Friedrich Schoch: Modernisierung des Archivrechts in Deutschland, in: Die Verwaltung 39, 463-491 (2006)
Juris-Kurzreferat
Verfasser gibt einen einführenden Überblick über den Stand und aktuelle Probleme des Archivrechts in Deutschland. Einführend behandelt er die Bedeutung des Archivwesens im Hinblick auf die Funktion öffentlicher Archive in einer demokratisch verfassten Informationsgesellschaft, um anschließend den verfassungsrechtlichen Rahmen des Archivwesens und das Fehlen europarechtlicher und völkerrechtlicher Vorgaben darzustellen. Vor diesem Hintergrund erläutert er eingehend, welche Funktionen ein modernes Archivwesen – unter Einbeziehung privater und elektronischer Archivalien – ausfüllen muss. Den Schwerpunkt seines Beitrags legt der Autor sodann auf die Frage, wie ein über das geltende Recht hinausreichendes zeitgemäßes Archivrecht nach seiner Struktur und seinem Inhalt beschaffen sein müsste. Er stellt die wünschenswerten allgemeinen Vorschriften zu Zweck und Geltungsbereich des Archivrechts zusammen, skizziert die institutionellen Anforderungen an das Archivwesen und befasst sich im Einzelnen mit dem Verhältnis der Archivbehörden zu einzelnen Anbietern sowie Nachfragern von Informationen. Hier geht er auf mögliche Anbietungspflichten, auf Schutzrechte betroffener Personen und auf die Bedingungen für einen Zugang zum Archivgut ein. Eine gründliche Überarbeitung des geltenden Rechts hält er für unausweichlich.
Falls mir jemand den Artikel zur Verfügung stellen kann, wäre ich dankbar.
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Klaus Graf (4. Mai 2007). Modernisierung des Archivrechts. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c00v