammlung ist Ausdruck dieser besonderen historischen Beziehung. Sein von Wilhelm Schonath erstelltes Manuskript ist unveröffentlichtes Nachlassmaterial, das den heutigen wissenschaftlichen Ansprüchen an einen Handschriftenkatalog in keiner Weise genügt. Seine Benutzung muß den Bestimmungen der besitzenden Einrichtungen und dem Bundesarchivgesetz folgen. Es existieren zwei Exemplare: eines bei der Gräflich-Schönborn’schen Bibliothek und eines bei den MGH. Diese sind nur hinsichtlich des Typoskripts Schonath identisch. Das MGH-Exemplar ist durch Walther Holtzmann und Irene Ott (seinerzeit MGH-Mitarbeiter) in erheblichem Umfang erweitert worden. Zumindest diese beiden Personen handelten während ihrer bezahlten Arbeitszeit im Auftrag der MGH, so daß den MGH für diesen Teil das Verwertungsrecht zusteht. Im übrigen sind mir Kinder von Frau Ott – also Erben – namentlich bekannt. Schonath stand seinerseits m.W. im Dienstverhältnis zur Gräfin Schönborn. Es ist mir nicht bekannt, ob er den Katalog privat oder als Auftragsarbeit anfertigte, das wäre nur durch eine Recherche in den Akten des Grafen Schönborn zu klären. Zu klären wäre auch, ob hier Ansprüche von Erben bestehen. Ohne diesen Prüfung ist es fahrlässig, den Katalog als “verwaistes Werk” zu titulieren; die Anteile Holtzmann/Ott sind sicher nicht verwaist.

b) Bei der Erstellung des Katalogs wurde zwischen Pommersfelden und den MGH vereinbart, daß es keine Verbreitung des Gesamtwerkes geben solle, daß aber die Beschreibungen einzelner Handschriften reproduziert werden dürften. Der Charakter dieser Vereinbarung spricht dafür, dass beide Seiten den Katalog als ein Auftragswerk ansahen, an dem ihnen das Verwertungsrecht zusteht. Diese Sichtweise wurde bislang nicht bestritten. Die Vereinbarung ist seit dem Umzug der MGH nach München im Jahr 1968 die gängige Praxis. Ich war naturgemäß nicht an der Vereinbarung beteiligt und habe nur ihre Umsetzung zu überwachen.

c) Aus konservatorischen Gründen wurde für den internen Gebrauch der MGH ein Digitalisat angefertigt, das im Hause über den OPAC erreichbar war. Es war nie für eine Veröffentlichung im Web bestimmt. Durch einen datentechnischen Fehler wurden für einen rückblickend nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt sämtliche Sperren im MGH-OPAC wirkungslos. Dadurch kam u.a. der Katalog Pommersfelden in eine öffentliche Anzeige. Diese war niemals beabsichtigt. Für den Benutzer war das zwar nicht erkennbar, dennoch aber kann nicht von einer Publikation bzw. “Depublikation” gesprochen werden, sondern nur von einer Lücke im Sicherungssystem. Diese Lücke ist mittlerweile geschlossen. Bei der Entdeckung der Panne war unklar, welche Folge die temporäre Öffnung unserer gesperrten Dateien hatte, so daß keine umfangreicheren Recherchen möglich warne, welche Links o.ä. zwischenzeitlich angelegt wurden.

c) Es waren die in gutem Glauben angelegten Links des “Handschriftencensus”, die die Schönborn’schen Sammlungen auf das Digitalisat aufmerksam machten. Auf ausdrücklichen Wunsch der Sammlungen wurde die URL des Digitalisats des Schonath-Kataloges aufgehoben und der “Handschriftencensus” gebeten, die Links zu entfernen. Für die verständnisvolle Zusammenarbeit möchte ich hier danken. Das Ergebnis entspricht wieder zum einen der immer noch gültigen Absprache zwischen dem Grafenhaus und den MGH hinsichtlich der Nicht-Verbreitung des Werkes, und zum anderen der besonderen Verpflichtung der MGH gegenüber der Schönborn’schen Bibliothek.

d) Aus dem Voranstehenden ergibt sich, daß die Weiterverbreitung des Katalogs in gleich welcher Form nicht zulässig ist und ggf. juristische Folgen haben könnte. Ich versichere aber, daß Anfragen von der MGH-Bibliothek nach bestem Wissen beantwortet werden.

e) Es ist zu hoffen, dass durch eine zügige wissenschaftliche Neukatalogisierung des großartigen Bestandes die gesamte Problematik aus der Welt geschaffen wird.

Mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Arno Mentzel-Reuters


Prof. Dr. Arno Mentzel-Reuters
– Leitung Archiv und Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica –
– 1. Vorsitzender der Hist. Komm. für Ost- und Westpreußische Landesforschung –

MGH
Ludwigstr. 16
D-80539 München
Postanschrift:

MGH
Postfach 34 02 23
D-80099 München

email: arno.mentzel-reuters@mgh.de

Die Neukatalogisierung wird wohl durch ein Auktionshaus erfolgen – wetten?

PS: Leider hab ich kein PDF abbekommen. Hat mir jemand eins?


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Dezember 2014). Arno Mentzel-Reuters und die MGH als Fürstenknecht. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bgvu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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