Um jedermann den Abschluss dieses Lizenzvertrages zu ermöglichen, wird empfohlen, das Werk mit folgendem Hinweis auf den Lizenzvertrag zu versehen:
“Jedermann darf dieses Werk unter den Bedingungen der Digital Peer Publishing Lizenz (DPPL) [hier die Versionsnummer angeben, sofern eine Lizenzierung unter einer bestimmten Version des Lizenzvertrags gewünscht ist] elektronisch übermitteln und zum Download bereitstellen. Der Lizenztext ist im Internet abrufbar unter der Adresse http://www.dipp.nrw.de/service/downloads.”
Liest man auf
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/dppl/index_html/dppl/DPPL_v1_de_02-2004.html
Dumm nur, dass der Lizenztext am angegebenen Ort nicht mehr abrufbar ist!
Diese DIPP-Lizenzen waren in Anbetracht der Existenz von CC so überflüssig wie ein Kropf und dienten einzig und allein dazu, dass die Rechtsanwälte von ifross wieder ordentlich was verdienen konnten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. März 2007). Eigentor. Archivalia. Abgerufen am 12. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c064
Als Adresse hätte da einfach die gleiche (Selbstreferenz) stehen sollen, oder von mir aus die übergeordnete Adresse
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/dppl/
Gibt es denn zu jeder der dort angebotenen 3 Versionen (Basis DPPL, die “modulare DPPL” und die “freie DPPL”) ein CC-Äquivalent?