http://de.news.yahoo.com/22112006/336/historische-filmbestaende-aufbewahrung-expertenhaende.html
Düsseldorf (ddp-nrw). Wer über historische Filme verfügt, sollte sie in Expertenhände geben und damit eine materialgerechte Aufbewahrung ermöglichen. Die Eigentumsrechte blieben dadurch unberührt, erklärten die zehn im Arbeitskreis Filmarchivierung in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossenen Einrichtungen in einer am Mittwoch veröffentlichten «Düsseldorfer Erklärung». Historische Filme seien ein unverzichtbares Kulturgut und müssten, um auf Dauer genutzt werden zu können, fachgerecht aufbewahrt werden. Filmgut könne eben nicht in Wohnräumen oder Keller und Garagen gelagert werden, hieß es.
Die Landesregierung habe die Dauerarchivierung des Filmguts durch eine Finanzspritze für die Beteiligung am Bau eines Spezialmagazins und für die Überspielung ausgewählter Filme auf Trägermaterial unterstützt.
Zu dem in dem Arbeitskreis Filmarchivierung zusammengeschlossenen Einrichtungen, an die historische Filmbestände gemeldet werden könnten, zählen: das Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf, das Filmforum in Duisburg, der WDR, die Kinemathek im Ruhrgebiet, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Landschaftsverband Rheinland mit seinem Medienzentrum Rheinland, der Landschaftsverband Rheinland mit seinem Rheinischen Archiv- und Museumsamt, das Filmmuseum Düsseldorf, die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen und das Mannesmann-Archiv.
Ich vermute, bei so verschnarchten Institutionen wie dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf kann man sich dumm und dämlich suchen: den Volltext der Düssseldorfer Erklärung dürfte man vermutlich erst in ein paar Monaten auf irgendeiner Homepage finden.
Update: Dr. M. Köster, Leiter LWL-Medienzentrum, macht mich freundlicherweise per privater Mail darauf aufmerksam, dass der Text unter:
http://www.lwl.org/lmz-download/Bild_Film_Tonarchiv/duesseldorfer_erklaerung.pdf
abrufbar ist.
Auszug:
Sorge bereitet dem Arbeitskreis, dass umfangreiche Filmbestände und damit
ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes unseres Landes in seiner Existenz gefährdet ist. Die Sorge
korrespondiert mit den Vorgaben der Europäischen Union zum Schutz des audiovisuellen Erbes.
Besonders gefährdet sind neben Filmen, die das zur Selbstentzündung neigende Nitromaterial als
Träger aufweisen, alle Farbfilme. Leider glauben immer noch viele Verwahrstellen, ihr Filmgut auch in
Wohnräumen oder Kellern und Garagen auf Dauer aufbewahren zu können.
Der Arbeitskreis ruft daher die Bürgerinnen und Bürger des Landes dringend auf, historische
Filmbestände an eine der im AK Filmarchivierung zusammengeschlossenen Einrichtungen zu melden,
für eine materialgerechte Aufbewahrung abzugeben sowie einer Erschließung und Nutzung
zuzustimmen – die Eigentumsrechte bleiben davon unberührt.
Die Landesregierung hat die Dauerarchivierung des Filmguts durch die Beteiligung am Bau eines
Spezialmagazins sowie die Überspielung ausgewählter Filme auf Trägermaterial, das
wissenschaftliches Arbeiten mit den Filmen und deren Vorführung in der Öffentlichkeit erlaubt, finanziell
gefördert. Eine derartige Förderung ist im größeren Umfang erforderlich, wenn das audiovisuelle Erbe
auch nachgeborenen Generationen zugänglich sein soll.
Nur gemeinsam besteht die Chance, die historischen Filme als unverzichtbares Kulturgut auf Dauer zu
bewahren und zu nutzen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Dezember 2006). Düsseldorfer Erklärung. Archivalia. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c0nd
Wie wahr ! Nicht nur, dass die Erklärung nirgendwo einzusehen ist. Dieser wunderhübsche Alleingang der archivischen “Groß”institutionen wurde auch nicht mit den kommunalen Archiven – m. E. gehören diese zu den ersten Ansprechpartner – kommuniziert.