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Haftung von Bloggern bei Kommentaren

RA Udo Vetter erläutert in der Netzeitung das aktuelle BGH-Urteil (Gründe liegen noch nicht vor!) zur Forenhaftung.

http://www.netzeitung.de/internet/599131.html

Nach meiner Ansicht bin ich Forenbetreiber von ARCHIVALIA und zwar sowohl für die Beiträge anderer als auch für die Kommentare.

(Wobei ich die Aussage, dass mit einem bestimmten Arbeitgeber nicht gut Kirschenessen sei, in keiner Weise als Beleidigung verstehen kann. So wird Meinungsfreiheit ad absurdum geführt. Aber RA Vetter, ein Star der Bloggerszene, sieht auf dem Foto auch unendlich spießig aus.)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. März 2007). Haftung von Bloggern bei Kommentaren. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c068


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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