Insbesondere bei Open-Access-Befürwortern ist die jüngst veröffentlichte Einigung zwischen dem Börsenverein und dem Deutschen Bibliotheksverband (PDF) zur Digitalisierung/on-the-spot-Consultation und zum Dokumentenversand auf harsche Kritik gestoßen.
Rainer Kuhlen, Sprecher von http://www.urheberrechtsbuendnis.de, lehnte die gemeinsame Erklärung ab und verwies auf eine zu erwartende Stellungnahme des Bündnisses:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32376.html
Ich selbst sprach von einem “Teufelspakt”, der die Interessen von Bildung und Wissenschaft und “Open Access” verrate:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32378.html
Eric Steinhauer führte ebenfalls in INETBIB aus:
“die “Stellungnahme von DBV und Börsenverein zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft” vom 11. Januar 2007 enthält sinnvolle Regelungen für einen Burgfrieden zwischen Bibliotheken und Verlagen.
Wer aber eine Perspektive für eine zukunftsweisende Entwicklung in der wissenschaftlichen Informationsversorgung erwartet, wird enttäuscht. Das Papier ist ein Versuch, überkommende Marktstrukturen in das digitale Zeitalter zu retten.
Deutlich wird dies an solchen Formulierungen:
“Es darf sich aber auch die Absatzsituation der Verlage dadurch nicht
nachhaltig verändern, dass die Bibliotheken die Möglichkeiten elektronischer Bereitstellung nutzen.”
Die in dem Papier vorgeschlagenen Lizenzierungsmodelle sind im Grunde systemwidrig. In der analogen Welt war es dem Urheberrecht fremd, die einzelne Nutzung von Werken abzurechnen. Vergütet wurde pauschal durch Verwertungsgesellschaften.
Das gesamte Papier ist von dem Versuch durchzogen, die Kontrolle über die Verbreitung digitaler Inhalte durch die kommerziellen Verwerter zu bewahren. Damit werden die Verwerter mittelfristig scheitern. Der Grund dafür liegt in der Logik wissenschaftlichen Publizierens.”
Siehe auch die Zusammenfassung Steinhauers der wichtigsten Punkte:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/08/das_neue_papier_von_dbv_und_borsenverein~1702540
Kritik findet sich auch in den Kommentaren von Netbib:
http://log.netbib.de/archives/2007/02/07/shavanengesang-bibliotheken-und-verlage-legen-streit-bei/#comment-31707
Bernd-Christoph Kämper, rühriger OA-Befürworter von der UB Stuttgart, meint:
“Man hat in der Tat den Eindruck, dass das ganze als “Geheime Kommandosache” eingestuft und behandelt wurde, die Mitglieder des DBV waren offenbar nicht informiert. Ich halte das für skandalös. Diejenigen, die in den Universitäten für die Förderung von alternativen Publikationsmodellen und Open Access, über den grünen wie den gelben Weg eintreten, sind jetzt vor den Wissenschaftlern restlos blamiert, der angerichtete Schaden, nicht nur ein Image-Schaden, sondern der, überhaupt noch ernst genommen und gehört zu werden, wird immens sein.”
Wenig Interesse fand das Thema bei Heise, aber auch hier wurde Kritik laut:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12153587&forum_id=112145
Die Presse meldet meistens nur neutral die Bekanntgabe der Einigung. Zutreffend titelt http://pressetext.de: Einigung “zu Lasten der Bibliotheken”
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=070208032
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Februar 2007). Börsenverein und Bibliotheksverband: Alte Rezepte für die digitale Welt. Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0f0
Beitrag von Kuhlen http://www.zugang-zum-wissen.de/journal/index.php?/archives/19-Offener-Brief-fuehrender-Wissenschaftsbibliotheken-Deutschlands-gegen-die-gemeinsame-Stellungnahme-des-Boersenvereins-mit-dem-Deutschen-Bibliotheksverband-dbv.html#comments
Wow, nach der Erläuterung des DBV von Beger nun ein Paukenschlag via INETBIB Nach der Erläuterung der Verhandlungen
http://www.bibliotheksverband.de/2005/presse/gemeinsame-Stellungnahme-Erlaeuterung.pdf
kam gerade via INETBIB herein:
Offener Brief der BSB München, der UB Frankfurt, der ZBMed Köln, der NSUB Göttingen, der ULB Halle sowie der TIB Hannover
an die Vorsitzende des DBV, Frau Dr. Lux
An die
Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes
Frau Dr. Claudia Lux
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Blücherplatz 1
10961 Berlin
Gemeinsame Stellungnahme des dbv und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zum 2. Korb der Novellierung des Urheberrechts:
Sehr geehrte Frau Lux,
Die Unterzeichner dieses offenen Briefes haben mit Bestürzung zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich „unser“ Verband mit dem Börsenverein auf ein gemeinsames Positionspapier verständigt hat, welches den Interessen von Wissenschaft, Forschung und ihren Dienstleistern, den wissenschaftlichen Bibliotheken großen Schaden zufügt. In diesem Papier bekennt sich der dbv im Ergebnis dazu, alle Formen der bisher bewährten und hochgeschätzten Dokumentlieferung den wirtschaftlichen Interessen einiger Verleger zu unterwerfen. Offensichtlich ist es so, dass dem Ziel, eine Politik des guten Miteinanders zwischen Verlegern und Bibliotheken zu demonstrieren, fundamentale Interessen der wissenschaftlichen Bibliotheken und ihrer Nutzer geopfert wurden. Gerade die Bibliotheken stellen nun einmal in ihrem Handeln und ihren Dienstleistungen das einzig relevante Gegengewicht zu der kleinen, aber mächtigen Gruppe großer, profitorientierter Verlage dar, indem sie sich ausschließlich an den Interessen von Lehre und Forschung, von Wissenschaft und Bildung ausrichten.
Mit dem jetzt vorgelegten gemeinsamen Papier werden diese Positionen in unnötiger Weise aufgegeben. Gerade auch die in subito zusammengeschlossenen Lieferbibliotheken, die zudem allesamt Mitglied des dbv sind, haben inzwischen leidvoll erfahren können, was es bedeutet, sich mit Verlagen auf vertragliche Vereinbarungen einzulassen. Jede getroffene Übereinkunft wird sofort wieder in Frage gestellt, permanent werden neue Forderungen nachgeschoben und anstelle eines „fairen Miteinanders“ steht im Vordergrund die Instrumentalisierung der Bibliotheken für ausschließlich kommerzielle Interessen der Verlagswelt. Es kommt hinzu, dass die Umsetzung der erzielten Übereinkünfte für die Länder als Träger der allermeisten Hochschul-bibliotheken erhebliche Mehrkosten bringen würde.
Wir möchten auch nicht verhehlen, dass sich die großen Forschungs- und Forschungsförder-institutionen unseres Landes über das Schreiben des dbv erschrocken, ja teilweise entsetzt gezeigt haben und in eigenständigen Reaktionen ihr Unverständnis über die Haltung unseres Verbandes kommunizieren werden.
Wir, die Unterzeichner, erwarten von Ihnen zumindest, dass sie gegenüber dem Adressaten der gemeinsam mit dem Börsenverein erarbeiteten Stellungnahme kurzfristig kundtun, dass die Positionen des dbv von einem nicht unwesentlichen Teil seiner Mitglieder in dieser Form keinesfalls mitgetragen werden.
Wir würden es im Interesse aller Bibliotheken sehr bedauern, wenn wir uns veranlasst sehen müssten, hinsichtlich unseres weiteren Verbleibens im dbv Konsequenzen zu ziehen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Gez.
Dr. Rolf Griebel, Bayerische Staatsbibliothek München
Berndt Dugall, Universitätsbibliothek Frankfurt am Main
Ulrich Korwitz, Deutsche Zentralbibliothek der Medizin, Köln
Dr. Norbert Lossau, Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Dr. Heiner Schnelling, Universitäts- und Landesbibliothek Halle
Uwe Rosemann, Technische Informationsbibliothek Hannover
Stellungnahme von Eberhard Hilf http://www.zugang-zum-wissen.de/journal/index.php?/archives/19-Offener-Brief-fuehrender-Wissenschaftsbibliotheken-Deutschlands-gegen-die-gemeinsame-Stellungnahme-des-Boersenvereins-mit-dem-Deutschen-Bibliotheksverband-dbv.html
Interview mit Lux, nicht lichtvoll http://www.bibliotheksverband.de/ko-recht/dokumente/Interview_Boersenblatt.pdf
Ausführlichere Stellungnahme des Urheberrechtsbündnisses http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/stellungnahme-zu-BV-DBV-vereinbarung.pdf
Vielen Dank für das bereitstellen der PDF. Das habe ich im Netz schon lange gesucht.
Viele Grüße
Jörg
“Subito – Vom Prozessgegner zum Lizenznehmer” (Dr. Christian Sprang) September 2006
(DOI-Infoveranstaltung, Frankfurt, 08.09.2006, DOI: 10.1391/BV.119439)
Juristische Erörterung von Steinhauer http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/03/13/kritische_gedanken_zum_verhaltnis_von_s_~1895467
Vereinbarung zwischen Börsenverein und Bibliotheksverband schafft beim elektronischen Dokumentversand mehr Probleme als sie löst 09.02.2007. Die Pressemitteilung 02/2007 des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft wurde heute veröffentlicht.
Das Aktionsbündnis bestreitet, dass die Stellungnahme ein Schritt zur Beilegung des Streits um den Online-Versand von Dokumenten in Bildung und Wissenschaft sei. Es lehnt die getroffene Vereinbarung im Gegenteil in sehr vielen Punkten ab und betrachtet sie als gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft gerichtet. Auf Studierende würden Preise von mindestens 15 EUR pro Aufsatz zukommen. Den Endnutzern werde zugemutet, dass sie über die elektronische Fernleihe beschaffte Dokumente nur noch als Papierausdruck erhalten. DRM werde empfohlen, obwohl Steven Jobs ihren Einsatz gerade als kontraproduktiv bezeichnet und der Musikindustrie von ihrem Einsatz abgeraten habe.
“Es mag gut gemeint sein, auch im Interesse von Bildung und Wissenschaft zu einer Einigung mit den Verlagen zu kommen, aber diese Vereinbarung weist eindeutig in die falsche Richtung – abgesehen davon, dass der Börsenverein kaum für die internationale Zeitschriftenverlage sprechen kann, die den weitaus größten Marktanteil haben und die die eigentlichen Probleme der sogenannten Zeitschriften- oder Bibliothekskrise ausmachen.” Optionen, die sich durch offene Publikationsmöglichkeiten ergeben, würden völlig außer Acht gelassen. Das Aktionsbündnis fühlt sich vom DBV nicht mehr vertreten. Die elektronische Dokumentversorgung sei für Bildung und Wissenschaft zu wichtig, als dass sich die Politik alleine auf eine Einigung zwischen Börsenverein und Deutschen Bibliotheksverband stützen könnte.
“Das Aktionsbündnis hat daher den Ministerien vorgeschlagen, dass, neben den bislang Beteiligten, Bildung und Wissenschaft sowie Vertreter aus dem Kreis der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie andere wie Bund-Länder-Kommission (BLK), Kultusministerkonferenz (KMK) zu einer erneuerten Gesprächsrunde versammelt werden sollten. Im Übrigen dürfe die Politik durch diesen unzureichenden Versuch, eine außerurheberrechtliche vertragliche Einigung zu erreichen, nicht aus der Pflicht entlassen werden, die auf Bildung und Wissenschaft (und Bibliotheken) abzielenden Regelungen im Urheberrecht so zu formulieren, dass ein Ziel der Koalitionsvereinbarung dieser Regierung, nämlich ein ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht”, erreicht werden kann.