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Die Schätze der Zähringer – Was gehört der Stiftung?

Die Pressekonferenz der Grünen zur Rolle der Zähringer-Stiftung am 5.12. in Stuttgart hat ein starkes Presseecho gefunden.

F.A.Z., 06.12.06, Nr. 284, Feuilleton, S. 37
Eingetragen. Die Schätze der Zähringer: Was gehört der Stiftung? / Von Rüdiger Soldt

(…) Für die Grünen im baden-württembergischen Landtag ist die Zähringer Stiftung der Schlüssel zur Klärung der zwischen der Landesregierung und dem ehemaligen markgräflichen Herrscherhaus Baden umstrittenen Eigentumsfragen. Als die Regierung Oettinger ihren Plan lancierte, Karlsruher Handschriften zum Verkauf an die Markgrafenfamilie herauszugeben, um der Familie die Sanierung von Schloß Salem zu ermöglichen, hatte sie wissen lassen, es sei heute nicht mehr feststellbar, ob tatsächlich Kunstschätze des Hauses Baden rechtswirksam in die Stiftung übertragen worden seien. Das entsprach der Strategie der Regierung, alle juristischen Fragen in diesem Zusammenhang als so kompliziert hinzustellen, daß ein Vergleich den einzigen Ausweg zu weisen schien.

Als vorauseilende Räumung von Besitz- und Rechtspositionen des Staates ist diese Haltung einhelliger öffentlicher Kritik verfallen. Es erwies sich, daß etwa das Eigentum am Säkularisationsgut sich durchaus nicht der Feststellbarkeit entziehen muß. Die Dynamik der Debatte hat nun auch die Zähringer Stiftung erfaßt. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, stellt nach Aktenstudien im Landesarchiv in Karlsruhe die Grundfrage jetzt neu: “Es steht nicht zur Diskussion, ob die Kunstschätze dem Haus Baden oder dem Land Baden-Württemberg gehören, sondern zu klären ist, ob sie Eigentum der Zähringer Stiftung oder des Landes sind.”

Auch die Landesregierung habe früher die Auffassung vertreten, daß strittig bestenfalls sei, “ob das Land oder die Zähringer Stiftung als eingetragene Stiftung öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat”, heißt es in einem Antrag der Grünen. Es gebe in den Akten zahlreiche Hinweise dafür, daß die Kunstschätze in die Stiftung übertragen worden seien, wie dies zur Erfüllung des Stiftungszwecks anzunehmen ist. Die Landesregierung habe nicht hinreichend Auskunft darüber gegeben, warum Ministerpräsident Oettinger im Parlament gesagt habe, es handle sich eindeutig um das Eigentum des Hauses Baden. Die Grünen belegen die ordnungsgemäße Arbeit der Stiftung mit zahlreichen Aktenfunden: So schrieb Berthold Markgraf von Baden im Dezember 1955 an den damaligen Kultusminister: “Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der badischen Landesbibliothek zu hören.” Das heißt: Berthold Markgraf von Baden war offenbar selbst der Überzeugung, in der Stiftung Kunstschätze zu verwalten. Sonst gäbe es allerdings auch nichts zu verwalten für den Verwaltungsrat.

Auch im Sitzungsprotokoll der “Eröffnungssitzung des Vorstandes” vom April 1957 heißt es: “Die Zähringer Stiftung ist der Rest der Kunstsammlungen der badischen Markgrafen und Großherzöge, der in jahrhundertelanger Arbeit zusammengetragen worden ist. (. . .) Mit der Türkenbeute, der Waffensammlung, der Vasensammlung, dem Münzkabinett und den Beständen der früheren vereinigten Sammlungen ist nun auch der Rest dieses großen Kunstkomplexes dem Zähringer Haus verloren gegangen.” In den sechziger Jahren waren die veränderten Rechtsverhältnisse Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen Stiftung und Kultusministerium, weil es Unklarheiten über Ausleihen gab.

Kritik üben die Grünen auch an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Stiftung, dem seit 2002 der Kunsthändler Graf Douglas angehört, der Mitte der neunziger Jahre Eigentum des Hauses Baden versteigert habe. Zum Verwaltungsrat gehören außerdem Bernhard von Baden und der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Graf Douglas sei zumindest mit Billigung der Landesregierung im Stiftungsrat gewesen. Vielleicht, so eine Vermutung der Grünen, sei bei der Versteigerung der Kunstschätze 1995 auch Eigentum der Zähringer Stiftung verkauft worden.

Nach Auffassung der Landesregierung ist eine rechtswirksame Übertragung der Kunstgegenstände in die Stiftung unsicher, weil Paragraph 929 des BGB die Vereinbarung eines “Besitzkonstitutes oder die Abtretung der entsprechenden Herausgeberansprüche an die Zähringer Stiftung” erfordert, wie es einer Antwort von Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage heißt. Ob es Dokumente gibt, die im Sinne des BGB eine ausreichende Willenserklärung zur Übertragung des Eigentums sind, müssen Juristen in der von der Landesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe klären. Sollte der Beweis gelingen, daß die Zähringer Stiftung tatsächlich Eigentümerin der Wessenbergischen Gemäldesammlung oder eben der Türkenbeute ist, dann käme ein Vergleich mit dem Haus Baden wohl nicht mehr in Frage. RÜDIGER SOLDT

Reutlinger Generalanzeiger, 06.12.06:

Kulturgüter – Opposition sieht genügend Beweise zur Klärung von Eigentumsfragen. Fragwürdige Auktion 1995
Grüne lehnen Handschriften-Ausschuss ab / von Stephanie Danner.

(…) »Was als Antrag vorliegt, ist allenfalls eine große Anfrage«, sagte Walter. »Er lässt die Schlüsselfrage nach der Zähringerstiftung außen vor.«
Die Grünen haben sich in den vergangenen Wochen ausführlich mit der Rolle dieser Stiftung befasst und sind zum Ergebnis gekommen, dass die Eigentumsverhältnisse an vielen Kunstgegenständen eindeutig geklärt sind. Walter führte als Beweis unter anderen das Testament des Großherzogs Friedrich von Baden an. Dieser vermachte beispielsweise die Türkensammlung, das Münzkabinett sowie die Wessenberg’sche Gemäldesammlung seiner Frau mit der Auflage, nach deren Tod eine Stiftung zu gründen. Diese Stiftung sollte die Kunstgegenstände der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Aktenlage beweise eindeutig, dass die Zähringerstiftung seit 1956 existiert und öffentlich-rechtlich ist, betonte Walter. Somit gehörten die Kunstgegenstände dem Land. Außerdem sei in verschiedenen Schreiben »eindeutig betont«, dass die Gegenstände gesichert seien. Ein Armutszeugnis sei es, dass Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) behaupte, in den vergangenen zwei Jahren habe eine gründliche Rechtsprüfung stattgefunden. Schließlich habe die Regierung nicht einmal ihre eigenen Akten durchgearbeitet. »Oder man wollte das Geschäft einfach so durchziehen«, vermutete Walter. Nun müsse geklärt werden, wer die politische Verantwortung für dieses Handeln trage.

Als fragwürdig bezeichnete der Kulturpolitiker die Zusammensetzung des Stiftungsrates, in dem laut Satzung ein Regierungsvertreter sitzen soll. Seit 2002 sei dies Christoph Graf Douglas, ein Verwandter des Hauses Baden. So habe sich die Landesregierung den Einblick in die Arbeit der Stiftung verbaut. Die Grünen wollen auch klären lassen, ob bei einer Auktion 1995 bereits Dinge verkauft wurden, die eindeutig der Stiftung gehört hatten. Diese Fragen umfasse der SPD-Antrag nicht. »Es ist leichtfertig, die schärfste Waffe des Parlaments so früh zu ergreifen.« Zunächst solle die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe strittige Fragen klären. Der Landtag stimmt heute über die Einsetzung des Ausschusses ab. (GEA)

vgl. auch
Welche Rolle spielt Graf Douglas?
Grüne legen im Kulturstreit Fragenkatalog vor / SPD beantragt heute Ausschuss. / Wolfgang Voigt, Badische Neueste Nachrichten, 6.12.2006 (via BLB).

Zum Antrag der Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung

vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3026530


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BCK (6. Dezember 2006). Die Schätze der Zähringer – Was gehört der Stiftung? Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0mt


Ein Gedanke zu „Die Schätze der Zähringer – Was gehört der Stiftung?“

  1. Unterlagen zur Pressekonferenz “Zähringer-Stiftung” MdL Jürgen Walter GRÜNE hat am 5.12.2006 vor der Landespressekonferenz in Stuttgart zum Thema “Der Verkauf badischer Kulturgüter und die Rolle der Zähringer-Stiftung.” einschlägige Dokumente als Beleg vorgelegt und der Presse zugänglich gemacht. Er schreibt dazu:

    Die Zähringer-Stiftung spielt in der Auseinandersetzung um den Verkauf badischer Kulturgüter eine zentrale Rolle. Auf ihre Entstehung und ihr Wirken ein besonderes Augenmerk zu legen, ist unabdingbar bei der notwendigen Aufklärung der Handschriftenaffäre. Nach umfassender Sichtung der Akten bin ich sicher, dass die Stiftung seit 1956 existiert (darüber gibt es Dissens). Da sie öffentlich-rechtlich ist, können die in ihrem Besitz befindlichen Kunstgegenstände nicht verkauft werden und sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    Zur Bewertung der Akten zur Zähringer-Stiftung im Hauptstaatsarchiv Stuttgart vgl. auch den Beitrag von Klaus Graf, der diese Akten ebenfalls durchgearbeitet hat:
    ?p=28533

    Liste der zur PK vorgelegten Dokumente:

    • Abschrift des Testaments S.K.H. des Grossherzogs Friedrich von Baden vom 12.8.1927
    • Vorwort zu: Die Karlsruher Türkenbeute, München 1991, von Max Markgraf von Baden, Vorsitzender der Zähringer-Stiftung und Prof. Dr. Volker Himmelein, Direktor des Badischen Landesmuseums (Türkenbeute als Eigentum der Zähringer-Stiftung)
    • Auszug aus dem Katalog “Für Baden gerettet”. Erwerbungen des Badischen Landesmuseums 1995 aus den Sammlungen der Markgrafen und Großherzöge von Baden. Hg. von Harald Siebenmorgen, Karlsruhe 1996, S. 32 Einleitung zu Kap. III. Als Bestandteil der Zähringer-Stiftung an das Badische Landesmuseum überstellt
    • Schreiben des Kultusministers Simpfendörfer vom 28.2.1954 an das Staatsministerium mit der Bitte zur Genehmigung der Zähringer Stiftung
    • Schreiben vom 27.4.1955 von Bernhard, Markgraf von Baden an Kultusminister Simpfendörfer zum Satzungsentwurf (Frage der Aufbewahrungsorte. Bestimmung des dritten Verwaltungsratmigliedes)
    • Schreiben vom 16.12.1955 von Berthold, Markgraf von Baden, an Kultusminister Simpfendörfer (zu einzelnen Punkten des Entwurfs der Verwaltungsordnung)
    • Satzung der Zähringer-Stiftung in der Endfassung von 1956
    • Aktennotiz des Kultusministeriums vom 23.11.1956 mit Schreiben des Ministers an s.K.H. Markgraf Berthold von Baden, das die Zustimmung zur Satzung enthält. (“Die Zähringer Stiftung ist hiermit funktionsfähig geworden, und ich darf davon ausgehen, dass die weiter erforderlichen Schritte von Ihnen ergriffen werden.”)
    • Schreiben vom 23.11.1956 von Berthold, Markgraf von Baden an Dr. Schnellbach, Direktor des Badischen Landesmuseums (zur Wiederzugänglichmachung der Bestände der Zähringer Stiftung in Karlsruhe und zu dem in Aussicht genommenen Rücktransport der Waffensammlung von Salem nach Karlsruhe)
    • Schreiben vom 04.12.1956 von Berthold, Markgraf von Baden, an Kultusminister Simpfendörfer (“Ich habe mich sehr gefreut, dass jetzt volle Übereinstimmung über die Satzung der “Zähringer Stiftung” besteht und nunmehr an die eigentliche Verwaltungsarbeit der Stiftung gegangen werden kann.”)
    • Sitzungsprotokoll über die Eröffnungssitzung des Vorstandes der Zähringer Stiftung vom 6.4.1957 (mit programmatischer Grundsatzrede und historischem Rückblick als Einführungsrede S.K.H. Markgraf Berthold von Baden, als Vorsitzender, dem Protokoll als Anhang beigefügt), übersandt mit Anschreiben vom 17.4.1957 von Berthold, Markgraf von Baden an Kultusminister Simpfendörfer
    • Schreiben vom 29.03.1961 von Berthold, Markgraf von Baden, an das Kultusministerium Baden-Württemberg (Rechtskräftigkeit der Stiftung. Gutachten Otto Mayer. Bitte, den Direktor der Badischen Landesbibliothek vom Inkrafttreten der Stiftung und den sich daraus ergebenden Folgerungen in Kenntnis zu setzen)
    • Schreiben vom 18.1.1964 von Berthold, Markgraf von Baden an das Kultusministerium Baden-Württemberg, mit der nochmaligen Bitte, die Badische Landesbibliothek anzuweisen, mit der satzungsgemäß gebotenen Inventarisierung der im Schreiben näher bez. hofeigenen Bestände sofort zu beginne. Die Richtlinien über die künftige Behandlung des Stiftungseigentums innerhalb der Landesbibliothek, sollten im Einvernehmen mit dem Direktor der Landesbibliothek festgelegt werden, an der praktischen Benützung sich auch unter den neuen Besitzverhältnissen nichts ändern (enth. auch Bericht über die begonnene Inventarisierung der anderen Bestände. Erwähnung neuerdings geltend gemachter Bedenken des Landes bzgl. der Eigentumsfrage, Verweis auf die amtliche badische traditionelle Auffassung. “Schließlich darf darauf verwiesen werden, dass nach wie vor die Bestände satzungsgemäß der Öffentlichkeit und dem Volke, der Wissenschaft und der Kunst dauernd zugänglich sind, und es erhebt sich die Frage, welchen Zweck all diese neuen Umstände erbringen sollen.”)
    • Schreiben desselben vom 18.1.1964 in gleicher Angelegenheit an den Ministerialdirigenten Dr. Authenrieth. Darin heißt es:
      Mit Zustimmung des Kultusministeriums vom 28.4.1960 sind alle vor dem 1.1.1872 in Großerzoglichem Besitz vorhandenen Kunst- und Bibliotheks- bestände als Stiftungsbesitz anzusehen. Bereits im Jahre 1872 hat der Badische Innenminister, also eine amtliche Stelle, den Sammlungs- und Bibliotheksbesitz als freies Eigentum des Großherzogs anerkannt. In der Zeit der ersten bad. Republik und in der nationalsozialistischen Ära wurde an dieser amtlichen Haltung nichts geändert. Nach dem ersten Weltkrieg ergab die Auseinandersetzung mit dem Großherzoglichen Hause bei den sehr delikaten Verhandlungen im Badischen Landtag, daß der Fideikommißbesitz Privateigentum des Großherzogs verbleibt.
    • Schreiben vom 31.1.1965 von Max, Markgraf von Baden an Kultusminister Dr. Hahn zur Zähringer Stiftung (dringliche Wiederholung der Anfrage vom Januar 1964 und der Bitte, den Direktor der Badischen Landesbibliothek zu veranlassen, sofort mit der gebotenen Inventarisierung der Stiftungsbestände zu beginnen. Seit Eintreten der Rechtskraft der Stiftung seien über acht Jahre vergangen, die Bibliothek habe sich mit Verweis auf die fehlende Weisung geweigert, tätig zu werden. Erwähnung des in Vorbereitung befindlichen Reicke-Gutachtens.)
    • Aktenvermerk vom Mai 1973 zur Zähringer Stiftung, hier: Vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stiftung, mit Entwurf für eine Vereinbarung zwischen der Zähringer Stiftung und dem Land, im Anschluss an das Reicke Gutachten. Die unstrittigen (Slg. Wessenberg, Kopf, Louis-Jüncke) und die strittigen Sammlungskomplexe (Großherzogl. Münzslg., Hofeigene Bestände der fr. Vereinigten Slg., Hofeigene Bestände der Hof- und Landesbibl. (Handschriften + Inkunablen mit dem Stempel “Großherzogliche Hofbibliothek”, Kartenslg.) werden i.E. aufgeführt. Dann heißt es: Die Auseinandersetzung der Parteien über die Frage, ob die Sachen der umstrittenen Komplexe im Eigentum des Landes oder der Zähringer Stiftung stehen, wird mit Abschluß dieser Vereinbarung beendet. Dinglich seien sie spätestens mit Abschluß dieser Vereinbarung Eigentum der Zähringer Stiftung.
    • Schreiben des Finanzministeriums vom 28.5.1974 an das Kultusministerium, Betr.: Zähringer-Stiftung; hier: Vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stiftung, zum vorgesehenen Vergleich zwischen Land und Stiftung, der strittige Sammlungskomplexe als Eigentum der Stiftung anerkennen soll. Empfehlung, von dem beabsichtigten Vergleich abzusehen, unter Hinweis auf das als Anlage in Kopie beigefügte Reicke-Gutachten und Vorgaben der Landeshaushaltsordnung.
    • Aktenvermerk vom 30.9.1974 in Bezugnahme auf Schreiben des Finanzministeriums vom 28.5.1974, mit Vorschlag zur nochmaligen Verhandlung unter Beteiligung von KM, FM und RH (Verweis auf das als unzureichend eingestufte Gutachten von Otto Mayer und das daraufhin neu angeforderte Reicke-Gutachten. Problematik der Säkularisationsgüter, diesbezügliches Insistieren der BLB)
    • Schreiben vom 26.1.1983 von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Hartmut Engler an S.K.H. Max Markgraf von Baden mit Zusammenfassung der Ergebnisse des Besuchs von Max am 19.1.1983 in Stuttgart, bei dem über die Zähringer-Stiftung gesprochen wurde (neu besetzter Verwaltungsrat, Bitte um Verständnis, dass auf Veranlassung des Rechnungshofes weitere Auseinandersetzungen um Rechtsfragen vermieden werden sollen)
    • Entwurf einer neuen Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung aus neuerer Zeit (2004?), nebst Schreiben, das einzelne der Punkte diskutiert (unvollst.)

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