SPD-Fraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 21.11.2006 (html, pdf)
Ute Vogt: „Wir wollen umfassend aufklären, wie es zu dem unverantwortlichen Umgang der Regierung mit Kulturgütern und Landesvermögen kommen konnte“
Untersuchungsausschuss soll auch Empfehlungen für den künftigen Umgang mit Kulturgütern geben.
(…) Der Antrag der Fraktion zu „Einsetzung und Auftrag des Untersuchungs- ausschusses“ gemäß Artikel 35 der Landesverfassung trägt den Titel „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“.
(…) Die SPD will laut Einsetzungsantrag das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden in drei Komplexen untersuchen:
- bei der Übereinkunft mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern
- bei der Frage, ob und wie versucht wurde, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse der infrage stehenden Kunst- und Kulturgüter zu erhalten
- bei der materiellen und finanziellen Umsetzung einer Vereinbarung mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern.
(…) Ute Vogt: „Wer im Kabinett eine „Drei-Säulen-Lösung“ zur Finanzierung des Kulturgüterankaufs beschließt, wer eine Benefiz-Gala gemeinsam mit dem SWR anschiebt, Spendenkonten einrichtet und in der Landesstiftung den Beschluss über einen 10-Millionen-Euro-Beitrag zum Bilderankauf herbeiführt, der kann nicht mehr so tun, als ginge es nur um vage Gedankenspiele.“
Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen
In dem vierseitigen Antrag zur Einsetzung und zum Auftrag des Untersuchungsausschusses verlangt die SPD-Landtagsfraktion die Hinzuziehung aller Akten, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags von Bedeutung sind. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Vorgänge:
- Auf welche Kunst- und Kulturgüter im Einzelnen bezog sich die Übereinkunft zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden, die Gegenstand des Kabinettsbeschlusses vom 9. Oktober 2006 war
- Wer auf Seiten der Landesregierung war an den Verhandlungen des Landes mit dem Haus Baden beteiligt, die zu dieser Übereinkunft führten
- Wurde von Seiten der Landesregierung die finanzielle Situation des Hauses Baden insgesamt geprüft, die nach den Angaben der Landesregierung Ursache und Ausgangspunkt der gemeinsamen Verhandlungen war
- Auf welchen Grundlagen wurden die Gegenstandslisten erarbeitet, die der Übereinkunft mit dem Haus Baden zugrunde liegen, wer war verantwortlich, wer war beteiligt
- Wurde das Gutachten, auf das sich die Landesregierung bei der Beurteilung der Eigentumsfrage bezog, ergebnisoffen in Auftrag gegeben oder sollte diese Expertise die mit dem Haus Baden ausgehandelte Übereinkunft rechtlich absichern
- Warum wurde bei der Klärung der Eigentumsfragen auf den Rat namhafter Wissenschaftler verzichtet
- Wie kommt die 300-Millionen-Euro-Schätzung der Landesregierung für die fraglichen Kunst- und Kulturgegenstände im vermuteten Eigentum des Hauses Baden zustande
- Treffen die Summen zu, die in der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für die Sanierung der Salemer Liegenschaften (30 Millionen Euro) und als Kapitalstock der auffangenden Stiftung (40 Millionen Euro) als notwendig erachtet werden
(…) Als Mitglieder entsendet die SPD-Fraktion in den 10-köpfigen Untersuchungsausschuss die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Helen Heberer aus Mannheim, als ihren Obmann den stv. Fraktionsvorsitzenden Nils Schmid, der als Jurist und Finanzexperte insbesondere die Vermögensinteressen des Landes im Auge haben wird, sowie den Karlsruher Abgeordneten Johannes Stober, der auch Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist.
Update 23.11.2006 – Antrag im Landtagsserver eingestellt:
Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html
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BCK (21. November 2006). SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0oq