Für die Frage nach dem Eigentum der aus dem Müll geretteten Bücher bedarf es eines Blicks auf den Wikipedia-Artikel Dereliktion:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion
Dort wird auf einen (inzwischen aus dem Listenarchiv von URECHT verschwundenen, im Internetarchiv aber glücklicherweise noch vorhandenen) Mailinglistenbeitrag von mir verwiesen, der auch die Kulturgut-Thematik anspricht.
Maßgeblich sind aber die detaillierten Ausführungen von Strauch, Archivalieneigentum, 1998, S. 250-255 “Ist archivwürdiges Schriftgut im Altpapier derelinquiert?”
S. 331f. behandelt Strauch die Frage, ob Archivgut zwischen der Kassationsentscheidung und der faktischen Vernichtung von Dritten angeeignet werden kann.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. März 2007). Eichstätt: Dereliktion? Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0al