Benutzung des Badischen Familienarchivs verboten

Für Forschungen zum Hausfideikommiss des großherzoglichen Hauses stellte ich über den Leiter des GLAK einen Antrag auf Benutzung des Familienarchivs, der nun mit Mail vom 29.11.2006 abschlägig beschieden wurde:

Gesuch, mail vom 4. hier geöffnet am 6.11.2006

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

der Generalbevollmächtigte des Markgrafen
von Baden hat mir mit soeben eingegangenem Schreiben vom 27. 11. mitgeteilt, daß Ihnen wegen eigenen Nutzungsbedarfs derzeit keine Benutzungsgenehmigung erteilt werden kann, worüber ich Sie hierdurch mit der Bitte um Empfangsbestätigung informiere. Ein Zeitpunkt, ab dem Ihre Benutzung möglich wäre, ist nicht genannt. Ich stelle daher anheim, den Antrag gelegentlich zu erneuern.

Mit freundlichem Gruß

Rödel


Prof. Dr. Volker Rödel
Landesarchiv Baden-Württemberg
– Generallandesarchiv Karlsruhe –
Nördliche Hildapromenade 2, D-76133 Karlsruhe

Auch Dr. Winfried Klein durfte für seine Dissertation zur badischen Domänenfrage das Familienarchiv nicht einsehen.

Eine Lösung, wie unter
http://archiv.twoday.net/stories/2890191
vorgeschlagen, ist überfällig.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Benutzung des Badischen Familienarchivs verboten“

  1. Na, das da zur Zeit erheblicher “eigener Nuztungsbedarf” besteht, das kann ich mir sogar noch vorstellen. Es muss ja fieberhaft versucht werden, irgendwelche Belege für das eigene krude Geschichts- und Rechtsverständnis zu finden.

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