Dazu erreichte mich eine Mail-Zuschrift, in der es heisst:
Ihr Kommentar in ?p=29837 ist also nur zu allzu berechtigt und weist auf die höhnische Negation der Würde der Opfer durch Herrn Oldenhage hin. Ihre Charakterisierung des Gerichts als “willfährig” ist nur zu richtig.
Dass Herr Aviel keinem deutschen Gericht mehr traut, das solche einer Begründung auch noch folgt, ist nur zu verständlich und erklärt auch, warum er keine Berufung eingelegt hat. Zumindest auf den anteiligen Gerichtskosten und den eigenen Anwaltskosten ist das Archiv dann sitzen geblieben. Die Unrechtsposition des Archivs ist um so deutlicher geworden, da Yad Vashem inzwischen ebenfalls die Namen der Opfer im Internet zugänglich gemacht hat: http://www.yadvashem.org/lwp/workplace/IY_HON_Welcome
Es hat übrigens noch eine kleine Konfrontation mit Oldenhage bei der Pressekonferenz gegeben, bei der der Text der folgenden Website als Flugblatt verteilt wurde, siehe:
http://www.freedom-of-thought.de/zwang2_dt/heuchler.htm
[13.12.2018: https://www.iaapa.de/zwang2_dt/heuchler.htm
9.7.2019 https://www.iaapa.de/zwang2_dt/heuchler.htm]
Auf der letztgenannten Internetseite heisst es:
Das Bundesarchiv – das zwar nicht wagt, die Akten der von den Ärzten Ermordeten zu vernichten, aber alles tut, um ja den Angehörigen die Wahrheit vorzuenthalten. Darin hat es eine große Niederlage erlitten, seit Hagai Aviel aus Israel die Liste mit über 30.000 Namen im Internet veröffentlicht hat: http://www.iaapa.org.il/claims.htm
Was tut dessen Leiter, Herr Oldenhagen, und sein Vertuschungsarchiv? Es verbietet den Angehörigen, irgend etwas über ihre ermordeten Familienmitglieder an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen und erpreßt sie damit, dass sie nur dann, wenn sie das unterschreiben, die Akte einsehen dürfen.
Bei der Lektüre des Widerspruchsbescheids des Bundesarchivs, der mir als PDF übermittelt wurde, stellt man in der Tat fest, dass das Bundesarchiv das postmortale Persönlichkeitsrecht der Opfer und die Rechte ihrer Angehörigen in inakzeptabler Weise ausgedehnt hat.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/2939190
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. November 2006). Zum Urteil über die Euthanasieopferliste. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c0q5