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Nationaler Fürstennippes

http://medien-kunst-industrie.bawue.verdi.de/-/qx9

Die Kritik von Marcus Hammerschmitt ist zurückzuweisen.

“Bis zum Alarm aus dem VS-Vorstand wusste ich ehrlich gesagt nicht einmal, dass die Handschriften in Karlsruhe lagern, und meinetwegen können sie sich auch in Paris, Madrid, oder Dresden befinden – diese Orte nenne ich, weil dort drei der vier Maya-Handschriften lagern, die dem Furor der katholischen Kirche entgangen sind. Es wäre ja dumm, die Handschriften unsachgemäß zu handhaben, denn sie sind mit Hingabe hergestellt worden. Das Schöne soll man nicht vermindern in der Welt. Aber wo diese Bücher vor meinen Augen verborgen werden und vor dem Licht, das sie zerstören würde, ist mir egal. Wenn Burkina Faso die Möglichkeiten hätte, sie als Austausch für all die afrikanische Kunst in deutschen Museen zu beherbergen, wäre ich dafür. Möglicher-weise würde das der Völkerverständigung dienen, man weiß es nicht.”

Das ist genau das gleiche Banausentum, das der Landesregierung mit Fug und Recht vorzuwerfen war. Ich habe zwar nicht die mindeste Ahnung von diesen Dingen, rotze meine Meinung aber trotzdem raus. Und mehr als Rotz bleibt bei nüchterner Betrachtung von dem Beitrag nicht übrig.

Sich nur nicht auf die Argumentation von Fachleuten einlassen, die in der Presse und auch hier zur Genüge nachlesbar waren!

1. Die Handschriften waren und sind in der Landesbibliothek nicht prinzipiell vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen.

Es besteht sehr wohl ein Nutzungsanspruch auch für nicht-wissenschaftliche Nutzung und viele Handschriften wurden auch auf Ausstellungen gezeigt.

2. Die Handschriften gehören nach Karlsruhe, weil sie dort ihren natürlichen Platz seit mindestens etwa 200 Jahren haben.

Es stand nicht zur Debatte, einzelne Handschriften als Dauerleihgabe womöglich an ausgezeichnet betreute Institutionen abzugeben, in denen sie ihrer Provenienz entsprechend womöglich besser aufgehoben sind.

Es stand zur Debatte, sie einem gierigen Adelshaus zu überantworten, damit der schmierige Graf Douglas sie in den Kunsthandel geben kann.

Dies barg folgende immensen Risiken:

a) die Handschriften werden ihrer historischen Herkunftsregion entfremdet, auch wenn sie öffentlich zugänglich bleiben. In Burkina Faso arbeitet mutmaßlich niemand über mittelalterliche Handschriften der Oberrheinregion und auch Digitalisate wären kein Ersatz für den Verlust für die in dieser Region ansässige wissenschaftliche Klientel. Das gilt auch für einen Ankauf durch Getty in Malibu oder Harvard, abgesehen davon, dass Getty auch Handschriften weiterverkauft (so die Handschriften der Sammlung Ludwig)

b) die Handschriften verschwinden in privaten Tresoren und sind der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.

c) Illuminierte Handschriften werden von gewissenlosen Händlern auseinandergenommen und zur Profitmaximierung die einzelnen Blätter verhökert. Das wäre der Größte Anzunehmende Unfall (abgesehen von Totalverlusten aufgrund von Katastrophen, die – trotz Weimar – in privater Hand um einiges wahrscheinlicher sind als in Karlsruhe).

3. Ich bedauere selbst, dass es weder Landtagsabgeordneten noch der breiten Öffentlichkeit noch Fachleuten beizubiegen ist, dass der Schutz solcher Sammlungen wie der Karlsruher Handschriftensammlung nicht über das nationale Abwanderungsschutzgesetz sondern nach dem Denkmalschutzgesetz zu erfolgen hat.

Das nationale Gesetz verhindert weder die Vernichtung noch den Einzelverkauf von Handschriften im Inland noch die Zerstörung illuminierter Handschriften.

Die nationale Karte war deshalb auszuspielen, weil die Zuständigkeit des Denkmalschutzes auch für private bewegliche Kulturgüter einfach nicht vermittelbar ist. De facto wirkt die Eintragung in die nationale Liste wie ein Ersatz-Denkmalschutz: der Anreiz, das Stück im Kunsthandel zu verhökern, sinkt enorm, da internationale Bieter ausscheiden.

Vernünftige Lösungen für das Kulturgut – jenseits politischer Eitertänze wie beim eidgenössischen Kulturgüterstreit St. Gallen vs. Basel – bedürfen keiner chauvinistischen Berufung auf nationale Interessen. Wohl aber ist eine gesamtstaatliche Verantwortung gefragt, wenn eine Landesregierung kulturell durchdreht.

“Die Nation ist nun einmal nicht das Ding einer Gewerkschaft. Sondern das Wohl der Arbeiterklasse.”

Dank der SPD-Argumentation “Fürstennippes” wurde das nicht geschützte Kulturdenkmal (das aber trotzdem eins war) der badischen Kunstkammer 1995 als Ganzheit vernichtet.

Dass ein Schriftstellerverband in einer Gewerkschaft sich mit Fug und Recht dafür zuständig erklären kann, wenn die Public Domain beschädigt wird – kein Wort davon von Hammerschmitt.

Natürlich sind die Handschriften Public Domain, auch wenn Herr Ehrle und Frau Obhof das nicht ganz so formulieren würden, weil sie gerne Macht- und Kontrollansprüche ausüben würden, die mit dem Status als Public Domain konfligieren.

Und eine Public Domain ist die beste Grundlage für ein reiches kreatives Schaffen.

Die platte Argumentation mit dem Wohl der Arbeiterklasse erinnert mich ein wenig an die Verrenkungen, mit der die Kirchen ihren Kulturgüterschutz rechtfertigen müssen. Im Evangelium Jesu Christi steht nun einmal kein Wörtlein davon, dass man Altertümer schützen und Kulturgüter erhalten soll. Der genuine Auftrag der Kirchen, das Evangelium zu verbreiten und karitativ zu wirken, lässt sich nun einmal schwer mit der Pflege von Kulturgut, das ja Geld für die anderen Zwecke wegnimmt, verbinden.

Sehen wir die badischen Handschriften doch einfach als Zeugnisse für die feudale Unterdrückung, das wäre DDR- und gewerkschaftskompatibel!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. Dezember 2006). Nationaler Fürstennippes. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0kk


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Nationaler Fürstennippes“

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