Antrag
Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006 Drs 14/669
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten:
1. Inwieweit war das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit dem Jahr 2003 (einschl.) in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?
2. Inwieweit war das Staatsministerium seit dem Jahr 2003 in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?
3. Trifft es zu, dass es in Bezug auf ein geplantes Satzungsänderungsverfahren Ende 2004 oder Anfang 2005 eine Besprechung mit Prinz Bernhard im Staatsministerium gegeben hat? Wenn ja, wann? Wer hat ggf. an dieser Besprechung teilgenommen? Welche Punkte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?
4. Wann und mit welchem Schreiben und mit welcher Begründung hat das Haus Baden zum ersten Mal nicht für die Zähringer-Stiftung, sondern für die Erben des Großherzogs Friedrich II von Baden eine Eigentümerstellung in Bezug auf Kunstgegenstände reklamiert, die lt. § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung als Stiftungsgut eingebracht waren (vgl. Drs. 14/507 mit Hinweis auf ein Schreiben vom Juni 2002)?
5. Wie interpretiert die Landesregierung das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Zähringer-Stiftung vom 7.10.2004, in dem unter Ziffer 2 festgehalten wird, dass nach den Erkenntnissen von Prof. Dr. Dolzer die Zähringer-Stiftung „ohne Inhalt“ sein soll und welche Maßnahmen zur Klärung dieser Rechtsfrage wurden seitdem seitens der Stiftungsaufsicht unternommen?
6. In welcher Fassung gilt derzeit die Satzung der Zähringer-Stiftung, nach dem das Satzungsänderungsverfahren im Jahr 2005 auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für ruhend erklärt wurde?
7. Welche konkreten Befürchtungen veranlassten Herrn Minister a. D. Prof. Engler die zwischen der Zähringer-Stiftung und dem Land umstrittenen eigentumsrechtlichen Fragen offen zu lassen und dem auf Klärung drängenden Rechnungshof mitteilen zu lassen: „Eine weitere Klärung von Eigentumsfragen kann deshalb auf sich beruhen und sollte dies bis auf weiteres auch, weil sonst gravierende Belastungen des Verhältnisses zur Zähringer-Stiftung und zum Hause Baden unvermeidlich wären, was nicht im kulturpolitischen Interesse des Landes läge.“?
8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Mitglied des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung, das nach § 5 der Satzung als Vertreter der Landesregierung bestimmt wird, die kulturpolitischen und sonstigen Interessen des Landes vertreten soll, und welche diesbezüglichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden getroffen, als der Auktionator Dr. Christoph Graf Douglas mit Zustimmung von Herrn Minister Prof. Frankenberg im Juni 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat berufen wurde?
9. Trifft es zu, dass bei der internationalen Auktion durch die Firma Sotheby`s im Jahr 1995 keine Gegenstände versteigert wurden, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehörten, und wie, wann und durch wen wurde dies überprüft?
10. Trifft es zu, dass im Rahmen der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für den Fall des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen eine Provision vorgesehen war für Graf Douglas, der als Vertreter des Landes Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung ist, und sollte dieser Provisionsanspruch ggf. auch bestehen, wenn Gegenstände der Zähringer- Stiftung erworben werden sollten?
II. dem Landtag Akteneinsicht zu gewähren in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung.
III. dem Landtag eine Aufstellung der bei der Auktion der Firma Sotheby´s im Jahre 1995 versteigerten badischen Kulturgüter vorzulegen und den Auftrag der eingesetzten Expertengruppe dahingehend zu erweitern, dass auch geprüft wird, ob Stücke aus dem Eigentum der Zähringer-Stiftung unter dem Auktionsgut waren und inwieweit diese verkauft wurden.
Stuttgart, den 5.12.2006
Kretschmann, Walter und Fraktion
Begründung :
Die Beantwortung des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drs. 14/507 lässt nicht erkennen, wie und wann der Sinneswandel erfolgte, die Herrn Ministerpräsident Oettinger zu der Aussage veranlassten, Kunstgegenstände, die als Stiftungsgut in die Zähringer-Stiftung eingebracht wurden, gehörten dem „Haus Baden“, d.h. nicht der Stiftung, sondern den Erben Großherzogs Friedrich II. von Baden.
Nach Akteneinsicht in die Akten der Stiftungsaufsicht (mit Ausnahme der noch nicht gesichteten Akten des Staatsministeriums) steht für die Fraktion GRÜNE fest, dass die streitigen eigentumsrechtlichen Fragen und die Schwierigkeiten der Inventarisierung der konkreten Stücke, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehören, immer nur die zwei Alternativen betrafen, ob das Land oder die Zähringer-Stiftung als eingetragene Stiftung des öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat.
Diese Rechtsauffassung hat auch bisher die Landesregierung vertreten.
Wenn sie in der Antwort zum Antrag 14/507 darauf hinweist, dass es sich dabei um eine strittige Rechtsposition handelt, so betrifft der Streit nach Aktenlage immer nur die beiden oben genannten Alternativen in Bezug auf die Eigentümerstellung.
Die Landesregierung ist daher nach wie vor eine Antwort auf die Frage schuldig, wann seitens des Hauses Baden zum ersten Mal Eigentum zu Lasten der Stiftung und zugunsten der Erben Friedrichs II. reklamiert wurde und wie sie den von Prof. Dolzer konstruierten Einwand bewertet, die Zähringer-Stiftung sei mangels (inventarisierten?) Stiftungsguts möglicherweise nicht wirksam zu Stande gekommen.
Nach Aktenlage ist die Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Staatsministeriums weiter aufklärungsbedürftig, insbesondere in Bezug auf die Entsendung des Auktionators Dr. Graf Douglas und in Bezug auf die Vorbereitung des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen.
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Vgl. hierzu auch die aktuelle dpa/lsw Meldung
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1309231
AUDIO: Neues zum Handschriftenverkauf (Ausschnitte aus der Presseerklärung von Jürgen Walter GRÜNE und Fraktion vor der Landespressekonferenz in Stuttgart vom 05.12.2006, 10h), DLF, 05.12.2006 14:18 (“Deutschland heute”, Autor: Uschi Götz)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/12/05/dlf_200612051418.mp3
(Die Landesregierung hat übrigens dementiert, dass Graf Douglas 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung berufen worden sei.)
Die SPD (Pressemitteilung vom 05.12.2006, auch als pdf) äußert hingegen weiter “Unverständnis über (die) Untersuchungsausschuss-Verweigerung der Grünen”. Arbeitsgruppen, wie von den Grünen vorgeschlagen, könnten einen Untersuchungsausschuss nie und nimmer ersetzen, da nur dort die Zeugen wie vor Gericht unter Wahrheitspflicht stünden, sagt der designierte Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, Nils Schmid.
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Update 8.1.2007: Stellungnahme des MWK vom 2.1.2007 unter
http://archiv.twoday.net/stories/3159358
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BCK (5. Dezember 2006). Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung. Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c0my