Die (ablehnende) Antwort der Landesregierung liegt jetzt vor. Zum ursprünglichen Antrag und seiner Begründung siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3110704
Landtag von Baden-Württemberg Drs 14/743 19.12.2006
Antrag der Fraktion GRÜNE
und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 15. Januar 2007 Nr. 7962.7–12/53 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten,
1. wie die Landesregierung die Rolle und die Aufgaben des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung beschreibt und welche Aufgaben der Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung bislang wahrgenommen hat;
Auf die Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Landtags-Drucksache 14/669 Frage I 8. wird verwiesen.
2. ob Presseberichte zutreffen, dass der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Rahmen der Übergabe von 20.000 Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter gegenüber der Karlsruher Regierungspräsidentin a. D. Gerlinde Hämmerle die Zutrittsverweigerung für Herrn Dr. Graf Douglas zum Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst damit begründete, dieser verfolge in der Zähringer-Stiftung „vor allem wirtschaftliche Interessen“ und wenn ja, wessen wirtschaftliche Interessen mit dieser Aussage gemeint waren;
Es trifft nicht zu, dass Dr. Christoph Graf Douglas der Zutritt zum Wissenschaftsministerium verweigert wird. Der Wissenschaftsminister hat allerdings mehrfach – unter anderem bereits bei der Landespressekonferenz am 28. September 2006 – klargestellt, dass bei der Gestaltung eines Vergleiches mit dem Haus Baden und – gegebenenfalls – bei der Auswahl von zur Veräußerung vorgesehenen Kulturgütern keine Personen beteiligt werden, die von einem eventuellen Verkauf profitieren könnten.
3. was die Gründe dafür waren, im Jahr 2002 den Kunstauktionator Dr. Christoph Graf Douglas als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu berufen und ob Herrn Minister Frankenberg dessen verwandtschaftliche Beziehungen zum Hause Baden damals bekannt waren;
Dr. Christoph Graf Douglas wurde als drittes Mitglied des Verwaltungsrates im Jahr 2002 benannt infolge des altersbedingten Ausscheidens seines Vorgängers, des früheren Leiters des Generallandesarchivs, Prof. Dr. Hansmartin Schwarzmaier. Der Vorschlag, den vakanten Sitz mit Graf Douglas zu besetzen, erfolgte durch den Verwaltungsratsvorsitzenden der Zähringer-Stiftung, Bernhard Prinz von Baden. Minister Prof. Dr. Frankenberg hatte über die entfernten verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Graf Douglas und dem Haus Baden damals keine Kenntnis.
4. ob die Landesregierung schon im Jahre 2002 die Einschätzung hatte, Graf Douglas würde vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgen und falls ja, weshalb wurde der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 743 Zähringer-Stiftung trotzdem zugestimmt bzw. falls nein, seit wann die Landesregierung diese Erkenntnis gewonnen hat;
Im Jahr 2002 war die Frage möglicher wirtschaftlicher Interessen auf Seiten von Dr. Christoph Graf Douglas irrelevant, da die Veräußerung von Sammlungsgegenständen kein Thema war. Erste Anzeichen für Veräußerungsüberlegungen gab es infolge des Gutachtens von Prof. Dr. Dolzer im Sommer 2003.
II.
eine Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass eine Person berufen wird, die souverän die Interessen des Landes im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vertreten kann, ohne den Anschein zu erwecken, eigene private und wirtschaftliche Interessen mit der Tätigkeit als Verwaltungsrat zu verquicken.
Da es nach bisheriger Praxis keinen Vertreter des Landesregierung im Verwaltungsrat gibt, besteht für eine derartige Maßnahme kein Anlass.
Dr. Frankenberg
Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
BCK (18. Januar 2007). Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung? Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c0i4
Einfach nur skandalös Nach stiftungsrechtlichen Grundsätzen wäre eine Entfernung von Graf Douglas aus dem Stiftungsrat überfällig. Es ist offenkundig, dass die Tätigkeit als Kunstberater, der Adelshäusern hilft, ihre Kulturgüter auf dem Kunstmarkt zu platzieren, und die Tätigkeit im Stiftungsrat einer Stiftung, die Kulturgüter unveräußerlich bewahren soll, einen massiven Interessenkonflikt bedeutet. Gerade weil (leider) davon abgesehen wurde, einen Weisungen unterliegenden Vertreter der Landesregierung qua Amtes im Stiftungsrat zu installieren, muss bei dem Patt zwischen dem Vertreter der (aus Sicht der Stiftung: ehemaligen) Eigentümer und dem Vertreter der hauptsächlich verwahrenden Institution (Direktor des Landesmuseums) der Besetzung der dritten Stelle besonderes Gewicht zukommen.
In Fachkreisen war die Verwandtschaft von Graf Douglas mit dem Haus Baden immer schon bekannt. Die angebliche Unkenntnis von Minister Frankenberg rechtfertigt nicht die Übertragung der Position an Graf Douglas. Dass derjenige Mann, der maßgeblich auf der Seite des Auktionshauses 1995 am schändlichen Ausverkauf der markgräflich badischen Kunstsammlungen beteiligt war, im Stiftungsrat einer auf Erhaltung bedachten Stiftung eher Bock als Gärtner sein würde, hätte bereits 2002 klar sein müssen. Dies ergibt sich aus den Belegen in unserem Dossier:
?p=28732
Spätestens seit klar ist, dass Graf Douglas bei dem ausgehandelten Handschriften-Deal eine Provision bekommen sollte (dies ergibt sich eindeutig aus der Antwort des Ministeriums auf Frage 10: ?p=28373 ), vermutlich 10 Mio. Euro, müßte seine Abberufung durch die Stiftungsaufsicht veranlasst werden.
Eine Klage gegen das Untätigbleiben der Stiftungsaufsicht ist derzeit nach herrschender Meinung nicht möglich.
Ebensowenig ist es möglich, dass der Landtag in die Exekutivverantwortung der Regierung eingreift und diese dazu zwingt, den zum Gärtner gemachten Bock abzusetzen.