Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/2921815
http://www.tagesspiegel.de/kultur/archiv/25.03.2007/3163734.asp
Nach der deutschen Einheit 1990 wurde also eine erneute Regelung fällig. Mehr als 18 000 Objekte wurden ermittelt – von denen der Freistaat Sachsen 1999 immerhin zwei Drittel für damals knapp 24 Millionen Mark erwarb.
Doch der Vertrag enthielt ein Schlupfloch, das sich nunmehr als gewaltiges Einfallstor erweist: eine „Öffnungsklausel“, derzufolge Sachsen auch Kunstschätze herausgeben muss, von denen erst nach Vertragsschluss offenkundig wurde, dass sie einst den Wettinern gehörten. Auf dieser Klausel bauen die Anwälte der Wettiner gezielte Forderungen auf. Die weltweit einmalige Porzellansammlung wurde bereits um sechs Stücke erleichtert, von denen ein Meißner Löwenpaar auf einer Londoner Auktion Ende 2006 4,2 Millionen Euro erzielte. Da ist also noch etwas zu holen: Sogleich wurde die Forderung auf 1618 (!) weitere Porzellane ausgedehnt.
Nunmehr sind es 139 Altmeistergemälde aus den Staatlichen Kunstsammlungen, auf die das 1924 konstituierte „Haus Wettin Albertinischer Linie e.V.“ Anspruch erhebt. Außerdem wird Aufklärung über weitere 1000 seit 1945 verschollene Gemälde erwartet. Man sei „zu endgültigen vernünftigen Vergleichen jederzeit bereit“, ließ der Anwalt des Fürstenhauses begütigend wissen. Doch die Zeit läuft davon. Denn die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse sind nach dem Kriegsverlust der Bestandslisten außerordentlich mühsam zu klären. Dresdens Museums-Generaldirektor Martin Roth beklagt, dass bereits 300 000 Euro für Recherchen aufgebracht werden mussten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. März 2007). Gierige Wettiner. Archivalia. Abgerufen am 12. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c06s