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Scannen der Originale bei Aufsatz-Retrodigitalisierung zulässig

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/13/s_38_urhg_scannen_der_originale~1733415

Steinhauer weist zurecht die Aussage der Bibliotheksfunktionärin Beger zurück, “selbstverständlich” dürfe nicht die Verlagsfassung der Retrodigitalisierung zugrundegelegt werden.

Zum Rechtsschutz von Schriftzeichen bietet erheblich mehr substantielle Hinweise als Steinhauer ein Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen

Einmal mehr erweist sich die Bibliotheksfunktionärin Beger, die zuletzt mitverantwortlich war für die inakzeptable Vereinbarung des DBV mit dem Börsenverein (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3298735 ) als trojanische Stute der Verwerterlobby. Es wäre wünschenswert, wenn Frau Beger nicht länger als Chefbibliotheksjuristin die Interessen der Benutzer verraten könnte.

Wissenschaftlich und bibliothekspolitisch verfehlt ist ihre sehr spät vorgelegte Dissertation, ein hastiges und fehlerhaftes Elaborat, wie ich zeigen konnte:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg22097.html

Diese Rezension wurde, wie nicht anders zu erwarten, in INETBIB teilweise empört aufgenommen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Februar 2007). Scannen der Originale bei Aufsatz-Retrodigitalisierung zulässig. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c0eg


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Scannen der Originale bei Aufsatz-Retrodigitalisierung zulässig“

  1. Fehlerhaftes Elaborat Allein die Wortwahl erzeugt die Reaktion unabhängig welcher Meinung der Leser ist. Hastiges, fehlerhaftes Elaborat ist so oberflächlich wie haltlos. Man kann durchaus OA unterstützen, den Gegner jedoch unsachlich zu diskreditieren, diskreditiert die gute Sache selbst.

    Der Zeitpunkt der Dissertation ist für eine Bewertung vollkommen unerheblich. Eine sachliche statt Front-Kämpfer-Mit-dem- Kopf-durch-die-Wand-Mentalität erscheint jedenfalls in jeglicher Hinsicht hilfreicher. Die überspitzt ausgedrückt “Wir-sind-gegen-alles- Kommerzielle-Mentalität” hat siehe die Einigung mit den Verlegern offensichtlich wenig gebracht. Konfrontation löst das Problem offensichtlich nicht. Eine einseitige Blickverengung ohne sachlich-kritische Reflexion der Gegenargumente dient weder OA noch eine schnellen und vorallem brauchbaren Lösung.

    In dem Sinne von OA und aus eigenen Erfahrungen mit Fr. DR. Beger: Danke, das es auch sachliche Stimmen gibt. Ihre wissenschaftliche Reputation als führende Person der DGI, Bibliotheksleiterin in Hamburg und Honorarprofessorin in Potsdam spricht für sich.

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