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Caroline Luise von Baden und der Hausfideikommiss

Gerda Kircher, Karoline Luise von Baden als Kunstsammlerin, Karlsruhe 1933, S. 8
Caroline Luise Markgräfin von Baden 1723-1783. Stuttgart 1983, S. 116

Am 30. Juli 1783 schlossen die Söhne der Markgräfin gemäß ihren “Intentionen” einen Vergleich, demzufolge die geschlossenen Sammlungen (Gemälde, Naturalien mit Bibliothek, Porzellan, Zeichnungen) einen ewigen Fideikommiss bilden sollten, der dem jeweiligen Regenten zustehen sollte.

Der schriftliche Nachlass der Fürstin fiel an Prinz Friedrich, der die Originalmanuskripte in § 8 seines Testaments vom 25.1.1806 dem Archiv des Hausfideikommisses vermachte (nach seinem und seiner Frau Tod).

War die brüderliche Konvention von 1783 die Geburtsstunde des badischen Hausfideikommisses?


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Klaus Graf (30. November 2006). Caroline Luise von Baden und der Hausfideikommiss. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c0nu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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