Kulturausschuss des Bundestags billigt Gesetz zum UNESCO-Kulturschutz
Deutschland hat sich lange schwer damit getan, der Vereinbarung der UNESCO von 1970 zum Schutz von Kulturgütern zuzustimmen. Gestern hat der Kulturausschuss des Bundestages einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, über den das Plenum am 1. Februar abstimmen soll. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn sagte, es seien zahlreiche Einwände von Experten berücksichtigt worden. Nach dem vorliegenden Text könne die Bundesregierung nun auch verhindern, dass Kulturgut von gesamtstaatlicher Bedeutung ins Ausland exportiert wird. Der Streit um die Badischen Handschriften haben den Handlungsbedarf deutlich gemacht, betonte Frau Griefhahn.
Weitere Nachweise:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php
Die Änderungen finde ich noch nicht online, das UNESCO-Gesetz ist unter
http://dip.bundestag.de/gesta/16/XA003.pdf
http://dip.bundestag.de/brd/2006/0155-06.pdf
dokumentiert.
Nach bisherigem Recht konnte die Eintragung national wertvoller Kulturgüter von Bundesseite aus beantragt werden (“Zur Wahrung eines gemeindeutschen Interesses kann der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien die Eintragung in das Verzeichnis beantragen.”,
http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschg/BJNR005010955.html ). Die Entscheidung traf aber die zuständige oberste Landesbehörde. Nun soll die Entscheidung über die Eintragung offenbar auch vom Bund getroffen werden können.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Januar 2007). Kulturausschuss des Bundestags billigt Gesetz zum UNESCO-Kulturschutz. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c0hs
“Alles was nicht im Bundesanzeiger aufgeführt ist, kann verkauft werden”
Massive Kritik an der Umsetzung des UNESCO-Kulturgüterschutzabkommens äußert der Archäologe Michael Müller-Karpe vom Römisch-Germanischen Museum Mainz. Es trage deutlich die Handschrift einer finanzkräftigen Antikenhändlerlobby und sei ein Raubgrabungsförderungsgesetz: “Objekte aus Nicht-EU-Staaten werden nur dann als schützenswert definiert, wenn sie auf einer Liste im Bundesanzeiger verzeichnet sind. Ausdrücklich ausgenommen von der Genehmigungspflicht für den Handel sind Objekte nicht nachweisbarer Herkunft – also alle Funde aus Raubgrabungen.
Zur Bagatellgrenze von 1000 EUR: der Passus habe verheerende Konsequenzen und sei noch schlechter als das, was im ursprünglichen Entwurf stand. Bisher sei für archäologische Objekte ohne Ausnahme ein Herkunftsnachweis gefordert worden (EU-Verordnung, Abkommen von Malta), durch die Regelung im deutschen Gesetz würden jetzt 95% umstandslos von jeder Schutzklausel ausgenommen und für den Handel freigegeben. Müller-Karpe: “Überhaupt ist ein Eurobetrag absurd, er sagt doch nichts über den tatsächlichen Wert des Objektes, denn der liegt in der Information, die das Objekt liefert. Dies geht nur, wenn der Kontext des Fundortes bekannt ist. Raubgrabungen zerstören den Kontext immer, egal welches Objekt von welchem “Wert” da heraus kommt. Es geht nicht darum, ob es sich um eine hübsche Vase für das Vertiko handelt. Entscheidend ist, was diese Vase über unsere Vorfahren erzählt. Erzählen kann sie nur, wenn sie an ihrem Fundort dokumentiert wird.”
BZ: Seit die Schweiz und Großbritannien strenge Kulturgüterschutz-Gesetze erließen, soll sich der Handel mit Objekten illegaler Herkunft nach Deutschland verlagert haben – das könnte also nach Verabschiedung des Gesetzes so bleiben.
Müller-Karpe: “Das Bundeskriminalamt hat eindeutige Hinweise, dass sich in Deutschland ein solcher Markt etabliert hat. Erst vor kurzem wurden in München zwei Objekte illegaler Herkunft versteigert, die aus dem Irak stammen. Der Handel mit Kulturgut aus Irak ist zwar laut EU-Verordnung von 2003 auch in Deutschland eine Straftat – wenn dieses nicht vor 1990 aus dem Irak gebracht wurde. Diesen Nachweis gab es für die Objekte nicht. Die Behörden blieben untätig, trotz des irakischen Einspruchs. Man muss befürchten, dass die Antikenhehlerei in Deutschland mit dem neuen Gesetz drastisch zunimmt. Alles, was nicht im Bundesanzeiger aufgeführt ist, kann verkauft werden.”
Berliner Zeitung, 1.2.2007, Feuilleton, Interview / Gespräch: Martina Döring
Der Ton der Händler-Lobby
Das Gesetz zum Kulturgüterschutz fördert Raubgrabungen, sagt der Archäologe Michael Müller-Karpe
Gesetz verabschiedet BT-DS http://dip.bundestag.de/btd/16/041/1604145.pdf
Öffentliches Kulturgut soll AUF ANTRAG des Bundes eingetragen werden können. Nach wie vor entscheidet die oberste Landesbehörde. Wenn BW nicht will, stehen alle Räder still.