Stefan Weber plustert sich wieder einmal auf:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24771/1.html
Dass es schon vor Aufkommen einer Urheberrechtsgesetzgebung hochrangige kreative Werke gab, die oft durch Plagiate zustandegekommen wird, dass andere Hochkulturen kein Urheberrecht kennen, das ficht diesen selbsternannten Fighter gegen Plagiate, der mit seiner Artikelserie vorrangig sein Buch (siehe http://weblog.histnet.ch/archives/217 ) promoten will, natürlich nicht an. Wenn es nicht in einem Kontext erfolgt, in dem ungekennzeichnete Übernahmen explizit verboten sind (bei Prüfungsleistungen an der Hochschule vor allem), dann ist das Nutzen eines durch CC-Lizenz freigegebenen Textes kein Plagiat!
Juristen plagiieren übrigens ganz legal, wenn sie aus Urteilen abschreiben (§ 5 UrhG).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. März 2007). Freie Lizenzen sind keine Gefahr für das geistige Eigentum. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c0a6
Juristen plagiieren Auch wenn die Abneigung gegen Juristen in Archivalia offensichtlich Grundgesetz ist so ist doch eines zu unterscheiden. Der Rückgriff, Bezugnahme auf Urteile ist die Grundlage juristischer Arbeit. Plagiieren als Terminus ist dagegen eher plakativ doch ohne sachlichen Boden. Die Bezugnahme auf Urteile und das Stellen in den sachlichen Kontext des konkreten Sachverhalts, die Subsumtion von Rechtsgrundlagen und deren Beurteilung im Zusammenhang aktueller Urteile ist grundlegendes juristisches Handeln und hat mit plagiieren sprich dem reinen faktisch wortwörtlich oder nur minimal umgestellten Abschreiben nichts zu tun!
Juristen sind vielfach reichlich spitzfindig, inbesondere in Bezug auf der Suche nach echten oder erfundenen Plagiaten, doch ist die juristische Arbeit mit Plagiieren deswegen mitnichten gleichzusetzen.