http://commons.wikimedia.org/wiki/Katalog_der_Kunsthalle_zu_Karlsruhe_1915
Aus dem Büchlein (“Katalog der Gemälde-Galerie”) von Karl Koelitz (7. Auflage 1915) liegen bislang gescannt auf Wikimedia Commons vor:
*Titelblatt
*Gebrauchsanleitung (Werke mit Sternchen sind Grossherzogl. Privateigentum)
*Seiten zu den Baldung-Bilder 87 und 88
*Seiten zu den Cranach-Rundbildern 119 und 120
Das Gesetz mit angehängtem Vertragsabdruck von 1930 ist einsehbar unter:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_Ankauf_von_Kunstgegenst%C3%A4nden_f%C3%BCr_die_Kunsthalle_Karlsruhe_1930
Die Mitteilungen von Dieter Mertens aus der Akte des badischen Kultusministeriums GLAK 235/40264 sind im Volltext nachzulesen unter:
http://archiv.twoday.net/stories/2880867
Aus diesen Quellen ergibt sich zwingend:
1. Im Februar 1930 wurde um ein Bild gerungen, das als “Votivtafel” bezeichnet wurde (so auch Markgraf Berthold in seiner Abtretungserklärung). Es handelt sich einwandfrei um das heute als “Markgrafentafel” bekannte große Bild von Hans Baldung, das bei Koelitz unter der Nummer 88 und den Maßen 64/216 cm geführt wird:
“Votivbild des Obigen und seiner Familie” (Koelitz betrachtete es irrtümlich als Antependium im Kloster Lichtental)
“Obiger” bezieht sich auf das vorhergehende Bild, eine kleine Lindenholztafel (40/33 cm) ebenfalls Hans Baldung zugeschrieben, eine Kopie nach dem Holzschnitt Baldungs von 1511. Es zeigt ausschließlich Markgraf Christoph I. von Baden, während dieser auf dem Votivbild im Kreis seiner Familie dargestellt wird.
Beide Bilder tragen bei Koelitz ein Sternchen, sind also als Eigentum des Hauses Baden bezeichnet. Aus der gesamten Gruppe der Altdeutschen Bilder erscheint im Vertrag von 1930 nur Nr. 87, der kleine Baldung, als dem Haus Baden vorbehaltenes Familienbild.
Die Argumentation des Hauses Baden nach den Enthüllungen von Mertens ist hahnebüchen, wie schon unter http://archiv.twoday.net/stories/2905478
gezeigt wurde. Aus heutiger Sicht kann man Nr. 87, den “kleinen Baldung”, als Nachahmung bezeichnen, Nr. 87 ist eindeutig nicht die originale Votivtafel Nr. 88.
2. Wieso die beiden Cranach-Rundbilder als Eigentum der Familie Baden angesprochen wurden, ist rätselhaft. Sie tragen bei Koelitz keinen Stern (Nr. 119, 120) und erscheinen auch nicht unter den vorbehaltenen Familienbildern des Vertrags von 1930.
Ebenfalls dort nicht erwähnt wird das von der Landesregierung genannte Bild von Ch. Amberger (Seite bei Koelitz liegt mir nicht vor). Siehe http://archiv.twoday.net/stories/2885228
FOLGERUNGEN
Laut http://archiv.twoday.net/stories/2905478 stellt das Haus Baden fest:
“Die Rechtslage am Original des Gemäldes war Gegenstand einer gemeinsamen Überprüfung durch das Haus Baden und der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe im Jahr 2002. Beide Seiten sind damals vom Eigentum des Hauses Baden ausgegangen, wobei beiden Seiten der genaue Text der Vereinbarung aus dem Jahre 1930, wie sie im Gesetzesblatt abgedruckt ist, bekannt war.”
2002 wurde also eindeutig Landeseigentum als Eigentum des Hauses Baden in der Ausstellung gezeigt. Da bei Koelitz nun einmal zwei aufeinanderfolgende Bilder von Baldung mit dem gleichen Dargestellten gelistet werden, hätte es bei pflichtgemäßem Verwaltungshandeln nahegelegen, jeden Zweifel hinsichtlich einer Verwechslung auszuschliessen. Die Koelitz-Nummern sind nach wie vor die gültigen Inventarnummern der Kunsthalle. Durch die Leihgabe als Privatbesitz hat Prof. Schrenk als Leiter der Kunsthalle eine disziplinarrechtlich zu ahndende Amtspflichtverletzung begangen.
Der Untersuchungsausschuss hat darauf zu dringen, dass in den Kulturinstitutionen des Landes Provenienzforschung betrieben wird. Dies ist nicht nur in Bezug auf die NS-Zeit geboten. Hinsichtlich aller Gegenstände, die nicht eindeutig dem Land gehören, die also als private Leihgaben anzusprechen sind, ist die entsprechende Vertragsgrundlage zu ermitteln und es ist erforderlichenfalls mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen. (Das schliesst natürlich die Inventarisierung der Objekte der Zähringer-Stiftung mit ein.)
“Dauerleihgaben”, die jederzeit gekündigt werden können, sind auf Dauer nicht sinnvoll. Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/2872643
Beim Naturkundemuseum in Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2898603
das nie von Ansprüchen des Hauses Baden erfasst wurde, obwohl die Rechtslage an sich die gleiche ist, ist sicherzustellen, dass keine Ansprüche der Familie geltend gemacht werden. Gleiches gilt für weitere badische Sammlungen, die vom grossherzoglichen Haus dotiert wurden, z.B. in dem in städtischer Trägerschaft befindlichen Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim (siehe die Museumsgeschichte unter http://www.reiss-museum.de )
Bei der Kunsthalle sind nur diejenigen Stücke als badisches Eigentum anzusehen, die im Gesetz von 1930 als solches gekennzeichnet wurden und nicht ins Neue Schloss nach Baden-Baden verbracht wurden. Diese Verbringung steht im Widerspruch zu der Erklärung des Markgrafen im Jahr 1919, der eine Belassung in der Kunsthalle versprach:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG
Am 1. November habe ich die folgende Anfrage an die Kunsthalle gestellt:
“1. Welche Werke (Kuenstler, Titel und Koelitz-Nummer) verwahrt die Kunsthalle als Dauerleihgabe des Hauses Baden?
2. Aufgrund welcher vertraglichen Vereinbarung (Text?) erfolgt die Verwahrung?
3. Wann wurden die im Vertrag von 1930 benannten Werke, die dem Haus Baden zugestanden wurden, ins Neue Schloss nach Baden-Baden verbracht?
4. Da der Vertrag von 1930 die Verbringung nicht regelt und die
Erklaerung von 1919 eine dauerhafte Aufbewahrung auch der
Familienbilder in der Kunsthalle zusichert – gibt es hinsichtlich
dieses Widerspruchs weitere Dokumente?”
Darauf antwortete der Direktor am 8. November:
“die in Ihrem Schreiben aufgeführten Fragen 1 und 2 sind gegenwärtig noch einmal zum Gegenstand einer genauen Prüfung durch die Landesregierung bestimmt worden, deren Ergebnisse wir selbstverständlich abwarten müssen.
Ihre Frage 3 lässt sich dahingehend beantworten, dass die im Vertrag von 1930 als Eigentum des Hauses Baden bestimmten Kunstwerke 1930 abgegeben wurden. Nach unseren Unterlagen wurden folgende Kunstwerke mit den Koelitz-Nummern 87, 178, 224, 225, 231, 522, 689, 690, 769, 770, 858, 859, 862, 905, 1062 und 1063 in das Neue Schloss nach Baden-Baden gebracht.
Hinsichtlich Ihrer Frage 4 sind uns keine weiteren Dokumente bekannt.”
Vergleicht man diese Liste mit dem Gesetz, stellt man fest: Es befinden sich aus dem von Koelitz erfassten Bestand nur noch als Eigentum des Hauses Baden in der Kunsthalle:
537 Feodor Dietz: Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden
790 Johann Baptist Tuttine: Festzug der badischen Landestrachten
882 Wilhelm Camphausen: Kaiser Friedrich III. als Kronprinz mit Feldmarschall Graf Blumenthal
997 Fritz Geiges: St. Bernhard, Markgraf von Baden
1071 Caroline Luise, Markgräfin von Baden: Venus und Amor.
[Nachtrag 5.1.2007: Nach den Ermittlungen von BCK in den Kommentaren ist der oben angestellte Vergleich dank der Inkompetenz von Prof. Schrenk hinfällig. Wie auch den parlamentarischen Materialien zum Gesetz von 1930 zu entnehmen ist, wurden ALLE dem Haus Baden zugesprochenen Gemälde diesem überstellt. In der Kunsthalle gibt es unter den Gemälden somit kein einziges, das noch dem Haus Baden gehören würde. Als ich mit Prof. Schrenk telefonierte, bevor die Recherchen von Mertens publiziert wurden, sagte er, dass n (meiner Erinnerung nach 5-6) Werke Dauerleihgaben des Hauses Baden seien, darunter die Markgrafentafel. KG]
Nr. 87, der “kleine Baldung”, der im Gesetz dem Haus Baden zugesprochen wurde, braucht von diesem nicht mehr herausgeklagt werden, denn Nr. 87 wurde als Familienbild 1930 nach Baden-Baden gebracht – ein weiterer Beweis für die an das Kriminelle grenzende Argumentation des Hauses Baden.
Keine Kopie: Münchner Gemälde Markgraf Christophs von Baldung
Bei den fünf verbliebenen Bildern handelt es sich offenkundig um geringwertige Stücke, deren Ankauf keine besonderen finanziellen Anstrengungen voraussetzen würde.
Zum “Speculum humanae salvationis” (LB Karlsruhe Cod. H 78, siehe http://archiv.twoday.net/stories/2836945 ) hat sich ein MdL geäußert:
“Von den drei Objekten, die Ministerpräsident Günther Oettinger in der Landtagsdebatte am 11. Oktober 2006 unstrittig als Eigentum des Hauses Baden bezeichnet hatte, bleibt nun Gott sei Dank nichts mehr übrig”, stellt der Karlsruher SPD-Abgeordnete Stober zufrieden fest. Dies gelte nicht nur für die “Markgrafentafel” von Hans Baldung Grien und die beiden Medaillons von Cranach dem Älteren, die heute in der Karlsruher Kunsthalle ausgestellt sind. Genauso sei damit auch für die Hinterlegung “Speculum humanae salvationis” (deutsch) in der Badischen Landesbibliothek, die ebenfalls Teil des Kupferstichkabinetts war, die Eigentumsfrage zu Gunsten des Landes Baden-Württemberg eindeutig geklärt.”
Nach Schlechter/Stamm kam H. 78 vor 1827 in das Großherzoglich Badische Kupferstichkabinett, am 11.12.1919 wurde es an die BLB abgegeben. Damit gehört diese wertvollste Handschrift der Hinterlegungen zum Inventar des Kupferstichkabinetts, auf das im Vertrag von 1930 Bezug genommen wird. Es muss ermittelt werden, ob sie im Verzeichnis von Brambach oder im Inventar von 1884 erscheint. Ist dies der Fall, so ist das Stück nach dem Wortlaut des Vertrags Landeseigentum (sein Lagerort kann keine Rolle spielen); ihm fehlt ja auch der Familienbezug, der die 1930 vorbehaltenen Stücke auszeichnet.
Dass die badische Regierung davon ausging, das Kupferstichkabinett gehöre allein dem Haus Baden, bedeutet nicht, dass dem tatsächlich so war (siehe meine Thesen zum Hausfideikommiss http://archiv.twoday.net/stories/2835237). Eine Herausgabeklage hinsichtlich des Speculum setzt voraus, dass der Kläger nachweist, dass
*entgegen der hier vertretenen Rechtsauffassung das Kupferstichkabinett als Teil des Hausfideikommisses als Domanial-Fideikommiss (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2911243) nicht bereits mit der Resignation in das Eigentum des Hauses Baden überging und
*dass das Speculum beim Verkauf 1930 nicht der Hauptsache, dem in toto (mit bezeichneten Ausnahmen) verkauften Kupferstichkabinett gefolgt ist.
Zum möglichen Anspruch des Hauses Baden auf Petershausener Drucke unter den Hinterlegungen der BLB siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2836945
Die Formulierung “Großherzogl. Privateigentum” bei Koelitz 1925, S. 25 hat im übrigen keinerlei Beweiskraft. Koelitz (und Brambach) haben offenbar nicht zwischen dem Eigentum des Hausfideikommisses (dem natürlich das Votivbild Baldungs gehörte) und dem Eigentum des regierenden Großherzogs als Privatmann unterschieden, obwohl es darauf zentral ankommt. Das vor 1872 vorhandene Inventar der großherzoglichen Sammlungen wurde vom Hausfideikommiss als Eigentum beansprucht, ebenso das der Kunsthalle. In diesem Inventar befanden sich – jedenfalls in der Landesbibliothek – große Bestände, die als Säkularisationsgut nach staatsrechtlichen Grundsätzen als Staatsgut anzusehen sind. Es befanden sich ebenfalls Stücke darin, die dem Großherzog (oder seinen Vorgängern) in seiner Eigenschaft als Landesherrn geschenkt wurden (die Reuchlin-Handschriften sollten ewig in St. Michael in Porzheim bleiben) oder für die nicht nachzuweisen ist, dass sie aus privaten Mitteln erworben wurden. Daraus kann man gemäß
http://archiv.twoday.net/stories/2835237
die folgenden verschiedenen Konsequenzen ziehen:
*Die in den öffentlichen Institutionen befindlichen Sammlungen des ehemaligen Hausfideikommisses sind – ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung – 1923 freies Eigen geworden, sie sind nicht wirksam der Zähringer-Stiftung durch Berthold Markgraf von Baden übereignet worden.
Diese Maximalposition, die das Haus Baden vertritt, ist offenkundig unhaltbar und vor Gericht nicht beweisbar. Dass beim Hausfideikommiss die gleiche Gemengelage von staatlichem und privatem Eigentum vorlag wie bei den Domänen ist evident. Diese Position läuft darauf hinaus, dass das Land Baden 1918/1923 enteignet wurde hinsichtlich des staatlichen Eigentumsanteils am Hausfideikommiss. Dass die Kroninsignien eindeutig staatlichen Charakter hatten, also Pertinenz und Symbole der Landeshoheit waren, kann keinem Zweifel unterliegen – trotzdem hat das Haus Baden nach 1918 Ansprüche darauf erhoben!
*Die in den öffentlichen Institutionen befindlichen Sammlungen des ehemaligen Hausfideikommisses sind – ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung – 1923 freies Eigen geworden, sie sind wirksam der Zähringer-Stiftung durch Berthold Markgraf von Baden übereignet worden.
Daraus geht hervor, dass das Haus Baden nicht über sie verfügen kann, sondern die Zähringer-Stiftung sie gemäß dem Willen des Stifters weiterhin in staatlicher Obhut belassen muss.
*Es liegt ein Miteigentum des Staates nach § 948 BGB vor.
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/2835237
Soweit man nicht der Ansicht ist, dass 1919 eine abschließende Regelung auch hinsichtlich des Hausfideikommisses getroffen wurde, führt das dazu, dass dem Haus Baden ein finanzieller Ersatz für das Bruchteilseigentum zusteht. Welcher Bruchteil anzusetzen ist, kann unmöglich empirisch ermittelt werden, es kann hier nur eine gütliche Einigung gesucht werden.
*Das Miteigentumsverhältnis wurde 1919 aufgelöst, das Haus Baden umfassend (mit Ausnahme der Kunsthallenbestände) abgefunden.
Indem dem Haus Baden unermessliche Kunstschätze (auch aus dem staatlichen Säkularisationsgut, etwa die Speyerer Greifenklaue) unter Einschluss des Zähringer Museums im Schloss (der badischen “Kunstkammer”) zugestanden wurden und auch die Standesherrschaft Salem verblieb, sind weitere Ansprüche nicht gerechtfertigt.
*1919 fielen die Sammlungen als Teil des Domänenvermögens/Patrimonialeigentums nach § 59 der Badischen Verfassung an das Land
Das Resultat ist exakt das Gleiche, nur fehlt hier die Argumentation mit der staatsrechtlichen Natur des Hausfideikommisses.
*1918 fielen die Sammlungen mit der Resignation des Regenten als Kron- oder Domanial-Fideikommiss, der Pertinenz der Landeshoheit war, an das Land
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/2911243
Auch hier kann man natürlich auch vom Übergang des staatlichen Teils des Domänenvermögens sprechen.
FAZIT:
Bei der Kunsthalle ist die Rechtslage klar. Viel zu holen ist für das Haus Baden nicht mehr.
Bei Landesbibliothek und Landesmuseum kann wohl ausgeschlossen werden, dass der Familie der Beweis gelingt, dass ihr alles oder auch nur ein großer Teil gehört, da dies voraussetzt, dass die Zähringer Stiftung ihrer Rechte beraubt wird, was wiederum Amtshaftungssprüche der Stiftung gegenüber dem Land in entsprechender Höhe auslöst. (Eine Ausnahme gilt möglicherweise nur für einige Petershausener Altdrucke, die aber wertmäßig zu vernachlässigen sind.)
Bei anderen Sammlungen, die bislang unstrittig sind (Naturkundemuseum, Mannheim), kann das Land den Einwand der Verjährung ins Feld führen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist ein Vergleich mit dem Haus Baden in maximaler Höhe von 10 Mio. Euro vertretbar, wenn mindestens
*die Zähringer-Bildnisgalerie und
*das markgräfliche Archivgut
vom Haus Baden draufgelegt wird. Weitere denkmalschutzrechtliche Ansprüche des Hauses Baden aus der Salemer Baulast bleiben unberührt, siehe http://archiv.twoday.net/stories/2915856
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. November 2006). Koelitz 1915 beweist: Ansprüche des Hauses Baden haltlos. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0q9
Liste 1930 abgegebener Gemälde Die oben zitierte Antwort des Direktors der Kunsthalle vom 8.11.2006 ist hinsichtlich der Frage 3 korrektur- bzw. ergänzungsbedürftig. Aus den Mitteilungen unten ergibt sich eindeutig, dass sämtliche im Staatsvertrag von 1930 dem Haus Baden zugesprochenen Gemälde aus dem Katalog von Koelitz von der Kunsthalle abgegeben und größtenteils nach Baden-Baden verbracht wurden. Hintergrund waren wohl auch die Vorbereitungen zu der 1931 im Neuen Schloss gefeierten Hochzeit des Markgrafen Berthold von Baden mit Prinzessin Theodora von Griechenland; aus diesem Anlaß wurde vom Markgrafen persönlich eine Neuordnung und Neuhängung der Gemälde vorgenommen bzw. veranlaßt, dabei beraten von Kuno Graf Hardenberg, dem besten Kenner des großherzoglich hessischen Kunstbesitzes (Quelle: Gerda Kircher, Zähringer Bildnissammlung, S. 4).
Der Katalog Neuere Meister : 19. und 20. Jahrhundert, hrsg. von der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe, bearb. von Jan Lauts und Werner Zimmermann (Karlsruhe 1971) enthält auf den Seiten 331-350 ein “Verzeichnis sämtlicher Gemälde, die seit Erscheinen der Kataloge von 1920 [Koelitz] und 1929 [Fischel] verkauft, 1937 beschlagnahmt oder nach 1939 durch Kriegseinwirkung zerstört wurden; ferner jene Werke, die bei einer 1933 vorgenommenen Bestandsaufnahme nicht mehr vorhanden waren”. Enthalten sind auch 17 Nummern mit dem Vermerk “1930 an das Großherzogliche Haus abgegeben” (87, 179, 224, 225, 231, 522, 537, 790, 858, 859, 862, 869, 882, 905, 997, 1062, 1063). Gegenüber der Liste aus dem Staatsvertrag von 1930 ist eine No. als zusätzliche Abgabe an das Großherzogliche Haus aufgeführt:
869 FERDINAND KELLER, Bildnis Kaiser Wilhelms II., Leinwand, 320 : 235 (Farbrepro von einem Farbdia aus dem Jahre 1904 aus der Slg. der Library of Congress)
(Über dessen Verbleib habe ich noch nichts in Erfahrung bringen können; Gerda Kircher (ZB) erwähnt das Bild nicht, den Karlsruher Ausstellungsführer von 1992 konnte ich noch nicht einsehen. Update 9.1.07: Abb. incl. der für den Gesamteindruck wesentlichen Rahmung (ein pompöser Neobarockrahmen, in dessen Scheitel die lorbeerbekränzte deutsche Kaiserkrone prangt) und ausführliche Beschreibung mit Provenienz- und zahlr. Lit.hinweisen bei Michael Koch, Ferdinand Keller (1842 – 1922) : Leben und Werk, Karlsruhe 1978, S.34-35 und Nr. 246-247. Das Bild wurde 1893 in Berlin auf der großen Kunstausstellung gezeigt und 1894 für die Kunsthalle Karlsruhe erworben, der Preis betrug 18000 Mark (vgl. GLA 56/1591, dort alle den Ankauf betr. Akten).)
Es fehlen hingegen die im Staatsvertrag genannten Bilder von Caroline Luise (wobei es sich um von der Fürstin angefertigte Kopien handelt), die Liste ist offenbar unvollständig. Aus der Bestandsaufnahme der Zähringer Bildnissammlung im Neuen Schloß zu Baden-Baden durch Gerda Kircher in den Jahren 1930-1943 (Karlsruhe 1958) und den Annotationen zu dem von Horst Vey 2004 publizierten ersten Inventar der Karlsruher Gemäldegalerie von 1823 (Horst Vey: Die frühen Jahre der Karlsruher Kunsthalle, ihr erster Direktor, Hofmaler Becker und das Inventar von 1823. – In: Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen in Baden-Württemberg. – 41. 2004. – S. 103 – 141) geht nämlich hervor, dass diese 1930 von der Kunsthalle nach Baden-Baden abgegeben wurden und später nach Salem gelangten.
Nr. 689 Caroline Luise, Markgräfin von Baden: Die kranke Frau
= Inv. 1823, No. 3 Eine kranke Frau mit ihrer Wärterin und einem Arzt, Kopie nach Mieris von Serenissima, Pastell unter Glas * von Caroline Luise. Museum Salem (Ausst.-Kat. Carl Friedrich, Baden-Baden 1981, Nr. 6.1.2) [auch bei Kircher, s.u.]
Nr. 690 dto: Nymphe im Schoß eines Faun
= Inv. 1823, No. 2 Eine Nymphe im Schoß eines jungen Fauns, Kopie nach Netscher von Serenissima in Pastell unter Glas * von Caroline Luise. Verbleib unbekannt [dürfte sich gleichfalls in Salem befinden. Nachweis bei Kircher, Zähringer Bildnissammlung, S. 191 als Pan und Flora, Pastellkopie nach C. Netscher (KG 690). BCK]
Nr. 769 dto: Tod der Kleopatra
für dieses und das folgende Nachweis bei Kircher, a.a.O. [dort mit irrtümlich vertauschter Zuordnung], Kreidezeichnung von Caroline Luise 1774 nach einem bekannten Werk der Karlsruher Galerie von Caspar Netscher (Nr. des Gemäldes 264, im Besitz der Kunsthalle)
Nr. 770 dto: Das Konzert
Kreidezeichnung von Caroline Luise 1771 nach Caspar Netscher (Nr. des Gemäldes 265, im Besitz der Kunsthalle)
Nr. 1071 Caroline Luise, Markgräfin von Baden: Venus und Amor
= Inv. 1823, No. 4 Eine Venus mit einem Amor, der den Pfeil schärft, Copia nach van der Werff von Serenissima, Pastell unter Glas * von Caroline Luise. (Ausst.-Kat. Carl Friedrich, Baden-Baden 1981, Nr. 6.1.3) [auch bei Kircher, a.a.O.]
Die vorgenannten Originalzeichnungen und Pastellkopien der Markgräfin Karoline Luise befanden sich lt. Kircher in einer Sammlung von Handzeichnungen, Aquarellen und Pastellen im neuen Schloss Baden-Baden und wurden später nach Schloss Salem verbracht.
Die oben von Klaus Graf identifizierten Nummern aus der Anlage zum Staatsvertrag von 1930, die im Schreiben von Prof. Schrenk nicht genannt sind, wurden also ausweislich der Liste im Anhang des Katalogs von 1971 im Jahre 1930 gleichfalls an das Großherzogliche Haus abgegeben. Diese Zugänge werden von Gerda Kircher bestätigt:
a.a.O. S. 189: Aus der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe kamen 1930 die drei großen Kostümbilder nach Baden-Baden, die den Festzug der badischen Landestrachten zur silbernen Hochzeit des Großherzogpaares im Jahr 1881 in Karlsruhe schildern; sie sind von Johann Baptist Tuttiné und Heinrich Issel, der sie nach Tuttinés Tod vollendete, ausgeführt (KG 790, 859, 889). Auf dem einen dieser Bilder, der grünen Hochzeit, deren Festgruppe dicht vor dem Portal des Karlsruher Schlosses vorbeizieht, ist die ganze damalige Hofgesellschaft auf dem Balkon und an den Fenstern des Schlosses porträtgetreu wiedergegeben.
Ergänzung 15.1.2007: Die Tuttine-Gemälde Festzug der Badischen Landestrachten wurden 1995 im Vorkauf zur Markgrafenauktion vom Badischen Landesmuseum erworben, s. Ausstellungskatalog: „’Für Baden gerettet’. Erwerbungen des Badischen Landesmuseums 1995 aus den Sammlungen der Markgrafen und Großherzöge von Baden“, Nr. 227 – sie sind Teil der Dauerausstellung Baden und Europa 1848-1918.
S. 190: In einem eigenen Raum wurden 1931 die historischen Erinnerungen und die Geschichtsbilder des 19. Jahrhundert vereinigt. (…) Szenen aus dem siebziger Krieg stellen dar: … Wilhelm Camphausen: Kaiser Friedrich und Feldmarschall Blumenthal (o. Nr. bez. u. dat. 1877) [= KG 882, Anm. BCK]
Bei Kircher außerdem auf S.100 unter Nr. 480 (K 213) [= KG 1063 Prinzeß Caroline von Baden, Anm. BCK] und Tafel 38 das Philipp Jakob Becker zugewiesene Porträt (Pastell, um 1800) der Luise Karoline, Reichsgräfin von Hochberg, 1768-1820, der zweiten Gemahlin des Großherzogs Karl Friedrich von Baden, das auch auf der Ausstellung Badische Fürstenbildnisse 1906/07 gezeigt wurde; S. 101 unter Nr. 488 (KG 1062) eine Johann Christian Mannlich zugewiesenes Porträt von Erbprinz Karl Ludwig von Baden, als Rötelzeichnung auf Papier. Lt. Kircher könnte es sich bei diesem Blatt aber auch um eine Originalzeichnung der Markgräfin Karoline Luise handeln; S. 104 Nr. 508 (KG 522) Bildnis des Großherzogs Leopold von Baden von Franz Xaver Winterhalter, 1831, in Landschaft, ursprünglich für die Museumsgesellschaft in Karlsruhe ausgeführt, von dort in den 1850er Jahren in die Karlsruher Gallerie übernommen; S. 105 als Nr. 514 (KG 905), Karl Friedrich von Baden bei der Hofjagd von 1842 im Karlsruher Wildpark, in illustrer Gesellschaft; S. 126 Nr. 629 (KG 224) Art des Willem van Honthorst, Bildnis Friedrichs V. von der Pfalz, um 1630; S. 132 Nr. 661 (KG 179) Peter-Paul-Rubens-Schule, Bildnis des Don Juan d’Austria (im Staatsvertrag von 1930 irrtümlich als KG 178 bezeichnet – eine Verwechslung ist aber zum Glück wohl ausgeschlossen, da KG 178 ein Brustbild des Philosophen Seneca darstellt, der sicher kein Badener war ;-); S. 137/138 zwei Bilder des Prinzen von Oranien, Friedrich Heinrich, in der Art des Michiel van Miereveld, Nr. 690 (KG 225) und Nr. 691 (KG 231).
Bei Gerda Kircher nicht nachgewiesen sind KG 537, FEODOR DIETZ, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (der “Türkenlouis”) erstürmt eine türkische Verschanzung in Ungarn, 1837, KG 862, KARL ROUX, Grundsteinlegung zum Schloß Karlsburg in Durlach, und KG 997, FRITZ GEIGES, Der Selige Bernhard II. Markgraf von Baden umgeben von den Hll. Eligius und Lucas (Glasmalerei des berühmten Freiburger Glasmalers). Es ist möglich, dass diese Werke an andere Orte verbracht wurden (vielleicht in das Zähringer-Museum, oder nach Schloss Eberstein, oder nach Salem), durch weitere Recherchen sollte sich dies aber sicher noch klären lassen.
davon auf der Markgrafenauktion 1995 … 5 Bilder (Identifikation durch Vergleich mit Sotheby’s: Die Sammlung der Markgrafen und Grossherzöge von Baden, Baden-Baden 5. bis 21. Oktober 1995, Bd. V: Gemälde & Druckgraphik).
S. 32 und Tafel II, No. 2294 + 2295 = KG 224 + 225 = Kircher Nr. 629 und 690 (Umkreis von Gerrit van Honthorst, Friedrich V., Kurfürst von der Pfalz und Umkreis von Michiel van Mierevelt, Brustbild Friedrich Heinrichs, Prinz von Nassau-Dillenburg-Oranien)
S. 88 und Tafel XXI:
3782 Karl Roux: Der Bauherr, siginiert und datiert 1856 rechts unten, Öl auf Einwand, 116,5 x 161,5 cm = KG 862, Karl Roux: Grundsteinlegung zum Schloß Karlsburg in Durlach 1567 durch den Markgraf Karl II., Leinwand, 120 : 166″, 1930 an das Großherzogliche Haus abgegeben (Maße und Sujet stimmen überein, Sotheby’s hat schlecht recherchiert und daher die Provenienz übersehen)
3785 Feodor Dietz: Szene aus dem Grossen Türkenkrieg Österreichs 1683-99: Prinz Eugen von Savoyen in der Entsatzschlacxht am Kahlenberg vor Wien 1683, signiert und datiert 1837 links unten, Öl auf Leinwand, 91 x 120,5 cm. Das Bild zeigt … Prinz Eugen von Savoyen … Hinter ihm in roter Uniform Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (1665-1707), der “Türkenlouis” genannt, mit dem Prinz Eugen verschiedentlich gekämpft hatte …
= 537 Feodor Dietz: Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden erstürmt eine türkische Verschanzung in Ungarn
Leinwand, 93 : 120, 1930 an das Großherzogliche Haus abgegeben (dito, Provenienz von Sotheby’s übersehen)
3786 Wilhelm Camphausen: Prinz Friedrich von Preussen, späterer König Friedrich III. von Preussen und Deutscher Kaiser (1831-1888) und Feldmarschall Blumenthal zu Pferd, signiert und datiert 1877 links unten, Öl auf Leinwand, 65 x 57,5 cm
= Kircher S. 190 = KG 882 (Wilhelm Camphausen: Kaiser Friedrich III. mit Feldmarschall Graf Blumenthal, Leinwand, 67 : 59, 1930 an das Großherzogliche Haus abgegeben) (dito, KG Provenienz ist Sotheby’s entgangen.)
Im Vorkauf außerdem KG 790, 859, 889 Johann Baptist Tuttine (vollendet durch Heinrich Issel): Festzug der badischen Landestrachten (Ankauf durch das Badische Landesmuseum, s.o., Ergänzung 15.1.2007).
Ergänzung 16.1.2007: Auch das oben erwähnten 1930 dem Haus Baden zugesprochenen Glasgemälde von Fritz Geiges konnten 1995 im Vorkauf zur Markgrafenauktion vom Badischen Landesmuseum erworben werden, s. Ausstellungskatalog: „’Für Baden gerettet’. Erwerbungen des Badischen Landesmuseums 1995 aus den Sammlungen der Markgrafen und Großherzöge von Baden“, S.325 Inv. Nr. 95/993 und 95/995. 2002 wurden weitere 50 Glasgemälde aus dem Besitz der Großherzöge von Baden vom Mittelalter bis zum 19. Jh. mit Hilfe der Museumsstiftung Baden-Württemberg und der Kulturstiftung der Länder erworben. Sie wurden im Oktober 2003 in einer Sonderausstellung im Karlsruher Schloss gezeigt.
Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass der Sotheby’s-Katalog insgesamt 170 Gemälde aus der 1001 Nummern umfassenden Zähringer Bildnissammlung (zzgl. einer Gesamtübersicht über die übrigen Gemälde der Schlossammlung vom 16.-19. Jh.), wie sie Kircher beschrieben hat, enthält. Gerda Franziska Kircher, die 13 Jahre mit der sorgfältigen Bestandsaufnahme und Dokumentation der Zähringer Bildnissammlung verbracht hat, wäre entsetzt gewesen, wenn sie geahnt hätte, dass ausgerechnet Ihre entsagungsvolle Arbeit 50 Jahre später eine wesentliche Grundlage für die Verscherbelung und Zerstreuung wesentlicher Teile eben dieser Sammlung darstellen sollte.
Zum “kleinen Baldung” Der Eintrag im Koelitz von 1915 lautet:
*87. Hans Baldung, gen. Grien (…) Markgraf Christoph I. von Baden (1475 – 1527). Nach r. gewandt in schwarzem Barett und schwarzer Pelzschaube, um den Hals die Kette des Goldenen Vlieses. Grüner Grund. Oben r. das in Baden und Sponheim (weiß und rot geschacht) geviertete Hauswappen, umgeben von obiger Kette. Bez.: “V(on) G(ottes) G(naden) Christoff Margrave zu Baden und Hochberg dem Gott Gnad” (identisch mit dem Holzschnitte des Markgrafen von Baldung 1511). Brustbild. Lindenh., 40/33.
der folgende Eintrag ist die Markgrafentafel (s.o.):
*88. – Votivbild des Obigen und seiner Familie. Antependium (Altarvorsatz des Epitaphs) der Grabkapelle der badischen Markgrafen im Kloster Lichtental bei Baden. In der Mitte Maria (…)
bei Koelitz datiert 1508-1511. Tannenh., mit den Maßen 64/216.
Unten rechts der Holzschnitt von 1511 (Berlin, Ehemals staatl. Museen, Kupferstichkabinett), auf dem das Gemälde lt. Koelitz beruht. Es ist der erste bekannte, selbständige, datierte Porträtholzschnitt der deutschen Kunst, dessen physiognomische Prägnanz und psychologische Eindringlichkeit den herausragenden Porträtisten verraten (Mende). Es fehlen dort allerdings die Akzidentien (Kette des Goldenen Vlieses, Hauswappen), die lt. Beschreibung im Brustbild der Nr 87 wie auch im Votivbild auftauchen. Die gleichen Varianten des markgräflichen Brustbildes (mit und ohne Kleinod des Goldenen Vlieses) zeigt aber auch ein Dicken vom Jahr 1519 im Münzkabinett des Badischen Landesmuseums (vgl. Katalog zur Ausstellung Hans Baldung Grien, Karlsruhe 1959, S. 119). Das Porträt von 1515 ist das oben abgebildete aus der Münchener Pinakothek. Nach Gert von der Osten (Hans Baldung Grien: Gemälde und Dokumente, Berlin 1983) ist die 1512 datierte Silberstiftzeichnung (Fol. 12v.) aus dem Karlsruher Skizzenbuch (Abb. rechts, die falsche Beschriftung ist sicherlich von späterer Hand) Vorlage für das drei Jahre später entstandene Münchener Bild. Es sei anzunehmen, dass es in der Zeit dazwischen noch andere Fassungen gegeben habe. (In der Fassung von 1515 lässt Baldung mit kleinen Änderungen in den Gesichtszügen den sich verdunkelnden Gemütszustand des Markgrafen erkennbar werden.)
Bei dem “kleinen Baldung” handelt es sich jedenfalls um ein Porträt als Brustbild, keinesfalls um einen Ausschnitt aus der großen Markgrafentafel, wie Minister Frankenberger glaubt. Matthias Mende (Hans Baldung Grien: Das Graphische Werk, 1978, S. 21f.) schreibt “Wenn Baldung für das Bildnis Christophs auf dem Gemälde [dem Votivbild, Anm. d. Verf.] überhaupt eine nach der Natur gemachte Porträtaufnahme verwendet hat, kann diese nur unvollkommen gewesen sein. Sieht man von der charakteristischen Hakennase ab, verbleibt die Figur im Unverbindlichen und Allgemeinen. Im Gegensatz dazu muß dem wenig später entstandenen Holzschnitt … in jedem Fall eine genaue Zeichnung Baldungs zugrundegelegen haben – spätestens 1511 also hat der Künstler dem interessierten Fürsten direkt gegenübergesessen.” Das Porträt Koelitz Nr. 87 nach dem Holzschnitt von 1511 des Markgrafen Christoph I., bei dem es sich ja um den gemeinsamen Stammvater der Linien Baden-Baden und Durlach handelte, den Familienbildnissen der Markgrafen einzugliedern, lag nahe, aber natürlich war es nicht von gleichem historischen und materiellen Wert wie die opulente Markgrafentafel. Koelitz nahm offenbar noch an, dass es sich um ein Original handele.
Die große Hans Baldung Grien Ausstellung der Staatl. Kunsthalle Karlsruhe 1959 unter dem Protektorat der ICOM versammelte zwar einen großen Teil aller damals bekannten Werke von Baldung Grien in Karlsruhe, darunter die Votivtafel und den Holzschnitt, aber der von Jan Lauts bearbeitete Katalog erwähnt das Gemälde (Nr. 87) mit keinem Wort mehr, vielleicht auch, weil spätere Untersuchungen ergeben hatten, dass es sich nicht um ein Original, sondern eine Nachahmung handele. Wie Klaus Graf oben schreibt, geht aus den Akten der Kunsthalle hervor, dass Nr. 87 zusammen mit anderen vorbehaltenen Familienbildern des Vertrags 1930 an das Haus Baden abgegeben und in das Neue Schloss nach Baden-Baden verbracht wurde. Es wurde also wohl der Zähringer Bildnissammlung eingegliedert, die sich heute – nicht öffentlich zugänglich – im Schloss von Salem befindet.
Die einschlägige Untersuchung zur Zähringer Bildnissammlung im neuen Schloss zu Baden-Baden hat Gerda Franziska Kircher vorgelegt (Karlsruhe: Braun, 1958). 1933 war ihr Buch über die Markgräfin Karoline Luise als Kunstsammlerin erschienen. Die Suche nach authentischen Porträts der Fürstin und ihrer Angehörigen führte sie erstmals ins Baden-Badener Schloß und “sein reicher Bestand an historischen Bildnissen mußte zu weiteren Entdeckungen und Forschungen verführen” (Vorwort). Von 1930 – 1940 wurde die Bestandsaufnahme aller Gemälde im Neuen Schloß systematisch durchgeführt. Die zu Kriegsbeginn 1939 bereits fertige Arbeit sollte zunächst als Publikation des Badischen Landesdenkmalamtes in Karlsruhe erscheinen, Satz und Klischees wurden aber ein Opfer des Krieges. Erst 1958 konnte die Arbeit erscheinen.
Kirchers kunsthistorische, inventaristische Bestandsaufnahme geht weit über das hinaus, was sonst als Gemäldeinventarisation gegeben wird. “Es handelt sich hier nicht nur um einen systematisch-kritischen Katalog, sondern um die kunstgeschichtliche Einordnung des neubearbeiteten Bestandes und um seine Auswertung durch eine Reihe von speziellen Forschungen zur Zähringer Kunstpflege, wie sie in den verschiedenen Aufsätzen der Verfasserin vorliegen.”. Kircher schreibt weiter (Hervorhebungen von uns):
“Die wissenschaftliche Unterbauung der Arbeit ermöglichte meine über 600 Nummern umfassende Photosammlung zur Zähringer Bildnisgeschichte; sie wurde in dankenswerterweise von S.K.H. dem Markgrafen von Baden finanziert, sie wird auf Schloß Baden-Baden verwaltet. (…)”
“Meine Forschungen benutzten ergänzend als archivalische Grundlagen die Dienerakten der badischen Hofmaler und die Inventare der alten Zähringer Schlösser aus dem Badischen General-Landesarchiv. Zu nennen sind hier das bedeutsame sammlungsgeschichtliche Dokument der Inventare des ehemaligen “Markgräfler Hofes” in Basel aus dem 17. und 18. Jahrhundert, die Inventare der Schlösser der Markgrafschaft Baden-Baden, wie sie 1772 beim Übergang an den Karlsruher Hof aufgestellt wurden, vor allem dasjenige von Schloß Rastatt und das wichtige Inventar der Karlsruher Residenz von 1787. (…)”
In Kirchers Publikation stoßen wir denn auch tatsächlich auf Koelitz Nr. 87 (Kircher S. 64, Nr. 276). Der Eintrag lautet (Hervorhebungen wieder von uns):
276 (KG 87) Christoph I., Markgraf von Baden
Hans Baldung Grien nachgebildet, vermutlich Ende des 16. Jahrhunderts.
Brustbild nach rechts gedreht, vor neutralem Grund. In mittlerem Alter, in schwarzem, mit Schleifen versehenen Barett und schwarzer Pelzschaube, über der die Kette des Goldenen Vließes getragen wird. Rechts oben das weiß und rot geschachtete, geviertete Hauswappen von Baden-Sponheim, umgeben von der Kette des Goldenen Vließes. – Aufschrift (zitiert nach Katalog Koelitz): V G G Cristoff Margrave zu Baden und Hochberg dem Gott Gnad. – Öl auf Holz. 40 x 33.
Diesem Bildnis liegt mit Zutat der Pelzschaube und Goldkette der bekannte Holzschnitt Baldungs aus dem Jahre 1511 zugrunde, nach dem vermutlich im Ausgang des 16. Jahrhunderts oder später obiges Ölbild gemalt wurde; es kam 1930 als Rückgabe der Galerie laut Staatsvertrag nach Baden-Baden zurück. Im 19. Jahrhundert wurde ein Stahlstich von E. Schuler nach diesem Gemälde gearbeitet (Krieg von Hochfelden, G.H., Die beiden Schlösser zu Baden, Ehemals und Jetzt, eine Erinnerungsgabe S.K.H. des Großherzogs Leopold von Baden für Freunde deutscher Kunst- und Kulturgeschichte, Karlsruhe 1851, Titelbild, desgl. Text S. 2021); es stammt aus Schloß Rastatt, wo es im Inventar von 1772, 228 v. mit der oben zitierten Aufschrift als Nr. 122 aufgeführt ist; vgl. auch Brambach, Bildnisse, Nr. 44 [Bildnisse zur Geschichte des Badischen Fürstenhauses, Vorarbeiten zu einem kritischen Verzeichnis Badischer Fürstenporträts, von W. Brambach, Karlsruhe 1884 (= Mittheilungen aus der Großherzoglich Badischen Hof- und Landesbibliothek und Münzsammlung , V.)].
1 Hier eine Abb. des Frontispiz mit dem Stahlstich. Bei K.V.H. Nr. 68, Christoph I, der Redliche, Markgraf von Baden (S. 202). Bildunterschrift B. Grien pinx. E. Schuler inc. CHRISTOPH MARKGRAF VON BADEN und HOCHBERG. Zur Herkunft des Bildes ist vermerkt: “N.B. Dieses Bild ist Copie eines Porträts von Lucas Cranach, welches sich in der Pinakothek zu München befindet.” — Hier liegt ganz offensichtlich eine Verwechselung des Porträts von 1515 von Baldung Grien (nicht Cranach) in der Pinakothek, das ja von ganz anderem Typus ist, mit dem tatsächlich als Vorlage dienenden Gemälde KG 87 aus Schloss Rastatt vor.
Im Vergleich zum Vorbild aus dem späten 16. Jh. fällt bei ansonsten großer Ähnlichkeit auf, dass die so charakteristische Hakennase des Fürsten geglättet ist und Inschrift und Wappen fehlen, ebenso auch das Goldene Widderfell an der Kette vom Goldenen Vließ, vielleicht weil dies im seit 1556 protestantisch geprägten Karlsruhe unpassend erschienen wäre. Markgraf Christoph war der 105. Träger des katholisch geprägten, der Jungfrau Maria gewidmeten Ordens vom Goldenen Vließ.
2 Gefunden wurde diese auch in höherer Auflösung zur Verfügung stehende Abbildung in der Präsentation des Hauptstaatsarchivs Stuttgart und des Generallandesarchivs Karlsruhe, die der 39. Fachhochschulkurs der Archivschule Marburg im Rahmen eines Kursprojektes “Archivportal der Ausbildungsarchive” erarbeitet hat, dortselbst im Abschnitt “Badische Landesgeschichte” unter 1515. Woher das Foto stammt, ist leider derzeit nicht bekannt., da die Seiten nicht annotiert sind.
Ein weiteres Porträt von Christoph I. als Kopie von Philipp Heinrich Kisling nach verschollener, Tobias Stimmer zugewiesener Vorlage von 1577-84 führt Kircher als Nr. 27 (K[arlsruhe, Schloß] 180) auf. Auch hier liegen Originale von Hans Baldung Grien zugrunde: die Rüstung des Markgrafen, Dolch und Waffenrock aus dem Baldungschen Votivbild, die Kopfbedeckung mit Bandschleifen aus dem Holzschnitt von 1511) mit Abb. als Tafel 2 (Abb. oben rechts)
Kircher weist darauf hin, dass der 1688 vor dem Franzosenbrand nach Basel gerettete Durlacher Altbestand heute ein unschätzbarer Besitz wäre, wenn nicht wichtige Teile der Basler Sammlung bereits Anfang des 19. Jh. verkauft worden wäre (das 16. Jh. steht fast ganz auf der Verlustliste, dazu große Teile des 17. Jh.). Für die Familienmitglieder des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden-Baden und des Großherzogs Karls Friedrich von Baden liegen dagegen zahlreiche Bildnisbestände vor, “so daß wir eine lückenlose Entwicklung des Porträts vom ausgehenden 17. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts vor uns haben, die sehr aufschlußreich ist.” Die Sammlung stelle darüber hinaus eine anschauliche Quelle zur südwestdeutschen Geschichte und Kulturgeschichte dar. Kircher schreibt in ihrer Einleitung abschließend: “So spiegelt sich in den persönlichen Schicksalen wie im kulturellen Wirken der zahlreichen Persönlichkeiten, die uns in der Zähringer Bildnissammlung entgegentreten ,das reiche, vielfältige Kulturleben der Oberrheinlande wider, einer Landschaft, die von alters her Kräfte ausstrahlte und in sich sammelte.”.
Ein Teil der Zähringer Bildnissammlung wurde bereits auf der Markgrafenauktion von 1995 durch Sothebys versteigert – der Katalog von Sothebys (Die Sammlung der Markgrafen und Grossherzöge von Baden, Bd. 5., Gemälde & Druckgraphik, London, 1995) nimmt in zahlreichen Nummern auf die Publikation von Kircher Bezug; das Porträt des Markgrafen Christoph I. ist nicht darunter, dürfte sich daher jetzt in Salem befinden.
Das Haus Baden leistet sich also die Peinlichkeit, Besitzansprüche auf ein Bild zu erheben, das sie längst in ihren Privatbesitz gebracht haben. Dass unser Kunstminister auf eine solch hanebüchene Argumentation hereinfällt und so tut, als könne es unklar sein, worauf sich die Nummer bezieht (es sind die seit jeher verwendeten Inventarnummern der Kunsthalle, die noch dazu auf Blechschildchen auf den Rahmen der Gemälde angegeben sind!), ist allerdings noch viel peinlicher. Da aus den Akten im GLA hervorgeht, dass es das Votivbild war, das Remmele damals für Baden rettete, ist gar keine Verwechselung möglich.
Klaus Graf ist angesichts der kulturhistorischen Bedeutung der Sammlung unbedingt zuzustimmen, wenn er fordert, die Zähringer Bildnisgalerie im Rahmen eines Vergleichs für das Land zu erwerben. Damit wäre wenigstens sichergestellt, das nichts erworben wird, was dem Land schon gehört.
Update 29.11.2006:
Bildnisse Markgraf Christophs I. von Baden und ihre Rezeption
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Wilhelm Brambach: Bildnisse zur Geschichte des Badischen Fürstenhauses, 1884, S. 13f. enthält bereits ein Verzeichnis der Bildnisse von Christoph I.
Offene Fragen:
Kopie in Lichtenthal Die “Kopie aus dem Jahr 1833 des Familienbildnisses” befindet sich nach wie vor in der Fürstenkapelle des Klosters Lichtenthal und ist in dem Katalog “750 Jahre Zisterzienserinnen-Abtei Lichtenthal” Sigmaringen 1995, S. 150 als Abb. 4 des Aufsatzes von Konrad Krimm (“Die Fürstenkapelle – ein Mausoleum der vaterländischen Geschichte”, S. 147-158) abgebildet. Der Vorraum wurde zeitgenössisch “Leopold-und-Sofien-Halle” genannt und war eine Art dynastische Weihestätte, sie “verdichtete alles, was man an Denkmälern der Dynastie besaß” (Krimm, S. 151). “Rechts erhielt 1832 die Karlsruher Markgrafentafel von Hans Baldung Grien ihren Platz, die Pfarrer Herr zunächst als Antependium am Hochaltar hatte anbringen lassen. 1833 trat eine Kopie an ihre Stelle” (ebd.). Diese Kopie trägt die Inschrift: “LEOPOLDUS DEI GRATIA MAGNUS DUX BADENSIS IN MEMORIAM CHRISTOPHORI I. MARCHIONIS MDCCCXXXIII” (ebd., S. 154). Der Geistliche Rat Franz Joseph Herr (1778-1837) war der illegitime Sohn Markgraf Karl Friedrichs (ebd., S. 378). Krimm korrigiert S. 158 Anm. 8 seine Ausführungen 1990 über die Anbringung im “Chor”.
Eine “bonbonfarbene” Umsetzung der Markgrafentafel in Glas schuf 1857/58 der Glasmaler Heinrich Helmle für das großherzogliche Schloss Mainau. Es wurde mit der Glasgemäldesammlung der Großherzöge von Baden nach dem Verkauf der Burg Neueberstein 2001 für das Badische Landesmuseum erworben und ist im undatierten, wohl 2003 erschienenen Patrimonia-Heft 238 (das Impressum nennt keine Jahreszahl, auch wird das Jahr des Ankaufs nirgends genannt) S. 82 als Nr. 49 beschrieben und S. 83 farbig abgebildet.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Helmle_markgrafentafel.JPG
Porträts Markgraf Christophs I. Sie liegen nun in z.T. besserer Qualität auf Wikimedia Commons vor:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Christoph_I._%28Baden%29
Schwarzweissabbildung des “kleinen Baldung” Die von dem Archivschulkurs benutzte Abbildung im Netz geht offenbar zurück auf die großformatige Schwarzweissabbildung in: Werke alter Meister. 31 Reproduktionen nach Originalen der Grossh. Gemälde-Galerie zu Karlsruhe, Berlin o.J. (nicht nachgewiesen im KVK, vorhanden Kunsthalle KA).
Update: Siehe ?p=28492 mit Bild