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Die unbezähmbare Gier der Wettiner

Durch den Fall Karlsruhe wohl auf den Geschmack gekommen, hat das Haus Wettin Nachforderungen hinsichtlich eines 1999 abgeschlossenen Vergleichs erhoben. Es fordert erhebliche Teile der Porzellansammlung der Dresdener Kunstsammlungen.

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1321716
Im Exklusiv-Gespräch mit der Morgenpost kündigte der Kunstsammlungs-Chef an: „Wir brauchen für die zunächst anstehende Überprüfung alles verfügbare Personal, müssen Anfang 2007 die Porzellansammlung für einen Monat schließen.“

Wo liegt die Ursache für das Dilemma? – Zunächst sind die Ansprüche der Wettiner durch bundesdeutsches Recht (Ausgleichsleistungsgesetz, 1994) gedeckt. Vorausgesetzt, sie können diese tatsächlich nachweisen.

Mit der Abgleichung dieser „Nachweise“ haben sich die Staatlichen Kunstsammlungen derzeit herumzuschlagen. „Wer nun aber glaubt, man brauche nur im Inventarverzeichnis zu blättern, um die Provenienzen der einzelnen Stücke zu erfahren, hat keine Ahnung von der Realität“, sagt Roth. Ein Inventarverzeichnis habe es für die Porzellansammlung zwischen 1779 und 1962 überhaupt nicht gegeben. Lediglich auf „Zugangsbücher“ der Jahrgänge von 1833 bis 1932 habe man zugreifen können. Auch Listen der 1945 aus den Schlössern der Wettiner beschlagnahmten Stücke sucht man vergeblich. „So stehen wir vor der Sysiphusarbeit, im Nachhinein einen Großteil der insgesamt 20 000 Porzellane bestimmen zu müssen“, sagt Martin Roth. […] Im Falle der Rückgaben an die Wettiner sei er ohnehin „davon ausgegangen, dass die Sache mit dem umfassenden Vergleichsvertrag mit dem Freistaat Sachsen von 1999 erledigt war.“ Schließlich habe man sich damals auf eine „Gesamtliste“ von 18000 Stück geeinigt. Auch Roth kannte natürlich die „Öffnungsklausel“ dieses Vertrages, die den Wettinern Nachforderungen ermöglichte. „Das konnten aber doch nur einzelne Stücke sein und nicht ein Sechstel des Gesamtbestandes der Porzellansammlung“, sagt er.

Laut http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3737212.html sollen die Stücke auf die Liste national wertvollen Kulturgutes gesetzt werden, “um sie der Öffentlichkeit weiter zugänglich zu machen”. Das kann aber mit der Eintragung eben juristisch gerade nicht erreicht werden. Das Haus Wettin kann die Stücke unzugänglich für alle Ewigkeit wegschließen (sofern es bereit ist, bei einem Erbfall die entsprechende Erbschaftssteuer ohne Abzug zu zahlen). Strittig ist, ob es kann die geschlossene Sammlung durch Einzelverkäufe im Inland auflösen kann. Der Schutzzweck hinsichtlich einer Gesamtheit kann nicht erreicht werden, wenn Einzelstücke nach Belieben im Inland verkauft werden dürfen.

Berichten zufolge werden am 18. Dezember beim Auktionshaus Christie’s in London fünf wertvolle Porzellanplastiken versteigert, die die Kunstsammlungen bereits an die Wettiner zurückgegeben haben. Die wertvollste davon ist ein Löwenpaar, dessen Wert auf 4,5 bis 7,5 Millionen Euro geschätzt wird. Das Bildnis eines Fuchses mit einem Huhn soll für einen Preis von zwischen 300 000 und 450 000 Euro unter dem Hammer kommen, eine Vase für 15 000 bis 22 500 Euro. (ddp 7.11.)

Prinz Albert von Sachsen hat den Verkauf wertvoller Tierplastiken verteidigt. Man habe weder Platz noch Mittel für die Unterbringung und Pflege dieser Werke, sagte er der ‘Dresdner Morgenpost’. Seine Familie lebe zur Miete, und die bedrückenden Lebensverhältnisse machten solche Einnahmen nun einmal notwendig. Außerdem habe das Land Sachsen keinerlei Interesse an einem Rückkauf der Plastiken gezeigt. Die Wettiner hatten die Figuren aus der Porzellansammlung Dresden erst kürzlich vom Freistaat zurückerhalten, da es sich um 1945 enteignetes Kunstgut handelte. Der Verkauf war von Experten kritisiert worden.
http://www.dradio.de/kulturnachrichten/20061110140000/drucken
Das Interview im Wortlaut:
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1320555

Der Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Martin Roth, hat das ehemalige sächsische Herrscherhaus Wettin in der Debatte um die Rückgabe enteigneter Porzellanobjekte scharf kritisiert. «Mir fällt es schwer zu begreifen, dass es Menschen gibt, die ihren persönlichen Reichtum vor das kulturelle Erbe stellen», sagte er der «Bild»-Zeitung (Mittwochausgabe). Weder der sächsische Kurfürst August der Starke noch andere Vorfahren hätten auch in schweren Krisen so gehandelt. […] Roth sagte, die Rückgabe-Forderung sei ein «Schlag ins Gesicht von 2,2 Millionen Museums-Besuchern pro Jahr. »Die Schätze gehören uns allen gemeinsam”, fügte er hinzu. (ddp, 8.11.).

Historischer Rückblick:

Zur Geschichte der Dresdener Sammlungen im Überblick:
http://dresden-und-sachsen.de/geschichte/bildende_kunst.htm

Auf der II. Dresdner Kunst- und Antiquitäten-Auktion im Jahr 1922 kamen auch Kunstwerke aus wettinischem Privateigentum unter den Hammer. Durch das am 10. Juli 1924 verabschiedete Gesetz über die Abfindung der Wettiner gingen Teile der Kunstsammlungen in wettinischen Privatbesitz über. […]

Im Jahr 1996 fand man im Friedewald bei Moritzburg wertvolle Goldschmiedearbeiten und andere Wertgegenstände überwiegend aus dem Bestand der Hofsilberkammer, nicht wenige davon Hauptwerke der europäischen Goldschmiedekunst, die der wettinische Prinz Heinrich hier in den letzten Kriegswochen 1945 vergraben hatte. Das Kaufangebot des Freistaates Sachsen für die wiedergefundenen Kunstwerke lehnte das Haus Wettin als zu niedrig ab, die Versteigerung bei Sothebys im Jahr 1999 erbrachte dann aber einen noch geringeren Erlös.

Nach der Einigung zwischen dem Haus Wettin und dem Freistaat Sachsen im Jahr 1999 über die Rückgabe von Kulturgütern erhielten die Wettiner etwa 6.000 Kunstgegenstände zurück.

Den Schutz des Kulturguts durch die sächsische Verfassung 1831
http://archiv.twoday.net/stories/2911243
hat man 1924 mit Füßen getreten.

Über den Vermögensstreit 1924 liest man
http://www.sz-online.de/nachrichten/pda.asp?aktion=ArtikelZeigen&ausgabe=320&id=1099396
Bereits 1919 war eine vorläufige Regelung zwischen dem neuen Freistaat Sachsen und dem vormaligen König getroffen worden. Nun galt es, Einzelheiten festzulegen. Leicht war es mit dem Staatseigentum wie dem Residenzschloss in Dresden – es verblieb selbstverständlich beim Staat. Ebenso einfach war es mit dem Privateigentum der Wettiner – es war zurückzugeben. Problematisch war die dritte Kategorie: der Kronfideikommiss, eine Art Familieneigentum; dazu gehörten so attraktive Dresdner „Objekte“ wie das Grüne Gewölbe und die Gemäldegalerien. Nach langwierigen Verhandlungen kam man zu einer alle Seiten zufrieden stellenden Regelung, die die SPD-Regierung allerdings nur mit Mühe durch den Landtag brachte.

Die Wettiner erhielten unter anderem Schloss Moritzburg nebst Domänen, 300 000 Goldmark für das aus Mitteln der Königlichen Zivilliste errichtete Schauspielhaus in Dresden und viele mobile Gegenstände, darunter wertvolle Kunstgegenstände. Diese Regelung zusammen mit dem, was sie noch privat besaßen (wie die Villen in Wachwitz und Hosterwitz) erlaubte es den Wettinern, ein „standesgemäßes Leben“ zu führen. An dieser Entwicklung hatte der juristische Berater des Königs, Justizrat Bernhard Eibes, großen Anteil.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. November 2006). Die unbezähmbare Gier der Wettiner. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0q1


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Die unbezähmbare Gier der Wettiner“

  1. Rettung sächsischer Kulturgüter vor dem Zugriff des Hauses Wettin 68. Sitzung des 4. Sächsischen Landtags am Donnerstag, dem 14. Dezember 2006, TOP 4:
    Aktuelle Debatte – beantragt von der Linksfraktion.PDS zum Thema:
    “Rettung sächsischer Kulturgüter vor dem Zugriff des Hauses Wettin”

    Redebeiträge:
    Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Adel verpflichtet, Adel mit Eigentum verpflichtet doppelt (vollständiger Wortlaut als pdf)

    Wäre ich nicht aus tiefster Überzeugung Demokrat, dann wäre ich fast versucht, den Wettinern folgende Problemlösung anzubieten:
    Die Revolution war ein Fehler, sie tut uns leid. Ungeschehen können wir sie nicht mehr machen, aber wir überreichen unserer beleidigten Königsfamilie ein fast fertig saniertes Schloss, eine Schatzkammer, die ihresgleichen sucht auf der Welt, und eine Porzellansammlung, in der alles wunderbar eingerichtet ist. Vielleicht nehmen die Wettiner das Angebot an. So sparen sie das Geld für Juristen und die Versicherungsunsummen für die Kunst-Transporte zu gewinnbringenden Versteigerungen in aller Welt. Die Mitglieder der Königsfamilie hätten keine Mietkosten mehr, die angeblich schuld sind an ihren leeren Kassen und unbedingt durch Porzellangeld wieder aufgefüllt werden sollen. Da die Sammlungen schon zu Augusts Zeiten von der Öffentlichkeit zu bewundern waren, gilt es weiterhin, Reichtum und Kunstgeschmack der Herrscherfamilie auf diese Weise zu huldigen.
    Die Wiedereinführung der konstitutionellen Monarchie würde zudem jährliche touristisch zu vermarktende Höhepunkte bieten wie des Königs Geburtstag oder Thronjubiläen, Sachsen würde also noch attraktiver und hätte endlich ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen andern Bundesländern.

    (…) Muss man wirklich den Wettinern aufdröseln, wie ihre Ahnen an diese unglaublichen Schätze gekommen sind? Soll man sie daran erinnern, dass z. B. die Dragonervasen in der Porzellansammlung so heißen, weil August der Starke sie für 500 sächsische Reiter bekommen hat, die er dem Soldatenkönig dafür verkaufte? (…)

    Doch nicht nur die Wettiner stehen in der Verantwortung. Ganz dringend muss sich das Kunstministerium, muss sich die Staatsregierung mit den für sie tätigen Juristen fragen lassen, welchen Vertrag sie da ausgehandelt haben. (…) Waren da Fachleute am Werk, Juristen, die spezialisiert sind auf die Feinheiten von Restitutionsansprüchen, von Kunstraub und Kunstrückgabe, von Öffnungsklauseln? Das muss uns die Staatsregierung genauestens darlegen, immerhin liegen zwei Anträge dazu vor, die durch unsere Fraktion unterstützt werden. (…)

    Gunther Hatzsch, SPD-Fraktion: Rede zur aktuellen Debatte

    (…) Wie ist Speck von Sternburg mit seinem glücklich wieder zurückerhaltenen Vermögen umgegangen? Er hat in Absprache mit der Stadt Leipzig, dem Freistaat Sachsen und der Kulturstiftung der Länder eine Stiftung gegründet. (…) Als diese Verkäufe perfekt waren, verzichtete Speck von Sternburg auf alle weiteren Ansprüche, und seine Gemäldesammlung, die bei Sotheby’s eventuell 100 Millionen Euro erbringen könnte – so schätzen dies einige Leute –, sind – und dies ist nun die entscheidende Aussage – für alle Sächsinnen und Sachsen sowie unsere Gäste in sächsischen Museen zugänglich und zu besichtigen. Dies ist ein Weg, zu dem ich die Vertreter des Hauses Wettin auffordere, diesen oder einen anderen, ähnlichen Weg zu gehen. Herr Heitmann sagte es bereits, meine Generation hat durch Erzählungen der Großeltern noch vieles über den letzten König erfahren. Es waren, glaube ich, 200 000 Sachsen, die bei seiner Bestattung in den frühen Dreißigerjahren in Dresden anwesend waren. Meine Damen und Herren des Hauses Wettin! Sie haben die wahrscheinlich einmalige Chance, in besten und sehr guten Erinnerungen der sächsischen Bürger zu bleiben, wenn Sie ebenfalls den Weg einer Stiftung oder einen analogen Weg gehen, damit wir alle im Besitz dieser einmalig guten Kulturgüter bleiben.

    Heiko Hilker, Die Linke. PDS-Fraktion: Redebeitrag

    Es stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen. Wer sagt denn, Herr Heitmann, dass das Haus Wettin recht hat? Herr Justizminister Mackenroth, wer sagt denn, was genau in den Verträgen steht? Wieso verhandelt anscheinend der Freistaat Sachsen nicht auf Augenhöhe mit dem Hause Wettin? In anderen Bereichen gibt man teure Gutachten in Auftrag und bezahlt teure Rechtsanwälte, um die Interessen des Freistaates zu sichern. Dies ist derzeit nach meiner Sicht der Dinge im Freistaat Sachsen nicht der Fall.

    Weiter ist zu fragen: Herr Heitmann, was steht denn im entsprechenden Vergleichsvertrag? Welche Verträge wurden in der Folge geschlossen? Welche zusätzlichen Vereinbarungen gibt es, welche geheimen Nebenabsprachen?

    Ich sage Ihnen klar und deutlich: Dies müssen wir wissen. Wir müssen wissen, welche Grundlagen es gibt, denn wir müssen wissen, was auf den Freistaat noch zukommen wird. Wir alle haben auf die Verfassung geschworen. Wir haben Schaden vom Freistaat Sachsen abzuwenden.”

    Dr. Volker Külow, Die Linke. PDS-Fraktion: Redebeitrag

    Wir haben es in der heutigen Aktuellen Debatte mit einem politischen und kulturpolitischen Skandal ersten Ranges zu tun, für den – wie gleich zu zeigen sein wird – der sächsische Ministerpräsident persönlich Mitverantwortung trägt. (…)

    Fast auf den Tag genau einen Monat nach der geradezu höfischen Beweihräucherung der Wettiner durch Ministerpräsident Prof. Milbradt musste der Freistaat mit einer ominösen GbR Haus Wettin Albertinische Linie eine Öffnungsklausel erneuern, die in dem vielzitierten Vergleich von 1999 steht, den übrigens auf der einen Seite der jetzige Chef des Hauses Wettin, Maria Emanuel Prinz von Sachsen, und auf der anderen Seite für den Freistaat – man höre und staune – der getreue Paladin des damaligen Finanzministers Milbradt, Staatssekretär Dr. Karl-Heinz Carl, mitunterzeichnet hatten. (…)

    Es gibt für die Linksfraktion keinen Grund, vor der unersättlichen Gier der abgedankten Wettiner einzuknicken und sich wie die Staatsregierung nebst Ministerpräsident Milbradt lächerlich zu machen. Den Verantwortungsträgern des Freistaates sei der Hohn und Spott von Sachsens letztem August ins Stammbuch geschrieben: „Ihr seid mir scheene Republikaner.“

    Dr. Andreas Schmalfuß, FDP-Fraktion: Sachsens Kunst- und Kulturschätze sind für alle da!

    Meine Damen und Herren, selbst 1831 verbot die Verfassung für das Königreich Sachsen ein solches Vorgehen. Dort liest man, eigens von Anton Friedrich August unterzeichnet, dass das Königliche Fideicomiss “von dem Lande unzertrennbar und unveräußerlich” ist! Nur “in außerordentlichen Notfällen” und vor allem nur “zu Staatszwecken”, so legte es die Verfassung fest, durften die Wettiner Kunstgegenstände verpfändet werden.

    In der Artikel 11 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung heißt es: “Denkmale und andere Kulturgüter stehen unter dem Schutz und der Pflege des Landes. Für ihr Verbleiben in Sachsen setzt sich das Land ein.” Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, finden Sie eine endgültige Lösung! Eine Lösung, ohne Hintertüren!

    Sachsens Kunst- und Kulturschätze sind für alle da! Sie sind ein Teil sächsischer Identität, und keine Verpfändungsmasse!

    TOP 8
    Drs 4/7055 – Antrag der Fraktion FDP
    “Kein Ausverkauf von sächsischem Kulturgut!”
    http://ws.landtag.sachsen.de/images/4_Drs_7055_1_1_2_.pdf
    – nicht beschlossen –

    In der Debatte äußerten sich auch Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD) und Steffen Heitmann (CDU), vgl. dpa-Meldung Rückforderungen der Wettiner – Sachsen will abschließende Lösung. Weitere Presseberichte unter http://www.mdr.de/kultur/ausstellung/3724639.html

    Zur Auktion der Dresdener Kirchner-Löwen, die am 18.12. für 4,2 Mio € bei Christie’s an einen ungenannten Privatkäufer gingen, vgl. auch den Artikel von Swantje Karich in der F.A.Z. vom 11.12.: Porzellan-Restitution. Adel verpflichtet nicht: “Traurig schauen Löwe und Löwin einander an, ziehen sorgenvoll ihre zerbrechlichen Porzellan-Brauen hoch und verdrehen die Pupillen, als wüßten sie um ihr Schicksal: Nur wenige Wochen nachdem das Paar von der Staatlichen Kunstsammlung Dresden restituiert wurde und offiziell in den Besitz der Wettiner übergegangen war, fanden sie sich als Ware auf dem Kunstmarkt wieder und sollen nun drei bis fünf Millionen Pfund einspielen. (…)

  2. Gegenrechnung Wenn ich sächsischer Bürger wäre, würde ich von meiner Regierung resp. deren hier zuständiger exekutiver Behörde die Anweisung an den Kunstsammlungs-Chef verlangen, dass den Wettinern die Überprüfung der 18 000 Stücke in Rechnung zu stellen ist – und zwar in Höhe der internationalen Standards für Kunstexperten-Gutachten; dann überlegen die sich das sicher nochmal mit den Tausenden von Tasschen.

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