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Eigentumsfrage der Grimm-Handexemplare

Die Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen von Jacob und Wilhelm Grimm gehören nicht der Brüder-Grimm-Gesellschaft (BGG), wie diese in der Vergangenheit behauptet hat. Das ergab eindeutig das von der Stadt in Auftrag gegebene Rechtsgutachten. Die Folge ist, wie Kulturdezernent Thomas-Erik Junge im Gespräch mit der HNA einräumen musste, dass die Urkunde der Unesco zur Anerkennung der Handexemplare als Weltdokumentenerbe im Blick auf die Besitzverhältnisse geändert werden muss.

Mehr dazu
http://www.hna.de/kasselticker/00_20070202204937_Falsche_Angaben_zu_Grimm_Schriften.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Februar 2007). Eigentumsfrage der Grimm-Handexemplare. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0f6


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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