http://www.urheberrecht.org/news/2866
Keinen Urheberrechtsverstoß stellt es nach Ansicht des Landgericht Frankfurt (Volltext PDF nicht rechtskräftig) dar, wenn der “Perlentaucher” Zusammenfassungen von Presseartikeln veröffentlicht.
Zur Sache auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsmitteilung#Zul.C3.A4ssigkeit_von_Abstracts