http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/ausgbewi.doc
Reinhard Mußgnug, Heidelberg
Das Finanzverfassungsrecht in den Thüringischen Fürstentümern
– Seiner Zeit weit voraus oder weit hinterher? –
Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 24. Jg. (2002), 290 – 311
Diesem wichtigen Beitrag, der erfreulicherweise als Volltext online vorliegt, entnimmt man, dass sich Mußgnug schon lange vor dem aktuellen Streit forschend mit dem Streit um die Domänen im 19. Jahrhundert auseinandergesetzt hat. Er beruft sich in dem Aufsatz von 2002, der auch die badische Problematik streift, auf sein Buch: Der Haushaltsplan als Gesetz, 1976.
Von daher sind die Anwürfe gegen Mußgnug (siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/2885928 ) haltlos. Mußgnug kannte Quellen und Literatur zum Domänenstreit genauer als die meisten anderen Rechtshistoriker. Der sich mit dem erhabenen Titel Staatsrechtslehrer schmückende Würtenberger hat es übrigens unterlassen Mußgnugs Aufsatz von 2002 zu zitieren.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Dezember 2006). Mußgnug zum Domänenstreit. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0l5