Die Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen von Jacob und Wilhelm Grimm gehören nicht der Brüder-Grimm-Gesellschaft (BGG), wie diese in der Vergangenheit behauptet hat. Das ergab eindeutig das von der Stadt in Auftrag gegebene Rechtsgutachten. Die Folge ist, wie Kulturdezernent Thomas-Erik Junge im Gespräch mit der HNA einräumen musste, dass die Urkunde der Unesco zur Anerkennung der Handexemplare als Weltdokumentenerbe im Blick auf die Besitzverhältnisse geändert werden muss.
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http://www.hna.de/kasselticker/00_20070202204937_Falsche_Angaben_zu_Grimm_Schriften.html
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Klaus Graf (7. Februar 2007). Eigentumsfrage der Grimm-Handexemplare. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0f6
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