http://alo.uibk.ac.at:8080/odm_test/html/ubw/de/agb.html
(Seite der UB Wien auf dem Innsbrucker Server)
§ 3 Nutzungsbedingungen/Verbot der Weitergabe an Dritte
Der Kunde/die Kundin erhält an den gelieferten Produkten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein Nutzungsrecht für eigene Zwecke auf einer beliebigen vom Kunden/von der Kundin bereitzustellenden Hardware. Alle darüber hinausgehenden Nutzungen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Der Kunde/Die Kundin ist ausschließlich berechtigt, die Produkte im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Er/Sie ist nicht berechtigt, die Produkte Dritten – unentgeltlich oder entgeltlich – zur Verfügung zu stellen.
Förderung einer reichen Public Domain sieht anders aus. Selbst Google ist da konzilianter.
Wer zahlt, schafft an. Nach deutschem AGB-Recht dürfte diese Klausel unwirksam sein, da sie den Kunden in gravierender Weise benachteiligt. Da nach deutschem Recht kein fotografisches Leistungsschutzrecht vorliegt, ist die Finanzierung eines Digitalisats durch den Kunden, ohne dass dieser damit machen kann, was er möchte, schlicht und einfach unfair. Leitbild ist das Kaufrecht, das den freien Weiterverkauf der Waren vorsieht.
Preis: EUR 10,– für die ersten 50 Seiten, darüber hinaus zuzüglich EUR 0,10 / Seite
Spezialpreis für Studierende und MitarbeiterInnen der Universität Wien: EUR 10,– für die ersten 50 Seiten, darüber hinaus zuzüglich EUR 0,05 / Seite (gültig bis 31/03/08)
Sofern die Bücher aber auf einer Website landen (was bei dem Projekt ja vorgesehen ist), so stellt diese eine Datenbank dar, aus der Dritte ohne weiteres Digitalisate entnehmen können, da entgegenstehende AGB nach europäischem Recht unwirksam sind.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. April 2007). UB Wien mit Knebelvertrag. Archivalia. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c03l
Ist das jetzt die UB Wien (so die Überschrift), oder die UB innsbruck (so der Link)?
EDIT: Ok, war ein bisschen verwirrend, hab’s jetzt gesehen.