Klein, Die Domänenfrage …, Berlin 2007 (neu erschienen), S. 47-49 geht kurz auf die Hannoversche Verfassungsfrage ein. König Ernst August erklärte die frühere Verfassung 1837 für ungültig, berühmt wurde der Protest der “Göttinger Sieben”.
Zur ersten Unterrichtung online:
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6ttinger_Sieben
http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/Meyers2/seite/werk/meyers/band/8/seite/0137/meyers_b8_s0137.html
Eine wichtige Rolle spielte die Domänenfrage im Gutachten der Tübinger Juristenfakultät zugunsten der Stände. Die zweite Auflage findet sich bei Google Books, allerdings gewohnt mies (fehlende Seiten, u.a. ein Teil des Inhaltsverzeichnisses). Relevant sind ist v.a. § 10, S. 166 ff.
http://books.google.com/books?id=sRgOAAAAIAAJ&pg=PA166
Titelblatt der Erstauflage
Helferich (den man, was Klein leider nicht tut, unschwer mit dem Nationalökonomen Johann Renatus von Helferich 1817-1897 identifizieren kann) hielt diese Ausführungen für die wichtigsten seiner Zeit zur Domänenfrage:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_14.png
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. Februar 2007). Die Domänenfrage in der Hannoverschen Verfassungsfrage. Archivalia. Abgerufen am 14. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/c0e9