Rechtsanwalt Alexander vom Hofe legt in: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem, Madrid 2006 seine persönliche Gegendarstellung in einem vermögensrechtlichen Streit vor, die dick mit Verschwörungstheorien gespickt ist. Es geht um die Auflösung des Hausguts des Hauses Schaumburg-Lippe. Wer sich für Fideikommissrecht bzw. die Auflösung interessiert, findet hier eine Fülle von dokumentarischem Material.
[Update 2008: Das Buch ist online unter:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100 Zu Ergänzungen siehe die Kommentare dieses Beitrags]
Vom Hofe scheiterte vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten bei dem Versuch, zur Absicherung des von ihm geltend gemachten Eigentumsanspruch Unterlagen aus dem Depositum des Hauses Schaumburg-Lippe im Staatsarchiv Bückeburg einzusehen:
OVG Lüneburg auf Wikisource
Zur Kritik: http://archiv.twoday.net/stories/566986
Er zitiert S. 127 eine Einlassung der Niedersächsischen Staatskanzlei, die im wesentlichen das öffentliche Interesse an den Adelsarchivalien höher bewertet als das private Interesse des Klägers. Ohne die Möglichkeit, nach Belieben die Einsichtnahme genehmigen oder versagen zu können, würden die Adelsfamilien ihre Unterlagen nicht übergeben. Damit erweist sich die niedersächsische Landesregierung einmal mehr als speichelleckerischer Adels-Diener. Wenn die Unterlagen nach heutigen Maßstäben “der Sphäre staatlicher Hoheit” zuzuordnen sind, dann ist es schlicht und einfach nicht hinzunehmen, dass diese Quellen der Benutzung nach Maßgabe der Archivgesetze entzogen sind.
Materialien zum Dossier Schaumburg-Lippe findet man auch bei RA Möbius, der vom Land Niedersachsen erfolglos wegen Abbildung von Schriftstücken “aus” dem Staatsarchiv Bückeburg auf seiner Homepage
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse.html
verklagt wurde.
Zum Buch von Vom Hofe und einer anderen Studie schrieb der Adelshistoriker Eckart Conze in der FAZ:
Dies gilt auch für das im Selbstverlag erschienene Buch von Alexander vom Hofe, Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe (1894-1952). Er dokumentiert seine jahrelangen Recherchen zu den Vermögensverhältnissen und Erbauseinandersetzungen im Hause Schaumburg-Lippe. Im Kern geht es dem Autor um den Nachweis, dass 1936, nach dem Tod des letzten regierenden Bückeburger Fürsten, dessen Bruder Wolrad von Schaumburg-Lippe, der neue Chef des Hauses, das ungeteilte Alleineigentum am Vermögen des Hauses für sich und seine Nachkommen zu sichern versucht habe, indem er sich vorbehaltlos in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes stellte. Und während zwei weitere Brüder, der Diplomat Stephan von Schaumburg-Lippe und der Goebbels-Adjutant Friedrich Christian von Schaumburg-Lippe, durch ihre NS-Karriere, billige Abfindungen und Aussichten auf üppige Landdotationen im Osten zufriedengestellt worden seien, habe man mögliche Ansprüche des vierten Bruders, Heinrich von Schaumburg-Lippe (des Großvaters des Verfassers). durch seine Denunziation als Regimegegner verhindern wollen.
Viel interessanter als die Vermögensauseinandersetzung, die vom Hofe in einen Rahmen von Spekulationen und Verschwörungstheorien stellt, ist das in der Publikation reich dokumentierte Material aus einer Vielzahl von Archiven. Es gibt Auskunft über die Lebenswege zwischen 1933 und 1945 einer weiteren Gruppe von vier Prinzen, diesmal aus dem Hause Schaumburg-Lippe. So schließt das ansonsten in seiner Struktur nicht sonderlich systematische und in seiner Argumentation nicht stringente Buch an Petropoulos an und erhellt an weiteren individuellen Beispielen viele Ergebnisse von dessen Studie. Und noch eines verbindet die beiden Bücher: Auch Alexander vom Hofe blieben wichtige Privatarchive oder familienbezogene Bestände in öffentlichen Archiven verschlossen. Das fördert nicht nur kühne Hypothesen, sondern es lenkt auch Fragen auf die betroffenen Adelsfamilien und ihr Selbstverständnis. Denn solche Zugangssperren sind leider kein Einzelfall. Wer aber stets den öffentlichen Charakter von Adelsherrschaft und Adelskultur betont und deren Erbe auch durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel pflegt, der darf sich mit Blick auf die Familienarchive nicht plötzlich auf das Argument der Privatheit zurückziehen. Das gilt ganz besonders für die Frage nach der Rolle des Adels im Nationalsozialismus. Hier ist es höchste Zeit, dass eine jüngere Adelsgeneration endlich die Familienarchive öffnet und damit auch diejenige Liberalität an den Tag legt, die man in der Geschichte des deutschen Adels im 20. Jahrhundert so lange hat vermissen müssen. (Hervorhebung von mir)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Juni 2007). Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bzwv
15 März 2012; MdL Stefan Wenzel´s email an vom Hofe Email des MdL, Herrn Stefan Wenzel an Rechtsanwalt vom Hofe
15 März 2012, 15 Uhr 15
Sehr geehrter Herr vom Hofe,
die Beantwortung der Anfrage zur Transparenz niedersächsischer Archive ist in der Tat ungewöhnlich.
Ich habe daher die Staatssekretärin der Staatskanzlei nochmal um eine direkte Antwort auf meine Anfrage gebeten. Mit Datum vom 29.2.2012 erhielt ich die nachfolgende Antwort:
“Es entspricht parlamentarischen Gepflogenheiten, in der von Ihnen kritisierten Form auf eine parlamentarische Anfrage zu antworten. Davon wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt der näheren Erläuterung bedarf und im Rahmen dessen letztlich alle Fragen immanent beantwortet werden. Genau dies hat die Landesregierung mit Ihrer Antwort vom 22.02.2012 getan.
So finden Sie die entsprechenden Antworten
* zu Frage 1 am Ende des zweiten Absatzes (Hinweis auf unbegrenzten Zugang zur Benutzung von staatlichem Archivgut nach § 5 NArchG) und im dritten und vierten Absatz (zu beschränkten Benutzung von sog. Depositalarchivgut nach § Abs. 7 NArchG),
* zu Frage 2 im fünften Absatz (keine Ablieferungspflicht nach § 2259 BGB bei nichtstaatlichem Archivgut)
* zu Frage 3 im sechsten Absatz (keine Kenntnis zum Zeitpunkt des Erlasses und späteren Aufheben des Durchsuchungsbeschlusses im Jahr 2007/2008, sondern nur nachträgliche, eher zufällige Kenntnisnahme im Juli 2009).
Aus Gründen der Transparenz und Öffentlichkeit werden die Fragen und die jeweiligen Antworten öffentlich gemacht und sind damit für alle Abgeordneten gleichermaßen zugänglich. Um das zu gewährleisten, bitte ich Sie, sich an den dafür vorgesehenen parlamentarischen Weg zu halten.”
Sinngemäss können Sie damit die Antwort auf die einzelnen Fragen erkennen.
Mit freundlichem Gruss
Stefan Wenzel
Stefan Wenzel MdL
– Fraktionsvorsitzender –
Fraktion Buendnis 90/Die Gruenen
im Niedersächsischen Landtag
0511 XXXXXX
0172 XXXXXXXXX
wenzelXXXXX@XXXXXXXXXXXXX
http://www.gruene-niedersachsen.de/
Abdruck erfolgt mit schriftlicher Genehmigung von Herrn Stefan Wenzel
siehe auch:
http://www.vierprinzen.com
Grenzen der Demokratie erreicht ? http://www.vierprinzen.com/2012/03/das-parallele-unrechtssystem.html
Wahrheitswidrige Antwort der Staatskanzlei in Hannover Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage d. Abg. Wenzel, Helmhold und Limburg (Grüne);
Transparenz und Zugang zum niedersächsischen Staatsarchiv
Die Anfrage steht im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie SchaumburgLippe. Dabei geht es nach hiesiger Kenntnis insbesondere um die Frage, in welchem Umfang das Vermögen der bis 1918 regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe fideikommissrechtlich (Fideikommiss: unveräußerliches und unteilbares Vermögen einer Familie) gebunden oder privates Eigentum einzelner Familienmitglieder im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) war. Im ersteren Fall gelten die besonderen Regeln des Fideikommissauflösungsrechtes, in letzterem Fall die gewöhnlichen erbrechtlichen Vorschriften des BGB. Über die durchgeführten Erb- bzw. Fideikommiss-auflösungsverfahren nach dem Tod von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahre 1936 bestehen offenbar unterschiedliche Auffassungen zwischen einzelnen Familienmitgliedern. Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands wurden nach hiesiger Kenntnis von einem Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe mehrere Anträge auf Rückübereignung bei den zuständigen Behörden in Brandenburg und Mecklenburg – Vorpommern über dortige früher der Familie gehörende Güter eingeleitet. Ein anderer Teil der Familie hat – vertreten durch einen in Madrid als Rechtsanwalt tätigen Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe, dem jüngeren Bruder von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe – diese Ansprüche auf Rückübereignung angezweifelt: Er vertritt die Auffassung, dass mindestens insoweit die üblichen BGB- rechtlichen Erbregelungen und nicht die fideikommissrechtlichen Bestimmungen gelten. Um seine Rechtsauffassung zu belegen, hat er seit Ende der 1990er Jahre diverse Bestände des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA) in den Abteilungen Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg eingesehen, insbesondere die Akten des seinerzeitigen Fideikommissauflösungsverfahrens beim Oberlandesgericht Celle sowie Nachlass, Register- und sonstige Akten des Landgerichts Bückeburg und der Amtsgerichte Bückeburg und Stadthagen. Der Zugang zu diesem staatlichen Archivgut des Landes Niedersachsen unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Archivgesetzes (NArchG) grundsätzlich keinerlei Beschränkungen; allenfalls Schutzrechte könnten den Zugang ggf. hinausschieben. Da derartige Einschränkungen in diesem konkreten Fall nicht mehr gegeben waren, wurden die gewünschten Einsichten in dieses staatliche Archivgut in vollem Umfang gewährt.
Neben dem staatlichen Archivgut verwahrt das NLA auch Archivbestände privater Herkunft, die als sog. Deposita zwar grundsätzlich der öffentlichen Benutzung zur Verfügung stehen, aber weiterhin privates Eigentum des jeweiligen Deponenten
bleiben. Die Rechte und Pflichten zwischen dem NLA und dem jeweiligen Eigentümer der Deposita sind, insbesondere im Hinblick auf die Modalitäten der Benutzung, in einem sog. Depositalvertrag geregelt. Nach § 3 Abs. 7 NArchG darf insoweit ausdrücklich von den für staatliches Archivgut geltenden Regelungen der §§ 5 und 6 NArchG für die Benutzung abgewichen werden. Es ist damals auch abgewichen worden: Seit 1971 besteht ein solches Depositum über das Haus- und Kammerarchiv der Fürsten zu Schaumburg-Lippe. Dieses Depositum wird im NLA in der Abteilung Staatsarchiv Bückeburg verwahrt und betreut. Nach dem Depositalvertrag hat der Eigentümer sich für bestimmte Benutzungsfälle die Genehmigung über den Zugang zu diesen Archivalien vorbehalten. Die Anträge des Rechtsanwaltes auf Einsicht in bestimmte Archivalien des Haus- und Kammerarchivs wurden unter Anwendung dieser Regelung vom Eigentümer verweigert. An diese Entscheidung war das NLA gebunden und hat demzufolge den Antrag auf Einsicht abgelehnt. In dem daraufhin angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die ablehnende Entscheidung des NLA hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg letztinstanzlich mit Urteil vom 17.09.2002 entschieden, dass das NLA ordnungsgemäß gehandelt hat, weil in diesem konkreten Fall die Bestimmungen des § 3 Abs. 7 NArchG Vorrang haben gegenüber den für staatliches Archivgut geltenden Benutzungsregelungen der §§ 5 und 6 NArchG. Auch eine dagegen erhobene Restitutionsklage ist mit Beschluss des Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 25.11.2005 verworfen und diese Entscheidung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.03.2006 bestätigt worden. In diesem Beschluss ist u. a. festgestellt worden, dass das beklagte Land nicht verpflichtet ist, Nachlassunterlagen, die nicht Teil des staatlichen Archivgutes sind, gemäß § 2259 BGB an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern. Die betreffenden Unterlagen sind auch nicht Teil des staatlichen Archivguts (Bestand Amtsgericht Bückeburg), sondern Teil des Depositums „Schaumburg – Lippisches Haus- und Kammerarchiv“.
In den Jahren 2007/2008 war dann offenbar bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder ein Strafverfahren anhängig, in dem es vermutlich um Unterschlagung von Beweismitteln und Ähnlichem ging. Im November 2007 wurde hierzu eine Durch-suchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder erlassen, die sich u. a. gegen die Abteilungen Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg des NLA gerichtet haben soll. Diese Anordnung wurde dann von den zuständigen Stellen des Landes Brandenburg wohl im Frühjahr 2008 wieder aufgehoben, jedenfalls niemals vollzogen. Zum damaligen Zeitpunkt waren weder dem NLA noch der Staatsanwaltschaft Bückeburg oder der Niedersächsischen Staatskanzlei – als zuständiger Aufsichtsbehörde – irgendwelche Informationen hierüber bekannt. Erst mit einer E-Mail vom 03.07.2009 hat der o. g. Rechtsanwalt den Präsidenten des NLA davon – beiläufig – unterrichtet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Staatssekretärin des Ministerpräsidenten
Siehe Vorbemerkungen
ENDE DER ANTWORT
Anmerkung:
Die Abgeordneten werden nach meiner Auffassung in die Irre geleitet. Das Staatsarchiv ist nicht von der Ablieferungspflicht von Testamenten gerichtlich entbunden worden. Das Amtsgericht Bückeburg, als Nachlassgericht, hatte im Dezember 2005 und im Januar 2006 zur Ablieferung gemäss Paragraf 2259 BGB sowohl das Staatsarchiv als auch Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe aufgefordert. Diese Aufforderung unterlag nicht einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung. Die von einem Zivilgericht durch hoheitlichen Akt angeordnete Ablieferung an das Nachlassgericht unterlag nicht der Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit die über ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zu entscheiden hatte (Einsichtnahme durch Nutzer). Fordert ein Zivilgericht zur Ablieferung auf, so unterliegt diese Pflicht der zivilen Gerichtsbarkeit. Die Ablieferungspflicht des § 2259 BGB (und um die geht es in der Anfrage der Abgeordneten) war noch nie Gegenstand einer zivilgerichtlichen Entscheidung. Sie ist keine Frage des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses aufgrund des Archivgesetzes. Die im BGB geregelte Ablieferungspflicht ist nicht dispositiv. Staatliche Behörden sind zur Ablieferung verpflichtet, vor allem wenn sie Besitzer sind. Möge die Landesregierung eine gerichtliche Entscheidung vorlegen, die die Aufforderung des Amtsgerichts Bückeburg, Testamente an das Gericht abzuliefern, aufgehoben hat. Eine derartige Entscheidung hat es noch nie gegeben, weil sie rechtswidrig wäre. Kein Gericht hat dem NLA untersagt, letztwillige Verfügungen an das Nachlassgericht abzuliefern.
Wenn die Landesregierung behauptet, dass in einem Beschluss des OVG Lüneburg festgestellt wurde, dass das beklagte Land nicht verpflichtet ist, Nachlassunterlagen, die nicht Teil des staatlichen Archivgutes sind, gemäß § 2259 BGB an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern, dann liegt hierin eine bewusste Täuschung der rechtlich möglicherweise nicht bewanderten Abgeordneten vor. Es wird der Anschein erweckt, als ob das Land Niedersachsen von der Ablieferung absehen dürfe. Richtig ist, dass die Ablieferungspflicht aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften ausnahmslos besteht, unabhängig davon, was das OVG Lüneburg in einem Beschluss ausgeführt haben mag. Streitgegenstand des Verfahrens vor dem OVG Lüneburg war das Einsichtnahmerecht aufgrund Archivgesetz. Dieser Streitgegenstand ist zu unterscheiden von der allgemeinen Ablieferungspflicht an das Nachlassgericht gemäss § 2259 BGB. Sind die letztwilligen Verfügungen beim Nachlassgericht, dann kommt es zur Testamentseröffnung und die Frage, ob Erben oder Vermächtnisnehmer ein Einsichtnahmerecht haben, entscheidet dann der zuständige Richter (des Nachlassgerichtes), kein Verwaltungsgericht. Ich werte die Ausführungen der Staatskanzlei als Täuschungsversuch und begeht fortgesetzt Urkundenunterdrueckung und / oder Beihilfe dazu.
Erinnert stark an die Taktik des doppelten Dementi. Wird nach dem Vorwurf A gefragt, wird geantwortet, man habe B nicht verwirklicht oder X habe es zugelassen. Dass X nicht befugt war wird verschwiegen.
Sollte Strafanzeige in Hannover gegen den Ministerpräsidenten wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung eingereicht werden ?
Wie wäre es wenn nun endlich die Unterlagen an das Gericht übergeben werden ? Die Ablieferungspflicht besteht auch heute noch.
Weitere Informationen hier:
http://www.vierprinzen.com/2012/02/sachdienliche-hinweise-zur-kleinen.html
PDATE 26-2-2012:
Bitte nachfolgenden link anklicken. Staatskanzlei täuscht offensichtlich doch die Abgeordneten.
http://www.vierprinzen.com/2012/02/lugen-haben-kurze-beine-oder-por-la.html
Zutreffend hebt das Bundesverwaltungsgericht hervor, dass die Frage der allgemeinen Ablieferungspflicht nach Paragraf 2259 BGB den archivrechtlichen Streitgegenstand (Einsichtnahme) verfehlt. Die Staatskanzlei kann somit diese Entscheidung nicht bemühen, um die Nichtablieferung an das Nachlassgericht zu rechtfertigen. Insoweit sind die Ausführungen in der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten unrichtig.
Da ich seit 26 Jahren mit der Gegenseite zu tun habe, bin ich vielleicht nicht ganz so diplomatisch.
Ich bemühe mich stets darum, meine Behauptungen zu untermauern.
Ich hoffe, dass die Damen und Herren Landtagsabgeordneten sich zu wehren wissen. Natürlich würde es mich sehr freuen, wenn dieser Sachverhalt Gegenstand einer öffentlichen Diskussion wird. Es betrifft viele aktuelle Fragen (Transparenz, Vorrechte der “Eliten”, Verstrickungen ……, Geschichte).
Eine Gegenfrage: “Wie soll ich meinen spanischen Kindern erklären, dass die niedersächsische Landesregierung letztwillige Verfügungen zurückhält ? Denn auch meine Kinder werden eines Tages Erbeserben sein”.
Sachdienliche Hinweise zur Kleinen Anfrage an die Landesregierung in Hannover Zur kleinen Anfrage an die Landesregierung in Hannover
?p=9927
werden hier
http://www.vierprinzen.com/2012/02/sachdienliche-hinweise-zur-kleinen.html
einige interessante Dokumente eingestellt.
http://www.vierprinzen.com
Grüne wollen es auch wissen Kleine Anfrage der Grünen vom 7.2.2012 in Sachen Fürst zu Schaumburg-Lippes Nachlass
Transparenz und Zugang zum niedersächsischen Staatsarchiv
Im Jahr 1936 starb Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe. Im Zuge von Rückübereignungsanträgen die ein Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nach dem Fall der deutsch-deutschen Grenze in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern stellte, wurden mehrere Anträge von den zuständigen Behörden in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern bearbeitet. Die Bearbeitung zog sich hin weil die Klärung der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse offenbar an fehlenden Erbscheinen, Testamenten und anderen Nachlassunterlagen scheiterte. Sie wurden von dem Antragsteller weder beigebracht noch gewährte er Zugang zu den Archivalien. Zur endgültigen Klärung der Angelegenheit plante die Staatsanwaltschaft in Brandenburg nach jahrelangen Verfahren und vergeblichen Bemühungen um Beibringung der zugrunde liegenden Erbunterlagen die Durchsuchung, sowohl von Räumlichkeiten des Staatsarchivs in Bückeburg, als auch des Staatsarchivs in Hannover, das Teil der niedersächsischen Staatskanzlei ist und einiger weiterer Räumlichkeiten. Ermittelt wurde offenbar wegen des Anfangsverdachts auf Urkundenunterdrückung und Betrug. Die für Anfang 2008 geplante Durchsuchung wurde offenbar kurzfristig abgesagt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Welchen Beschränkungen unterliegt der Zugang zu Akten der Staatsarchive in Bückeburg und Hannover?
Warum wurden die Nachlassunterlagen nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (Testamente und letztwillige Verfügungen), trotz Ablieferungspflicht gemäß § 2259 BGB nicht an ein Nachlassgericht abgeliefert ?
Hatte die Landesregierung Kenntnis von einer geplanten Durchsuchung der o.g. Räumlichkeiten durch die Staatsanwaltschaft in Brandenburg?
Stefan Wenzel Ursula Helmhold Helge Limburg
http://goo.gl/N86zK
Neues Buch erscheint Oktober 2012 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr
Mit vielen Abbildungen
176 Seiten 17 euro.
Vierprinzen
Avenida America 8
28002 Madrid
fax 003491 235 41 50
alexander@vierprinzen.com
http://vierprinzen.blogspot.com
Der Kardinalfehler jeder Verschwörungstheorie ‘It is a capital mistake to theorize before you have all the evidence. It biases the judgment. Insensibly one begins to twist facts to suit theories, instead of theories to suit facts.’
Sherlock Holmes, in A Study in Scarlet.
Hauptaufgabe des Historikers Es sei die Hauptaufgabe eines Historikers, schrieb Reinhart Koselleck,„zunächst einmal davon auszugehen, dass immer alles anders war als gesagt. Und diese Regel trifft fast immer zu. Die zweite Regel ist, dass alles immer anders ist als gedacht. Und wenn man diese Regeln kennt, dann hat man was gelernt. Dann muss man nämlich fragen, wie es dahinter eigentlich aussieht, wenn es anders ist als gesagt und anders ist als gedacht. Diejenigen, die bei mir überhaupt was gelernt haben, haben das hoffentlich mitgenommen: … die professionelle Skepsis, die das Selbstbewusstsein mit Selbstkritik verbinden kann“
siehe
?p=17861
Neues Buch ………
Leider war es nur ein Traum. Ich konnte mit Adolf nicht sprechen. Er war am 26 März 1936 bei einem Flugzeugunfall umgekommen. Mit dieser Maschine……..
Als Kind hatte ich Mutters Erzälung falsch verstanden. Sie sagte mir, er sei geflogen und habe dabei einen Unfall erlitten. “Weisst Du, Onkel Adolf ist geflogen und erlitt einen Unfall”. Meine kindliche Fantasie, genährt durch Bilderbücher, vielleicht waren es Tim und Struppis Abenteuer, Tim flog ja sehr oft Propellermaschinen, stürzte oft ab, blieb unversehrt, er war ja ein Held, liessen mich glauben, auch er sei Pilot gewesen, Sportflieger oder so, mit Fliegerhaube, wehendem Schal ud Fliegerbrillen. Ich dachte also, er sei geflogen.
Fliegen ist gefährlich. Er ist abgestürzt, weil er einen Fehler gemacht hat. Ich stellte mir vor, wie ein Flugzeug am Boden, auf irgendeinem Boden zerbarst und dunkle Rauchwolken nach einer Explosion aufstiegen.
In jener Zeit als Mutter mir davon erzählt hatte, stürzte in Bilbao, ich glaube es war am Archanda, in den sechziger Jahren ein Linienflugzeug ab. Wir besuchten die Unglückstelle. Gebrannt hatte es nicht. Das Flugzeug, ganz in weiss, lag auf dem “Bauch”, mit abgerissenen Tragflächen und eingedrücktem Rumpf. Es lag …..
Liste der Flugpassagiere (Hinweise sehr willkommen) Am 26 März 1936 verstarben mehrere Personen bei einem Flugzeugunglück in der Nähe des Vulkans Popocatepetl.
Die verunglückten Passagiere sollen ein Gesicht bekommen:
1. Marie Margarethe Harder (Hamburg); Pseudonym Käte Kestien
auch Marie M. Harder genannt, geboren am 27 März 1898 in Schleswig Holstein; gebürtig Maria Margarethe Harder, war eine deutsche Autorin und Filmregisseurin.
Die Tochter einer Dienstmagd und eines Arbeiters veröffentlichte 1920 erste Gedichte in plattdeutscher Sprache. Sie arbeitete in Hamburg als Gefängnisfürsorgerin und schrieb für das Hamburger Fremdenblatt. 1936 wurde die Tageszeitung des Verlegers Alfred Broschek von den Nazis enteignet.
1929 zog sie nach Berlin und übernahm die Leitung des Film- und Lichtbilddienstes der SPD. Sie gehörte auch dem Bundesvorstand des Arbeiter-Lichtspiel-Bundes an und gab von 1929 bis 1931 die Mitteilungen des Film- und Lichtbilddienstes heraus.
Vom russischen Revolutionsfilm beeinflusst, trieb sie den Ausbau von SPD-Eigenproduktionen voran. 1929 führte sie erstmals Regie in dem Kurz-Dokumentarfilm Der Weg einer Proletarierin. 1930 inszenierte sie den Spielfilm Lohnbuchhalter Kremke. Gezeigt wird die Geschichte eines Angestellten, den der Verlust des Arbeitsplatzes in Depressionen und schließlich zum Selbstmord treibt.
Wegen „finanzieller Verfehlungen“ verlor Harder um 1931/32 ihre Ämter im Film- und Lichtbilddienst und Arbeiter-Lichtspiel-Bund. Unter dem Pseudonym „Käte Kestien“ veröffentlichte sie 1935 den Roman Als die Männer im Graben lagen über die Lebensbedingungen der Frauen im Ersten Weltkrieg.
Moma restauriert den Film Lohnbuchhalter Kremke http://goo.gl/TSHlk
siehe auch: In the excerpt from A Night in a German Munition Factory, Kestien describes the dangerous working conditions that the factory workers had to endure
http://goo.gl/42eBX
Weiss jemand noch etwas über sie ?
Sieht so aus als seien mehrere Fliegen mit einer Klappe totgeschlagen worden.
2. Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (München)
3. Ellen Ehefrau des Fürsten Adolf (2)
geborene Bischoff-Korthaus (München)
4. Baron Siegmund von Stieber (München)
Weiss jemand etwas über ihn ?
5. Viktoria Thein (Bremen)
Weiss jemand etwas über sie ?
6. Dora Thein (Bremen)
Weiss jemand etwas über sie ?
Sie soll nicht an Bord steigen wollen, weinte und wurde überredet einzusteigen
7. Baron Doctor Elemer von Rohonczy (Budapest)
im ABC von Sevilla wird er Elmer Conrolioney genannt
Weiss jemand etwas über ihn ?
8. Adolf Franz Igler (Wien)
Weiss jemand etwas über ihn ?
Überlebte wenige Stunden
9. Elisabeth Schroer, Dortmund
Weiss jemand etwas über sie ?
10. Liesbeth Pust (Zullehorn; Zellerhorn ?)
Crewmitglieder:
Adrian Borchers, technischer Assistent, Filadelfia USA
J. Preciado Acorsta, Pilot Mexiko D.F.
Adolfo Limón, Radiooperator Mexiko D.F.
Daniel Madrigal, Steward San José, Costa Rica
Weiss jemand etwas über sie ?
zu Kapitel 4 und 26 der Vier Prinzen
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
siehe auch:
http://goo.gl/7DF61
Empfohlene Lektüre http://de.wikipedia.org/wiki/Wahn
Unter dem Begriff Wahn versteht man in der Psychiatrie eine inhaltliche Denkstörung. Der Wahn ist eine inhaltlich falsche, die Lebensführung behindernde Überzeugung, an der der Patient trotz der Unvereinbarkeit mit der objektiv nachprüfbaren Realität unbeirrt festhält. Somit liegt eine Störung des Urteilens vor.
http://de.wikipedia.org/wiki/Querulantenwahn
Der Querulantenwahn (Paranoia querulans) ist eine Sonderform des Wahns. Es handelt sich dabei um eine ernsthafte psychopathologische Symptomatik. Betroffene verlieren wahntypisch ihre Einsichtsfähigkeit, Ursachen können verschiedene sein.
Personen, die unter Querulantenwahn leiden, sind der Überzeugung, dass sich alle öffentlichen Instanzen und andere Beteiligte – beispielsweise die eigenen Anwälte, Richter, aber auch Verwandte und Bekannte – gegen sie verschworen haben und suchen deshalb Abhilfe im ständigen Anrufen weiterer Gerichte, Behörden und Institutionen.
Niederlagen, beispielsweise vor Gericht, können auf Grund des Wahns nicht objektiven Umständen zugeordnet werden; der Kranke lebt in der Gewissheit, im Recht zu sein und dieses auch gegen alle Widerstände durchsetzen zu müssen. Er verkennt die Diskrepanz zwischen formellem Recht und individueller Gerechtigkeit.
Er führt etwa exorbitant viele Prozesse, wobei Gegner jedermann sein kann. Häufig fühlt er sich auch zum Kampf gegen “das ganze System” berufen. Geradezu mechanisch knüpft er aus dem Ende eines Prozesses den Beginn eines neuen; er sieht den Prozessstoff gerade auch in dem beendeten Verfahren, wobei er Rechtsmittel einlegt oder einzulegen versucht, oder gar einen davon unabhängigen Prozess beginnt. Der Betroffene verfasst Schriftsätze gern selbst, die regelmäßig deutlich länger als nötig sind.
Schriftsätze neigen zur Unübersichtlichkeit, der Sachferne und gar der Überflüssigkeit; Betroffene arbeiten häufig mit Unterstreichungen und Randbemerkungen, wiederholen sich, verwenden einen überheblichen, schulmeisternden Tonfall und äußern Beleidigungen.
Die Prozesshandlungen sind oft weder insgesamt, noch für den individuellen Prozess vorteilhaft – der Betroffene ist nicht zuletzt vor sich selbst zu schützen. Gleichwohl geht es ihnen nicht um das Obsiegen im Einzelfall, das Prozessieren ist zum reinen Selbstzweck geworden, es wird zum “abartigen Lebensinhalt”.
Teilweise fokussieren sie ihren Zorn gegenüber einer einzelnen Person; die Intensität mag nach einem Schlüsselerlebnis überproportional zunehmen.
Die Betroffenen warten auf die Gelegenheit, durch Projektion anderen das zurückzugeben, was ihnen selbst vermeintlich widerfahren ist.
Die Betroffenen warten auf die Gelegenheit, durch Projektion anderen das zurückzugeben, was ihnen selbst vermeintlich widerfahren ist.
Die Betroffenen warten auf die Gelegenheit, durch Projektion anderen das zurückzugeben, was ihnen selbst vermeintlich widerfahren ist.
Weitere Lektürehinweise http://de.wikipedia.org/wiki/Wahn
Außenstehende nehmen Wahnüberzeugungen teilweise als ausgefeilte und umfassende „Wahngebäude“ wahr, in die Betroffene ihr alltägliches Erleben einbeziehen und umdeuten (z. B. „das parkende Auto da draußen dient nur dazu, eine Abhöranlage zu tarnen“). Psychiater sprechen dann auch von systematisiertem Wahn. Manchmal beschränkt sich die Wahnsymptomatik aber auch auf ein einziges und scharf umgrenztes Gebiet („Frau X ist ein böser Schlangendämon“), und Außenstehende empfinden die Betroffenen von diesem einen Punkt abgesehen als durchaus realitätsbezogen.
Bei einer anhaltenden wahnhaften Störung treten in der Regel Wahninhalte auf, die Außenstehende als in sich relativ schlüssig und nicht bizarr empfinden. Reale Ereignisse werden dabei in den Wahninhalt einbezogen. Eine anhaltende wahnhafte Störung gilt als chronisch und kaum behandelbar.
Komplexe, in sich geschlossene „Wahnsysteme“ nennt man auch Paranoia. In diesem Fall wird nicht von einer schizophrenen Psychose gesprochen, da bei den Betroffenen keine sonst für die Schizophrenie typischen Symptome (Ich-Störungen, formale Denkstörungen, Halluzinationen usw.) festgestellt werden. Als „Paranoiker“ werden Menschen bezeichnet, die Psychiater als geordnet, logisch und bis auf den Wahn psychisch völlig unauffällig wahrnehmen. Als typisch paranoisch gilt z. B. eine Überzeugung, dass andere Menschen sich gegen die betroffene Person verschwören, hinter dem Rücken über sie reden und Komplotte schmieden. Dies alles wird mit Argumenten ausgebaut, denen Psychiater einen logischen und realistischen Gehalt zusprechen.
Der Umgang mit Wahn ist teilweise von beträchtlichen Ängsten geprägt, denn das Verhalten als „wahnsinnig“ empfundener Menschen erscheint häufig als unkalkulierbar.
Es ist für Außenstehende aussichtslos, einen Betroffenen von seiner wahnhaften Überzeugung abbringen zu wollen. Für den Erkrankten besteht eine „Wahngewissheit“, er braucht keine Beweise für seinen Wahn.
Gegenbeweise werden unerschütterlich ignoriert oder in den Wahn eingefügt („die haben die Kamera, die mich ausspioniert, jetzt woandershin gebracht“).
Es ist ja gerade das Kennzeichen des krankhaften Wahns, dass sich dieser vom Betroffenen nicht rational überprüfen lässt oder die subjektive Wahngewissheit stärker als alle gegenteiligen Belege wirkt.
Bringt nix Zitat: “Es ist für Außenstehende aussichtslos, einen Betroffenen von seiner wahnhaften Überzeugung abbringen zu wollen.” Also: ohnehin verlorene Liebesmüh.
Wie aus dem Handbuch für Whistleblower ?p=13293
Hallo,
Dora und Viktoria Thein sind Vorfahren von mir. Ich weis leider auch nur wenig. Dora war die Frau des Klavierbauerfabrikanten (-sohns) Johannes August Otto Thein aus Bremen. Er ist der Onkel meines Opas, der ebenfalls Klavierbauer war. Bei Frage bin ich gern behilflich, jedoch weis ich nicht viel mehr über die Reiseumstände.
Beste Grüße aus Bremen,
Blog Vierprinzen mit Dokumentation ab Mai 2011 hier: Aktenvermerk aus dem Büro des späteren Teilnehmers an der Wannsee-Konferenz Alfred Meyer (April 1936)
http://goo.gl/QZIOh
Ernst August Prinz von Hannover Ariseur ?
http://goo.gl/MU4Nl
Brief Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe an Göring (7. Mai 1936)
http://goo.gl/yRv8l
Mit an Bord, ein Tag vor ihrem Geburtstag, Käte Kestien
http://goo.gl/7DF61
Öffentliche Bitte der Vierprinzen
http://goo.gl/xXG7Z
Bericht der Legation in Mexiko (Rüdt von Collenberg)
http://goo.gl/LeItf
Sprachgewalt Karl Dreiers (Präsident Landesregierung SL)
http://goo.gl/ywdTA
Mexikanische Presse zum Flugzeugabsturz vom 26. März 1936
http://goo.gl/3dhQb
Palais Schaumburg in Bonn
http://goo.gl/onBl9
Attentatskörper und goebbelsches Veröffentlichungsverbot
http://goo.gl/FL54X
Görings Erlass vom 15. Januar 1934 (Emigranten)
http://goo.gl/jBDvM
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Opfer des Auswärtiges Amt
http://goo.gl/vMjXA
New York Times vom 27.3.1936
http://goo.gl/C3LFw
Wird Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippes Testament gesetzmässig erfasst werden ?
http://goo.gl/WYYIW
Auszug aus dem Tagebuch von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/D5Gih
Vier Lügen
http://goo.gl/cuGVe
inzwischen aufgegebener Entwurf eines Artikels zu Kurt von Behr
http://goo.gl/ZdZ4Y
Bellemaison: Letztes deutsche Domizil von Adolf Fürst zu SL
http://goo.gl/d9PtL
Henrikus Maria Vierling stellvertretend für 36 Andere
http://goo.gl/x5GK4
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe und Peenemünde
http://goo.gl/efxKq
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Opfer des Auswärtigen AMTes ?
http://goo.gl/FckDS
Galerie 19: Kaiser zu Besuch 1912 (mit Adolf Fürst zu SL)
http://goo.gl/s0dz5
Galerie 18: Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/0QdDi
Hans Kammler und Ingeborg Alix Prinzessin zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/NBwLv
“Vermögensloser” Fürst wird von Baron Kurt von Behr ausspioniert
http://goo.gl/HPXLt
Reichstagsbrand und Ernst Torgler
http://goo.gl/EZmFv
Musik, einige Seiten des Buches und des Tagebuchs
http://goo.gl/T6G8z
Galerie 17: Frankfurter Buchmesse 2007
http://goo.gl/nBkyn
Juli 2006, März und April 2007: Rezensionen in der LZ, SZ und FAZ
http://goo.gl/EmP5F
Galerie 16: In der Druckerei
http://goo.gl/cAjLD
Galerie 15: Kriegsbeorderung Heinrich Prinz zu SL
http://goo.gl/XFHeQ
Galerie 14: Brief Heinrich der Niederlande an Heinrich Prinz zu SL
http://goo.gl/R29Vj
Galerie 13: Grundbesitzbogen Forstgut Steyerling
http://goo.gl/MGLIh
Galerie 12: Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/Pj3yI
Galerie 11: Bestattungsfeier Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/PwOjz
Galerie 10: Kurt Freiherr von Plettenberg
http://goo.gl/CDTdv
Galerie 9: Adolf und Ellen zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/FyIUo
Galerie 8: Oberlandesgerichtsrat Robert Figge
http://goo.gl/YvdIC
Galerie 7: Marie-Anna Fürstin zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/gSwLG
Galerie 6: Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/U1tFj
Galerie 5: Hochzeitsfoto Wolrad Bathildis zu SL u. Wolrad zu SL
http://goo.gl/Cqi0E
Galerie 4: Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/UIGTe
Galerie 3: Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/dZ1DQ
Galerie 1: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe
http://goo.gl/NKIjr
Willkommen beim Vierprinzenverlag/Bienvenidos a la editorial
http://goo.gl/iL0JP
Vierprinzen
Nachtrag Leider habe ich im vorigen Kommentar versäumt, das Wort “beweisen” in Anführungszeichen zu setzen. Denn Beweise sind genau das, woran es Herr vom Hofe fehlen lässt. Dokumente und Tatsachen, die zu seinen Theorien nicht passen, werden entweder ignoriert, für irrelevant erklärt oder als Fälschung bezeichnet, siehe etwa oben. Was nicht passt, wird passend gemacht – so funktioniert das argumentative Prokrustesbett des Herrn vom Hofe.
Sehr wahrscheinlich wird Herr vom Hofe nunmehr das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen mit auf die Liste derer setzen, die sich der siebzigjährigen Verschwörung angeschlossen haben. Denn der von AvH eingeführte Vorwurf der “Unwürdigkeit” wurde nunmehr endgültig fallen gelassen. Vielleicht wird er nun auch gegen dieses Amt Strafanzeige erstatten, wie zuvor schon gegen einen hochrangigen Schaumburger Richter.
Wer weiss dass nur mir der Zugang zum Depositum verwehrt wurde ? Vermisse in Ihren langen Ausführungen auch nur eine konkrete Auseinandersetzung mit Fakten. Heisse Luft und Stimmungsmache gegen die Person. Zur Sache nichts. Und natürlich unter Pseudonym. Feigling ! Und wer bitte schön weiss, dass ich der einzige Nutzer bin der keinen Zugang zum Depositum erhielt ? Das der niedersächsischen Staatskanzlei unterstehende Staatsarchiv Bückeburg wird wohl kaum hier unter einem Pseudonym posten.
Und Wolrad ein würdiger Herr der keiner Fliege etwas angetan hat…und das Staatsarchiv Bückeburg mustergültig in Sachen Transparenz und der damalige Direktor des Amtsgerichts Bückeburg zuvorkommend und effizient. Klar doch. Und das Landesamt sprach: “ego te absolvo”. Und die Welt ist wieder im Lot. Und wer kann wissen, dass in den Augen des Landesamtes Wolrad nicht unwürdig gewesen sein soll ?…..Wird doch wohl kaum ein Landesamt hier posten.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Na und? Glauben Sie mir, das alles ist in Fachkreisen allgemein bekannt. Menschen sprechen miteinander und tauschen Informationen aus.
PS “Wird wohl”, “wird wohl kaum”, “klar doch” …
Das ist so die übliche Qualität der Hofe’schen Argumentationen. Fehlte eigentlich nur noch die wohlbekannte Floskel “Der Gedanke drängt sich auf”….
Taktische Kommentare aus dem Bilderbuch und zur Sache wieder nichts und Unterlagen bleiben weggesperrt. Chancengleichheit ?
Was sind das für staatliche Instanzen, die meinen, Information vorenthalten zu müssen, weil der informationssuchende Bürger persönlich nicht “genehm” ist ? Und die Archivalia beziehen sich direkt und persönlich auf die Grosseltern und Mutter dieses Bürgers. Was ist das für eine Argumentation ? Bestimmen mal wieder ein “Fürst” und seine “Untertanen” was historisch relevant und was nicht relevant ist ? Ist das wissenschaftlich oder despotenhaft ?
?p=13293
Die üblichen Verschwörungstheorien – armer Mannn Danke für den neuerlichen Beleg, dass alles, was Ihnen nicht passt, sofort in den Kontext Ihrer Verschwörungstheorien eingebettet wird. Leider will Ihnen immer noch nicht in den Kopf, dass es eine zeitlich und personell so umfassende Verschwörung gar nicht geben kann, erst recht nicht, ohne dass einzelne Beteiligte irgendwann aus den Zusammenhängen fallen würden. Darauf warten Sie bis heute aber vergebens, weil die Verschwörung nun mal nicht existiert.
Was Sie dem jetzigen und den vorigen Fürsten an Macht zutrauen und an Einfluss unterstellen, ist mehr als grotesk, es wäre zum Lachen, wenn Ihre jahrzehntelange Verstrickung in diesen Wahn nicht so tragisch wäre. Sie sollen in Ihrem eigenen besten Interesse endlich einsehen, dass Sie sich vollständig verrannt haben und nicht noch mehr Lebenszeit in diese aberwitzigen Halluzinationen investieren.
Alex Leg die Findbücher vor.
Dass Du Unterlagen zu Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe Herrn Werner zugänglich machtest liegt nur daran, dass er (FC) zum Abschuss freigegeben worden ist. Ansonsten hast Du Archivalien wie gewohnt unter Verschluss gehalten. Dass dies so ist wurde mir schriftlich mitgeteilt (nicht vom Staatsarchiv in Bückeburg, dies sei klargestellt !). Also die von Dir proklamierte Forschungsoffenheit ist Fassade. Stimmt vorne und hinten nicht und Du weisst es.
Erst nach Einsichtnahme in die von Dir sequestrierten Findbücher sollte eine Auseinandersetzung in der Sache stattfinden. Solange Du Unterlagen vorenthätst sind Deine Beiträge hier, zumindest für mich, Zeitverschwendung.
Unterlagen unter Verschluss zu halten und den Verfasser eines Buches anzupöbeln ist billig. Spricht nicht für Deine Manieren, aber ich habe nichts anderes erwartet. Und ich denke, dass die Leser hier bei archivalia einen Anspruch darauf haben, zu wissen, dass der “Archivar” niemand anderes als Du bist. Sei also bitte so nett und stelle Dich unter Klarnamen vor. Ich tue es auch.
Im übrigen: rede mir doch nicht das bisschen Schreiben aus. Wie viel kilometer Archivbestand hat denn die “Hofkammer” schreiben müssen, um Alles zurechtzubiegen ?
Kann irgendwo verstehen, wenn Du die Findbücher wegsperrst. Wer von uns ist “ärmer” ?
Deine gewohnten Anspielungen (Halluzinationen) verdienen eine Retourkutsche:
1. Zu Deinen juristischen Kenntnissen: (GELÖSCHT)*……….das zweite Staatsexamen hast Du nicht absolviert. (GELÖSCHT)*…………… . Du brauchst ja auch ein Heer von Rechtsanwälten. Wie würde Jacques Verges sagen ? Wenn die Gegenseite 5 Anwälte einsetzt, ist jeder Anwalt der Gegenseite 1/5 meiner Person wert.
2. Zu Deinen Archivsperren und zu Deinen Verschwörungstheorien: Ich zitiere Prof. Dr. Petropoulos:
“Many thanks for the most recent article and for your very helpful response. Now I understand (better).
It is so striking how our research experiences and our books are similar. I too endeavored to clarify whether there was a murder plot (in the case of the Hessens, of Christoph Prinz von Hessen, whose plane crashed near Forli after seemingly heading off course in October 1943, as he attempted to return to Germany and find out what had happened to his family). I could not resolve the issue, but an assassination by the SS seems a distinct possibility.
Thank you for keeping me informed about your work.
und zu den Archivsperren:
Dear Alexander vom Hofe,
Many thanks for the interesting documents and for keeping me informed about your blog…..
I am especially interested in the issue of archival access (or lack of access). Best wishes for your important work.
Sincerely,
Jonathan P.”
Ich bitte darum, dass sich in diesen Wortwechsel niemand einklinkt. Soll sich APzSL selbst wehren.
http://vierprinzen.blogspot.com/
update:
*nach anwaltlicher Aufforderung vom 16.5.2011 gelöscht.
Sie irren, wie üblich http://www.gwup.org/component/content/article/72-verschwoerungen/842-so-erkennt-man-eine-verschwoerungstheorie
Bist Du jetzt ein Holocaustleugner ? Ist es verschwörungteoretisch zu behaupten, dass in Deinem Steinbruch 36 junge Männer in den Jahren 1943 bis 1945 ermordet wurden ? Ist es verschwörungstheoretisch zu behaupten, dass unsere Ahnen mit Kammler, Himmler, Göring und Goebbels “befreundet” waren ? Oder dass ich diesen “Herrschaften” einen Mord zutraue ?
Eine Deiner typischen Geschmacklosigkeiten. Passt in Dein Stern interview in dem Du behauptet hast, dass der Vulkan in Mexiko Dein heiliger Berg ist.
zu gwup
http://goo.gl/aGCAB (Burda?)
Horst Mahler wurde neonazi
Du wirst doch nicht mit Irving oder Williamson sympathisieren ?
?p=17861#comments
ab jetzt geht´s hier weiter
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meth Diese Angelegenheit stinkt gewaltig zum Himmel. Von Recht´s wegen gehört diese Rechtsbeugung, bei der auch staatliche Stellen involviert sind, vor das Bundesverfassungsgericht.
Estancia San Ramon Bariloche Eine Frage wirft sich zu den unrühmlichen argentinischen Eigentumsverhältnissen in Bariloche auf. Wurde der Besitz verkauft oder befindet er sich noch immer im Besitz derer von Schaumburg-Lippe. Ich habe da im Netz diesen Link gefunden: http://edant.clarin.com/diario/1999/03/25/e-05301d.htm
Mit freundlichen Grüßen
meth
Sollte der Artikel auf wundersame Weise verschwunden sein; ich habe ihn noch als Textdatei gespeichert
Fakten hier (Figge, Koehler und Ehaus). Heisse Spur Im Verwaltungsrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz.
In Bodenreformverfahren auf Ausgleichsleistungen hat der Antragsteller mitzuwirken, sollte man meinen. Schliesslich möchte der Antragsteller Steuergelder bekommen.
Erst jetzt erfuhr ich, dass die 2. Kammer des VG Greifswald unter dem AZ 2 A 1157/07 Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zum Berechtigten deklariert hat. Er bekommt jetzt öffentliche Gelder.
Archivalia ist ein blog welches mit Archivwesen zu tun hat.
Deshalb möchte ich hier ganz kurz die Wesensmerkmale der Vorgehensweise der Justiz definieren:
1. Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Landesamt nicht, obwohl es anwaltlich vertreten war. Im Verwaltungsverfahren hatte es den Antrag Alexanders abgelehnt. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung wurde ich nicht informiert, konnte somit der Verhandlung nicht beiwohnen. Beigeladen worden war ich auch nicht, obwohl eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts das Landesamt verurteilt hatte, mich zum Verwaltungsverfahren Alexanders beizuziehen. Weder das Landesamt noch das Verwaltungsgericht informierten mich über den Termin, ebensowenig über die Entscheidung. Mich informierte ein Dritter, der mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Geheimjustiz ?
2. Im Januar schrieb das Landesamt dem Verwaltungsgericht, dass es Anhaltspunkte für eine Unwürdigkeit Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippes nicht gäbe. Wie sonderbar.
3. Das Verwaltungsgericht legt den Kenntnisstand von 2002 zugrunde in dem es weite Teile des Urteils vom OLG Celle aus jenem Jahr abschreibt. Dort hatte Celle mein Akteneinsichtsrecht abgelehnt mit dem Argument, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sei vermögenslos gestorben. Es übernahm somit die erlogenen Behauptungen der korrupten Justiz Bückeburgs aus dem Jahre 1936 und sparte sich die Einsichtnahme in Unterlagen die Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe unter Verschluss hält, darunter Adolfs Testament. Sämtliche seit 2002 Erkenntnisse wurden ausgeblendet. Das VG Greifswald nimmt somit ein Ergebnis vorweg. Anders gesagt: es entscheidet durch. Eine Einsichtnahme in die sequestrierten Archive unterblieb. Der Untersuchungsgrundsatz und das Prinzip der Offenlegung von Unterlagen durch denjenigen der öffentliche Gelder beantragt, wird ausser Kraft gesetzt. Transparenz ? Wozu ?
Somit werden einmal mehr diejenigen belohnt, die Archive sperren und ihre Ansprüche von NS-Machenschaften ableiten. Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden ausgeblendet. Der historische Zusammenhang findet keine Berücksichtigung. Fiskalische Interessen haben den Vorrang.
Anmerkung
Für Geschichtswissenschaftler dürfte die im 24-seitigen Urteil widergegebene Argumentation der Richter einerseits und die des Landesamtes (die ich weitgehend teile) andererseits von Interesse sein. Denn gerade diese Kontroverse und die rechtliche Auseinandersetzung weisen auf meine Kernthese hin: Das Motiv einer extremen Unterstützung des Nationalsozialismus durch den (ehemaligen) Hochadel bestand in der Aushebelung des bürgerlichen Rechts (das BGB) bei Erbfolgeregelungen. Dieses Sonderrecht (in Gestalt eines Fideikommissauflösungsgesetzes) prämierte NS-loyale “Oberhäuper” der “Adelshäuser”. Auf diese Weise wurden die “grossen Vermögenskörper” handhabbarer für den militärischen Einsatz (Forstgüter boten Holz mit dem Flugzeuge gebaut wurden; landwirtschaftliche Güter ernährten Soldaten) und die “Oberhäupter” waren gefügig.
Interessant ist, dass ausgerechnet das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald diesen Kampf ums Erbrecht unter nationalsozialistischer Flagge vorführt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellt genau die rechtlichen Auseinandersetzungen nach, die zwischen 1936-1945 stattfanden. Es schreibt die Argumentationen der nationalsozialistischen Richter ab, im Jahr 2011. Insofern ist es ein historisch interessantes Urteil. Das Landesamt und das Gericht stellen die Auseinandersetzungen nach, die zwischen den Prinzen stattgefunden hatten. Trotz historischer Erkenntnisse findet die rechtliche Auseinandersetzung statt, als sei das “Dritte Reich” unerforscht und unbekannt; weder die praktischen Konsequenzen noch die historische Einbettung werden berücksichtigt.
Damit Historiker die vom Landesamt und dem Gericht im luftleeren Raum skizzierten rechtlichen Ausführungen einordnen können, fasse ich die Argumentation wie folgt zusammen:
Argumentation des OLG Celle, VG Greifswald und OVG Lüneburg:
1911 und 1913 habe der regierende Fürst zu Schaumburg Lippe seinen gesamten Besitz (Alles) zum Hausgut deklariert. Er habe sich somit seines Privatbesitzes entledigt.
1923 habe er ein neues Hausgesetz erlassen. Danach stünde das Hausgut nunmehr dem Haus als solches zu.
Obwohl Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe persönlich in Grundbüchern in Mecklenburg, Argentinien, Österreich, Ungarn usw. eingetragen sei, habe am 18.9.1936 (Adolfs Todestag) das Amtsgericht Bückeburg bescheinigt, dass das Fürstliche Haus Eigentümer sei, Adolf sei vermögenslos verstorben.
Handle es sich beim Vermögen um gebundenes Vermögen fände das FidErG vom 6.7.1938 Anwendung. Danach stünde das gesamte Vermögen als Privatvermögen dem Prinzen Wolrad als neues Oberhaupt per 1939 zu.
Das hätten so gewollt:
Der Reichsminister der Justiz
Das Mecklenburgische Staatsministerium
Das habe das OLG Celle so bescheinigt und entsprechend in den Grundbuchämtern eintragen lassen
Sollte das Hausgesetz von 1923 nicht gelten, weil Adolf nach 1918 keine Gesetzgebungsbefugnis hatte (er hatte ja 1918 abgedankt), dann gälten eben die Hausgesetze von 1911 und 1913 weiter. Es war also keinesfalls Vermögen Adolfs.
Deshalb sei Adolf vermögenslos verstorben.
Dass Adolf das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen 1917 erwarb spielt wohl keine Rolle.
Dass Adolf persönlich hinsichtlich der Güter in Mecklenburg belehnt wurde (also nicht die Güter vom Vater erbte) spielt keine Rolle.
Dass er das Gut Steyrling in Österreich in Wahrheit von einer Tante als Vermächtnis erhielt spielt keine Rolle.
Das ist in etwa die Essenz von 24 Seiten Urteil.
Bevor ich die Rechtsmeinung des Landesamtes widergebe noch folgende Hinweise:
Soll allen ernstes bis 1936 ein auf Maschinenpapier angeblich von Adolf geschriebenes unver¨offentlichtes “Hausgesetz” weltweit weitergelten ? Soll Adolf, der ja auch Oberhaupt war, seiner Testierfähigkeit bearaubt worden sein ? Soll er seit 1913 bis zu seinem Tod kein Testament errichten dürfen ? Wer kann ihm das verbieten ? Etwa derjenige der Adolfs Testament unter Verschluss hält ? Vielleicht das Land Niedersachsen (als Treuhänder von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe) ?
Hier nun die Rechtsmeinung des Landesamtes in Schwerin. Vieles spricht dafür, dass diese Behörde vom BMF “zurückgepfiffen” worden ist:
Prinz Wolrad kann kein Eigentum an den Gütern erworben haben.
Aus den Einträgen in den Grundbüchern habe weder eine hausgesetzliche Bindung noch Eigentum des Fürstlichen Hauses ermittelt werden können. Ein Erwerb durch das Fürstliche Haus sei nicht festgestellt worden, eine lehnsherrliche Genehmigung sei nicht ersichtlich. Eine Bescheinigung des OLG Celle könne Miterben nicht binden. Eine Einigung der Miterben habe es nicht gegeben. Prinz Wolrad habe Eigentum nicht erworben. Auch nicht im Wege der Fideikommissauflösung, da die Güter im Zeitpunkt des Todes von Fürst Adolf nicht im Eigentum des Fürstlichen Hauses standen. Fürst Adolf habe die Güter weder 1923 noch später dem Haus übertragen. Die lehnsherrliche Anerkennung sei im Zusammenhang mit der entgeltlichen Ablösung des Obereigentums zwar erteilt worden, sie habe aber keinen konstitutiven Eigentumserwerb seitens Prinz Wolrad bewirkt, da eine Auseinandersetzung der Lehnserben nicht stattgefunden habe.
Vor Gericht hat sich die von mir auch vertretene Rechtsauffassung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nicht durchgesetzt. Das VG Greifswald hat seitenlang die Rechtsauffassungen von Dr. Robert Figge (also des OLG Celle 2002) übernommen. Dass die in Frage kommenden Hausgesetze nicht veröffentlicht wurden, spielt keine Rolle. Dass die Hausgesetze aus Schaumburg-Lippe keine Gesetzeskraft in Mecklenburg oder Österreich entfalten konnten wird mit dem Argument abgetan, dass zu vermuten sei, dass die Hausgesetze dort anerkannt wurden. Das Haus- und Hofarchiv in Wien bestätigte, dass eine Anerkennung erforderlich war und nicht stattgefunden hatte.
Die für Historiker wichtigen Fragen müssen lauten:
Wieso mischt sich der Staat mit einer derartigen Vehemenz in einen privatrechtlichen Erbrechtsstreit ein ?
Wieso musste der NS Staat massgeschneiderte “wohlwollende” Vorschriften (“wohlwollende” Gesetzgebung ist ein Begriff aus der SS-Akte zum Gesetzgebungsverfahren in Sachen Fideikommissauflösung) für die ns-loyalen Oberhäupter anfertigen ?
Bitte Seite 302 der Vier Prinzen lesen. Dr. Heinz Ehaus Chef der Sicherheitspolizei, Himmler und Koehler sind an der “Fabrikation” der juristischen Regelwerke (auch Paragraf 86 DVO zum FidErlG) beteiligt.
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Zu Figge, Koehler und Ehaus
http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-8.html
Ist es nicht sehr merkwürdig, dass Ehaus, Bearbeiter des Fideikommissrechts, im Mai 1936 bei der Gestapa in Berlin tätig war und dass Adolf im März 1936 ums Leben kam und die Gestapa seit 1934 gegen Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe ermittelte und dass in den Ermittlungsakten vermerkt wurde, dass die Vermögensverhältnisse Adolfs nicht geregelt sind ? Wieso beschäftigten sich Gestapa und SS-Juristen mit dem “Fideikommiss” des Fürsten Adolf ?
http://goo.gl/hQ9WT
“Wieso wollte der Staat “auf Deufel komm´raus”, dass Prinz Wolrad Alles bekommt ?
Das sind die Fragen, denen nachgegangen werden muss. Ohne massgeschneiderte Vorschiften der Nazis, insbesondere Paragraf 86 der DVO zur FidErlG hätte Prinz Wolrad sich nie das gesamte Vermögen “zueignen” können.
Der Wortlaut dieser Vorschrift
“Ist die Auflösung eines Hausvermögens oder eines Hausgutes in der Weise vorgenommen worden, dass das Vermögen dem Hause als einer juristischen Person verblieben oder übertragen worden ist, so gilt die Auflösung als noch nicht durchgeführt. Das Hausvermögen oder das Hausgut ist als solches bestehend zu behandeln. Das gilt auch dann, wenn das Haus seine Organisation inzwischen geändert hat. Die Vorschriften des Erlöschens der Fideikommisse sind sinngemäss anzuwenden”.
Ich gebe zu, dass diese Zusammenhänge komplex sind. Aber es gibt keinen Weg dran vorbei. Nur wer sich die Mühe macht, diese Zusammenhänge zu verstehen, kann das Motiv der NS-Unterstützung durch die “Oberhäupter” erkennen. Der Lohn: sie müssen mit der Familie nicht teilen. Sie sind gegen das BGB geimpft. Nazis aus Überzeugung waren sie nicht. Sie waren nazis , weil es opportun war.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Überfällige Richtigstellung Vielleicht sollte doch einmal festgehalten werden, dass Herr vom Hofe buchstäblich der Einzige ist, dem in den vergangenen Jahrzehnten die Benutzung der Bestände im Niedersächsischen Staatsarchiv Bückeburg vom Depositar verweigert wurde. Das hat mit Gründen zu tun, die Herrn vom Hofe persönlich betreffen: Denn wer Archive nur nutzt, um bestimmte vorgefasste Meinungen zu bestätigen, betreibt keine ernsthafte Forschung.
Klaus Graf hat sehr richtig angemerkt, dass Herr vom Hofe seine Recherchen in erster Linie aufgrund privater Vermögensauseinandersetzungen betrieben hat. In diesem Zusammenhang von Verschwörungstheorien zu sprechen, dürfte als Beschönigung zu werten sein. Denn Herr vom Hofe, der sich gern auf seinen “sechsten Sinn” bei der Interpretation von Quellen beruft, ist offensichtlich außer Stande, die Grenzen zwischen Hypothesen und Fakten zu erkennen. Wer aber jede noch so abstruse Mutmaßung ungeprüft in den Rang eines Faktums erhebt, das es nurmehr zu beweisen gilt, darf sich nicht wundern, wenn er nicht ernst genommen wird.
Aber auch hier bleibt Herr vom Hofe seinen abenteuerlichen Verschwörungstheorien treu: Denn wer sich seinen oft absurden Folgerungen nicht anschließt, steht für ihn im Sold dunkler Mächte, die die “Wahrheit” vertuschen wollen, und zwar höchst erfolgreich seit über 70 Jahren und in ungebrochener Kontinuität seit der Nazizeit. Das betrifft nicht nur die Depotnehmer des Staatsarchivs, sondern sogar die Schaumburger und Celler Justiz und recht eigentlich jeden, der in dieser Angelegenheit jemals von Amts wegen tätig geworden ist.
Wie das möglich sein soll? Nun: “Der Gedanke drängt sich auf”. Das ist das gern geäußerte “wissenschaftliche” Credo des Herrn vom Hofe.
Unterdessen ist im Niedersächsischen Staatsarchiv von anderer Seite sehr erfolgreich über Vorgänge im Nationalsozialismus geforscht worden. Und zwar ohne dass irgendwelche Beschränkungen auferlegt wurden.
Fälschung von Unterschriften Unterschriftsfälschung in Sachen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe
Es gibt ein Schreiben vom 20 Mai 1936 gerichtet an Erben des “vermögenslosen” Fürsten Adolf.
Das Schreiben listet enorme Vermögenspositionen auf:
Palais Schaumburg in Bonn, Güter in Mecklenburg, Forstherrschaft Steyrling in Oberösterreich u.a.
Diese Besitzungen stünden zwar auf den Namen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, seien aber in Wahrheit Eigentum des Fürstlichen Hauses.
Die Aussage stamme von der nichtexistenten “Fürstlichen Hofkammer”.
Unterschrieben habe Graf Henckel von Donnersmarck. Die Unterschrift kam mir schon immer höchst merkwürdig vor.
Glücklicherweise konnte ich im Landesarchiv in Berlin vor kurzem die “Reste” der Akte des Handelsregisters der Gesellschaft “Südwestafrikanische Wollzüchterei” einsehen und kopieren, Signatur Rep. 342-02 Nr. 22205.
http://www.politikkritik.info/
Nicht nur, dass dort Adolf als Aktionär geführt wurde, später ab 1940 durch ein Wunder Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe als Aktionär gelistet wird, sondern dass (wie konnte es anders sein), Unterlagen bis 1952 komplett fehlen. Aber das Gravierendste ist, dass ich dort Originalunterschriften von Valentin Henckel von Donnersmarck einsehen konnte. Ich habe sie kopiert (Datum 9.3.1936) und es besteht kein Zweifel daran, dass die Unterschrift vom 20 Mai 1936 im Schreiben an die Erben Adolfs eine Fälschung ist.
In dem Schreiben an Herring von Frankensdorf mit der gefälschten Unterschrift wird Erben wahrheitswidrig mitgeteilt, dass das enorme Vermögen Adolfs eigentlich dem nicht existenten Fürstlichen Haus gehört. Dies ist ein Betrug im Inhalt und eine Urkundenfälschung in der Form.
Was ist dagegen die “Schummelei” von Guttenberg ?
Vierprinzen
Bellemaison: Letztes deutsche Domizil von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe http://t600.de/43056
Fand diesen Hinweis auf mein Buch.
»”Wir beschlossen, unsere Kräfte für das Leben auf große Probe zu stellen, unserer Liebe das sichtbarste Denkmal zu setzen. […] Ich bat meinen Schwager, Pläne für ein Schloß von dreißig Räumen im Stil Louis XVI. zu entwerfen, für das ich in Höllriegelskreuth bei München, hoch oben auf dem Flußufer mit Aussicht auf die bayerischen Voralpen, ein großes Waldstück gekauft hatte.« (Carl Sternheim, Dramatiker, 1878–1942)
»Bellemaison« (im Volksmund auch »Sternheim-Villa«) wurde in den Jahren 1907 und 1908 nach Plänen von Gustav von Cube errichtet. Das Anwesen, in dem Sternheim auch seine Kunstsammlung mit Werken van Goghs und Renoirs präsentierte, verfügte sogar über einen Theatersaal. An Geld wurde bei Sternheims nicht gespart: »Die einstige Inneneinrichtung war überaus prächtig mit opulenten Stuck- und Holzdecken sowie seidenen Wandbespannungen.« (Die Moderne und ihre Sammler, S. 255) Während der Dichter in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg mit seinen Werken für Skandale sorgte, führte er in Höllriegelskreuth ein großbürgerliches Haus, in dessen Gästebuch sich Heinrich Mann, Anette Kolb, Frank Wedekind, Paul Cassierer und Tilla Durieux, Eberhard von Bodenhausen, Max Reinhardt und Hugo von Hofmannsthal verewigten. 1912 verkauften die Sternheims das Anwesen für 650.000 Mark und zogen nach Belgien.
Der nächste Bewohner war ein Rittmeister a. D., ihm folgte um 1920 Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe, nach dessen Tod das Haus 1939 an die »Stiftung Biologisches Krankenhaus« veräußert wurde. Diese Stiftung unterstand dem Ministerium des Inneren, und laut vom Hofe (siehe Quellen) diente das Krankenhaus vor allem NS-Größen wie Rudolf Heß und Martin Bormann zur Erholung. Dafür würde auch die direkte Nachbarschaft zur Reichssiedlung Rudolf Heß und zum Führerhauptquartier Siegfried in Pullach (heute Sitz des BND) sprechen, allerdings finden sich in der Untersuchung vom Hofes keine Belege für diese Behauptung. Das homöopathische Spital bezog 1940 die Villa, der Krankenhausbetrieb wurde bis 1968 dort aufrechterhalten (heute: »Krankenhaus für Naturheilweisen« in Harlaching). Bis Ende der 80er Jahren stand das Anwesen leer und verfiel zusehends. Seit den 90er Jahren dient Bellemaison, renoviert und mit zwei Anbauten versehen, einer Investmentgruppe als Hauptsitz.
Quellen: Die Moderne und ihre Sammler, hg. v. Andrea Pophanken und Felix Billeter, Berlin 2001 – Wikipedia – Broschüre »Krankenhaus für Naturheilweisen« – Alexander vom Hofe: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem (digital publiziert).”
Die Fassade des Gebäudes ist schön, erinnert mich an den Fürstenhof in Bad Eilsen.
Packten Adolf und Elisabeth hier im März 1936 die Koffer um ihre letzte Reise anzutreten ?
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Merci an die Ersteller des Beitrages.
Vierprinzen
Retuschieren, warum nicht ? Wetten dass Frage:
Wie eigne ich mir 10000 Hektar Forst rechtswidrig zu ?
Mit einem Bleistift.
http://www.politikkritik.info/Gut%20Steyerling%20in%20Oesterreich%20Grundbesitzbogen.pdf
Forstgut Steyerling in Österreich.
Man ersetze nach dem Ableben des Eigentümers die Wörter “Fürst Adolf zu” durch die Wörter Fürstliches Haus und schon haben wir fürstliches Vermögen des Fürstlichen Hauses Schaumburg Lippe, das dem neuen Oberhaupt gehört. Dass es seit 1918 keine Fürsten mehr gibt spielt keine Rolle. Historische Wahrheit unerwünscht!
S. 70-76 und 229-237
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Vierprinzen
Mubarak, Ben Ali und deutsche “Fürstenallüren” Unter einem Pseudonym (uni.greifenvald) schrieb jemand folgenden Kommentar zu den Vier Prinzen
“Fideikommiß
Es geht um erhebliche Vermögensansprüche, die oft vor Gericht und nicht harmonisch ausgetragen werden. Wäre es zuviel verlangt, daher von a l l e n Beteiligten Sachlichkeit, historische Wahrheit und Ehrlichkeit einzufordern ?
Meine nun aktualisierte Antwort lautet:
Wer sind nach Ihrer Ansicht die Beteiligten ?
Erbitte Klarstellung wer a l l e Beteiligten sein sollen.
Mir fallen ein:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin
BMF
BVVG
Staatsarchiv Bückeburg
Amtsgericht Bückeburg (Nachlassgericht)
Alexander vom Hofe
Wer sperrt den Zugang zu Unterlagen ? Wer “verzichtet” auf die Einsichtnahme in Urkunden ? Wer “verschlammt” Nachlassunterlagen einschliesslich Testamente und Erbscheine ?
Fehlt jemand ?
Wer respektiert die historische Wahrheit und wer handelt unehrlich ? Gelogen wird seit 1934; heute auch….
?p=16735
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
“Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
Doch in Wahrheit spielt sich im 21 Jahrhundert ein selbsternannter Fürst als Monarch auf und tritt unter dem “Tarnnamen” Fürstliche Hofkammer im Rechtsverkehr auf.
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html
Ein derartiges Auftreten erfüllt den Tatbestand des Betrugsversuchs.
Hinter diesem historischen Begriff verschanzten und verschanzen sich heute folgende Interessengruppen: 1. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, dann Philipp Ernst zu Schaumburg Lippe und heute Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. 2. Das Land Niedersachsen (in allen Bereichen der Gewaltenteilung). 3. Die “Verwalter der Hofkammer” selbst. Die Reihenfolge ist beliebig. Dieses Konstrukt soll heute eine nicht rechtskonforme Rechtswirklichkeit suggerieren und abschreckende Distanz schaffen. und das entfaltet seine Wirkung. Es ist ein billiger bluff.
Aus meiner zehnjährigen Erfahrung habe ich folgendes gelernt:
Wenn einflussreiche Personen keinen Ausweg finden, dann suchen sie den Kontakt zur Politik, die dann auf Wunsch die “Spielregeln” ändert. Beispiele:
Die Nazis erklären Privatvermögen zu Fideikommiss;
die Briten beseitigen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nationalsozialisitischer “Fideikommissgerichte”;
die gesetzlich angeordnete Rückgabeverpflichtung ungerechtfertigt gezahlter Lastenausgleichszahlungen im Betrugsfalle oder im Falle des Vorschubleistens für das NS-Sysytem wird aufgehoben;
der erforderliche Nachweis der Alteigentümerstellung wird ausser Kraft gesetzt. Wenn ein “Pächter” (gleichwie er die Pächterstellung erlangt hat), bevorzugt und verbilligt erwerben möchte dann darf er das.
Geltende Spielregeln werden, wenn hinderlich, zugunsten einflussreicher Personen mit politischer Affinität geändert.
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html
Wir schreiben gerade Anfang Februar 2011. Mohamed VI, der König von Jordanien, Mubarak, Ben Ali müssen erkennen, dass das Volk wütend ist, weil es jahrzehntelang betrogen worden ist.
Es erscheint mir unverständlich, dasss in einer europäischen Demokratie, Muftiallüren von staatlichen Instanzen toleriert und Reformen in der arabischen Welt gefordert werden. Werden deutsche Gerichte weiterhin längst erloschene Hofkammern und nicht existente Fürsten anerkennen ?
update 7.2.2011:
dass es sich nicht um einen akademischen Streit handelt veranschaulicht dieses krasse Beispiel:
der selbsternannte Fürst verlangt über http://www.lostart.de in 47 Fällen die Rückgabe von Kunst die weder ihm noch seinem Grossvater jemals allein gehörte. Die Koordinierungsstelle leistet Beihilfe zu diesem Schwindelversuch in dem sie den Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe ignoriert und die Fürstliche Schlossverwaltung postet.
Bitte als Suchwort Fürstliche Schlossverwaltung eingeben.
Fürstliche Schloßverwaltung
+Alexander vom Hofe/Madrid
2 Melder!
31675 Bückeburg
Deutschland
Tel: (05722) 5039
Fax: (05722) 955858
Korrekt wäre:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Adresse in Bückeburg
Alexander vom Hofe
Adresse in Madrid
http://vierprinzen.blogspot.com/
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe und der Semigotha in seinem Reisegepäck 1935 wurde der Generalbevollmächtigten Valentin Graf Henckel von Donnersmarck wegen Devisenvergehen und (inoffiziell) wegen seiner Abstammung verfolgt.
Nun hatte ich mir zu Weihnachten 2010 die gesamten Jahrgänge 1930 bis 1934 des Adelsblattes selbst geschenkt.
?p=14663
Heute stiess ich in Heft 25 des Jahrgangs 1934 auf Seite 25 auf einen Beitrag der da lautete:
“Richtgstellung Die Henckel von Donnersmarck
Das Gerede, dass die Familie der Grafen Henckel von Donnersmarck und der aus ihr hervorgegangenen Fürsten von Donnersmarck jüdischen Ursprungs sei, wie es leider auch gerade in Adelskreisen noch immer häufig genung zu hören ist und wie es namentlich der Semigotha durch längere Artikel zu beweisen versucht, git bei Wissenschaftlern, unter denen es eigentlich nie Fuss gefasst hatte, längst als widerlegt.”
Im Jahre 2009 hatte ich einen sehr intensiven Gedankenaustausch mit meinem Cousin Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe der nicht immer von Harmonie bestimmt war. Ich möchte aber hier darauf hinweisen, dass er mir bei einem seiner kompaktesten Gedankenfetzen sinngemäss mitteilte:
“Weisst Du was unter den Habseligkieten unseres Grossonkels (Adolf) in Mexiko an der Absturzstelle gefunden wurde ? Ein Exemplar des Semigotha. Weisst Du was das bedeutet ?”
Ich weiss es bis heute nicht.
?p=14506
http://vierprinzen.blogspot.com/
Was hinter den massiven Urkundenunterdrückungen steckt Nun wissen wir es genau. Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe, der Urkundenunterdrücker und Hochstapler (weil kein Fürst), soll zu Unrecht begünstigt, als Altalleineigentümer, Rechtsnachfolger eines Kriegsverbrechers, der seinen Bruder verfolgen liess verbilligt Gut Boldebuck kaufen können.
http://www.fdp-fraktion.de/files/253/Flaechenerwerbsaenderungsgesetz.pdf
Ich sage es immer wieder: wer sein Ziel erreichen will, muss mogeln, Vorschub leisten und Politikerfreunde haben. Und die Archive, samt Nachlassakten bleiben zu, und durchsuchen tut niemand etwas. Wozu auch. Die Flächen soll ja ein anderer verbilligt bekommen. Der Staat lässt (dem) Fürsten gewähren.
http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
http://www.politikkritik.info/courrier1936GestapoagentKurt_von_Behr.pdf
http://vierprinzen.blogspot.com/
Wortlaut der Durchsuchungsanordnungen und Historie Durchsuchungsanordnungen in Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg, so wie drei Privatwohnungen
Durchsuchungsanordnung Nummer 1
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ……….
2. ……….
3. ………..
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 103 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Niedersächsischen Landesarchivs Hannover in 30169 Hannover, Am Archiv 1, angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg – Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten …ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ……und …..wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte …beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch ………gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder…noch….den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte …..fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten …..als ….des Staatsarchivs Bückeburg und ……des …..vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
Durchsuchungsanordnung Nummer 2
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ……….
2. ……….
3. ………..
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten …….. in 31675 Bückeburg (Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Bückeburg),
sowie …….. und der in seinem Besitz befindlichen Kraftsfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg – Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten …ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ……und …..wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte …beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch ………gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder…noch….den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte …..fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten …..als ….des Staatsarchivs Bückeburg und ……des …..vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
Durchsuchungsanordnung Nummer 3
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ……….
2. ……….
3. ………..
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten …..
in
a)…….
b)………
sowie seiner Person und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg – Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten …ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ……und …..wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte …beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch ………gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder…noch….den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte …..fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten …..als ….des Staatsarchivs Bückeburg und ……des …..vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
Durchsuchungsanordnung Nummer 4
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
1. ……….
2. ……….
3. ………..
u.a.
wegen Urkundenunterdrückung u.a.
wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten …..in…… sowie seiner Person und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg – Lippe.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.
Gründe
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten …ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ……und …..wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.
Am 9.7.1990 stellte …beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.
In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch ………gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.
Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.
Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder…noch….den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.
Der Beschuldigte …..fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten …..als ….des Staatsarchivs Bückeburg und ……des …..vorgenommen.
Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.
Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.
Richterin am Amtsgericht
HOCHACHTUNG VOR DEM STAATSANWALT UND DER RICHTERIN !
Nachtrag:
zu den angeordneten Durchsuchungen kam es nicht. DIe StA, die die Duchsuchungsanordnungen beantragt hatte stellte das Verfahren ein, ohne irgendwelche Massnahmen je zu ergreifen. Angeblich sollen die grössten Bedenken gegen die Umsetzung der Anordnungen vom Landeskriminalamt Brandenburg gekomenen sein, nicht vom sachbearbeitenden Staatsanwalt. Das ist nicht glaubhaft, es hat vielmehr den Anschein, als sollte das LKA zur Gesichtswahrung der StA herhalten. Sie ist Herrin des Verfahrens, nicht das LKA.
Hier kann nachlesen werden, was in der Zeit zwischen dem Erlass der Durchsuchungsanordnungen und der Einstellung des Verfahrens gemäss Par. 170 Absatz II StPO geschah:
HISTORIE
1.11.07 Erlass der Durchsuchungsanordnungen
voraussichtliche Umsetzung erste Hälfte Januar 2008
StA XY genehmigt Reise nach Bückeburg zur Vorbereitung
Im Dezember 2007 reisen StA Z plus zwei LKA Beamte zur Ortsbesichtigung nach Bückeburg.
Herr StA XY besprach den Fall mit Herrn F von der Generalstaatsanwaltschaft (ohne dass ich Herrn StA F danach gefragt hatte, erklärte er mir später, dass die Vorgehensweise nichts mit den Landtagswahlen in Niedersachsen zu tun gehabt hätte)
Die Durchsuchungen werden auf den 5.2.2008 verschoben.
Am 16.1.08 soll die Gestaltung des Einsatzes mit dem LKA Brandenburg besprochen werden.
16.1.08 Abteilungsleiter der StA beschliesst den Stopp der Durchsuchungen. Er begründet intern den Stopp damit, dass er keinen Anfangsverdacht sieht. Ferner seien die Massnahmen unverhältnismässig und das LKA habe aus Kostengründen Bedenken geäussert (vorgesehen war der Einsatz einer Hundertschaft).
18.1.08 der ermittelnde Staatsanwalt faxt mir die Durchsuchungsanordnungen.
Vorgesetzter StA teilt mir mit, man werde “eh” nichts finden. Ich sage die Findbücher sollen beschlagnahmt werden. Er sagt, er sehe keinen Verdacht…deutet Einstellung der Ermittlungen an.
11.2.08 Der LOSTA teilt mir mit er werde sich mit den Herren StaatsanwälteN (die divergierende Meinungen haben) zusammensetzen, der Fall sei noch nicht entschieden.
18.2.08 der Abteiliungsleiter erklärt es käme eine Durchsuchungsmassnahme in abgespeckter Form in Frage (2 Personen anstatt Hundertschaft).
18.2.08 Der ermittelnde Staatsanwalt solle das Amtsgericht Bückeburg anschreiben und um Urkunden bitten (m. E. völlig sinnlos) Er schreibt gegen seine Überzeugung dem AG Bückeburg mit, dass auch gegen …….. ermittelt wird. (Damit dürften die Glocken in Bückeburg und Hannover geläutet hatben).
19.2.08 Dr. Erardo Rautenberg (Generalstaatsanwalt Brandenburg) feiert Durchsuchungen zu Liechtenstein als Meilenstein des Rechtsstaates (Märkische Oderzeitung)
26.2.08 Der ermittelnde Staatsanwalt nimmt auf Anweisung des Herrn LOSTA …… Kontakt mit Staatsanwältin in Schwerin auf und hört von ihr dass sie eine grosse Durchsuchung befürworte (Zufallsfunde seien für das Ermittlungsverfahren in Schwerin nützlich) . Staatsanwältin in Schwerin erklärt, sie bejahe auch Anfangsverdacht dort für Urkundenunterdrückung und versuchten Betrug.
3.3.08 Der bearbeitende Staatsanwalt fährt nach Brandenburg und sieht beim dortigen Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Verfahrensakten von …….. ein. Der LOSTA und die beiden Staatsanwälte sollten in der Woche entscheiden, wie es weiter geht.
7.3.08 der vorgesetzte Staatsanwalt favorisiert angeblich kleine Lösung (Durchsuchung an 5 Orten durch 2 Personen). Durchsuchungsanordnungen sollen aktualisiert werden.
Am 10.3.08 schreibe ich Herrn StA ……., dass eine derartige Durchsuchung gänzlich ungeeignet ist. Sie sei zum Scheitern vorprogrammiert.
10.3.08 Der LOSTA ordnet an, die Ermittlungsakten aus Schwerin anzufordern.
11.3.08 ich reiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den vorgesetzten StA ein.
11.3.08 ich faxe an MP Platzeck, Justizministerin Blechinger (Bodenreformaffaire) und Min. Schönbohm, dass der Vorgang mehr als merkwürdig sei.
12.3.08 Dem bearbeitenden Staatsanwalt der die Durchsuchungsanordnungen beantragt hatte und weiterhin umsetzen wollte wird Fall entzogen. Er erhielt eine Aussagesperre. Einziger Bearbeiter sei sein Vorgesetzter.
13.3.08 Ich faxe an den Generalstaatsanwalt und beschwere mich über das Vorgehen.
15.3.08 Der Generalstaatsanwalt Dr. Rautenberg ruft mich persönlich an und erklärt die Sache werde schnell entschieden. Ich werde von Hernn LOSTA umgehend Nachricht erhalten. Dr. Rautenberg geht in Urlaub bis zum 11.4.08.
Anfang April: Her LOSTA teilt mit, dass der vorgesetzte StA der den Fall nun bearbeite, das Verfahren gemäss 170 II StPO (kein Anfangsverdacht) einstellen wolle.
So kam es dann.
Kontext:
?p=27566
http://vierprinzen.blogspot.com/
Wer bezahlte argentinische Politiker ? Ein argentinischer Schriftsteller sandte mir gestern eine email und bat mich um Mitwirkung bei der Aufklärung der Zahlungen die Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe unter Anleitung des Botschafters Thermann in Buenos Aires möglicherweise an Perón u.a. leistete.
Er nahm Bezug auf die Ausführungen in meinem Buch Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe, S. 83 und 84,
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
und wies mich auch darauf hin, dass das berühmte Buch von Silvano Santander (Tecnica de una Traición) nunmehr frei online zugänglich sei:
http://constitucionweb.blogspot.com/2010/04/tecnica-de-una-traicion-silvano.html
Die Aussagen Schaumburg Lippes finden sich dort auf den Seiten 28 ff. (deutsch 34 ff.).
update 28.11.2010: Erhielt gestern aus Argentinien einen Tipp:
Auf Seite 496 dieses Werkes ( Documents on German Foreign Policy – Series D – Volume XII – February 1 – June 22 1941.pdf ) könne ein Telegramm nachgeslesen werden, das in eine Verschwörungstheorie nicht so ganz passen möchte.
http://www.archive.org/stream/DocumentsOnGermanForeignPolicy-SeriesD-VolumeXii-February1-June/DocumentsOnGermanForeignPolicy-SeriesD-VolumeXii-February1-June221941#page/n497/mode/2up
Von Thermann, Botschafter in Buenos Aires fordert per Telegramm vom 9 April 1941 Gelder an, um einflussreiche Politiker in Argentinien zu “motivieren”. Tarnung: die vermeintliche Gründung einer Gesellschaft zu der es nie kam.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes ist unglaubwürdig Auskunftsersuchen gerichtet an das Politische Archiv des Auswärtigen Amtes
Sehr geehrter Herr Dr. Biewer,
Unter Hinweis auf meinen Beitrag
?p=15552
erbitte ich Auskunft über den Namen des Emigranten der sich als Spitzel der Londoner Botschaft anbot.
Die Information, dass sich ein Emigrant als Spitzel anbot soll in der der Akte PAAA, R 99578 (Bismarck an AA, 3.5.1934) enthalten sein. Der zuständige Mitarbeiter der Unabhängigen Historikerkommission AA empfiehlt den Bestand der Botschaft London als möglichen Anhaltspunkt.
Da Otto von Bismarck Ihr Amt über den Spitzel am 3.5.1934 unterrichtete wird es sicherlich möglich sein, dessen Identität festzustellen.
Mit freundlichen Grüssen
Alexander vom Hofe
Vierprinzen
update:
Antwort des PAAA vom 8.11.2010:
“Die Unabhängige Historikerkommission gibt auf der S. 725, Anm. 22 ihrer Studie als Quelle zu der in Ihrer Anfrage angesprochenen Darstellung (S. 81) den Aktenband R 99578 an. Hier
sind die zitierten Dokumente zu finden. Im zitierten Bericht Bimarcks an das AA vom 3. Mai 1934 wird der “Zuträger”, so heißt es dort, als “ehemaliger Redakteur des ‘Vorwärts'” gekennzeichnet. Er wird im Rest der Akte als “Herr XY” bezeichnet. Eine Notiz in der Akte weist aber darauf hin, wo sich “die über die Tätigkeit und Person des Dr. Wesemann handelnden Vorgänge” befinden. Im Aktenband R 100124 ist auch ein weiterer Bericht Bismarcks an das AA vom 26. Juli 1934 abgelegt: hier benennt er ls “Vertrauensmann”
einen Dr. Hans Wesemann, Journalist, geboren 27.11.1895 mit Wohnort London.” Desweiteren wird mir freundlicherwesie angeboten die Akten im PAAA einzusehen.
Habe angefragt, welche Unterlagen zum weiteren Gestapo Agenten in London Kurt von Behr im PAAA vorliegen.
update 15.11.2010:
Bin nach wie vor der Auffassung, dass das PAAA mauert. Aus obiger Antwort lässt sich klar entnehmen, dass das PAAA nur dann hilfsbereit Auskunft erteilt, wenn die entsprechende Akte oder Vorgang genannt werden. Dass Kurt von Behr eine wichtige, an der NS Spitze anzusiedelnde Person ist ergibt sich nicht nur aus dessem Werdegang nach 1940, protegiert von Göring daselbst.
Das Archiv des Aussenministeriums Frankreichs hat mir innerhalb von VIER TAGEN per email folgendes Dokument als pdf Datei zugesandt (Das PAAA lässt sich viel Zeit, Jahre…):
http://www.politikkritik.info/courrier1936GestapoagentKurt_von_Behr.pdf
passend dazu zur Vervollständigung des Bildes erwähne ich erneut:
http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf
“Archives du Ministere des affaires estrangers
Z.240 -I-sd-4 Guerre Civile Livraison de materiel de guerre. 19336-1939
Origine de la piece: Archives de lÁmbassade de france á Londres
5/Copie Paris, le 8 septiembre 1936
Avions allemands a Majorque.
On apprend de bonne source que le 1er courant sont arrives a Majorque, sous la conduite du capitaine aviateur de reserve allemand Peter von Rauber, neuf avions allemands destines aus insurges. Cinc aviateurs civils allemands accompaignent le capitaine von Rauber.
Cette livraisoon aurait ete effectuee a l´ínstigation d´un agent influent de la Gestapo en Espagne, Kurt von Behr, qui jous un role important aupres des insurges de Majorque.
Les avions auraient ete debarques sous la protection d´un navire de querre allemand stationnant dans le port de Palma”.
Den Hinweis entdeckte ich in der spanischen Nationalbibliothek.Ein spanisches hervorragendes Buch verweist auf das Dokument. Das Buch gibt es in der Nationalbibliothek in Madrid (650 Meter von der Deutschen Botschaft in Madrid entfernt).
Francisco Olaya Morales, Los Traidores de la Guerra Civil, 2005, Seite 131 Fussnote 56.
Mein Eindruck: die Dimension bei Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war militärisch. Hatte mit Wiederaufrüstung zu tun, was auch später Focke Wulf in Bad Eilsen oder das Palais Schaumburg in Bonn (Wehrmacht) belegen wird.
Die Emigranten in Cala Ratjada und die Spionage gegen Adolf auf Brioni liegen möglicherweise auf anderer Ebene. Behr war nicht nur ein Emigrantenspitzel;, er war eingebunden in den militärischen Komplex (getarnt als Oberführer des militarisierten DRK).
In meinem Buch hatte ich somit den richtigen Aufhänger ausgearbeitet. Beseitigung Adolfs zur Freiwerdung des Vermögens und Einsatz der freiwerden Mittel für kriegerische Pläne.
update 17.11.2010:
Antwort des PAAA:
“Ich habe jetzt noch einmal die in Frage kommenden zeitgenössischen
Registraturhilfsmittel, und darunter speziell diejenigen der Abteilungen
Deutschland bzw. Inland, für die Jahre 1933 bis 1945 – jedenfalls soweit
diese vorhanden sind – nach dem Namen Kurt von Behr durchkämmt. Ich muss
es leider bei dem Ergebnis meiner e-mail an Sie vom 26. Mai 2009
belassen, dass ich von Behr in dem im Politischen Archiv verwahrten
Schriftgut nicht ermitteln kann. Die einzige Ausnahme ist Ihnen ja schon
bekannt (Signatur R 30294). Nachdem Sie mich auf die
Ausbürgerungsvorgänge Kraschutzki und Otten aufmerksam machten, habe ich
mir auch diese angesehen. Obwohl wir davon ausgehen können, dass im
Zusammenhang der Ausbürgerungen von Regimegegnern auch auf
Spitzeldienste zurückgegriffen wurde, und ich keineswegs bezweifele,
dass auch das Auswärtige Amt im Einzelfall so verfahren ist, so kann ich
doch auch hier den von Behr nicht nachweisen. Es wird zum Wesen des
Spitzels zählen dürfen, dass seine Tätigkeit im Klandestinen liegt,
weshalb sie sich in den Akten nur in einer Weise wiederspiegelt, die uns
heute unbefriedigt lässt. Es tut mir sehr leid, Ihnen nicht weiterhelfen
zu können”.
Meine ehrliche Antwort lautete:
“danke für Ihre Nachricht. Wie Julian Assange in einem anderen Kontext schrieb: “Glaubt ihnen nicht, denn …………*****”
Nehmen Sie es mir nicht übel. Ich meine nicht Sie persönlich, überhaupt nicht. In dieser Angelegenheit glaube ich dem
PAAA und dem AA kein Wort”.
Ich schenke dem PAAA keinen Glauben, weil nicht nur das französische Ministerium für äussere Angelegenheiten, die Briten, mallorquinische und katalanische Historiker, jüdische und nicht jüdische Emigranten Kurt von Behr als wichtigen Gestapo Agenten nennen. In seinem Buch Guerra Civil y Repressio, 2005, auf S. 228-230 berichtet der Historiker Jusep Massot i Muntaner, Mönch des Benediktinerklosters in Montserrat (er ist Direktor des Verlages des Klosters von Montserrat)
http://ca.wikipedia.org/wiki/Publicacions_de_l%27Abadia_de_Montserrat
über Baron Kurt von Behr. Ich bedanke mich bei Jusep Massot i Muntaner für seine Hilfsbereitschaft.
Kurioserweise war Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Miteigentümer einer Reihe von Grundstücken in Grünau die auch dem Benediktiner Ordensstift Kremsmünster gehörten.
Diese Besitzungen wurden vom Reichsführer der SS am 3. April 1941 beschlagnahmt. Am 10. Juli 1941 beanspruchte Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe Flächen des Stifts zur Tilgung eines Darlehens, das er der NSDAP gewährt hatte.
Zur Geschichte des Stifts verweise ich auf den Sonderdruck aus dem 104. Jahresbericht des Öffentl. Gymnasiums der Benediktiner zu Kremsmünster, 1961, “Das Stift unter dem Hakenkreuz” von Dr. P. Rudolf Hundstorfer, O.S.B. S. 40:
Donnerstag, den 3. April 1941 Schlagartig besetzten mehrere Überfallautos der Gestapo un der SA die Telefonstellen an der Pforte…Text der Verfügung der Geheimen Staatspolizei: “
“Geheime Staatspolizei
Staatspolizeistelle Linz
B.Nr. /41-II 1/Grö
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.1933 …und dem Erlass des Reichsführers der SS und Chef der Deutschen Polizei-C.d.S.B. Nr. 150/38 vom 23.3.1938, wird das gesamte Vermögen der Benediktiner Chorherren des Stiftes Kremsmünster aus staatspolizielichen Gründen beschlagnahmt”.
siehe S. 93 und 94 der Vier Prinzen
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Ist es nun sonderbar, dass sich ein benediktiner Historiker mit dem Gestapo Agenten Kurt von Behr befasst hat und dass er mir gegenüber hilfsbereit ist ?
Vor diesem Hintergrund ist es schlichtweg eine Lüge, wenn das PAAA (das vermeintliche Gedächtnis des AA) und somit das AA erklärt, nichts zu wissen. Vor diesem Hintergrund rückt die Studie Das AMT in die Nähe einer “kosmetischen Pflichtübung” mit dem politischen Ziel, ein verfäschtes Image von Transparenz und Aufarbeitung zu vermitteln.
Ein weiteres update wird folgen, mit einem weiteren Hinweis zum Verbrecher Kurt von Behr. Wer wird dem PAAA je abnehmen, dass es über weniger Informationsbeschaffungsessourcen verfügt als eine Privatperson in Madrid ?
*****in El Pais beendete Julian Assange jüngst ein langes interview mit den Worten: “No creas a nadie. No creas a nadie. No creas a nadie. Te estarán mintiendo”
http://vierprinzen.blogspot.com/
Kurt von Behr Gestapo Agent (Urkundsbeweis) 15.11.2010
Das Archiv des Aussenministeriums Frankreichs hat mir innerhalb von VIER TAGEN per email folgendes Dokument als pdf Datei zugesandt (Das PAAA lässt sich viel Zeit, Jahre…):
http://www.politikkritik.info/courrier1936GestapoagentKurt_von_Behr.pdf
“Archives du Ministere des affaires estrangers
Z.240 -I-sd-4 Guerre Civile Livraison de materiel de guerre. 19336-1939
Origine de la piece: Archives de lÁmbassade de france á Londres
5/Copie Paris, le 8 septiembre 1936
Avions allemands a Majorque.
On apprend de bonne source que le 1er courant sont arrives a Majorque, sous la conduite du capitaine aviateur de reserve allemand Peter von Rauber, neuf avions allemands destines aus insurges. Cinc aviateurs civils allemands accompaignent le capitaine von Rauber.
Cette livraisoon aurait ete effectuee a l´ínstigation d´un agent influent de la Gestapo en Espagne, Kurt von Behr, qui jous un role important aupres des insurges de Majorque.
Les avions auraient ete debarques sous la protection d´un navire de querre allemand stationnant dans le port de Palma”.
Den Hinweis entdeckte ich in der spanischen Nationalbibliothek.Ein spanisches hervorragendes Buch verweist auf das Dokument. Das Buch gibt es in der Nationalbibliothek in Madrid (400 Meter von der Deustchen Botschaft in Madrid entfernt).
Francisco Olaya Morales, Los Traidores de la Guerra Civil, 2005, Seite 131 Fussnote 56.
Mein Eindruck: die Dimension bei Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war militärisch. Hatte mit Wiederaufrüstung zu tun, was auch später Focke Wulf usw. belegt.
Die Emigranten in Cala Ratjada und die Spionage gegen Adolf auf Brioni liegen möglicherweise auf anderer Ebene. Behr war nicht nur ein Emigrantenspitzel;, er war eingebunden in den militärischen Komplex (getarnt als Oberführer des militarisierten DRK).
In meinem Buch hatte ich somit den richtigen Aufhänger ausgearbeitet. Beseitigung Adolfs zur Freiwerdung des Vermögens und Einsatz der freiwerden Mittel für kriegerische Pläne.
http://vierprinzen.blogspot.com/
DRK Archiv und Kurt von Behr Carl Eduard Herzog von Sachsen Coburg wurde 1933 Präsident des DRK. Später wurde Kurt von Behr Oberführer des DRK.
Ich habe das DRK Archiv gebeten, mir Zugang zu deren Personalakten zu gewähren. Ob ich von dort Informationen erhalten werde ?
Ich habe so meine Bedenken, weil Ingeborg Prinzessin zu Schaumburg Lippe in Buenos Aires beim militarisierten DRK tätig war und ihre Tochter Vizepräsidentin des Landesverbandes Schleswig Holstein ist.
Antwort 15.10.2010:
Sehr geehrter Herr …………
vielen Dank für Ihre Anfrage, die vom DRK an mich als freie Archivarin weiter geleitet wurde. (das heisst Outsourcing).
Das Archiv des DRK-Generalsekretariats ist gegen Ende des zweiten
Weltkrieges leider zum größten Teil verloren gegangen. Aus der Zeit vor 1945 ist nur wenig Archivgut erhalten geblieben. So konnte ich bei einer ersten Recherche keine Dokumente mit Bezug auf Kurt von Behr finden.
http://www.politikkritik.info/courrier1936GestapoagentKurt_von_Behr.pdf
http://vierprinzen.blogspot.com/
Unerwünschter Wikipedia Artikel zu Kurt von Behr Kurt von Behr Artikelentwurf bei Wikipedia
Im Juni 2009 war ein Wikipedia Artikel im Begriff zu entstehen. Dies habe ich erst heute erfahren. Dieser Artikel wurde dann so gut wie komplett gelöscht. Wer hatte Interesse daran, diese Ausführungen zu begraben ?
Versionsgeschichte verfolgen bei:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:T.M.L.-KuTV/Kurt_von_Behr
Kurt von Behr stammt aus uradliger niedersächsischer Familie.[1] Er nahm als Unteroffizier am Ersten Weltkrieg teil und kam bereits nach kurzer Zeit in britische Gefangenschaft.[2] 1924 heiratete er in London die Engländerin Johanna Guzmann Chake.[1] Zwischen den Kriegen scheint von Behr in den Diensten von Carl Eduard Herzog von Sachsen Coburg-Gotha gestanden zu haben. Dieselbe Quelle spricht auch von seiner Verwendung auf einem unbedeutenden diplomatischen Posten in Venedig, den von Behr angeblich wegen der Verwicklung in einen Versicherungsbetrug aufgeben musste.[3]
Nach der Machtübernahme scheint von Behr die Gelegenheit genutzt zu haben, um sich wieder dem diplomatischen Dienst anzudienen – und zwar in diesem Fall dem Außenpolitischen Amt der NSDAP (APA).[4] Im Juli 1933 war von Behr in die Partei eingetreten.[5] In der Folgezeit hielt sich von Behr wieder in Venedig,[6] anschließend vermutlich in London[7] und 1936 dann auf Mallorca auf, wo er sich während des spanischen Bürgerkriegs an der Verfolgung und Ermordung deutscher Emigranten beteiligt haben soll.[4] Während seiner Auslandsaufenthalte hat von Behr auch die Gestapo mit Informationen über dort lebende Deutsche versorgt.[6]
Über seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Herzog von Sachsen Coburg-Gotha, seit 1934 Präsident des „gleichgeschalteten“ Deutschen Roten Kreuzes (DRK), wurde von Behr zunächst Feldführer und später Oberführer des DRK.[8] 1940 war von Behr möglicherweise für das APA in Frankfurt am Main am Aufbau des Instituts zur Erforschung der Judenfrage der „Hohen Schule“ beteiligt.[9] Jedenfalls befand von Behr sich in Frankfurt, als er Anfang September 1940 vom Leiter des Einsatzstabs Reichsleiter Rosenberg [ERR] in Paris, Georg Ebert, angefordert wurde.[10]
Literatur
Weblinks
• Literatur von und über T.M.L.-KuTV/Kurt von Behr im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek und auf anderen Websites
• [5]
Einzelnachweise
1. ↑ a b c Walter von Hueck: Genealogisches Handbuch der adeligen Häuser. Adelige Häuser A, Band XII, Limburg an der Lahn 1973, S. 35.
2. ↑ James S. Plaut: Consolidated Interrogation report Nr. 1, Activity of the Einsatzstab Rosenberg in France, 15.08.1945, S. 46. In: Microfilm Publication [M] 1782, National Archives, Washington 1999.
3. ↑ James S. Plaut: Loot for the Master Race. In: The Atlantic Monthly, Volume 178, Nr. 3, September 1946, S. 63. [[1]]
4. ↑ a b Franz Spielhagen: Spione und Verschwörer in Spanien. Nach offiziellen nationalsozialistischen Dokumenten. Paris 1936, S. 152 f.
5. ↑ 8
6. ↑ a b Schreiben Geheime Staatspolizei an Auswärtiges Amt und Antwort, Juni und 04.Juli 1934, Fragmente, R 30294, Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes, Berlin, zitiert nach: VomHofe, Alexander: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem, 2008, S. 260 f [[2]]
7. ↑ N.N., Naziorganisation in Mallorca arbeitet für die Rebellen in: Pariser Tageszeitung, Jg. 1, 1936, Nr. 57, 07.08.1936. S. 2 [[3]]
8. ↑ James S. Plaut: Consolidated Interrogation report Nr. 1, Activity of the Einsatzstab Rosenberg in France, 15.08.1945, S. 46. In: Microfilm Publication [M] 1782, National Archives, Washington 1999. Ders., Loot for the Master Race in: The Atlantic Monthly, Volume 178, Nr. 3, September 1946, S. 63. [[4]]
9. ↑ 14
10. ↑ 15 Weitere Quellenangaben folgen
http://vierprinzen.blogspot.com/
Palais Schaumburg in Bonn Objekt von Machenschaften ? Kurt von Behr zeigte Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Mitte Juni 1934 an.
siehe S. 261 unter
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Das Dokument hier:
http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf
Die Mitteilung der Denunziation unter Bezugnahme auf ACHT Berichte/Anlagen durch Herrn von Behr ging an das Auswärtige Amt in Berlin und wurde vom Reichsminister von Neurath persönlich eingesehen. Zuständig im AA war der Gesandtschaftsrat Werner Lorenz. Von 1934 bis 1937 war er Führer des „SS-Oberabschnitts Nord“, mit Amtssitz in Hamburg. Er war auch Chef des „Hauptamts Volksdeutsche Mittelstelle“ („VoMi“).
http://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Lorenz
In den Vorgang gegen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war auch Rudolf Graf von Bassewitz, Chef des Protokolls AA involviert. 1936 wurde er wegen angeblicher Homosexualität in den Ruhestand versetzt.
Die komplette Akte hat auch Herbert Mumm von Schwarzenstein eingesehen (siehe Abzeichnung mit Bleistift Seite 3 der Gestapaakte). Kurz danach wurde auch er wegen angeblicher Homosexualität denunziert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Mumm_von_Schwarzenstein
Auch SS-Obersturmführer Dr. Georg Vogel.
Ebenso Erica Pappritz die 1949 Referentin und persönliche Stellvertreterin des damaligen Protokollchefs im Bundeskanzleramt wurde. Am 5. November 1949 bestimmte Bundeskanzler Konrad Adenauer das Palais Schaumburg zu seinem neuen Dienstsitz und zog am 25. November 1949 ein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erica_Pappritz
http://www.meaus.com/93-pappritz-adenauer.JPEG
Der Eingangsstempel des Auswärtigen Amtes datiert vom 16 Juni 1934. Wo sind die Berichte ? Nicht auffindbar oder hält sie das Politische Archiv oder das Bundeskanzleramt unter Verschluss ?
Das Archiv des Aussenministeriums Frankreichs hat mir innerhalb von VIER TAGEN per email folgendes Dokument als pdf Datei zugesandt (Das PAAA lässt sich viel Zeit, Jahre…):
http://www.politikkritik.info/courrier1936GestapoagentKurt_von_Behr.pdf
“Archives du Ministere des affaires estrangers
Z.240 -I-sd-4 Guerre Civile Livraison de materiel de guerre. 19336-1939
Origine de la piece: Archives de lÁmbassade de france á Londres
5/Copie Paris, le 8 septiembre 1936
Avions allemands a Majorque.
On apprend de bonne source que le 1er courant sont arrives a Majorque, sous la conduite du capitaine aviateur de reserve allemand Peter von Rauber, neuf avions allemands destines aus insurges. Cinc aviateurs civils allemands accompaignent le capitaine von Rauber.
Cette livraisoon aurait ete effectuee a l´ínstigation d´un agent influent de la Gestapo en Espagne, Kurt von Behr, qui jous un role important aupres des insurges de Majorque.
Les avions auraient ete debarques sous la protection d´un navire de querre allemand stationnant dans le port de Palma”.
Den Hinweis entdeckte ich in der spanischen Nationalbibliothek.Ein spanisches hervorragendes Buch verweist auf das Dokument. Das Buch gibt es in der Nationalbibliothek in Madrid (400 Meter von der Deustchen Botschaft in Madrid entfernt).
Francisco Olaya Morales, Los Traidores de la Guerra Civil, 2005, Seite 131 Fussnote 56.
Und jetzt ein merkwürdiger Zufall:
Am 14./15. Juni 1934 fand das erste Treffen zwischen Mussolini und Adolf Hitler in Venedig statt. Mit dabei: Konstantin von Neurath.
Hat Kurt von Behr in Venedig Belastungsmaterial gegen den auf Brioni (Inselgruppe die damals zur Region Venedig gehörte) residierenden Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe persönlich an Herrn von Neurath übergeben ? Das ist sehr wahrscheinlich, weil von Behr zum Stützpunkt Venedig der NSDAP AO in Italien gehörte. Vom 3.2.1932 bis August 1934 war Landesgruppenleiter in Italien mit Sitz in Venedig Heinrich Brand (siehe Schreiben vom 20.2.1935 des Adjutanten von Hitler, Wiedemann, BARCH NS 10, 268, Bl. 33). Aufsichtsstelle des Stützpunktes Venedig war der Stab des Stellvertreters des Führers, Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP, Anschrift: Ernst Wilhelm Bohle, Hamburg 13, Harvesterhuderweg 22. Der Stabsleiter hiess Bormann. Die Aufsicht über die Landesgruppe Italien wurde schliesslich wegen der Entfernung nach München (Braunes Haus) verlegt. In jedem Fall lag die Kontrolle über die NSDAP in Italien direkt bei der Reichsleitung. Die Bespitzelung und Bewachung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe geschah mit Wissen und Wollen der Reichsleitung; Hitler, Bormann und Hess. Das AA war eingeweiht und es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen der Überwachung und Bespitzelung eingeschaltet wurde.
Am 4. Juli 1934 hatte das Auswärtige Amt die Denunziation durch von Behr an das Gestapa in der Prinz Albrechtstrasse 8 in Berlin verschickt.
Es ist davon auszugehen, dass das Amt (AA), das wir jetzt dank der Historikerkommission genauer kennen gelernt haben umfassend informiert war. Das ergibt sich bereits aus der Aktenlage.
Wo sind die Kopien der acht Berichte ?
Wer an die Verstrickungen in Adolfs Umfeld nicht glaubt möge diese Beiträge lesen:
?p=15916
?p=18135
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe wurde vom AA beschattet zu einer Zeit als Friedrich Franz von Mecklenburg und Josias von Waldeck im AA beschäftigt waren, S.119, das Amt und die Vergangenheit, Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, 2010, (Conze, Frei, Hayes und Zimmermann):
“Bereits 1933 war mit Friedrich Franz Erbgrossherzog von Mecklenburg ein Spross aus dem Hochadel in die Auslandsabteilung, den Vorläufer der AO, eingetreten.” S. 315: “Legationssekretär Friedrich Franz .., ein Neffe der Königin von Dänemark war seit 1931 in der NSDAP und noch vor der Machtergreifung in die SS eingetreten; gegenwärtig (1943) diene er auf Anordnung Himmlers bei eienr Einheit der Waffen-SS.” Josias Prinz von Waldeck und Pyrmont war mit Altburg, der Schwester von Ingeborg Alix verheiratet. S. 57 in “DAS AMT”: Waldeck war bereits am 1. November 1929 in die NSDAP und SS eingetreten. Seit April 1930 fungierte er als hauptamtlicher SS-Führer als Adjutant Sepp Dietrichs und Heinrich Himmlers. Für seine Einstellung als Legationsrat im Auswärtigen Dienst war er durch nichts qualifiziert: weder verfügte er über die diplomatische Ausbildung noch über das notwendige Assessorexamen. Gleichwohl wurde er zum 31. Mai 1933 aus politischen Gründen, wie es im Schreiben des Auswärtigen Amtes an das Reichsfinanzministerium hiess, in eine unbefristete Beschäftigung übernommen”.
Das bedeutet, dass gegen Adolf von öffentlichen Stellen ermittelt wurde in denen ihm nahe stehende Personen beschäftigt waren.
Das AMT S. 81: “Zur Erfassung dieser Personenkreise wird beim Geheimen Staatspolizeiamt eine Namenskarthotek angelegt werden, die ständig auf dem Laufenden zu halten sein wird. Selbst vor geheimdienstlicher Tätigkeit schreckte das AA nicht zurück. Anfang Mai 1934 bot sich ein Emigrant der Londoner Botschaft als Spitzel an (Name ?; Kurt von Behr ? AvH. Ich stelle die Frage weil in der Pariser Tageszeitung ein Artikel hervorsticht, Titel:
Naziorganisation in Mallorca arbeitet fuer die Rebellen
Pariser Tageszeitung, Jg. 1. 1936, Nr. 57 (07.08.1936), S. 2
http://deposit.ddb.de/online/exil/exil.htm
Mallorca 6. August: “Die Hitler – Agenten in Spanien beschäftigen sich bekanntlich seit langem mit dem Projekt auf Mallorca,…einen deutschen Flotten- und Flugzeugstützpunkt anzulegen. Seit einem Jahr hat der Baron Kurt von Behr, der vorher als Gestapo-Agent in London tätig war, von der Stadt Palma auf Mallorca aus die Verhandlungen mit den spanischen Faschisten eingeleitet und um sich einen Stab von Nazi-Agenten gesammelt.
Weiter das Zitat Seite 81 in das AMT:
“In Berlin wurden die Informationen von Bülow Schwante sogleich an das Geheime Staatspolizeiamt weitergeleitet. Dies war der Auftakt für eine monatelange Kooperation zwischen Londoner Botschaft, Berliner Zentrale und Gestapa…Die reibungslose Zusammenarbeit zwischen inneren Behörden und AA bei der Emigrantenüberwachung wurde bei der Ausbügerungspraxis fortgesetzt.”
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Verfolgung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe vom nationalsozialistischen Auswärtigen Amt in engster Kooperation mit der SS organisiert wurde.
Ferner war die SS an der Fideikommissauflösungsgesetzgebung massgeblich beteiligt. Das Palais Schaumburg, Adolfs Privateigentum symbolisiert Privatvermögen das staatliche Begierde weckte. Und die Archivsperren heute runden das Bild eines Raubes ab.
Urkundsbeweise hier:
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
update:
Ich habe heute, den 31 Oktober 2010, die Historikerkommission und das AA angeschrieben und gebeten mir mitzuteilen wie der auf Seite 81 in Das Amt erwähnte Emigrant hiess, der sich Anfang Mai 1934 der Londoner Botschaft als Spitzel anbot. Ferner fragte ich an, in welcher Akte des PA dieser Vorgang enthalten ist.
update:
Heute, 2.11.2010 erhielt ich einen dahingehenden Zwischenbescheid, wonach die Frage von Marburg aus nicht beantwortet werden könne. Meine Frage sei an den zuständigen
Mitarbeiter weitergeleitet worden; sollte er Auskunft geben können, so würde ich bescheid erhalten.
UPDATE 5.11.2010:
Schreiben der Historikerkommission vom 5.11.2010:
der zuständige Mitarbeiter teilte mir auf Nachfrage mit, er habe die Personenfrage damals auch zu klären versucht, allerdings ohne Erfolg. In den Akten des Ref.D (hier v.a. R 99578) fand sich kein Hinweis. Möglicherweise wäre die Durchsicht des Bestandes der B London ein Ansatzpunkt.
Erbitte Angabe des Beleges für die in das AMT auf S. 81 enthaltene Angabe zu “ein Emigrant der seine Spitzeldienste der Londoner Botschaft anbot”.
Antwort der Historikerkommission vom 5.11.2010:
“wie die Fußnote 22 der Seite 81 ausweist, stammt die Information, dass sich ein Emigrant als Spitzel anbot aus der Akte PAAA, R 99578 (Bismarck an AA, 3.5.1934). Um wen es sich bei diesem Emigranten handelte, liess sich hingegen nicht ermitteln, wie mir der zuständige Mitarbeiter schrieb. Sollten Sie dahingehend forschen wollen, hat er den Bestand der Botschaft London als möglichen Anhaltspunkt empfohlen”.
Heute 5.11.2010 schrieb ich das PA des AA an:
teilen Sie mir bitte die Signatur des in Frage kommenden Bestandes der Botschaft London mit.Gerne hätte ich gewusst um welche Person mit welchem Amt es bei von Bismarck geht.
Erbitte Kopie der Akte PAAA R 99578″.
Bei von Bismarck handelte es sich um Otto “Fürst” von Bismarck. Es geht mit dem Namen (Titel?) etwas durcheinander (wie bei Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe der je nach dem Furst oder Prinz heisst). In Das Amt Seite 81 ist von Otto Graf von Bismarck die Rede.
Auf seinem Gut im Sachsenwald wurde der nationalsozialistische Kriegsverbrecher Richard Baer nach 15jährigem Aufenthalt 1960 verhaftet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_F%C3%BCrst_von_Bismarck_(CDU)
Noch eine Anmerkung an den der den Vorgang nicht kennt. Ich versuche zu ermitteln, wer und aus welchen Gründen den Bruder meines Grossvaters 1934 bei der Gestapa angezeigt hat.
Legitimer Wunsch ? Martin Buback möchte Licht in das Dunkel um den Tod seines Vaters eindringen lassen. Legitimer Wunsch ?
Noch eine Anmerkung an den der den Vorgang nicht kennt. Ich versuche zu ermitteln, wer und aus welchen Gründen den Bruder meines Grossvaters 1934 bei der Gestapa angezeigt hat.
Legitimer Wunsch ? Martin Buback möchte Licht in das Dunkel um den Tod seines Vaters eindringen lassen.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Opfer des Auswärtigen Amtes ? Kurt von Behr zeigte Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Mitte Juni 1934 an.
siehe S. 261 unter
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Das Dokument hier:
http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf
Die Mitteilung der Denunziation unter Bezugnahme auf ACHT Berichte/Anlagen durch Herrn von Behr ging an das Auswärtige Amt in Berlin und wurde vom Reichsminister von Neurath persönlich eingesehen. Zuständig im AA war der Gesandtschaftsrat Werner Lorenz. Von 1934 bis 1937 war er Führer des „SS-Oberabschnitts Nord“, mit Amtssitz in Hamburg. Er war auch Chef des „Hauptamts Volksdeutsche Mittelstelle“ („VoMi“).
In den Vorgang gegen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war auch Rudolf Graf von Bassewitz, Chef des Protokolls AA involviert. 1936 wurde er wegen angeblicher Homosexualität in den Ruhestand versetzt.
Die komplette Akte hat auch Herbert Mumm von Schwarzenstein eingesehen (siehe Abzeichnung mit Bleistift Seite 3 der Gestapaakte). Kurz danach wurde auch er wegen angeblicher Homosexualität denunziert.
Die komplette Akte hat auch Herbert Mumm von Schwarzenstein eingesehen (siehe Abzeichnung mit Bleistift Seite 3 der Gestapaakte).
http://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Mumm_von_Schwarzenstein
Auch SS-Obersturmführer Dr. Georg Vogel.
Ebenso Erica Pappritz die 1949 Referentin und persönliche Stellvertreterin des damaligen Protokollchefs im Bundeskanzleramt wurde. Am 5. November 1949 bestimmte Bundeskanzler Konrad Adenauer das Palais Schaumburg zu seinem neuen Dienstsitz und zog am 25. November 1949 ein
http://de.wikipedia.org/wiki/Erica_Pappritz
http://www.meaus.com/93-pappritz-adenauer.JPEG
Der Eingangsstempel des Auswärtigen Amtes datiert vom 16 Juni 1934. Wo sind die Berichte ? Nicht auffindbar oder hält sie das Politische Archiv unter Verschluss ?
Und jetzt ein merkwürdiger Zufall:
Am 14./15. Juni 1934 fand das erste Treffen zwischen Mussolini und Adolf Hitler in Venedig statt. Mit dabei: Konstantin von Neurath.
Hat Kurt von Behr in Venedig Belastungsmaterial gegen den auf Brioni (Inselgruppe die damals zur Region Venedig gehörte) residierenden Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe persönlich an Herrn von Neurath übergeben ? Das ist sehr wahrscheinlich, weil von Behr zum Stützpunkt Venedig der NSDAP AO in Italien gehörte. Vom 3.2.1932 bis August 1934 war Landesgruppenleiter in Italien mit Sitz in Venedig Heinrich Brand (siehe Schreiben vom 20.2.1935 des Adjutanten von Hitler, Wiedemann, BARCH NS 10, 268, Bl. 33). Aufsichtsstelle des Stützpunktes Venedig war der Stab des Stellvertreters des Führers, Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP, Anschrift: Ernst Wilhelm Bohle, Hamburg 13, Harvesterhuderweg 22. Der Stabsleiter hiess Bormann. Die Aufsicht über die Landesgruppe Italien wurde schliesslich wegen der Entfernung nach München (Braunes Haus) verlegt. In jedem Fall lag die Kontrolle über die NSDAP in Italien direkt bei der Reichsleitung. Die Bespitzelung und Bewachung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe geschah mit Wissen und Wollen der Reichsleitung; Hitler, Bormann und Hess. Das AA war eingeweiht und es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen der Überwachung und Bespitzelung eingeschaltet wurde.
Am 4. Juli 1934 hatte das Auswärtige Amt die Denunziation durch von Behr an das Gestapa in der Prinz Albrechtstrasse 8 in Berlin verschickt.
Es ist davon auszugehen, dass das Amt (AA), das wir jetzt dank der Historikerkommission genauer kennen gelernt haben umfassend informiert war. Das ergibt sich bereits aus der Aktenlage.
Wo sind die Kopien der acht Berichte ?
Wer an die Verstrickungen in Adolfs Umfeld nicht glaubt möge diese Beiträge lesen:
?p=15916
?p=18135
?p=15392
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe wurde vom AA beschattet zu einer Zeit als Friedrich Franz von Mecklenburg und Josias von Waldeck im AA beschäftigt waren, S.119, das Amt und die Vergangenheit, Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, 2010, (Conze, Frei, Hayes und Zimmermann):
“Bereits 1933 war mit Friedrich Franz Erbgrossherzog von Mecklenburg ein Spross aus dem Hochadel in die Auslandsabteilung, den Vorläufer der AO, eingetreten.” S. 315: “Legationssekretär Friedrich Franz .., ein Neffe der Königin von Dänemark war seit 1931 in der NSDAP und noch vor der Machtergreifung in die SS eingetreten; gegenwärtig (1943) diene er auf Anordnung Himmlers bei eienr Einheit der Waffen-SS.” Josias Prinz von Waldeck und Pyrmont war mit Altburg, der Schwester von Ingeborg Alix verheiratet. S. 57 in “DAS AMT”: Waldeck war bereits am 1. November 1929 in die NSDAP und SS eingetreten. Seit April 1930 fungierte er als hauptamtlicher SS-Führer als Adjutant Sepp Dietrichs und Heinrich Himmlers. Für seine Einstellung als Legationsrat im Auswärtigen Dienst war er durch nichts qualifiziert: weder verfügte er über die diplomatische Ausbildung noch über das notwendige Assessorexamen. Gleichwohl wurde er zum 31. Mai 1933 aus politischen Gründen, wie es im Schreiben des Auswärtigen Amtes an das Reichsfinanzministerium hiess, in eine unbefristete Beschäftigung übernommen”.
Das bedeutet, dass gegen Adolf von öffentlichen Stellen ermittelt wurde in denen ihm nahe stehende Personen beschäftigt waren.
Das AMT S. 81: “Zur Erfassung dieser Personenkreise wird beim Geheimen Staatspolizeiamt eine Namenskarthotek angelegt werden, die ständig auf dem Laufenden zu halten sein wird. Selbst vor geheimdienstlicher Tätigkeit schreckte das AA nicht zurück. Anfang Mai 1934 bot sich ein Emigrant der Londoner Botschaft als Spitzel an (Name ?; Kurt von Behr ? AvH. Ich stelle die Frage weil in der Pariser Tageszeitung ein Artikel hervorsticht, Titel:
Naziorganisation in Mallorca arbeitet fuer die Rebellen
Pariser Tageszeitung, Jg. 1. 1936, Nr. 57 (07.08.1936), S. 2
http://deposit.ddb.de/online/exil/exil.htm
Mallorca 6. August: “Die Hitler – Agenten in Spanien beschäftigen sich bekanntlich seit langem mit dem Projekt auf Mallorca,…einen deutschen Flotten- und Flugzeugstützpunkt anzulegen. Seit einem Jahr hat der Baron Kurt von Behr, der vorher als Gestapo-Agent in London tätig war, von der Stadt Palma auf Mallorca aus die Verhandlungen mit den spanischen Faschisten eingeleitet und um sich einen Stab von Nazi-Agenten gesammelt.
Weiter das Zitat Seite 81 in das AMT:
“In Berlin wurden die Informationen von Bülow Schwante sogleich an das Geheime Staatspolizeiamt weitergeleitet. Dies war der Auftakt für eine monatelange Kooperation zwischen Londoner Botschaft, Berliner Zentrale und Gestapa…Die reibungslose Zusammenarbeit zwischen inneren Behörden und AA bei der Emigrantenüberwachung wurde bei der Ausbügerungspraxis fortgesetzt.”
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Verfolgung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe vom nationalsozialistischen Auswärtigen Amt in engster Kooperation mit der SS organisiert wurde.
Ferner war die SS an der Fideikommissauflösungsgesetzgebung massgeblich beteiligt. Das Palais Schaumburg, Adolfs Privateigentum symbolisiert Privatvermögen das staatliche Begierde weckte. Und die Archivsperren heute runden das Bild eines Raubes ab.
update:
Ich habe heute, den 31 Oktober 2010, die Historikerkommission und das AA angeschrieben und gebeten mir mitzuteilen wie der auf Seite 81 in Das Amt erwähnte Emigrant hiess, der sich Anfang Mai 1934 der Londoner Botschaft als Spitzel anbot. Ferner fragte ich an, in welcher Akte des PA dieser Vorgang enthalten ist.
update:
Heute, 2.11.2010 erhielt ich einen dahingehenden Zwischenbescheid, wonach die Frage von Marburg aus nicht beantwortet werden könne. Meine Frage sei an den zuständigen
Mitarbeiter weitergeleitet worden; sollte er Auskunft geben können, so würde ich bescheid erhalten.
Noch eine Anmerkung an den der den Vorgang nicht kennt. Ich versuche zu ermitteln, wer und aus welchen Gründen den Bruder meines Grossvaters 1934 bei der Gestapa angezeigt hat.
Legitimer Wunsch ? Martin Buback möchte Licht in das Dunkel um den Tod seines Vaters eindringen lassen. Legitimer Wunsch ?
http://vierprinzen.blogspot.com/
Anregung zur Adelsforschung Wie archivalia Leser wissen, habe ich mich ausgiebig mit der NS-Vergangenheit der Prinzen zu Schaumburg Lippe beschäftigt und mein (unvollständiges) Wissen der interessierten Leserschaft online und frei zur Verfügung gestellt. Innerhalb der Familie habe ich schärfste Kritik erfahren. Dennoch bin ich der Ansicht, dass sich meine Arbeit gelohnt hat. Meine These ist bekannt: Bestimmte Mitglieder ehemals regierender Fürstenhäuser haben aus wirtschaftlichem Kalkül den Nationalsozialismus unterstützt, da dieser im Bereich der sogenannten “Fideikommissauflösung”, Lösungen anbot, die das Erbrecht aufhoben und die Favorisierung eines bestimmten Familienmitglieds vorsahen.
Es wäre wünschenswert, wenn diese These vergleichend in anderen Fällen auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden würde.
Es bieten sich dafür insbesondere die Fideikommissauflösungsvorgänge der Familien Waldeck, Braunschweig und Oldenburg an. Ich weiss, dass es sehr viel verlangt ist und dass in den jeweiligen Familien wohl kaum ein “Nestbeschmutzer” (so wurde ich mehrfach betitelt) bereit sein wird, der Sache auf den Grund zu gehen und seine Forschungsergebnisse der interessierten Leserschaft frei zur Verfügung zu stellen. Aber wer weiss, vielleicht findet sich jemand.
Ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere Leser der Ansicht ist, “was interessieren diese Prinzen und Fürsten !”.
Die mich interessierende Frage ist einfach formuliert:
War die (vermeintliche) Elite bereit, Mord und Totschlag billigend in Kauf zu nehmen, um ihre eigene Position zu stärken ? Sind vermeitliche Eliten bereit gewesen, mit Himmler zu paktieren, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen ?
?p=15916
Nach meinem Kenntnisstand würde ich diese Frage unumwunden mit ja beantworten.
Weitergedacht: diesmal nicht auf den Hochadel bezogen, sondern auf “Eliten” jeder Art, gleichgültig welche “Elite” (ob Geld, Industrie oder Politik), was passiert wenn sie in die Gefahr gerät, ihre Position zu verlieren ? Würde sie im 21. Jahrhundert mit einem neuen Himmler paktieren, ihn unterstützen ?
Da ich der Überzeugung bin, dass diese Gefahr immer existieren wird, halte ich es für wichtig, dass das Verhältnis zwischen den “Eliten” und den politisch und wirtschaftlich Mächtigen immer wieder untersucht wird. Denn aus den Verhaltensmustern kann gelernt werden, welche Gefahr von solchen Kooperationen ausgehen können.
Deshalb müssten die Parallelfälle Braunschweig, Oldenburg und Waldeck während des “Dritten Reiches” untersucht werden.
Bezeichnend war nicht nur dass Familienmitglieder dieser “Häuser” in die NSDAP eingetreten waren, sondern dass sie in der SS höhere Ämter bekleideten. So war Josias von Waldeck General der Waffen SS und Adjutant von Himmler gewesen. Ernst August, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, sowie sein Sohn waren beide Mitglieder der SS. Die Nähe einiger Mitglieder der Oldenburger zu Himmler kann bei Ingeborg Alix Prinzessin zu Schaumburg Lippe (geborene Herzogin von Oldenburg) nachgelesen werden. Siehe Bunte Bilder Band 2, S.45: “Himmler kannten wir ja schon seit Josias (Prinz von Waldeck) ihn, Jahre vor der Machtergreifung, als er noch en kleiner unbedeutender Diplomlandwirt war nach Lehnsahn (Familiensitz des Grossherzogs von Oldenburg) mitbrachte”.
Wenn hinzukomt, dass die Fideikommissauflösungsgesetzgebung insbesondere von der SS entworfen wurde, so sind die Zusammenhänge mehr als deutlich. Oldenburger, Waldecker, Schaumburger und Braunschweiger waren Lobbyisten in eigener Sache.
Wer möchte diese “Spur” ausleuchten und die Geschichtswissenschaft ein ganzes Stück weiterbringen ? Wer sich bereit erklärt, sollte zuerst die bestimmt sehr umfangreichen und dem äusseren Anschein nach hochkomplizierten Fideikommissakten studieren. Diese “Verfahren” verschleiern den wahren Kern. Dekonstruktion ist die Methode die weiterhilft. Mit Widerstand bei den lokalen Staatsarchiven ist zu rechnen.
Wer meine Thesen als erwägenswert akzeptiert kann ja meine Studie als orientativen Leitfaden nutzen. Ich gehe davon aus, dass die Parallelfälle exakt dem selben Muster folgen werden.
Ein derartiges Forschungsprojekt müsste gemeinsam von Juristen und Historikern in Angriff genommen werden.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Dr. Heinz Ehaus (personelle Überschneidungen) Auf Seite 302 der Vier Prinzen berichte ich darüber, dass im Rahmen der Gesetzgebung zur Fideikommissauflösung federführend Himmler (RSHA) involviert war. Berichtet hat in dieser Thematik Dr. Heinz Ehaus.
Lese gerade das Buch von Markus Roth, Herrenmenschen, die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen.
Ich zitiere Seite 206: In Reichshof begann Kreishauptmann Heinz Ehaus Anfang Juni 1942 mit den Vorbereitungen für die Deportation der Juden…ausserdem hatte er den Ehrgeiz, seinen Kreis möglichst schnell “judenfrei” zu machen…S. 211 ingesamt wurden etwa 20000 bis 22000 Juden ins Vernichtungslager gebracht und dort getötet…Ehaus veranstaltete aus Anlass der aus seiner Sicht erfolgreich verlaufenen “Aktion” eine Schlussfeier mit den Beteiligten…
Dr. Heinz Ehaus, Volljurist, war an der Ausarbeitung des Fideikommisauflösungsgesetzes beteiligt gewesen. Dieses Gesetz war “besonders wohlwollend” gegenüber den treuen Nationalsozialisten. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, Begünstigter, war im Generalgouvernment für die “Logistik” zuständig. Er war Nachschubführer. Sein Wirkungskreis lag in Krakau und Lemberg. Reichshof liegt ziemlich genau zwichen beiden Städten. Ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt. Kannten sich Dr. Ehaus und Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe ?
http://www.deathcamps.org/occupation/rzeszow%20ghetto.html
http://forum.axishistory.com/viewtopic.php?f=38&t=36437&start=0
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Schaumburg lippisches Gruppenfoto Nach langen Jahren der Recherche erlaube ich mir, ein “schönes” Gruppenfoto zu beschreiben:
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe mit Ehefrau Bathildis, die grossen Nutzniesser; SS Obersturmbannführer Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe mit Ehefrau Ingeborg Alix (SS Landesbeauftragte Süd Böhmen und Mähren); die Schwester von Ingeborg Alix, Altburg mit Ehemann Josias zu Waldeck und Pyrmont, Adjutant von Himmler und Höherer SS- und Polizeiführer (HSSPF); die dritte Schwester, Sophie Carlotte mit SA Oberführer Harald von Hedemann; Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Adjutant von Goebbels mit Ehefrau und Gestapo Denuntiantin Alexandra Gräfin zu Castell-Rüdenhausen und SS Mitglied Friedrich Franz Erbgrossherzog von Mecklenburg. Soweit die “Familie”.
Einige “Freunde” dazu:
Heinrich Himmler; Josef Goebbels; Graf Pückler-Burghauss; Reinhard Heydrich; Kurt von Behr; Hans Kammler…es fehlen bestimmt noch einige.
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Hans Kammler und Ingeborg Alix Prinzessin zu Schaumburg Lippe Von Interesse dürfte sein, dass Hans Kammler in den ersten Maitagen 1945 zusammen mit Ingeborg Alix Prinzessin zu Schaumburg Lippe in Prag dienstlich weilte. Nach Abmahnung gelöscht
Estancia San Ramón Argentinien derzeit bin ich dabei Unterlagen zu Estancia San Ramón in Argentinien (Bariloche) einzusehen. 1908 wurden dort von Georg Fürst zu Schaumburg Lippe grosse Flächen bei Rio Negro erworben. Im Dezember 1918 berichtete Diario de Rio Negro, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe abgedankt habe. Er sei der Eigentümer der Estancia San Ramón. 1914 war Verwalter Louis Freiherr von Bülow (verstorben 1918). Das Grab von Bülows wurde 2003 nach einem Brand auf dem Anwesen entdeckt. 1914 sollen sich Wilhelm Canaris und andere Besatzungsmitglieder der “Dresden” auf dem Anwesen aufgehalten haben.
Verwalter soll später ein Baron de Reinach gewesen sein (Reinach ist der Name einer jüdischen Bankiersfamilie).
Zu Reinach finden sich Bestände im Bundesarchiv:
B 323 Treuhandverwaltung von Kulturgut bei der Oberfinanzdirektion München
1 Dokumentation zur Behandlung von Kunst- und Kulturgütern 1934 bis 1945
Unter B 323/279 finden sich beschlagnahmte Sammlungen wieder:
Sammlung Joseph Reinach, St. Germain (REIN)
Sammlung Léon Reinach, Schloss Chambord (LE REI)
Unter B 323/301
Inventar-Liste Léon Reinach, Schloss Chambord
Auch:
Schreiben Dr. Hoffmann an das Bundesamt für Äußere Restitutionen vom 22. März 1960 betr. die Transporte 1943/1944 (Durchdruck)
Kisten-Verzeichnis Rothschild
Kisten-Verzeichnis Weil-Picard, SD-Quartier
Kisten-Verzeichnis Coubine
………
B 323/312
Enthält:
Verladeliste für den Transport am 4. Mai 1944 nach Nikolsburg/Niederdonau
“M-AKTION”
Kisten-Verzeichnis “M-AKTION”
Kisten-Verzeichnis Nikolsburg
Kisten-Verzeichnis LEON REINACH, Schloss Brissac
Unter B 323/431:
äussere Restitution:
Bd. 13
Enthält u.a.:
Reinach
Reinach ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Name einer jüdischen Familie.
Zur M-Aktion: Als „Leiter der Dienststelle Westen“ fungierte Kurt von Behr (siehe die vielen Hinweise zu von Behr hier weiter oben).
Offensichtlich war es gefährlich mit bestimmten Schaumburg Lippern in Kontakt zu treten. Ich verweise auch an Henckel Graf von Donnersmarck hier in diesen Kommentaren (weiter oben). Es verhärtet sich der Eindruck, dass die Berater von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe jüdisch waren.
Berühmt wurde Bariloche sehr viel später: Bariloche machte 1994 im US-amerikanischen Fernsehen Schlagzeilen, als bekannt wurde, dass sich dort der ehemalige SS-Hauptsturmführer Erich Priebke aufhielt. Außerdem versteckten sich in Bariloche auch zeitweise die SS-Männer Josef Schwammberger, Reinhard Kopps, Ferdinand Tröstl und Hans-Ulrich Rudel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bariloche
Sobald ich weitere Erkenntnisse gewonnen habe, werde ich diese hier bereitstellen.
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Deutsch-Südwestafrikanische Wollzüchterei GmbH Habe einen interessanten Aufsatz von Helge bei der Wieden, Titel: Wollschafzucht in Deutsch-Sudwestafrika in Vierteljahresschrift für Sozial-und Wirtschaftsgeschichte 58/1971 gelesen.
Danach befindet sich im für mich gesperrten Archivbestand im Staatsarchiv Bückeburg unter der Signatur Des. K 2 F 183 ein Empfehlungsschreiben von Külz an Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe aus dem Jahre 1936 wonach er “seine” Anteile an der Deutsch- Südwestafrikanische Wollzüchterei GmbH an RA Dr. Lübbert.
http://www.reichsbankschatz.de/aukimages/A00058/10/12355p00.jpg
http://de.wikipedia.org/wiki/Erich_L%C3%BCbbert
verkaufen solle.
Hauptanteilseigner mit 700 Aktien war der ïm März 1936 verstorbene Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe gewesen. Das ergibt sich aus der von mir soeben eingesehenen Akte des Bundesarchivs Bestandssignatur R1001 Archivnummer 1730 Seite 96, in der auf die persönliche Aktieninhaberschaft des Fürsten Adolf zu Schaumburg Lippe hingewiesen wird (der Generalbevollmächtigte Henckel von Donnersmarck, 1935).
Bei den Anteilen handelte es sich um Privateigentum Adolfs. Unter der Signatur Des. K 2 F 178 soll sich ein Vertrag vom 27 Oktober 1938 befinden. Dort wird die Stammbeteiligung an die Afrika Begbau AG übertragen. Die Wollzüchterei soll im ehemaligen Deutsch Südwest Afrika 102500 ha Land besessen haben. Bei der Wieden schreibt (S. 84): “Nach dem Kriege (gemeint ist der erste WK) hatte die Wollzüchterei im Gegensatz zu den meisten anderen Kolonialgesellschaften, das Glück, dass hier deutsches Privateigentum im allgemeinen nicht beschlagnahmt wurde”.
Im Deutschen Koloniallexikon, 1920 heisst es:
Gegr. 11. Juli 1911. Die Gesellschaft betreibt Viehzucht, besonders Wollschafzucht in Deutsch – Südwestafrika; sie besitzt zwei Landkomplexe von zusammen 230 000 ha in den Bezirken Otavifontein und Rehoboth. Das Kapital soll bis auf 2,5 Mill. M erhöht werden……
Fragen:
1. Wie konnte eine Privatbeteiligung Adolfs an den Bruder Wolrad übergehen, der nicht Alleinerbe war ?
2. Wie konnte Wolrad die Anteile verkaufen, die ihm gar nicht gehörten, weil er nicht Alleinerbe war ?
3. Wieso darf ich den Bestand Des. K 2 F 178 beim Staatsarchiv Bückeburg nicht einsehen ?
Am 30.9.2010, erhielt ich eine Antwort des Staatsarchivs Bückeburg:
“Auf Ihre Anfrage betr. Informationen aus den Akten des Bestandes K 2 muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Akten nur mit Einwilligung des Depositars eingesehen werden dürfen. Daher kann ich – wie Sie wissen – Ihre Fragen nicht beantworten”.
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe unterschlug auch hier Privatvermögen von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe. Seine Helfershelfer: die NS Führung. Kein Wunder, dass Archive auf breiter Front verschlossen bleiben.
update: am 31.1.2011 sah ich die Akten des Handelsregisters zu dieser Gesellschaft ein. Eine Akte befindet sich unter HRB 52894 alt im HR in der Hardenbergstrasse in Berlin. Zwei Akten befinden sich unter den Signaturen 22204 und 22205 im Landesarchiv Berlin. Auf Blatt 131 der erstgenannten Akte verfügtedas HR am 24.1.1913:
” Beiliegender Zeichnungsschein der Fürstlich Schaumburg-lippischen Hofkammer in Bückeburg vom 20. Dezember 1912 über 300.000 M geht an die Gesellschaft zurück mit folgendem Anschreiben:
In der pp. anliegenden Zeichnungsschein zurück mit folgendem Bemerken: Mitglieder einer G.m.b.H. können nur physische und juristische Personen sein. Die Hofkammer in Bückeburg ist jedoch keine juristsiche Person, sondern NUR dazu berufen, das Vermögen des regierenden Fürsten zu verwalten. Es muss demnach der Zeichnungsschein von dem Landesherrn persönlich vollzogen sein. Die Unterschrift bedarf in jedem Falle der notariellen Beglaubigung. Wir unterlassen hierbei nicht zu bemerkenm dass auch Seine Majestät der Kaiser die Urkunden, die sich auf seine Privatschatulle und die Verwaltung Seiner Güter beziehen, selbst zu vollziehen geruhen.”
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe liess dem HR seine persönliche Zeichnung der Aktien zustellen. Also war er der Anteilseigner persönlich bis 1936.
1940 erscheint in der Liste der Anteilseigner folgender Name: Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe.
Es bleibt ein Mysterium, wie Wolrad dies gelang. Eine weitere Betrügerei, who cares ?
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Lemberg ?p=16157
http://www.archives.gov.ua/Eng/Archives/ca01.php
Seit vielen Jahren recherchiere ich nach Dokumentation zu den Deportationen, Ghettoisierungen und Beschlagnahmeaktionen im Raum Lemberg.
Insbesondere interessieren mich die “Behörden” Kreis- und Stadthauptmann, sowie die Aktionen des ERR und der Wehrmacht (OFK 365).
Personen die mich in diesem Zusammenhang interessieren sind:
Kurt von Behr (ERR)
Joachim Freiherr von der Leyen, Kreishauptmann Lemberg Land, später Stadthauptmann Lemberg
http://www.zeit.de/2009/36/A-Deutsche-Herrenmenschen
da das Gebiet der ehemaligen Kreishauptmannschaft Stanislau heute zur Republik Ukraine gehört wären Dokumente zum Kreishauptmann, Albrecht, Heinz; geb. 10. 02. 1902; Studium Rechtswissenschaft, Regierungsrat Hildesheim, Landrat Konskie, 1941 Kreishauptmann Stanislau, interessant
Hinrich Wilhelm Kopf (HTO) Sadowa Wisznia
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, Nachschubführer OFK 365 (Sadowa Wisznia, Lemberg)
Ich bin sehr gespannt, ob die Bestände die online eingestellt werden sollen, Auskünfte über diese Personen erteilen werden.
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Wubag Maschinenfabrik und Isolierrohrwerk AG und Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe Das Bundesarchiv hat mir Auszüge aus dem Bestand Bank der Deutschen Luftfahrt AG (R 8121) zukommen lassen. Band 384 enthält Schriftwechsel zwischen der “Fürstlichen Hofkammer” und der Bank der Deutschen Luftfahrt in Berlin. Es geht dabei um die Wubag Maschinenfabrik und Isolierrohrwerk AG in Bückeburg. Dieses Unternehmen war am 1.10.1941 Wehrwirtschaftsbetrieb geworden und belieferte Focke Wulf. Es kann dort nachgelesen werden, dass im Februar 1944 Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe (so wird er in allen Schreiben betitelt) persönlich die Aktien erwarb. Der Bevollmächtigte des Prinzen Wolrad, Dr. Schwertfeger, schrieb mit Briefkopf “Fürstliches Bad Eilsen” Hoteldirektion, Der Fürstenhof, Badehotel, Georg Wilhelm Haus an die Bank der Deutschen Luftfahrt AG.
Zwischen den Beteiligten bestand Einvernehmen und Einigung wurde erzielt. Es ist die Rede davon, Druck auf den Verkäufer (Beetz) auszuüben, es ist die Rede davon, dass die Bank sich nichts sehnlicher wünscht als weiterhin Geschäfte mit dem neuen Eigentümer (Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe) und mit dessen erworbener Firma zu tätigen. Wolrad übernahm die Wubag, später genannt Gemag. Sein Bevollmächtigter residierte im und dirigierte vom Fürstenhof in Bad Eilsen aus die Geschäfte.
Diese Konstellation ist unvereinbar mit einer angeblichen Beschlagnahme des Fürstenhofes durch Göring. Im Fürstenhof war die Zentrale der Focke Wulf untergebracht.
update: heute, den 27.1.2011 habe ich die gesamte Akte R 8121 Band 384 vom Bundesarchiv auf cd erhalten. Ich kann sagen, dass sich diese Akte wirklich lohnt. Das Netz reichte von Focke Wulf, Messerschmidt, Maybach, Henckel, Heimat-Artillerie Park (HAP), Karlshagen / Pommern (Heeresanstalt Peenemünde), über Reichsfinanzministerium bis zu Prinz Wolrad zu Schaumburg Lippe, dazwischen hingen Kriegsgefangene für deren Ausstattung ganze 800 Reichsmark (nicht pro Person, sondern insgesamt) veranschlagt wurden.
In meinem Buch Vier Prinzen schilderte ich in Kapitel 18, dass Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe ein grosses Interessse daran hatte, die Wubag Maschinenfabrik und Isolierrohrwerk AG in Bückeburg zu erwerben. Was ich aber nicht wusste: Wubag belieferte auch den Heimat-Artillerie Park, Karlshagen / Pommern (Heeresanstalt Peenemünde, Abteilung LC2 des Technischen Amtes, Haupt. Ing. Römer). LC2 entwickelte die ferngelenkten Flugkörper.
http://www.politikkritik.info/Wubag%20Hofkammer%20Prinz%20Wolrad.pdf
http://www.politikkritik.info/Wubag_arbeitet_f%FCr_HAP_Peenem%FCnde.pdf
http://www.youtube.com/watch?v=89fOho5sVIo&feature=player_embedded
Das erklärt auch das Interesse Wolrads am Erwerb des Unternehmens.
Auch hier mal wieder der Tarnname “Fürstliche Hofkammer”.
Damit wird deutlich, dass das von mir in Kapitel 18 der Vier Prinzen beschriebene System der historischen Wahrheit entspricht. Dieses System konnte nur funktionieren, weil zuvor auf juristischer und faktischer Ebene, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe und die Anwendbarkeit des BGB ausgeschaltet wurden.
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
siehe auch
?p=15916
(Schaumburg Lippe und Hans Kammler)
http://vierprinzen.blogspot.com/
Vier Jahre danach: Resumee einer Rezension von Frank Werner in der Landeszeitung (1. Juli 2006). Im Lichte der von Herrn Dr. Malinowski in der FAZ vom 20 Juli 2010 gemachten Ausführungen: “Noch wichtiger waren vielleicht die sogenannten Fideikommisse, eine sehr preußische Besitzform, die die Zersplitterung des Großgrundbesitzes auf dem Weg der bürgerlichen ERBTEILUNG verhindern sollten. Die Weimarer Reichsverfassung hatte diese Besitzform angegriffen, mit den Nationalsozialisten verband sich im Adel die Hoffnung, dass alles beim Alten bleiben würde”,
lese ich 4 Jahre nach Erscheinen, die Rezension von Frank Werner in der Landeszeitung mit verstärktem Interesse:
“Keine Geringeren als die versammelten Potentaten des NS-Staates vermutet vom Hofe als Drahtzieher eines Mordkomplotts gegen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe… Warum sollte sich die NS Führung so intensiv für das Fürstenpaar interessieren ? Eine Frage, an der vom Hofe seine story entrollt: das Vermögen der Schaumburg Lippes habe im Fokus nationalsozialistischer Kriegsvorbereitung gestanden, ein gemeinsames Interesse an einem gebündelten, nicht durch Erbteilung zersplitterten Kapital habe das NS-Regime mit dem Fürstenhaus verschworen….Wolrad erschien als willfähriger, weil erpressbarer Vollstrecker der Kriegspolitik, angewiesen auf den NS-Staat als gesetzlichen Garanten des durch Erbteilung bedrohten Alleinvermögens. Um als “Hausgutinhaber” anerkannt zu werden, habe Wolrad um die Gunst der Partei gebuhlt, seine Mitgliedschaft rückdatieren lassen und das Regime mit allerlei Gegenleistungen bedacht….überall entdeckt der Autor Spuren des geheimen Deals-und überschätzt damit die Bedeutung des Fürstenhauses grotesk….”
Im Nachhinein bin ich für diese Besprechung dankbar. Sie ist richtungsweisend für eine vertiefte Adelsforschung. Mein Dank an Frank Werner.
Es sieht doch nun sehr danach aus, dass die nicht anwendbare Form des Fideikommisses in der Absicht instrumentalisiert wurde, das privatrechtliche Erbvermögen auszuhöhlen. Wer dies nicht erkennt bleibt an der Oberfläche.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Fideikommiß Es geht um erhebliche Vrmögensansprüche, die oft vor Gericht und nicht harmonisch ausgetragen werden. Wäre es zuviel verlangt, daher von a l l e n Beteiligten Sachlichkeit, hostorische Wahrheit und Ehrlichkeit einzufordern ?
Wer sind nach Ihrer Ansicht die Beteiligten ? Erbitte Klarstellung wer a l l e Beteiligten sein sollen.
Mir fallen ein:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin
BMF
BVVG
Staatsarchiv Bückeburg
Amtsgericht Bückeburg (Nachlassgericht)
Alexander vom Hofe
Wer sperrt den Zugang zu Unterlagen ? Wer “verzichtet” auf die Einsichtnahme in Urkunden ? Wer “verschlammt” Nachlassunterlagen einschliesslich Testamente und Erbscheine ?
Fehlt jemand ?
Wer respektiert die historische Wahrheit und wer handelt unehrlich ? Gelogen wird seit 1934; heute auch….
?p=16735
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
“Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
Doch in Wahrheit spielt sich im 21 Jahrhundert ein selbsternannter Fürst als Monarch auf und tritt unter dem “Tarnnamen” Fürstliche Hofkammer im Rechtsverkehr auf.
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html
Ein derartiges Auftreten erfüllt den Tatbestand des Betrugsversuchs.
Hinter diesem historischen Begriff verschanzten und verschanzen sich heute folgende Interessengruppen: 1. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, dann Philipp Ernst zu Schaumburg Lippe und heute Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. 2. Das Land Niedersachsen (in allen Bereichen der Gewaltenteilung). 3. Die “Verwalter der Hofkammer” selbst. Die Reihenfolge ist beliebig. Dieses Konstrukt soll heute eine nicht rechtskonforme Rechtswirklichkeit suggerieren und abschreckende Distanz schaffen. und das entfaltet seine Wirkung. Es ist ein billiger bluff.
Aus meiner zehnjährigen Erfahrung habe ich folgendes gelernt:
Wenn einflussreiche Personen keinen Ausweg finden, dann suchen sie den Kontakt zur Politik, die dann auf Wunsch die “Spielregeln” ändert. Beispiele:
Die Nazis erklären Privatvermögen zu Fideikommiss;
die Briten beseitigen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nationalsozialisitischer “Fideikommissgerichte”;
die gesetzlich angeordnete Rückgabeverpflichtung ungerechtfertigt gezahlter Lastenausgleichszahlungen im Betrugsfalle oder im Falle des Vorschubleistens für das NS-Sysytem wird aufgehoben;
der erforderliche Nachweis der Alteigentümerstellung wird ausser Kraft gesetzt. Wenn ein “Pächter” (gleichwie er die Pächterstellung erlangt hat), bevorzugt und verbilligt erwerben möchte dann darf er das.
Geltende Spielregeln werden, wenn hinderlich, zugunsten einflussreicher Personen mit politischer Affinität geändert.
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html
Wir schreiben gerade Anfang Februar 2011. Mohamed VI, der König von Jordanien, Mubarak, Ben Ali müssen erkennen, dass das Volk wütend ist, weil es jahrzehntelang betrogen worden ist.
Es erscheint mir unverständlich, dasss in einer europäischen Demokratie, Muftiallüren von staatlichen Instanzen toleriert werden. Werden deutsche Gerichte weiterhin längst erloschene Hofkammern und nicht existente Fürsten anerkennen ?
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Wird die Forschung endlich die Forschungslinie begehen ? In FAZ online vom 20 Juli 2010 wird ein Interview mit Herrn Prof. Dr. Malinowski widergegeben.
Es geht dabei um Adel und Widerstand. Wichtig erscheint mir folgender Passus:
“Noch wichtiger waren vielleicht die sogenannten Fideikommisse, eine sehr preußische Besitzform, die die Zersplitterung des Großgrundbesitzes auf dem Weg der bürgerlichen Erbteilung verhindern sollten. Die Weimarer Reichsverfassung hatte diese Besitzform angegriffen, mit den Nationalsozialisten verband sich im Adel die Hoffnung, dass alles beim Alten bleiben würde”.
Das ist das wichtigste Motiv für die enge Kooperation zwischen der NS Führung und der nach 1918 selbsternannten “Oberhäupter » der ehemals regierenden Adelsfamilien. Besonders auffällig bei den Familien Waldeck, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg Lippe. Ich warte seit vier Jahren auf eine Auseinandersetzung mit dieser These. Herr Dr. Malinowski schneidet sie hier zutreffend an. Wird nun endlich die Wissenschaft diese Forschungslinie aufnehmen ? Oder ist das Eisen zu heiss ?
?p=17662
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Fundstellen Es freut mich sehr, dass die Vier Prinzen zur Kenntnis genommen werden, nämlich hier:
Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten
Band 11 von Stuttgarter Symposion
Autoren Rainer Achim Blasius, Stuttgart (Germany)
Herausgeber Haus der Geschichte Baden-Württemberg
Verlag Braun, 2007
Original von University of Michigan
Der 20. Juli 1944–Profile, Motive, Desiderate: XX. Königswinterer Tagung, 23.-25. Februar 2007
Band 10 von Schriftenreihe der Forschungsgemeinschaft 20. Juli, Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944
Autor Mathias Lutz
Herausgeber Stephen Schröder, Christoph Studt
Verlag LIT Verlag Münster, 2008
Die Herausforderung der Moderne: Adel in Südwestdeutschland im 19. Und 20. Jahrhundert viertes Symposion “Adel, Ritter, Ritterschaft vom Hochmittelalter bis zum modernen Verfassungsstaat”(17./18. Mai 2007, Schloss Weitenburg)
Band 67 von Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde
Herausgeber Sönke Lorenz, Eckart Conze
Verlag Thorbecke, Jan, 2009
Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, Bd. 2: Personen
von Wolfgang Benz (Herausgeber) Dezember 2009, De Gruyter, S. 727, Hannes Ludyga
Schaumburger Nationalsozialisten: Täter, Komplizen, Profiteure
Band 17 von Kulturlandschaft Schaumburg
Herausgeber Frank Werner
Verlag Verlag für Regionalgeschichte, 2010
Adel in Hessen: Herrschaft, Selbstverständnis und Lebensführung vom 15. bis ins 20. Jahrhundert
Band 70 von Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen
Autoren Eckart Conze, Alexander Jendorff, Heide Wunder
Verlag Historische Kommission für Hessen, 2010
http://www.clio-online.de/site/lang__cs/txt__vier+prinzen+zu+schaumburg/sbl__AND/40208091/Default.aspx
Deutsche Nationalbibliographie und Bibliographie der im Ausland erschienenen deutschsprachigen Veröffentlichungen: Monographien und Periodika–Halbjahresverzeichnis, Band 2;Band 4
Adel verbindet – Adel verbindt. Elitenbildung und Standeskultur in Nordwestdeutschland und den Niederlanden vom 15. bis 20. Jahrhundert / Elitevorming … en de Nederlanden van de 15e tot de 20e eeuw von Meinhard Pohl, Bernd Walter Maarten van Driel
Es ist alles nur eine Frage der Zeit.
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Abermals Hinrich Wilhelm Kopf: Kein Kriegsverbrecher ? in meinem Buch Vier Prinzen beschrieb ich auf
S. 222 ff. in:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
das Auslieferungsverfahren gegen Hinrich Wilhelm Kopf. Er sollte wegen Kriegsverbrechen an Polen im Jahr 1948 ausgeliefert werden. Er war der erste Ministerpräsident Niedersachsens (SPD). Details hatte ich vor 5 Jahren recherchiert. Eine Anfrage bewegte mich dazu, erneut die britischen Akten durchzugehen. Interessant war dabei folgende Passage die mir damals entgangen war:
FO 1049/1132 206253 BLATT 711/49/48
16.3.48
Control Commission for Germany
Incoming Top Secret Telegram
Subject Herr Kopf
“All necessary action is in hand. Kopf´s rebuttal and witness statements etc. are being prepared by counsel and Chief Judge is giving all assistance.” Willy Brandt übergab die Zeugenaussage Koch, wonach Kopf Opfer einer kommunistischen Hetzkampagne gewesen sein soll.
FO 1032/1885 204193
8. April 1948
Subject: War Crimes Charge against Herr Kopf.
“The Chief Judge wished me to inform you that, although as stated there was no case for extradition on the charges and evidence produced, in the opinion of the Chief Judge there is more than a suspicion that there is some substance in the allegations. For example it is established that Kopf was head of the German organisation “Treuhandstelle” in East Poland, which it is understood was the Nazi looting organisation. The Chief Judge suggests that no comment on this prouncments should be made”. Wenn Justiz und Politik zusammentreffen zieht die Justiz damals wie heute immer den Kürzeren.
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Nach Ansicht des Bundes liegt ein staatliches Fehlverhalten nicht vor Dass Nachlassgerichte in Deutschland letztwillige Verfügungen und Erbscheine “verschlammen” stellt kein staatliches Fehlverhalten dar. Das muss man glauben, wenn man die beabsichtigte Entscheidung des BADV oder die des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin oder den Bescheid des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2010 liest. Sämtliche Bescheide ergingen kurioserweise gleichzeitig mit der gleichen Argumentation: Nachsichtgewährung wird verweigert, weil staatliches Fehlverhalten nicht gegeben ist. Nein, dass Antragsteller keine Unterlagen bekommen ist deren eigene Schuld. Wird das Argument überzeugender, weil es drei Mal gleichzeitig proklamiert wird ? Ein lauter Chor soll das Argument verstärken. Ist es überzeugender weil es drei “Behörden” (Petitionsausschuss des BT ist an sich keine Behörde, sondern Verfassungsorgan)” erklären ?
Ich zitiere aus den Belegen die das staatliche Fehlverhalten dokumentieren sollten:
Vermerk vom 17.5.1988 des Staatsarchivs in Bückeburg über die Zustände im Amtsgericht Bückeburg:
“Andererseits ist aber Herr …offenbar bereit, die unmöglichen Zustände in der Altregistratur abzuschaffen, zumal nach Aussagen der Sachbearbeiter Auskünfte aus Akten nicht mehr gegeben werden können, da diese unauffindbar sind…Die Akten lagen in grossen Haufen auf dem Boden bis in die Schräge des Dachbodens hinein. Eine sachliche Ordnung war dabei völlig verloren gegangen. Übernommen wurden etwa 40 lfd. m. Akten der Amtsgerichte Obernkirchen und Bückeburg aus den Bereichen: Generalakten,…Testamente…”
Weder die Niedersächsische Aktenordnung die vorgibt, wie letztwillige Erklärungen und Erbvorgänge zu verwahren sind,
siehe Paragrafen 27 ff.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C8941381_L20.pdf
noch die Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz gestatten die chaotische Lagerordnung.
Ich zitiere den Direktor des Amtsgerichts Bückeburg, der im Sommer 1994 nicht dazu beitrug, dass mir die Erbscheine nach Spanien geschickt wurden. Er schrieb am 19.2.2001: …”Selbstverständlich ist es ausserordentlich unerfreulich, wenn Akten, die von Rechts wegen bei Gericht archiviert sein müssten, nicht aufzufinden sind….. der Verlust von drei Akten ist nicht hinnehmbar”….
Im Kommentar von Fieberg zum VermG Paragraf 30 a heisst es: Voraussetzung für eine Nachsichtgewährung ist das Vorliegen eines staatlichen Fehlverhaltens, das die nachträgliche, d.h. nach Fristablauf erfolgte Anmeldung des vermögensrechtlichen Anspruchs erst verursacht haben muss (für den Fall, dass die tatsächlichen Erben aufgrund von Versäumnissen des zuständigen Nachlassgerichts nicht rechtzeitig über ihre Stellung als testamentarische Erben informiert wurden vgl. BVerwG VIZ 1996, 390 (391)).
Nach Ansicht des Bundes lag ein staatliches Fehlverhalten nicht vor.
Das VG Greifswald hatte im Jahr 2007 in einem Urteil festgestellt: “Unter diesen Umständen kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass ein Anspruch auf Nachsichtgewährung zustehen könnte.”
Hinzukommt, dass der “Fürst”, Privatverwahrer letztwilliger Verfügungen, Herr über Gut und Böse, nicht daran interessiert ist, dass erbrechtliche Vorgänge offengelegt werden. Staat und “Fürst” sind sich offensichtlich einig.
Und der wichtige Grund für die Abriegelung: siehe S. 297ff. in
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
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Urkundenunterdrückerin Nummer 1 (1936): Staatsanwaltschaft Bückeburg Unfassbar ist nicht, dass im “Dritten Reich” “Behörden” instrumentalisiert wurden um unliebsame Urkunden zu beseitigen oder Ermittlungsverfahren zweckzuentfremden, etwa um Personen wirtschaftlich auszuschalten. An derartige Erkenntnisse haben wir uns gewöhnt. Die StA Bückeburg ermittelte 1936 im Bereich des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle beim Landgericht in Hannover gegen den Generalbevollmächtigten Valentin Graf Henckel von Donnersmarck und Testamentsvollstrecker nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe. Sie beschlagnahmte im November 1936 seine Unterlagen und steckte ihn in U-Haft. Dies fand in Bückeburg statt, dort wo die “Hofkammer” residiert. Angezeigt wurde er nach Auskunft des Präsidenten der Landesregierung Karl Dreier von Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe. Einziger Sinn und Zweck der Aktion war es, an die Nachlassunterlagen von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe zu kommen und diese “wegzusperren”.
http://www.politikkritik.info/StA%20B%FCckeburg%20ermittelt%20gegen%20GB%20von%20Adolf%20und%20TV.pdf
Unfassbar ist, dass in den neunziger Jahren der Direktor des Amtsgerichts Bückeburg, Herr von Oertzen, vorhandene Erbvorgänge trotz schriftlicher Anträge vorenthalten liess. Nebenbei bemerkt: Wie hiess das Anwaltsbüro das Wolrad 1938 in Mecklenburg Vorpommern beriet ? Böbs & von Oertzen.
Unfassbar ist, dass das Staatsarchiv Bückeburg Urkunden zurückhält die in das Nachlassgericht gehören, dass das OLG Celle und das OVG Lüneburg Einsichtnahme in Archive den Miterben verweigern, dass das Verwaltungsgericht Greifswald Miterben nicht beilädt, dass das Landesamt in Schwerin Anträge der wahrhaft geschädigten Miterben wegen Verfristung ablehnt. Unfassbar, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder, die selbst fünf Durchsuchungsanordnungen für Bückeburg beim AG Frankfurt Oder erwirkte, diese in letzter Minute nicht umsetzte. Merkte die Katze, dass sie sich in den eigenen Schwanz beissen könnte ?
Welche “Unrechtspartnerschaft” (wenn´s das Wort nicht gibt, dann sollte es eingeführt werden) soll nicht gestört werden ?
Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe und staatliche Stellen handelten wie Sozien. Wie ist es heute ? Wer ist Vermieter der Räumlichkeiten der Justiz in Bückeburg ? Wer ist Vermieter der Räumlichkeiten des Staatsarchivs in Bückeburg ? Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe.
Sein Grossvater unterstützte den Nationslasozialismuns, war Kriegsverbrecher, unterdrückte Unterlagen, eignete sich rechtswidrig fremdes Vermögen zu, führte zu Unrecht einen ihm nicht zustehenden Fürstentitel und liess sich zu seiner Sicherheit von staatlichen Stellen schützen in dem Dokumente weggesperrt oder vernichtet wurden.
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Feige Taschenspielertricksereien Herr Reuter, Leiter des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin hat den juristischen Bearbeiter angewiesen, nach NEUN Jahren der “Bearbeitung” unseres Antrages diesen wegen Verfristung zurückzuweisen. Eine sogenannte Nachsichtgewährung komme nun überhaupt (also grundsätzlich) nicht in Frage. Dabei war unter dem AZ 1302/05 das Landesamt rechtskräftig verurteilt worden uns zum Verfahren von Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe hinzuzuziehen. Die Begründung auf Seite 8 des Urteils: “Unter diesen Umständen kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der Klägerin zu 1. ein Anspruch auf Nachsichtgewährung zustehen könnte. Ob dies der Fall ist, kann in diesem Zusammenhang nicht entschieden werden, sondern muss der Prüfung im Ausgleichsleistungsverfahren der Erbengemeinschaft vorbehalten werden”. Die Behörde kommt weder den Aufforderungen des Gerichtes nach, zur Unwürdigkeit Wolrads vorzutragen, noch befolgt sie rechtskräftige Feststellungen des Verwaltungsgerichtes, ein Husarenstück.
Nachsicht ist dann zu gewähren, wenn die fristgemässe Antragstellung wegen staatlichen Fehlverhaltens nicht wahrgenommen werden konnte. In der Ablehnung geht es mit keinem Wort auf die Kette von Verdunkelungsaktionen ein. Exemplarisch seien folgende Vorgänge genannt die dem Landesamt bekannt sind:
1936: Wolrad veranlasst die Beschlagnahme sämtlicher Unterlagen die der Testamentsvollstrecker und Generalbevollmächtigte von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, Valentin Graf Henckel von Donnersmarck besitzt. Wer ermittelt und beschlagnahmt ? Die Staatsanwaltschaft Bückeburg.
http://www.politikkritik.info/StA%20B%FCckeburg%20ermittelt%20gegen%20GB%20von%20Adolf%20und%20TV.pdf
Sinn des Ermittlungsverfahrens ist keineswegs die Aufklärung einer Straftat. Sinn der Ermittlungsverfahrens besteht darin, die Nachlassunterlagen zu beseitigen !
1937: Das unzuständige “Nachlassgericht” in Bückeburg erklärt auf einem Erbschein, dass Adolf vermögenslos war. Obwohl ein Testament Adolfs eröffnet worden ist wird dieses unterschlagen. Bis heute wird es an das Nachlassgericht nicht abgegeben.
1994: Das Amtsgericht Stadthagen verweigert Auskunft zum Testament von Georg Fürst zu Schaumburg Lippe. Das Amtsgericht Bückeburg verweigert faktisch die Einsichtnahme in die Nachlassvorgänge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe und andere Familienmitglieder.
Im Mai 1995 endet die Frist zur Antragstellung
siehe S. 316 ff in:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Hauptverantwortlich für diesen letztgenannten unwürdigen Vorgang war nach meiner Auffassung der damalige Direktor des Amtsgerichts Bückeburg und späterer Präsident des dortigen Landgerichts: Herr Adolf-Fiedrich von Oertzen.
Am ersten November 2007 kam es im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung (Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder) sogar zum Erlass von fünf Durchsuchungsanordnungen die hauptsächlich die Staatsarchive von Bückeburg, Hannover und das Archiv der “Hofkammer” betrafen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und der die Anordnungen erlassenden Richterin war die “rote Linie” überschritten worden.
Die Anordnungen wurden nie vollzogen. Archive blieben verschlossen, Aufklärung wurde unterbunden. Kein Wunder dass sich die zuständige Behörde mit keinem Wort zu den Tatsachen äussert und sich hinter einer unzulässigen Verfristungseinrede versteckt.
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Archive so verschlossen wie 1936 Das Jahr 2010 beginnt und die meisten (nicht alle) Archive in Sachen Geschichte der Familie Schaumburg Lippe bleiben verschlossen. Verheimlichung ist der Ausweg der Gesetzesbrecher. In dem der Staat relevante Unterlagen zurückhält, Betroffene von Verfahren fernhält, ergreift er Partei: zuallererst für sich selbst und dann für seinen damaligen und heutigen Geschäftspartner. Rechtsstaatlich ? Keineswegs, aber effizient. Der Staat als Richter in eigener Sache. Zum Beispiel, wenn das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, in Kenntnis der Informationsvorenthaltung auf breiter Front, insbesondere durch das Nachlassgericht in Bückeburg, bertroffene Antragsteller nach NEUN Jahren Bearbeitung, wegen Verfristung zurückweist.
Weder der Bund noch die Länder haben die Absicht, Licht in die dunklen Geschäfte eindringen zu lassen: weder in die Abverkäufe wie Steinhuder Meer an das Land Niedersachsen, Palais Schaumburg an die Wehrmacht, Vries Skulpturen die nun im Bode Museum vorgeführt werden, Gemälde die Karl Haberstock erwarb, Verpachtung von Gut Boldebuck. Dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe verfolgt wurde, der Testamentsvollstrecker Henckel Graf von Donnersmarck in U Haft genommen wurde im Jahre 1936, dessen Unterlagen beschlagnahmt wurden, letztwillige Verfügungen beseitigt wurden oder “unter Verschluss” gehalten werden wundert nicht.
Eine “Würdigkeitsprüfung” gemäss EALG unterbleibt und wird unterbunden. So hat das Verwaltungsgericht Greifswald unter Hinweis auf einen Vermerk des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen zum Vortrag zu den Ausschliessungsgründen des Paragrafen 1 Abs. 4 EALG zur Person Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe (bis zum 30.9.09) aufgefordert. In dieser Aufforderung wurde auf einen Vermerk aus Dezember 2006 des Landesamtes hingewiesen in dem gesagt wurde, dass Wolrad auch als “Bahnhofskommandant” im Generalgouvernment (in Zusammenhang mit Auschwitz oder Lemberg) tätig gewesen sein soll. Ich kann verstehen, dass diese Prüfung unerwünscht ist, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Thematik der Würdigkeit selbst unterbunden werden soll. Genausowenig erwünscht war es ja zu prüfen, ob der erste SPD Ministerpräsident Niedersachsens Hinrich Wilhelm Kopf in Auschwitz präsent gewesen war und als Kriegsverbrecher an Polen auszuliefern war.
S. 222 ff. in:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Ende Dezember 2009 hatte das Landesamt zur Würdigkeit noch nichts vorgetragen. Was es aber prompt tat, das war meinen Antrag wegen Verfristung abzulehnen. Ich soll offensichtlich entfernt werden und verstummen.
Es hat den Anschein, als wolle man es sich nicht verderben mit dem vermeintlichen “Alteigentümer” der zu verbesserten Konditionen vom Bund Flächen kaufen will.
So heisst es im Koalitionsvertrag 2009:
“Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden.
Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch”.
Den Gedanken, dass Alteigentümer verbilligt Flächen kaufen dürfen sponsort insbesondere die FDP:
http://www.bild.de/BILD/politik/2009/10/31/fuerst-schaumburg-lippe/so-ist-philipp-roesler-wirklich.html
So wird klar, dass sowohl eine lückenlose Aufklärung der “Alteigentümerschaft”, sowie eine Würdigkeitsprüfung unerwünscht sind.
Einer Aufforderung des Verwaltungsgerichtes Greifswald bis zum 30 September 2009 zur Unwürdigkeit Wolrads (Ausschlussgründe des Par. 1 Abs. 4 EALG) vorzutragen kam das Landesamt in Schwerin nicht nach.
Dass Archive verschlossen bleiben, die Würdigkeitsprüfung der NS Akteure unerwünscht ist, Opfer alleingelassen werden, all diese Tendenzen folgen der Logik der Vollendung einer rechtswidrigen Zueignung. Und diese Logik verlangt Dunkelheit. Und wer dieser Forschungslinie folgt gilt als unseriöser Verschwörungstheoretiker.
Das für mich gravierendste Dokument: der Aktenvermerk vom 13.3.2002 in der Akte beim Landesamt Schwerin, abgedruckt auf S. 314 von:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Wenn dort formuliert wird: “Zugang zum Archiv nicht zwingend notwendig”, dann bedeutet das nichts anderes als: Recherche und Aufklärung unerwünscht.
Der Grossvater dessen der heute sämtliche Rechte (Alleineigentum und Ausübung einer Kaufoption) beansprucht, als sei dies ein Naturrecht des “Fürsten” schrieb am 24.8.1933 in der Beilage des Hannoverschen Kuriers: “Wenn unseres Führers Wille und Graf Wilhelm´s Geist sich vereinen, wird das neue Deutschland eine höchst unerschütterliche Unterstützung gefunden haben.” Das Vorwort zum Artikel unterzeichnete Alfred Meyer. Die Fotografie Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe in militarischer Uniform.
Zum Geist des Grafen Wilhelm nur folgende Anmerkung: Wilhelm hielt den “reinen Verteidigungskrieg” aus ethischen Gründen für den einzig vertretbaren (siehe seine Theorie des reinen Verteidigungskrieges). Und: Kekule von Stradonitz schrieb einen Beitrag im Jahre 1907 mit dem Titel: “War Graf Wilhelm zu Schaumburg Lippe Freimaurer ?” Seine Antwort lautete ja. “Seine ganze Geistesrichtung war eine freimaurerische….Es soll vielmehr an dieser Stelle nur der Satz hervorgehoben werden, den Graf Wilhelm als Grabschrift seiner vor ihm heimgegangenen Gemahlin widmete:
http://www.52gradnord.de/Schaumburger_Wald.html#Pyramide
Wenn der Staat Allianzen eingeht, die sich im Nachhinein als problematisch erweisen kommt es zur “Verdunkelung”, nie zu einer Aufklärung. Aufklärung “nicht notwendig”. Wer es nicht glaubt, der kann Herrn Prof. Dr. Michael Buback fragen.
Zusammenfassung:
Aufklärung Vermögensverhältnisse ? Unerwünscht
Beteiligung oder Beiladung von Miterben ? Unerwünscht
Prüfung Würdigkeit von Nazis ? Unerwünscht
Zugang zu Archiven und Inormation ? Unerwünscht
Favorisierung eines selbsternannten “Fürsten” ? Absolut notwendig
Diskreditierung von Miterben die recherchieren ? Notwendig
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Das Historische Archiv der Dresdner Bank (Commerzbank AG) verweigert Einsichtnahme in Unterlagen Am 17.12.2009 erklärte das Historische Archiv der Dresdner Bank: Unterlagen zu der von mir genannten Thematik (Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Aufsichtsratsmitglied, Konten, Kunstpfändungen usw.) lägen in Frankfurt im Archiv vor. Gern könne ich diese Unterlagen im Archiv einsehen. Ich müsste nur die Berechtigung zur Einsichtnahme nachweisen (gegebenenfalls durch eine Kopie des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sowie meinen amtlichen Lichtbildausweis). Umgehend legte ich diese Belege vor. Am 22.12.2009 antwortete das Historische Archiv sinngemäss: Frühestens Ende Februar 2010 könnte eine Akteneinsicht stattfinden. Begründung: Umbauten und Verschmelzung Dresdner mit Commerzbank. Am 8 Januar 2010 teilte das Historische Archiv der Dresdner Bank mit: die Unterlagen werden unter der Bedingung ausgehändigt, so die Rechtsabteilung, dass sämtliche Miterben von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe ebenfalls Kopien der Unterlagen bekämen. Ich sollte nur die Anschriften der Miterben benennen. Das tat ich am 11.1.10. Heute, am 26 März 2010 fragte ich erneut nach: Der Vorgang befindet sich noch immer in der Rechtsabteilung…………..Zum wiederholten Male wies ich darauf hin, dass ich die Unterlagen dringend benötige um sie dem Verwaltungsgericht Greifswald vorzulegen. Heute erfahre ich telefonisch, dass die Rechtsabteilung das Bankgeheimnis ins Feld zieht und ausserdem erklärt, es ginge bei den Unterlagen um einen ganz “anderen Stamm”. Drei mal darf man raten, wer den Alleinanspruch geltend gemacht haben kann…Ein liberaler Demokrat ? Bevor ich es vergesse: Telefonisch teilte mir das Historische Archiv mit, ich dürfe auch deshalb keine Unterlagen sehen, weil sich aus den Unterlagen ergäbe, dass ein damaliger Bankdirektor unterschlagen habe.. Ich frage mich, wie jemand bei einer vermögenslosen Person etwas unterschlagen haben kann.
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Wichtige Erkenntnisse: Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, vermögenslos, aber Mitglied des Aufsichtsrates der Dresdner Bank Habe den schriftlichen Nachweis darüber erhalten, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Mitglied des Aufsichtsrates der Dresdner Bank war. Am heutigen Tag habe ich den Leiter des Historischen Archivs der Dresdner Bank gebeten, darüber Genaueres mitzuteilen.
Kurios ist, dass sich im Frühjahr 1935 das Reichsfinanzministerium mit der Dresdner Bank auf das Prozedere bei der Vergabe von Konsortialverträgen einigte. Zwischen 1934 und 1936 ermittelte die Gestapa gegen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, das Landesfinanzamt in Hannover ermittelte wegen Devisenvergehen, die Zollfahnundgsstelle wegen Verstosses gegen das “Volksverratsgesetz” (Nichtanzeige von im Ausland befindlichem Vermögen). Nach Adolfs Tod liefen diverse Verfahren gegen den Testamentsvollstrecker Valentin Graf Henckel von Donnersmarck wegen Beihilfe zu Delikten des Fürsten Adolf. 1936 wurden von der Dresdner Bank Kunstobjekte gepfändet die dann nach Berlin kamen. Bin gespannt ob die Commerzbank AG einem Miterbeserben Informationen über ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Dresdner Bank erteilen wird.
Der Rechtsanwalt von Valentin Graf Henckel von Donnersmarck, Dr. Walter Schulz, Georgstrasse 20, Haus Continental, schrieb an das Landgericht Hannover am 8 März 1937:
“Der Kläger ist Mitte November 1936 wegen angeblicher Steuerhinterziehung verhaftet worden. Es handelt sich nicht, wie die Beklagten (Wolrad) angeben, um die dritte sondern um die zweite Verhaftung. Der Kläger ist der Überzeugung, dass die verschiedenen Strafverfahren, nämlich wegen angeblichen Devisenvergehens, wegen Steuerhinterziehung und wegen Untreue, gegen ihn durch Mitglieder des Fürstlichen Huses oder in deren Auftrage verlanlasst worden sind, um die mit ihm geschlossenen Verträge zur Auflösung bringen zu können. Der Haftbefehl wegen angeblicher Beteiligung an einem Devisenvergehen des Fürsten Adolf war unhaltbar und wurde vom Landgericht Bückeburg aufgehoben. Aus diesem Verfahren heraus hat dann die Zollfahndungsstelle in Hannover in Verbindung mit dem Finanzamt weiter ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet und zwar hat der bearbeitende Referent in Bückeburg erklärt, dieses Verfahren sei eingeleitet worden, weil man bei der Durchsuchung der Briefschaften und Geschäftspapiere des Klägers Spendenscheine festgestellt hätte. Daraus habe man geschlossen, dass demnach die Steuererklärungen nicht in Ordnung sein könnten. Mit dieser und mit keiner anderen Begründung wurde das Verfahren gegen den Kläger (Henckel von Donnersmarck) fortgeführt. Seine Verhaftung erfolgte dann wegen angeblicher Verdunkelungsgefahr. Der Kläger ist dann von Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe fristlos mit der Begründung entlassen worden, dass die wiederholten Verhaftungen wegen Volksverrat pp. ihn zu dieser Massnahmen zwingen…”
Fürst Adolf war Mitglied des Aufsichtsrates der Dresdner Bank.
Valentin Graf Henckel von Donnersmarck wurde auf Empfehlung der Dresdner Bank (durch Herrn Henry Nathan) von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe 1921 eingestellt.
Lost art database erwähnt Henry Nathan mit folgenden Worten:
Gründer der Dresdner Bank AG. Die Dresdner Bank wurde 1872 aus dem jüdischen Privatbankhaus Michael Kaske in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Sie galt schon im Kaiserreich als eine “jüdisch” geprägte Bank, da nicht nur ihr Gründer und sein Nachfolger Henry Nathan sondern auch ein großer Teil des Aufsichtsrats jüdischer Herkunft war.
Eugen Gutmann schied Ende des Jahres aus dem Vorstand aus und wurde 1921 Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats. Henry Nathan trat an seine Stelle als primus inter pares.
Valentin Henckel von Donnersmarcks RA schrieb 1937:
Es ist leicht verständlich, dass der Fürst der Empfehlung der Dresdner Bank folgte und den Kläger (Valentin HvD) als Generalbevollmächtigten einstellte. Dass der Kläger mit dem Direktor Nathan der Dresdner Bank bekannt war, wird nicht bestritten. Es gehört aber in das Gebiet der Fantasie, wenn die “Hofkammer” jetzt behauptet, eine Anstellung sei unter Ausübung eines Drucks der Dresdner Bank erfolgt.
Auch Henckel Graf von Donnersmarck war Mitglied des Aufsichtsrates der Dresdner Bank bis 1931 gewesen. Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe erstattete ihm jährlich die entgangenen Tantiemen für den aufgegebenen Posten.
Es ist von enormer Bedeutung für das Verständnis dieser Vorgänge, dass Valentin Henckel Graf von Donnersmarck eben nicht Mitglied der “Hofkammer” war, sondern Generalbevollmachtigter von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe. Er konnte die “Hofkammer” anweisen. Valentin hob diesen Aspekt heraus, in dem er sagte, dass er nicht ein verbeamteter Träger von goldenen Knöpfen sei, der sich auf die Ableistung von Unterschriften beschränkte, sondern weit darüber stand. Er war wenn man einen modernen Begriff verwenden darf, “Vice-President” und nicht “back-office” (“Hofkammer”). Er war CEO und eben nicht Finanzchef. Diese Erkenntnis ist deshalb so wichtig, weil sie die simultanen Verfahren gegen Adolf und Valentin als Verfahren gegen den “Kopf” enttarnen. Deshalb wird Valentin Beihilfe zu Delikten Adolfs vorgeworfen. Somit haben die Nazis das “Oberhaupt” mit einem gezielten Schlag “enthauptet” und Wolrad sofort als “Oberhaupt” eingesetzt. Wäre Valentin nur “back office” gewesen, wäre er nicht in U-Haft gekommen.
Mich wundert überhaupt nicht, dass niemand den verfolgungsbedingten Vermögensentzug geltend gemacht hat. Wer sollte auch. Wohl kaum Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe der ja Nutzniesser und Verfolger war. Wolrad war Miterbe Adolfs, dann könnte ja sein Nachfare einen Anspruch aus Paragraf 1 Abs. 6 VermG geltend machen. Warum tut er das wohl nicht ? Weil die Aufklärung der Vorgänge sehr gefährlich werden kann. Lieber auf Boldebuck verzichten, als Steyerling zu gefährden. Nur ein Narr würde 9000 hektar (Adolfs Gut in Steyerling) für 840 hektar Land in Mecklenburg Vorpommern aufs Spiel setzen.
So retuschiert man einen Grundbesitzbogen:
http://www.politikkritik.info/Gut%20Steyerling%20in%20Oesterreich%20Grundbesitzbogen.pdf
Zwischenfragen:
Wen wundert es, dass 5 richterliche Durchsuchungsanordnungen (Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg und …) nicht umgesetzt wurden ? Mich nicht. Durchsuchungen sollen nicht belegen, wie schnell durchsucht wird, wenn es dem Staat in den Kram passt. Die Nachlasunterlagen Adolfs beschlagnahmte im November 1936 ausgerechnet die Staatsanwaltschaft in Bückeburg.
Wen wundert, dass der Staat der eine grosse Rolle in der Beraubung Adolfs gespielt hat, heute vertuscht und wegschaut ? Mich nicht, weil der Staat Profiteur ist.
Wen wundert, dass das Historische Archiv der Dresdner Bank den Miterben von Adolf fürst zu Schaumburg Lippe erst schriftlich mitteilte, dass sie selbstverständlich die Bestände zu dieser vermeintlich vermögenslosen Persönlichkeit einsehen dürfen um dann in einer Drehung mitzuteilen, dass dies wegen “Bankgeheimnisses” nicht möglich sei ? Mich nicht, weil zu viele Stellen an einer rechtswidrigen Wegnahme beteiligt waren.
Wen wundert, dass das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin eine Beteiligung des Astes Heinrich Prinz zu Schaumburg Lippe ablehnt, Akteneinsicht verweigert und erst NACH “Abschöpfung” von Information behauptet, dass der Antrag verfristet sei ? Mich nicht, weil es für das BMF tätig wird. Das Landesamt wollte nur erfahren, wieviel ich weiss oder nicht weiss.
Wen wundert es, dass das Verwaltungsgericht Greifswald eine Beiladung zum Verfahren 1175/07 bislang nicht gewährt ? Mich nicht, weil die deutsche Justiz noch nie Licht in diese dunkle Geschichte hat eindringen lassen. Egal, Licht wird eindringen, ob sie wollen oder nicht.
Wen wundert es, dass die “Lokalhistoriker” ausser “Verschwörungstheorie und närrischer Randbereich” absolut gar nichts an Information bieten wollen ? Ich sage wollen, weil Herr Frank Werner aus den “Memoiren Dreiers” nichts referiert hat, was Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe belasten könnte. Die “Memoiren” mit einem grossen Titelbild von Adolf Hitler wurden vom Staatsarchiv Bückeburg angekauft, auf Vermittlung von Herrn Frank Werner.
Frau Dr. Lu Seegers hat in ihrem Beitrag zum Steinbruch in Steinbergen absolut nichts zur Familie Schaumburg-Lippe referiert.
Mich wundert es nicht, weil es immer Menschen geben wird, die sich an die Seite der “Starken” stellen. Langfristig werden sie aber kaum Vorteile von so einem Verhalten erlangen.
Wie so oft gesagt: alles eine Frage der Machtverhältnisse.
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Hinweise auf ein abhanden gekommenes Testament aus einer “Nachlassabrechung” des vermögenslosen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, erstellt von der “Hofkammer”:
1936
6.8.1936 Beglaubigung Testamentsvollstreckerzeugnis 0, 25 RM
1937
19.3. Gerichtskasse Bückeburg für Testamentseröffnung und Erteilung Testamentsvollstreckerzeugnis 184,- RM
1938
28.4. Gerichtskasse Bückeburg Testamentsvollstreckerzeugnis 40, 08 RM
Das Testamentsvollstreckerzeugnis vom 14.4.1938 (Kostenabrechnung 28.4.1938) weist als Testamentsvollstrecker nun “Hofrat Müller” aus. Damit ist die “Testamentsvollstreckung” aus einem nicht auffindbaren “Testament” vollends in die Hand der “Hofkammer”, also des Miterben Wolrad gelangt.
Auch dieser Passus aus einem Schriftsatz von Valentin Graf Henckel von Donnersmarck lässt keinen Zweifel über die Existenz eines Testaments zu:
“Niemals hat der Fürst die Verträge mit dem Kläger (Valentin HvD) als sittlich und unter Zwang abgeschlossen angesehen. Wie sollte er auch wohl sonst dazu gekommen sein, im Jahre 1925, also nach vierjähriger Tätigleit, die Verträge zu verlängern ? Wie sollte er weiter dazu gekommen sein, ihn im Testament mit einer Anerkennung zu bedenken, für die ihm treu geleisteten Dienste ? Zum Beweis hierfür wird auf die Testamentsakten beim Amtsgericht in Bückeburg Bezug genommen.”
Wo ist das Testament ?
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Schaumburger nationalsozialistische Gründlichkeit und Rückdatierungen Am 15 Januar 1934 ergeht Görings “Erlass des Preussischen Ministerpräsidenten-Geheime Staatspolizei”- vom 15.Januar 1934-II F 264/4-2. Rückwanderung deutscher Emigranten aus dem Auslande
http://www.politikkritik.info/Erlass_Goering1934.pdf
(Quelle: Internationaal Instituut voor Sociale Geschiedenis, Akte FAI PE 22 C 1 , Amsterdam von mir persönlich dort eingesehen); FAI= Federación Anarquista Internacional: Im Juli 1936 erbeuteten die Anarchisten in Spanien sämtliche Unterlagen des deutschen Generalkonsulats in Barcelona, darunter der hier einsehbare Erlass Görings. Gruppe 3 findet sich in der Ermittlungsakte wieder)
Darin heisst es unter anderem: “Marxistische Zersetzer und Verbrecher in führenden Stellungen, die ihr Vaterland von jeher gewissenlos geschädigt haben …dürfen jemals wieder deutschen Boden betreten..Die Kreise dieser Volksfeinde sollen damit rechnen, dass ihre Hetzarbeit einer dauernden Beobachtung unterliegt,…Sie müssen gewärtig sein, dass auf jede ihrer Niederträchtigkeiten hin alle möglchen Repressalien persönlicher und vermögensrechtlicher Natur unnachsichtig ergriffen werden…Von allen Staatspolizeistellen sind ..Listen aufzustellen …. und dem Geheimen Staatspolizeiamt bis 15. Februar 1934 vorzulegen…Göring.
Ab Juni 1934 ermittelt die Gestapo gegen den auf Brioni (Italien) lebenden Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe der als Eigentümer grosser Besitzungen in den Grundbüchern persönlich eingetragen ist. Vermerk auf den Ermittlungsvorgängen: “die Vermögensverhältnisse des Fuersten sollen nicht geregelt sein.”
http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf
im Juni 1935 wird das erste Gesetz zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung erlassen. Für die “Auflösung” des “Hausvermögens” wird das OLG Celle zuständig sein.
im Juli 1935 werden ohne Mitwirkung Adolfs dessen Vermögenspositionen in den Grundbüchern auf das “Fürstliche Haus” umgeschrieben. Am 23.10.1935 werden die Vries Skulpturen (Venus und Adonis sowie Proserpina) auf der Schlossbrücke abmontiert und nach Berlin verbracht. In seinen Memoiren dementiert der ehemalige Präsident der Landesregierung des Freistaates Schaumburg Lippe, Karl Dreier, dass Göring im Frühjahr 1935 diese Figuren Hitler am 20.4.1935 zum Geburtstag schenken wollte, (S. 40 der Memoiren). Nein, es sei ganz anders gewesen. Valentin Graf Henckel von Donnersmarck habe sie teuer an Göring verkaufen wollen. Passend hierzu: Zeitungszeugen Nummer 41, Berliner Morgenpost vom 16 November 1938, erste Seite: “Geschenk Balbos an Göring. Am Dienstag vormittag wurde Generalfeldmarschall Göring …im Auftrag des Marschalls Balbo die marmorene Statue der Venus aus Leptis überbracht…” Sammelte Göring Venus Figuren ? Die Statue der Venus von Leptis Magna wurde in der Festhalle in Carinhall aufgestellt.
Am 26. März 1936 ereignet sich der Flugzeugabsturz. Das kinderlose Ehepaar stirbt gleichzeitig.
NEW YORK TIMES vom 27.3.1936, Freitag berichtete auf der Titel- und Seite 17 wie folgt über den Flugzeugabsturz bei dem Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe mit Ehefrau in Mexiko verstarb:
Amecameca, 26. März 1936
Heard engines miss fire
Observers in this little town of Amecameca, watched the giant air kiner falter as the pilots sought altitude to fly over the pass. Then they heard the engines miss fire (Fehlzündung kann einen Knall hervorrufen, aber auch eine kleine Bombe). A few minutes later, after the plane had circled the little mountain twice its pilot pointed toward Mexiko D.F, but slithered down among the rocky crap of the saddle bewtween the two volcanoes.” Weiter S. 17: “The plane said a witness, of the accident, passed over the town of Amecameca flying low when it was between the volcanoes it apparently developed engine trouble, for it circled as if the pilot intended to return to the landing field. Suddenly the ship became enveloped in smoke and it crashed with great speed to the earth and burned completely.” Aus dieser Berichterstattung vom 26.3. ergibt sich eindeutig ein Motorenproblem und Rauchentwicklung vor dem Absturz. Die mexikanische Presse berichtete
(siehe Vier Prinzen S. 37):
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
schon am 28 März, dass am 26 März die Motore vergraben wurden. Genau das ist aber verdächtig nachdem Augenzeugen am Absturztag berichtet haben, dass es Fehlzündungsgeräusche gab. Die Motoren hätten auf jeden Fall untersucht werden sollen. Sie wurden aber sofort beseitigt, obwohl es 14 Todesopfer zu beklagen gab. NYT Titel lautete: “14 Die in Worst Mexican Air Crash”.
Das Interessante ist dass am 27.3.1936 Compañia Mexicana de Aviacion (Filiale von Panamerican) die Windstosstheorie in Umlauf brachte die in Deutschland verbreitet wurde. Die NYT Berichterstattung war aber die erste Berichterstattung. Diario de Yucatan und Excelsior sprachen von Windstoss oder ungeklärte Ursache. Kein Wort über Fehlzündung oder engine trouble. Compañia Mexicana de Aviacion liess sofort die Motoren beseitigen.
Was wurde aus dem Generalvertreter und Testamentsvollstrecker des “vermögenslosen” Fürsten Adolf ? Valentin Graf Henckel Donnersmarck und seine Sekretärin wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt (Dreier Memoiren S. 41, Archivsignatur ist NLA – Staatsarchiv Bückeburg E 77 Nr. 3).
Gegen sie wurde von 1936 – 1938 ein (oder mehrere) Verfahren wegen Vergehens gegen das sogenannte Volksverratsgesetz geführt, (S.129 Horst R. Sassin, Liberale im Widerstand, die Robinson Strassmann Gruppe). Das Gesetz kann hier nachgelesen werden:
http://www.servat.unibe.ch/verfassungsgeschichte/dns/RGBl_1933_I_360_G_Verrat_Volkswirtschaft.pdf
Wie absurd die Angelegenheit war ergibt sich bereits aus dem Gesetzestext (siehe Reichsgesetzblatt I, S. 360 ff.) Gemäss Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 2 waren anzeigepflichtige Personen u.a. die Testamentsvollstrecker. Anzeigepflichtig waren im Ausland befindliche Vermögensstücke (Grundstücke, Landwirtschaft, Beteiligungen usw.). Wenn nun Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe vermögenslos war: wie soll sich der Testamentsvollstrecker strafbar gemacht haben ? Welche Vermögensstücke im Ausland soll er nicht angezeigt haben ?
Zuständig war im Fall Valentin Henckel Graf von Donnersmarck das “Sondergericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle beim Landgericht in Hannover“. Es umfaßte die Landgerichtsbezirke Aurich, Bückeburg, Detmold, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Stade und Verden. Wer ermittelte ? Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ! Die strafrechtliche Aktion führte zum erwünschten Erfolg. Valentin Graf Henckel von Donnersmarck war in Sachen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe handlungsunfähig. Darum ging es. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Volksverrat gegen den Testamentsvollstrecker von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe einschliesslich U-Haft ab November 1936 sollten seine Entlassung als Testamentsvollstrecker gemäss Paragraf 2227 BGB ermöglichen. Paragraf 8 des Verratsgesetzes sah als Strafe Zuchthaus nicht unter drei Jahren bei Nichterfüllung der Anzeigepflicht vor, ebenso Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
Die Verfahren gegen Valentin Graf Henckel von Donnersmarck beschäftigten sogar mehrfach den Reichsjustizminister Dr. Gürtner und den Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Im Diensttagebuch des RJM finden sich vier Eintragungen zum Vorgang (7.5.1937; 28.5.1937; 27.12.1937 und 18.3.1938). Nachdem ich vom Bundesarchiv die Diensttagebucheintragungen erhalten habe zitiere ich:
R 3001/20721 BArch
7. Mai 1937: Reichsfinanzminister (gez. Krosigk, an den Herrn Minister persönlich, 30.4.) überreicht ein Aktenheft seines Ministeriums über das Strafverfahren gegen den Grafen Henckel von Donnersmarck, Generalbevollmächtigter des Hauses Schaumburg Lippe, wegen Steuer-und Devisenzuwiderhandlungen. Er bittet um Prüfung der Frage der Haftentlassung. Der Rechtsanwalt des 68. jährigen Beschuldigten habe darauf hingewiesen, dass Graf H. infolge einer Lähmung an beiden Beinen ständig gesundheitlich gefährdet sei. Die Ermittlungen würden von der StA Bückeburg geführt. Graf H, sei seit 16.11.36 in Haft, zunächst im Gefängnislazarett, jetzt im Städtischen Krankenhaus Hannover. Sein Vetter, Fürst von Donnersmarck, verwende sich für ihn.
http://www.politikkritik.info/StA%20B%FCckeburg%20ermittelt%20gegen%20GB%20von%20Adolf%20und%20TV.pdf
Einschub von mir: Ich erhielt auch eine Ablichtung aus “Der Stürmer” 13, 1935, Nr. 26:
Dort hiess es: “Im Jahre 1907 hatten wir ganz hohen Besuch. Der Kolonialsekretär Dr. Bernhard Dernburg (getaufter Jude !) erschien mit einem Gefolge von etwa 6 oder 7 Herren, darunter Graf Henckel von Donnersmarck (Jude) und Rathenau (Jude)….
Der Beschuldigte werde sich nach Haftentlassung voraussichtlich in Rottach-Egern aufhalten und nur mit seinen Anwälten in Verbindung treten. Keine Verdunkelungsgefahr.
28.5.1937
OStA. Hannover (20.5.)
…Die weitere Beschwerde gegen die Zurückweisung der Haftberschwerde ist zurückgewiesen. Auf wiederholte Vorstellungen habe das Fin.Amt eine Darstellung der bisherigen Ermittlungen gegeben, wonach noch wichtige Feststellungen ausstünden und der Verdacht des Volksverrats bereits wesentlich bestärkt sei. Der OFinPräs. habe am 20.4. dringend gebeten, die Haft aufrechtzuerhalten, da die Ermittlungen von dem Beschuldigten voraussichtlich durchkreuzt würden, wenn er davon erführe, dass die Finanzbehörden von den Kapitalabhebungen Kenntnis hätten….
R 3001/20734 BArch
27.12.1937
OStA. Hannover (20.12)
überreicht die von ohm erhobene Anklage (20.12.) gegen Valentin Graf Henckel von Donnersmarck (Vergehen und Verbrechen gegen die VO. v. 1.8.1931 und die VO. v. 23.5.1932 sowie gegen Paragrafen 2 u. 8 des Volksverratsgesetzes)….
R 3001/20946 BArch
OStA. Hannover (19.2.) überreicht das Urteil des Sond.Ger. Hannover, durch das Valentin Graf Henckel von Donnersmarck am 20.1.1938 des Verbrechens gegen das Volksverratsgesetz freigesprochen worden ist. (Unersuchungs.Haft seit 9.10.37). In den Gründen wird ausgeführt, dem Angekl. sei nicht zu widerlegen, dass sein Sohn, der 1935 nach Schutzhaft nach Holland ausgewandert ist und den er angeblich 1934 zum letzten Mal gesehen hat, die Transaktionen auf Grund einer Gen. Vollmacht ausgeführt und er selbst davon nichts gewusst habe.
Aus “Gestalten rings um Hindenburg, führende Köpfe der Republik und die Berliner Gesellschaft von heute, dritte Auflage 1930, anonym S. 188: …dagegen macht der jüngste der drei Brüder, Herr Erich von Goldschmidt-Rothschild, ein grosses Haus. Dabei hilft ihm seine reizende junge Gattin, geborene Gräfin Henckel…sie ist die Tochter des Grafen Valentin Henckel-Donnersmarck und seiner Gattin geborenen Gräfin Kanitz. Graf Henckel. der früher einmal kurze Zeit Hofmarschall des Kaisers war, steht seit einigen Jahren als Generalbevollmächtigter an der Spitze der grossen Vermögensverwaltung des Fürsten (Adolf, von mir ergänzt) Schaumburg-Lippe.
Valentin Graf Henckel von Donnersmarck starb am 22 Mai 1940 in Berlin Halensee.
Mich wunderte seit Jahren, dass die Unterschrift dieses Testamentsvollstreckers immer als Faksimile zu sehen war, nie das Original. Jetzt weiss ich warum: im Mai 1936 agierte er als Testamentsvollstrecker doch kurz danach wurde er in Untersuchungshaft genommen. Man musste bestimmte vermögensrechtliche Vorgänge rückdatieren zeitgleich mit der Rückdatierung der NSDAP Mitgliedschaft Wolrads; interessant übrigens wie bei Wikipedia zu “Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe” zur Rückdatierung am 28.11.2009 “rumgefeilt” wurde.
Ein Dokument ist bezeichnend: eine lange Liste mit Vermögenspositionen Adolfs wird betitelt mit dem Hinweis, dass sie zwar Adolf zu gehören scheinen aber doch nicht gehören, darunter Gut Steyerling, Vietgest, Nienhagen, Boldebuck, Gülzow, Wilhelminenhof, Reinshagen, Krümmel und das Palais Schaumburg in Bonn und Beteiligungen an vielen Gesellschaften. Die “Unterschrift” ist ein Stempel mit der nachgemachten Unterschrift von Henckel von Donnersmarck, Testamentsvollstrecker, 20. Mai 1936.
Und so retuschiert man einen Grundbesitzbogen:
http://www.politikkritik.info/Gut%20Steyerling%20in%20Oesterreich%20Grundbesitzbogen.pdf
Adolf und Ehefrau starben
Adolfs Testament verschwand
das Flugzeug wurde verbrannt
Unterlagen verschwanden in dem sie von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt wurden
Wozu dienten die Ermittlungen gegen Valentin Graf Henckel von Donnermarck auch ? Um ihn als Testamentsvollstrecker zu entlassen. § 2227 BGB: Entlassung des Testamentsvollstreckers.Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
Anfang 1937 “bescheinigt” das Nachlassgericht Bückeburg, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe vermögenslos verstarb (siehe Erbschein)
und deshalb darf ich heute keinerlei Unterlagen einsehen.
§ 2339 BGB
Erbunwürdig ist:
wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat
http://vierprinzen.blogspot.com/
NEW YORK TIMES 27 März 1936 Heard engines miss fire NEW YORK TIMES vom 27.3.1936, Freitag berichtete auf der Titel- und Seite 17 wie folgt über den Flugzeugabsturz bei dem Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe mit Ehefrau in Mexiko verstarb:
Amecameca, 26. März 1936
Heard engines miss fire
Observers in this little town of Amecameca, watched the giant air kiner falter as the pilots sought altitude to fly over the pass. Then they heard the engines miss fire (Fehlzündung kann einen Knall hervorrufen, aber auch eine kleine Bombe). A few minutes later, after the plane had circled the little mountain twice its pilot pointed toward Mexiko D.F, but slithered down among the rocky crap of the saddle bewtween the two volcanoes.” Weiter S. 17: “The plane said a witness, of the accident, passed over the town of Amecameca flying low when it was between the volcanoes it apparently developed engine trouble, for it circled as if the pilot intended to return to the landing field. Suddenly the ship became enveloped in smoke and it crashed with great speed to the earth and burned completely.” Aus dieser Berichterstattung vom 26.3. ergibt sich eindeutig ein Motorenproblem und Rauchentwicklung vor dem Absturz. Die mexikanische Presse berichtete
(siehe Vier Prinzen S. 37):
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
schon am 28 März, dass am 26 März die Motore vergraben wurden. Genau das ist aber verdächtig nachdem Augenzeugen am Absturztag berichtet haben, dass es Fehlzündungsgeräusche gab. Die Motoren hätten auf jeden Fall untersucht werden sollen. Sie wurden aber sofort beseitigt, obwohl es 14 Todesopfer zu beklagen gab. NYT Titel lautete: “14 Die in Worst Mexican Air Crash”.
Das Interessante ist dass am 27.3.1936 Compañia Mexicana de Aviacion (Filiale von Panamerican) die Windstosstheorie in Umlauf brachte die in Deutschland verbreitet wurde. Die NYT Berichterstattung war aber die erste Berichterstattung. Diario de Yucatan und Excelsior sprachen von Windstoss oder ungeklärte Ursache. Kein Wort über Fehlzündung oder engine trouble. Compañia Mexicana de Aviacion liess sofort die Motoren beseitigen.
Hier das Flugzeugmodell im Flug mit guter Sicht der Motoren:
http://www.youtube.com/watch?v=dGKPD4q5Jdo
Bei dem abgestürzten Flugzeug handelte es sich um das Flugzeug “Mexico”, das 1929 in Betrieb genommen worden war und von Charles Lindbergh geflogen worden ist. Hier die verunglückte Maschine selbst
http://i48.tinypic.com/zxmm8k.jpg
http://www.charleslindbergh.com/pdf/mexico.pdf
Das Kennzeichen der “México” lautete damals M-SCAN, hatte noch eine Zeit lang die US amerikanische Registrierungsnummer 9661; später lautete das Kennzeichen X-ABCB. Als es von PAN AM Mexicana de Aviación ubergeben wurde (Januar 1929) erhielt es das Kennzeichen XA-BCO.
Hier die Absturzstelle: Cerro Venacho (Hügel)
http://www.montero.org.mx/marcadores.htm
nach Auskunft des Nationalparks Izta Popo
http://iztapopo.conanp.gob.mx
sind die Koordenaten der als Zumpango bekannten Zone 19° 05′ 30” N und 98° 40′ 38”W Die Koordenaten des Cerro Venacho, sind 19° 06′ 49” N y 98° 40′ 21”W . Entfernung zum Vulkan Popocatépetl etwa 10 km SW. Mit google earth leicht zu finden.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Leopold III König von Belgien und Schloss Bückeburg Wenn man den Memoiren des nationalsozialistischen Präsidenten der Landesregierung des Freistaates Schaumburg Lippe, Karl Dreier, Glauben schenken darf, so sollte im Juni 1940 der “Kriegsgefangene” Leopold III König von Belgien zwangsweise in Schloss Bückeburg untergebracht werden (S. 118). Speer soll den Plan verworfen haben, weil die Einrichtung einer gut funktionierenden Sanitär- und Heizungsanlage zu aufwändig gewesen wäre. An diesen Vorgängen waren unter anderen, Dr. Otto Meissner (Präsidialkanzlei des Führers) , Rohrssen (ehemaliger Schlossinspektor und dann Hausintendent bei Goebbels), Karl Dreier und Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe beteiligt. Meine Ausführungen auf S. 165 unten, 166 ud 167 in Vier Prinzen gewinnen damit eine Erklärung.
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
http://vierprinzen.blogspot.com/
Nach Intervention des LKA Brandenburg wurden Durchsuchungen abgesagt Das Amtsgericht Frankfurt Oder erliess am ersten November 2007 (Gs 251/07) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder 4 Durchsuchungsanordnungen (u.a. für das Staatsarchiv Bückeburg und das Hauptstaatsarchiv Hannover). Es bestand Anfangsverdacht der Urkundenunterdrückung (hinsichtlich letztwilliger Verfügungen und Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe).
Wortlaut hier:
?p=15625
Zum Beispiel:
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Die Durchsuchungen waren auf den 5.2.2008 angesetzt. Das LKA Brandenburg äusserte massiv Bedenken an. Formal begründete es die Bedenken mit wirtschaftlichen Erwägungen. Die angeforderte Hundertschaft sei zu teuer. Das Verfahren wurde dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt, die die gerichtlichen Anordnungen beantragt hatte. Dem ermittelnden Staatsanwalt der die Duchsuchungsanordnungen beantragt hatte wurde der Fall entzogen. Er bekam ein Aussageverbot. Keinerlei Massnahme wurde durchgeführt. Nach meiner Auffassung war die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder keineswegs “Herrin des Verfahrens”, vielmehr das LKA Brandenburg (das dem Innenminister Schönbohm untersteht).
Ob bei der Durchsuchung Unterlagen aufgetaucht wären die unter anderem das Palais Schaumburg betroffen hätten werden wir nie erfahren.
Ich melde dies am heutigen Tage, weil mich dazu diese Pressemeldung veranlasst hat.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4047492/Merkels-Bewacher-sollen-Stasi-Leute-gewesen-sein.html
Es wird bekannt, dass im LKA Brandenburg ca. 100 ehemalige Stasi Offiziere der DDR arbeiten. Davon seien 13 Dezernatsleiter.
Es wird gestattet sein kundzutun, dass ich einer Behörde die so stark mit Stasi Offizieren durchsetzt ist, genauso wenig Vertrauen entgegenbringen kann, wie ich es im “Dritten Reich” dem SD entgegengebracht hätte.
Die Bewacher des Wochenendhauses von Frau Merkel in der Uckermark sollen Stasi Leute gewesen sein.
Das Palais Schaumburg in Bonn ist zweiter Dienstsitz der Bundeskanzlerin. “Bewachten” Stasi Leute auch dieses Objekt in Bonn ? Oder sitzen beim LKA Brandenburg “Prätorianer” die den Staat vor den Bürgern “schützen” ? Schert sich jemand um das Prinzip der Gewaltenteilung ? Nicht wirklich.
siehe Kapitel 29 des Buches Vier Prinzen:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
?p=25426
Noch eine beunruhigende Meldung:
“Für das Bundeskriminalamt arbeiten auch ehemalige Stasi-Mitarbeiter. Das bestätigte das Bundesinnenministerium. Wegen des Einigungsvertrages seien in wenigen Einzelfällen auch Mitarbeiter der Staatssicherheit übernommen worden. Nach BKA-Angaben wurden nach der Wiedervereinigung 48 hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter übernommen, 23 sollen noch heute dort arbeiten. Einer von ihnen gehört auch zum Personenschutzkommando von Kanzlerin Angela Merkel. Er soll aber nicht zu ihrem direkten Schutz eingesetzt sein.”
(SZ vom 8.7.09).
“2733 ehemalige Stasi-Mitarbeiter in der Berliner Verwaltung”
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~ED2B77AD348AE4189AB5CE905570DB19D~ATpl~Ecommon~Scontent.html
(FAZ vom 10.7.09)
“Sicherheit” und Extremisten gehen heute wie damals Hand in Hand. Wenn Politik und Recht kollidieren zieht das Recht oft den Kürzeren.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Wieviel Wahrheit verträgt die Bundesrepublik ? Urkunden zum Palais Schaumburg in Bonn zuerst: ?p=25426
Das Palais Schaumburg in Bonn wurde 1939 an die Wehrmacht übergeben. Doch dieses Rechtsgeschäft war illegal, eine Bestechungsaktion durch Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe um Hitler zum Erlass ihn begünstigender Gesetze zu bewegen.
Siehe:
Kapitel 29 des Buches Vier Prinzen:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
und
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Am 15 Juni 2009, 9 Uhr 54 Minuten wurde der Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Wikipedia Artikel zu Palais Schaumburg verlinkt.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Verschwieg das Politische Archiv des Auswärtigen Amtes die Identität Kurt von Behr ? Im Rahmen der Deutung des Dokumentes in dem die Denunziation durch einen Herrn v. Behr bei der Gestapa enthalten ist, kam es zu umfangreichen Kontakten zwischen dem Politischen Archiv und mir. Ich erhielt keinerlei Hinweis darauf, dass es sich bei Herrn von Behr um Kurt von Behr handelte oder handeln könnte. Wusste das Politische Archiv am 25.4.2004, dass es sich um Kurt von Behr handeln musste ?
Das Dokument kann hier eingesehen werden:
http://www.politikkritik.info/
In diesem Dokument wird auf ACHT Berichte/Anlagen bezug genommen. Wo sind diese Berichte ?
Der Bearbeiter des PA des AA schrieb mir am 25.4.2004 (vor 5 Jahren !): “Wenn Sie mir eine persönliche Einschätzung gestatten wollen, so halte ich es für unmöglich, dass sich zu dem von Ihnen angenommenen Mordkomplott gegen Ihren Onkel hier Dokumente werden finden lassen. Der Vorgang an sich und eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes im besonderen wäre doch zu sensationell, um der Forschung, die seit annähernd 50 Jahren die Akten aus der NS-Zeit intensiv bearbeitet, und besonders auch der internationalen Historikerkommission, die in jahrzehntelanger Arbeit die o.g. Edition erstellt hat, entgangen zu sein.” (siehe S. 261 Vier Prinzen)
Korrekt teilte mir vor wenigen Tagen der Bearbeiter bei Sichtung der selben Akte mit, dass es wohl Kurt von Behr sei. 2004 erhielt ich aber keinerlei Hinweis auf dessen Identität, ein Schwergewicht unter den Kriegsverbrechern. Es handelte sich um die gleiche Akte (abgebildet in der printed edition meines Buches nach S. 256, Dokument des PA des AA, R 3029). Ich verwendete es sogar als Plakat im Stand der Frankfurter Buchmesse.
2004 erhielt ich nach meiner Auffassung einen überflüssigen Kommentar, aber keinen Hinweis auf die Identität des Denunzianten. 2009 erhielt ich eine korrekte umfassende Antwort und keine überflüssigen Kommentare.
Fakt ist auch, dass ich auf Herrn Kurt von Behr aufgrund eines Zufallsfundes gekommen bin, nicht aufgrund einer Hilfe des PA.
Verschwieg 2004 das Politische Archiv des Auswärtigen Amtes die Identität von Herrn von Behr ? Für eine hausinterne Aufklärung wäre ich dankbar, weil es mich fünf Jahre Verzögerung gekostet hat, ebenso einen möglichen Anspruch gemäss Paragraph 1 Abs. 6 Vermögensgesetz.
Wen Kurt von Behr interessiert
?p=27566#comments
http://www.youtube.com/user/MUNATAK4
http://vierprinzen.blogspot.com/
Welcher Onkel von Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe ist gemeint ? Da ich mich sehr für die Familiengeschichte interessiere würde ich zu gerne wissen, welcher Onkel mit Faustschlägen zwei Gestapo Agenten niederstreckte und aus dem Fenster sprang um Beteiligte des 20 Juli zu schützen. Alexander “Fürst” zu Schaumburg Lippe verrät in einem Interview: “Ein Onkel von mir hat nach seiner Verhaftung im Hauptquartier der Gestapo in Berlin mit gezielten Faustschlägen zwei Gestapo-Leute niedergestreckt, um sich dann aus dem Fenster in den Tod zu stürzen. Er wollte keine Verschwörer gegen Hitler verraten“.
Da muss mir etwas entgangen sein und ich habe die Brüder meines Grossvaters völlig falsch eingeschätzt.
Es hat den Anschein als wiederhole man die Taktik die erfolgreich im Entnazifizierungsverfahren geführt wurde
siehe Seite 190 des Buches Vier Prinzen:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
“Er, Schwertfeger sonnte sich in der Ehrenhaftigkeit Plettenbergs….”
Also wer war dieser Onkel Alexanders der den Heldentod starb ?
War es der Adjutant von Goebbels Friedrich Christian ?
War es SS Obersturmbannführer und Mitglied des SD Stephan ?
War es Wolrad ?
Wer war es ?
http://www.hagalil.com/01/de/Israel.php?itemid=2016
oder HONESTLY concerned
http://honestlyconcerned.info/bin/articles.cgi?ID=KO31608&Category=ko&Subcategory=9
Aber es kommt gut an beim Leser.
Interessant ist, dass Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe in seiner Wikipedia Selbstdarstellung auch mit seinem Wohltätigkeitsengagement in Israel wirbt. Er nennt zum Beispiel die Hilfsorganisation Mishan.
siehe:
http://www.mishan.de/
Die Webseite Mishan Deutschland widmet Alexander eine ganze Seite. Dort wird sein Lebenslauf ausführlich dargestellt.
Der ehemalige Ministerpräsident Israels Ehud Olmert mit Foto spricht mögliche Spender mit herzlichen Worten an. Alexander “Fürst” zu Schaumburg Lippe wird als Schirmherr präsentiert. Das engagement für sozial Schwache ist lobenswert, keine Frage. Aber hinsichtlich des ehemaligen Ministerpräsidenten ist Skepsis angesagt.
FAZ.online vom 16.4.2010 (Hans Christian Rössler,Schmiergeld für die Luxuswohnung) berichtet:
“Seit Donnerstagmittag ist es ….laut Presseberichten offiziell, dass der frühere israelische Ministerpräsident zum engsten Kreis der Verdächtigen des bisher vielleicht größten Korruptionsskandals des kleinen Landes gehört…..
Der 2009 zurückgetretene Regierungschef, der zuvor auch Industrieminister und Bürgermeister von Jerusalem war, macht den israelischen Juristen eigentlich schon genug Arbeit: Wegen Korruption in drei Fällen läuft seit dem vergangenen Herbst das erste Gerichtsverfahren gegen einen ehemaligen israelischen Ministerpräsidenten. In Olmerts Amtszeit als Stadtoberhaupt von 1993 bis 2003 reichen die neuesten Vorwürfe zurück. „Holyland“ heißt der protzige Baukomplex mit Hunderten von Luxuswohnungen, bei dessen Errichtung offenbar der Zweck alle Mittel heiligte. Um Ende der neunziger Jahre die nötigen Baugenehmigungen für das von Einwohnern wie Architekten schon wegen seiner Größe heftig angefeindeten Projekt zu erhalten, ist offenbar so viel Bestechungsgeld geflossen wie möglicherweise noch nie zuvor in Israel. Nach ersten Schätzungen sollen es mindestens 15 Millionen Dollar gewesen sein. Von „einem der schlimmsten Korruptionsfälle in der Geschichte des Landes“ sprach daher der Richter, der vor einer Woche die ersten Festnahmen veranlasst hatte. …. Die Polizei nahm Olmerts Nachfolger und früheren Stellvertreter als Bürgermeister fest.Uri Lupolianski war der erste ultraorthodoxe Bürgermeister der Stadt und hatte sich zuvor durch sein soziales Engagement nicht nur unter religiösen Juden Ansehen erworben: Ausgerechnet über die von ihm gegründete Hilfsorganisation Jad Sara, die vor allem armen alten Menschen beisteht, soll der als bescheiden geltende Kommunalpolitiker von den Holyland-Investoren umgerechnet etwa 600.000 Euro erhalten haben…….”
siehe auch:
http://www.sueddeutsche.de/V5f387/3312357/Vertraute-von-Olmert-festgenommen.html
Ich denke, Mishan sollte sich von Hern Olmert distanzieren und den web Auftritt ändern.Die Spendierfreudigkeit könnte sonst Schaden nehmen.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Kurt von Behr, Aussenpolitisches Amt (A.P.A.) und Göring Ein Herr von Behr zeigte Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Mitte Juni 1934 an.
siehe S. 261 unter
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Das Dokument hier:
http://www.politikkritik.info/
Die Mitteilung der Denunziation unter Bezugnahme auf ACHT Berichte/Anlagen durch Herrn von Behr ging an das Auswärtige Amt in Berlin und wurde vom Reichsminister von Neurath persönlich eingesehen. Der Eingangsstempel des Auswärtigen Amtes datiert vom 16 Juni 1934. Wo sind die Berichte ? Nicht auffindbar.
Und jetzt ein merkwürdiger Zufall:
Am 14./15. Juni 1934 fand das erste Treffen zwischen Mussolini und Adolf Hitler in Venedig statt. Mit dabei: Konstantin von Neurath.
Hat dieser Herr von Behr in Venedig Belastungsmaterial gegen den auf Brioni (Inselgruppe die damals zur Region Venedig gehörte) residierenden Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe persönlich an Herrn von Neurath übergeben ? Das ist sehr wahrscheinlich, weil von Behr zum Stützpunkt Venedig der Nsdap AO in Italien gehörte. Vom 3.2.1932 bis August 1934 war Landesgruppenleiter in Italien mit Sitz in Venedig Heinrich Brand (siehe Schreiben vom 20.2.1935 des Adjutanten von Hitler, Wiedemann, BARCH NS 10, 268, Bl. 33). Aufsichtsstelle des Stützpunktes Venedig war der Stab des Stellvertreters des Führers, Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP, Anschrift: Ernst Wilhelm Bohle, Hamburg 13, Harvesterhuderweg 22. Der Stabsleiter hiess Bormann. Die Aufischt über die Landesgruppe Italien wurde schliesslich wegen der Entfernung nach München (Braunes Haus) verlegt. In jedem Fall lag die Kontrolle über die NSDAP in Italiien direkt bei der Reichsleitung. Die Bespitzelung und Bewachung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe geschah mit Wissen und Wollen der Reichsleitung; Hitler, Bormann und Hess.
Nach dem Tod von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe wird am 3.3.1939 die Stiftung Biologisches Krankenhaus, das persönliche Domizil des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe, die Villa Belle Maison in Pullach, kaufen. Dort werden sich erholen Bormann und Hess. Siehe S. 199
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Am 4. Juli 1934 verschickte das Auswärtige Amt die Denunziation durch von Behr an das Gestapa in der Prinz Albrechtstrasse 8 in Berlin.
Wenig Unterlagen gibt es zu von Behr aus der Zeit vor 1940.
Im Bundesarchiv (ehem Berlin Document Center) befindet sich die Mitgliedskarteikarteikarte der NSDAP Gaukartei von Kurt von Behr. Wo war Kurt von Behr seit dem 1.7.1933 gemeldet ? In Venedig Anschrift San Samuele 3348. Ortsgruppe Italien. Gau Ausl. Abteilung.
Wer war dieser Herr von Behr ? Geboren wurde er am 1.3.1890 in Hannover. Am 7 August 1924 heiratete er eine Frau Guzmann Chake geboren in Britisch Indien am 16.2.1896. Diese Angaben ergeben sich aus den Sterbeurkunden des Ehepaars. Vorname der Ehefrau Johanna !.
Zur Identität der Ehefrau aber noch folgender Hinweis aus Axis History:
in dem Buch “Soldier Sailor and Airman Too”, by AB Woodhall soll es den Hinweis auf einen Artikel der Times geben: “The Times (London) had his announcement on August 8, 1924: ‘The marriage of Baron Kurt von Behr of Munich, and Joy Clarke, daughter of Mrs Godfrey Clarke, of Venice, took place in London on August 7, from the home of her aunt, Miss de Guzman Youl'”
Diese Miss de Guzman Youl entstammte einer Familie aus Melbourne (Australien).
Interessant somit, dass Kurt von Behrs Schwiegermutter in Venedig residierte…
Verstorben ist das Ehepaar in Schloss Banz am 19 April 1945 gegen 17 Uhr, Selbstmord. In der Sterbeurkunde des Standesamtes Bad Staffelstein heisst die verstorbene Ehefrau Johanna Baronin von Behr.
Auf der Sterbeurkunde wird “Guzman” mit zwei n gescrieben, was falsch ist, und Clarke wurde zu “Chake”. und der Vorname Joy wurde zu Johanna, damit die NS Grössen sich über das Deutschtum freuen könnten. Damit war Joy Guzman Clarke eingedeutscht zu Johanna Gutzmann Chake.
Es handelte sich bei dem Denunzianten Herrn von Behr um den späteren Leiter der Abteilung Bildende Kunst des ERR (Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg, Rauborganisation des Dritten Reiches während des Zweiten Weltkrieges, die unter der Leitung des NS-Parteiideologen Alfred Rosenberg und dem von ihm geführten Außenpolitischen Amt der NSDAP (APA) stand), bei dem später einige Gemälde Adolfs “landeten”.
hier kann der ALIU Bericht nach dem Namen von Behr durchsucht werden
http://www.lootedart.com/aliu-long
Über ihn schrieb die Reichsleitung der NSDAP am 14.7.1943: “Pg. Kurt von Behr hat sich insbesondere um die Sicherstellung von Kunstwerken …verdient gemacht. Es handelt sich dabei um Millionenwerte, die im wesentlichen durch die geschickte Verhandlungstaktik und durch das schnelle Zugreifen des Obengenannten aus jüdischem Besitz rechtzeitig für die NSDAP sichergestellt werden konnten.”
Hinter der Anzeige des Herrn von Behr steckte Hermann Göring der damalige Leiter der Gestapa, dem Wolrad 1936 Treuebekundungen schrieb, als neuer “Fürst”. War Göring nicht von Anfang an auf die Kunst aus, die Adolf besass ?
1941 liess von Behr Möbel und Kunst der jüdischen Bevölkerung in die “besetzten Ostgebieten” abtransportieren (sogenannte M-Aktion). Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe war in den besetzten Ostgebieten Nachschubführer. Transportierte er in Zusammenarbeit mit von Behr jüdischen Besitz ?
siehe Kapitel Die Monatsberichte der OFK 365 (Seite 112 ff.) in:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Arthur Seehof (Autor von “Das Braune Netz. Wie Hitlers Agenten im Auslande arbeiten und den Krieg vorbereiten Paris 1935”) erwähnte (in der sozialistischen Warte S. 473, Fussnote 3) einen Herrn von Behr als Vertrauensmann der Gestapo auf Mallorca. Er soll emigrierte Deutsche ausspioniert haben. Das tat er 1934 schon in Italien. Die Gestapozentrale in Spanien befand sich 1935 getarnt in den Geschäftsräumen der Aktiengesellschaft Baquera, Kusche y Martin S.A, mit vielen Dependancen. Kurios: dieser Gesellschaftsname wird zum “red flag” Namen bei
http://www.lootedart.com/aliu-long
Viele Affinitäten zwischen Gestapo und Kurt von Behr und Baquera Kusche y Martin S.A….
Wortlaut:Fussnote 3 Seite 473:”Dieser Mann in Zivil war der deutsche Staatsangehörige Förster aus Hamm in Westfalen. Er ist von Beruf Lehrer…Sein Bruder, von Beruf Arzt, unterhält enge freundschaftliche Beziehungen zu Dr. Göbbels…Förster arbeitete ständig im besten Einvernehmen mit dem speziellen Vertrauensmann der Gestapo in Palma de Mallorca: von Behr…er konnte sich genaue Listen der Deutschen beschaffen, die bei ihrem Weggehen von Mallorca keine deutschen Schiffe benutzt haben.”
in der Pariser Tageszeitung sticht ein Artikel hervor, Titel:
Naziorganisation in Mallorca arbeitet fuer die Rebellen
Pariser Tageszeitung, Jg. 1. 1936, Nr. 57 (07.08.1936), S. 2
http://deposit.ddb.de/online/exil/exil.htm
Mallorca 6. August: “Die Hitler – Agenten in Spanien beschäftigen sich bekanntlich seit langem mit dem Projekt auf Mallorca,…einen deutschen Flotten- und Flugzeugstützpunkt anzulegen. Seit einem Jahr hat der Baron Kurt von Behr, der vorher als Gestapo-Agent in London tätig war, von der Stadt Palma auf Mallorca aus die Verhandlungen mit den spanischen Faschisten eingeleitet und um sich einen Stab von Nazi-Agenten gesammelt, zu denen u.a. ein Dr. Adler (Leiter der deutschen Schule), Frau Norget.., der Kaufmann Tischner und die Leiterin der nationalsozialistischen Frauenschaft Frau Luecken gehören. …In dem Nachbarort Terrino (richtig Terreno, Stadtteil von Palma) wurde auf Denunziation des Herrn von Behr ein spanischer Arzt verhaftet und, angeblich wegen des Besitzes eines Feindsenders erschossen…Seitdem die regierungstreuen Flugzeuge…mit dem täglichen Luftbombardement begonnen haben, haben die Nazis dort ihre Versammlungen in der deutschen Schule und der Vertretung des Deutschen Roten Kreuzes , als dessen Leiter Herr von Behr offiziell figuriert, aufgegeben….”
Im Bestand des International Institute of Social History in Amsterdam befindet sich in der Akte FAI archive, no 3, Blatt 6
eine handschriftliche Liste mit Namen von Agenten in Spanien aus dem Jahre 1936, darunter ‘Baron v.Behr, Mallorca. Pg. A.A.Berlin’
Mit dabei auf der Liste: ganz oben: Hans Hellermann, Landesgruppenleiter seit April 1936; Burbach, Auslandskommissar; Walter Zuchristian, Siemens Werke Madrid; Carl Cords, Hafendienstleiter Madrid, Siemens; Otto Philippi; Dede, Konsul, Mallorca und andere.
Wer hat noch Zweifel daran, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe von Kurt von Behr ausspioniert und denunziert worden war ? Adolf lebte auf Brioni. Brioni gehörte 1934 zur Region Venedig. Der Stützpunkt Venedig war somit zuständig für Brioni. In Meyers Reisebücher, Norditailien, 12. Auflage, 1933 heisst es, dass Brioni von Venedig aus mit dem Wasserflugzeug erreicht werden kann. Wann reichte Kurt von Behr, aus Hannover, erstmalig Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe auf Brioni lächelnd die Hand ?
Hier ist das Gesicht Kurt von Behrs:
http://www.jmberlin.de/raub-und-restitution/en/glossar_b.php
Kurt von Behr war Mitglied des Aussenpolitischen Amtes der NSDAP (siehe: Spione und Verschwörer in Spanien: nach offiziellen nationalsozialistischen Dokumenten / / Spielhagen, Franz . – Paris : Ed. du Carrefour, 1936, S. 152 und 153):
S. 152:”Das Aussenpolitische Amt Rosenbergs hat der Insel Mallorca besondere Aufmerksamkeit zugewandt…Vertreter des Aussenpolitischen Amtes war Baron von Behr, über den der Landesgruppenleiter (Hans Willi, hinzugefügt) Hellermann in seinem Brief vom 29 Juni 1936 folgendes erzählt: Der Hauptorganisator des wohlgelungenen Sonnenwendfestes war ein Partigenosse Baron v. Behr, der mir gleich mitteilte, dass er NICHT zum Stützpunkt Palma gehöre, SONDERN zum AUSSENPOLITISCHEN AMT. Diese Mit- (weiter S. 153):
teilung machte mich anfänglich sehr misstrauisch, doch belegte mir Pg. v. Behr auf Aufforderung seine Zugehörigkeit zum A.P.A. durch eine Mitgliedskarte…Pg. v. Behr erzählte mir, dass er Adjutant bei Herrn v. Papen war und zeigte mir auch Fotografien, wo er in Begleitung von Göring und von Papen sichtbar ist… In dem Brief wird weiter berichtet, dass Behr durch seine Frau, die eine geborene Engländerin ist, über die Vorgänge in der englischen Kolonie sehr gut unterrichtet ist…Er hat mit Hilfe der Phalangisten blutige Jagden auf Emigranten veranstaltet. Ein deutscher Arzt und der deutsche Pazifist Kraschutzki sind ihm zum Opfer gefallen.
Heinz Kraschutzki verbrachte 9 Jahre im spanischen Gefängnis. 1936 meldete die spanische Zeitung ABC fälschlicherweise seine Erschiessung. Erwähnt wird im Artikel, dass von Behr der Chef der Gestapo auf Mallorca war.
http://hemeroteca.abc.es/nav/Navigate.exe/hemeroteca/madrid/abc/1936/10/31/008.html
Zu Hans Willi Hellermann kann vorerst auf diesen Artikel hingewiesen werden:
http://coordinadoravictimas.blogspot.com/2008/12/los-nazis-alentaron-franco.html
Interessant ist, dass Hans Hellermann später am 28 Februar 1942 als Spion in Méxiko festgenommen werden wird (NARA, R.G. 226, 0SS, 12007, March 1942; Strategy, Security and Spies, Maria Emilia Paz, Pennsylvania State Univ., 1997 S. 158). Seine Vernehmung ergab:
Hellermann war ab 1938 Leiter der Gestapo in Mexiko.
Hellerman war nicht nur Nazi Agent sondern auch militärischer Ausbilder der Falange in Mexiko. Hellermann erhielt Anweisungen vom Ibero-Amerikanischen Institut in Berlin (Leiter General von Faupel). Hellermann war 1936 Landesgruppenleiter der NSDAP in Spanien gewesen. Zuvor war er Ortsgruppenleiter in Barcelona. Er kam 1933 nach Spanien.
Für die Klärung der Identität des Herrn von Behr möchte ich auch dem Autor und Journalisten Herrn Dr. Christian Buckard danken. Sein Beitrag (dritter Absatz) und Hinweise brachten mich auch auf die richtige Spur:
http://www.freitag.de/2006/28/06282301.php
Das AA (Politisches Archiv) hatte mir am 25.4.2004 (vor 5 Jahren !) geschrieben: “Wenn Sie mir eine persönliche Einschätzung gestatten wollen, so halte ich es für unmöglich, dass sich zu dem von Ihnen angenommenen Mordkomplott gegen Ihren Onkel hier Dokumente werden finden lassen. Der Vorgang an sich und eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes im besonderen wäre doch zu sensationell,um der Forschung, die seit annähernd 50 Jahren die Akten aus der NS-Zeit intensiv bearbeitet, und besonders auch der internationalen Historikerkommission, die in jahrzehntelanger Arbeit die o.g. Edition erstellt hat, entgangen zu sein.” (siehe S. 261 Vier Prinzen).
Sehr akribisch und intensiv hat die Forschung nicht recherchiert. Dass die Anzeige von Kurt von Behr erstattet wurde sollte bis heute nicht ausgeleuchtet werden. Informationen über von Behr aus der Zeit vor 1940 sind kaum auffindbar. Bei dessen historischer Bedeutung ist das sehr befremdlich.
Zu gern wüsste ich welches Interesse Kurt von Behr, Göring und die NS-Befürworter in der Familie an der Lebenserhaltung Adolfs plus Ehefrau haben konnten. Ich kann mir Adolf nicht bei Hans Frank in Krakau vorstellen, ebensowenig als Nachschubführer der OFK 365 oder als Adjutant von Goebbels oder beim SD. Eigentlich eine wertlose, wahrscheinlich hinderliche Figur für die NS Riege. Er hätte auch keine Untertageverlagerungen in Bad Eilsen oder Straflager des Straflagers Lahde im Steinbruch Steinbergen befürwortet. Als Emigrant auf Brioni war er nicht sicher. Es ist auch eigentlich gleichgültig aus welchem Grund Kurt von Behr Adolf denunzierte. Damit waren er und seine Frau für den Abschuss freigegeben.
Noch ein Zufall: Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe wird unmittelbar nach dem Tod seines Bruders Adolf 1936 auf “wärmste Empfehlung” Bormanns hin befördert. Er kommt als Gesandtschaftsrat zur deutschen Botschaft in Rom. Durchschlag der Empfehlung geht an Bohle (AO). Ein sehr deutlicher Trennungsstrich durchzieht die Familie.
Kurt von Behr und Schaumburg Lippe werden später gemeinsam in der gleichen Akte auftauchen: Regest 17249, Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP; Ausführungsbestimmungen zum Führererlass über die Fernhaltung international gebundener Männer von massgebenden Stellen in Staat, Partei und Wehrmacht.
Aktenbeschreibung in Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP Band 1, Teil 1, S. 887 von Helmut Heiber:
“Prüfung der Fälle durch Gremium aus Vertretern von Parteikanzlei, OKW, Reichskanzlei, AA und Reichsministerium zur Prüfung der Fälle:
Vortrag Bormanns und Lammers bei Hitler: Dessen Weisung einer sorgfältigen und lückenlosen Durchführung des Erlasses unter weiter Auslegung: Einzelgenehmigung für weitere Verwendung (z.Bsp.: Ministerialrat Prinz zu Schaumburg Lippe, Carl Eduard Herzog von Sachsen Coburg), z. T.: inter dem Vorbehalt von Versetzung und Beförderung (z.Bsp.: DRKOberstF v. Behr, Forstmeister Heinrich und Ottmar Habsburg, AGR Georg Prinz v. Sachsen Meiningen…”
136/325: 5.Name Prinz zu Schaumburg Lippe, Amt Ministerialrat Dienststelle Propagandaminister, Bemerkung Träger des Ehrenzeichens, Propagandaminister bezweifelt internationale Gebundenheit.
136/326: 12. DRK-Oberstführer von Behr, Amt im Ostministerium, Dienststelle Ostminister, Bemerkung: Reichshauptstellenleiter der NSDAP, Frau gebürtige Engländerin, Mitglied der NSDAP.
136/338: Geheim ! An den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Popaganda (Eigenhändig!). Auf das Schreiben vom 18 Januar 1944: Der Führer hat entschieden, dass sein Erlass vom 19 Mai 1943 auf den Ministerialrat Prinz zu Schaumburg Lippe keine Anwendung findet.
136/341: Geheim ! An den Herrn Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (Eigenhändig!). Gegen die weitere Verwendung des DRK-Oberstführers von Behr bestehen, wie ich Ihnen nach Vortrag beim Führer mitteile, keine Bedenken.
Für die Übersendung des letztgenannten Materials bedanke ich mich bei der Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte in München.
Kurt von Behr, der Agent der Adolf zu Schaumburg Lippe 1934 denuntierte wird 1943 zusammen mit Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe und Eduard Herzog von Sachsen Coburg
http://www.zeit.de/2001/04/Seine_Koenigliche_Hoheit_der_Obergruppenfuehrer
vom Anwendungsbereich des Führererlasses ausgenommen. Das spricht Bände.
Eduard Sachsen Coburg, seit 1933 Präsident des DRK hatte Kurt von Behr in die Hierarchie des DRK aufgemonnen.
Am 22.5.09 erhielt ich folgende aufmunternde email:
“Many thanks for the most recent article and for your very helpful response. Now I understand (better).
It is so striking how our research experiences and our books are similar. I too endeavored to clarify whether there was a murder plot (in the case of the Hessens, of Christoph Prinz von Hessen, whose plane crashed near Forli after seemingly heading off course in October 1943, as he attempted to return to Germany and find out what had happened to his family). I could not resolve the issue, but an assassination by the SS seems a distinct possibility.
Thank you for keeping me informed about your work.
All the best,
Jonathan Petropoulos
John V. Croul Professor of European History
Claremont McKenna College
850 Columbia Avenue
Claremont, CA 91711
Tel.: 909-XXXXXX
Fax: 909-XXXXXX”
Die Chronologie der Ereignisse ist verblüffend:
15 Januar 1934 es ergeht Görings “Erlass des Preussischen Ministerpräsidenten-Geheime Staatspolizei”- vom 15.Januar 1934-II F 264/4-2. Rückwanderung deutscher Emigranten aus dem Auslande
http://www.politikkritik.info/Erlass_Goering1934.pdf
(Quelle: Internationaal Instituut voor Sociale Geschiedenis, Akte FAI PE 22 C 1 , Amsterdam von mir persönlich dort eingesehen); FAI= Federación Anarquista Internacional: Im Juli 1936 erbeuteten die Anarchisten in Spanien sämtliche Unterlagen des deutschen Generalkonsulats in Barcelona, darunter der hier einsehbare Erlass Görings. Gruppe 3 findet sich in der Ermittlungsakte wieder)
Darin heisst es unter anderem: “Marxistische Zersetzer und Verbrecher in führenden Stellungen, die ihr Vaterland von jeher gewissenlos geschädigt haben …dürfen jemals wieder deutschen Boden betreten..Die Kreise dieser Volksfeinde sollen damit rechnen, dass ihre Hetzarbeit einer dauernden Beobachtung unterliegt,…Sie müssen gewärtig sein, dass auf jede ihrer Niederträchtigkeiten hin alle möglchen Repressalien persönlicher und vermögensrechtlicher Natur unnachsichtig ergriffen werden…Von allen Staatspolizeistellen sind ..Listen aufzustellen …. und dem Geheimen Staatspolizeiamt bis 15. Februar 1934 vorzulegen…Göring.
Ab Juni 1934 ermittelt die Gestapo gegen den auf Brioni (Italien) lebenden Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe der als Eigentümer grosser Besitzungen in den Grundbüchern persönlich eingetragen ist. Vermerk auf den Ermittlungsvorgängen: “die Vermögensverhältnisse des Fuersten sollen nicht geregelt sein.”
im Juni 1935 wird das erste Gesetz zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung erlassen.
im Juli 1935 werden ohne Mitwirkung Adolfs dessen Vermögenspositionen in den Grundbüchern auf das “Fürstliche Haus” umgeschrieben. Am 23.10.1935 werden die Vries Skulpturen (Venus und Adonis sowie Proserpina) auf der Schlossbrücke abmontiert und nach Berlin verbracht. In seinen Memoiren dementiert der ehemalige Präsident der Landesregierung des Freistaates Schaumburg Lippe, Karl Dreier, dass Göring im Frühjahr 1935 diese Figuren Hitler am 20.4.1935 zum Geburtstag schenken wollte, (S. 40 der Memoiren). Nein, es sei ganz anders gewesen. Valentin Graf Henckel von Donnersmarck habe sie teuer an Göring verkaufen wollen.
Lese heute die Zeitungszeugen Nummer 41, Berliner Morgenpost vom 16 November 1938, erste Seite: “Geschenk Balbos an Göring. Am Dienstag vormittag wurde Generalfeldmarschall Göring …im Auftrag des Marschalls Balbo die marmorene Statue der Venus aus Leptis überbracht…” Sammelte Göring Venus Figuren ? Die Statue der Venus von Leptis Magna wurde in der Festhalle in Carinhall aufgestellt.
Am 26. März 1936 ereignet sich der Flugzeugabsturz. Das kinderlose Ehepaar stirbt gleichzeitig.
NEW YORK TIMES vom 27.3.1936, Freitag berichtete auf der Titel- und Seite 17 wie folgt über den Flugzeugabsturz bei dem Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe mit Ehefrau in Mexiko verstarb:
Amecameca, 26. März 1936
Heard engines miss fire
Observers in this little town of Amecameca, watched the giant air kiner falter as the pilots sought altitude to fly over the pass. Then they heard the engines miss fire (Fehlzündung kann einen Knall hervorrufen, aber auch eine kleine Bombe). A few minutes later, after the plane had circled the little mountain twice its pilot pointed toward Mexiko D.F, but slithered down among the rocky crap of the saddle bewtween the two volcanoes.” Weiter S. 17: “The plane said a witness, of the accident, passed over the town of Amecameca flying low when it was between the volcanoes it apparently developed engine trouble, for it circled as if the pilot intended to return to the landing field. Suddenly the ship became enveloped in smoke and it crashed with great speed to the earth and burned completely.” Aus dieser Berichterstattung vom 26.3. ergibt sich eindeutig ein Motorenproblem und Rauchentwicklung vor dem Absturz. Die mexikanische Presse berichtete
(siehe Vier Prinzen S. 37):
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
schon am 28 März, dass am 26 März die Motore vergraben wurden. Genau das ist aber verdächtig nachdem Augenzeugen am Absturztag berichtet haben, dass es Fehlzündungsgeräusche gab. Die Motoren hätten auf jeden Fall untersucht werden sollen. Sie wurden aber sofort beseitigt, obwohl es 14 Todesopfer zu beklagen gab. NYT Titel lautete: “14 Die in Worst Mexican Air Crash”.
Das Interessante ist dass am 27.3.1936 Compañia Mexicana de Aviacion (Filiale von Panamerican) die Windstosstheorie in Umlauf brachte die in Deutschland verbreitet wurde. Die NYT Berichterstattung war aber die erste Berichterstattung. Diario de Yucatan und Excelsior sprachen von Windstoss oder ungeklärte Ursache. Kein Wort über Fehlzündung oder engine trouble. Compañia Mexicana de Aviacion liess sofort die Motoren beseitigen.
Was wurde aus dem Generalvertreter des “vermögenslosen” Fürsten Adolf und Testamentsvollstrecker ? Valentin Graf Henckel Donnersmarck und seine Sekretärin wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Es handelte sich um ein Verfahren wegen Vergehens gegen das sogenannte Volksverratsgesetz geführt. (S.129 Horst R. Sassin, Liberale im Widerstand;Karl Dreiers Memoiren, S. 41). Er war der Testamentsvollstrecker Adolfs und das Testament ist bis heute “verschwunden”.
Valentin Graf Henckel von Donnersmarck starb am 22 Mai 1940 in Berlin Halensee.
Aus meiner Sicht ist dies die Vollendung einer von Wolrad und seinen Verbündeten eingefädelten rechtswidrigen Wegnahme Adolfs Eigentum. Josias von Waldecks Schwägerin Ingeborg Alix Herzögin von Oldenburg formulierte in ihrem Tagebuch so: “Namhafte Anwälte wurden aufgeboten, um ihm (Adolf) das Verfügungsrecht über den riesigen Besitz und vor allem das Hausvermögen zu entziehen…” siehe Seite 278 in
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Dankenswerterweise erhielt ich vom Standesamt Bad Staffelstein die Sterbeurkunden des Ehepaars von Behr. Diese sowie neue Erkenntnisse sandte ich Herrn Prof. Dr. Petropoulos der mir am 7.10.09 schrieb:
Dear Alexander vom Hofe,
Many thanks for the interesting documents and for keeping me informed about your blog…..
I am especially interested in the issue of archival access (or lack of access). Best wishes for your important work.
Sincerely,
Jonathan P.
Jonathan Petropoulos
John V. Croul Professor of European History
Claremont McKenna College
850 Columbia Avenue
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Tel.: 909-6XXX
Fax: 909-XXXX
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Prinz zu Schaumburg Lippe fragte: Wo war der Adel ? Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Adjutant von Goebbels stellte 1934 diese Frage in seiner im Zentralverlag Berlin herausgegeben Beitragssammlung:
Dort auf Seite 7 erklärt Bernhard Graf zu Solms Laubach: “Der Adel ist tot, weil er sich selbst getötet hat…. Damals stand der Adelige selbstverständlich in vorderster Front als ein Vorkämpfer für die Sache seines Volkes, bereit, nicht allein sein Leben, auch sein Hab und gut hinzugeben und zu opfern, wenn damit geholfen werden konnte….”
S. 23 erklärt Manfred Freiherr von Killinger: “Der weiteren Verjudung des deutschen Sachwertadels wurde nur durch den ausbrechenden Krieg Einhalt geboten.”
S. 32 Freiherr von Etz Rübenach: “Es gibt nur einen Adel: die zeitlose Hierarchie des deutschen Sozialismus, verschworen im Willen Adolf Hitlers, gewachsen aus Boden und Blut und jederzeit bereit…”
S. 42: Heinz Günther von Obernitz: “Zu wenige des Adels stellten sich der Prüfung auf die Echtheit ihres Blutes und Geistes, wenige sind es, die auserwählt wurden. Aber diese werden mit der Unerbittlichkeit und Ausschliesslichkeit ihrer nationalsozialistischen Weltanschauung nicht nur ein neues Volk gestalten helfen, sondern auch einen neuen Adel formen… Die Zeit ist erbarmungslos, sie wertet nur Hingabe, Leistung und Opfer…”
S. 48: Graf Helldorf: “Steht der Adel abseits von dieser grossen aristokratischen Volksbewegung, so wird das Schicksal über ihn hinweggehen, und es wäre dann besser, wenn er sich entschlösse, die wertlos gewordenen Adelsprädikate abzulegen.”
S. 49 Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe: “der deutsche Adel hat als Stand völlig versagt und somit vor Volk und Nation nicht mehr das Recht, sich als solcher -wie er war- zu betrachten”.
Und am 26 März 1936 stürzte aus unerklärlichen Gründen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe in der Nähe des Popocatepetl Vulkans in Mexiko ab….
Ist in Friedrich Christians Vorstellung der Name Adolf Synonym für Adel gewesen ? Dachte 1934 Friedrich Christian an ADOLF als er ADEL schrieb ?
Nochmal:
Adolf ist tot, weil er sich selbst getötet hat….
Steht Adolf abseits von dieser grossen aristokratischen Volksbewegung, so wird das Schicksal über ihn hinweggehen, und es wäre dann besser, wenn er sich entschlösse, die wertlos gewordenen Adelsprädikate abzulegen
Adolf hat völlig versagt und somit vor Volk und Nation nicht mehr das Recht, sich als solcher -wie er war- zu betrachten
Verblüffend einfach.
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naheliegende Forschungslinie Es drängt sich folgende Forschungslinie auf:
Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, Inhaber eines Riesenvermögens und letzter Monarch in Schaumburg Lippe steht seit 1933 im Visier der Gestapo.
Siehe dieses Dokument:
http://www.politikkritik.info/
Sein Halbbruder Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, seit 1928 aktivst für Hitler tätig intriguiert in Abstimmung mit seinen Brüdern Stephan und Wolrad gegen den exilierten Ex Fürsten. Gemeinsam bereiten sie die Entmachtung und Enteignung Adolfs vor. Unterstützt werden sie von Goebbels, Hitler, Göring, Frick und Hess. Friedrich Christian wird von seinen Brüdern und von der NS Führung instrumentalisiert. Wie es zu Adolfs Beschattung und Bespitzelung ab 1934 und zu dessen Tod 1936 kam wusste Friedrich Christian zu gut. Er schrieb zwischen 1934 und 1936 zu viel in sein Tagebuch. Deshalb wurde sein Tagebuch für den besagten Zeitraum verstümmelt. Nach Adolfs Tod 1936 fror der persönliche Kontakt zwischen Hitler und Goebbels ein. Gleichzeitig begann die aktive Anbiederung Wolrads und Stephans. Dieser Struktur ist nachzugehen, wenn man Ursachen und Wirkungen identifizieren möchte…
Friedrich Christan Prinz zu Schaumburg Lippe auf S. 110 der Tagebücher 1933 – 1937 (als die goldne Abendsonne):” 25.2.1934: Nach dieser Feier fahren wir hinüber zur Staatsoper unter den Linden. Wir gehen, das heisst der “Doktor” (Goebbels) und ich mit dem Reichswehrminister (von Blomberg) und dessen Adjutanten, dem Sohn unseres Bückeburger Hofkammerpräsidenten von der Decken, zum Osteingang des Opernhauses, um hier den Reichskanzler und den Reichspräsidenten zu empfangen.”
Schlossinspektor (Bückeburg) Rohrssen kam am 15.6.1937 zu Goebbels nach Berlin als Hausintendent …
Zum Denunzianten Kurt von Behr ausführlich hier:
?p=27566#comments
http://vierprinzen.blogspot.com/
Prinz zitiert sich selbst Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Adjutant von Goebbels, Reichsredner und Vielschreiber in seinem Buch “Damals fing das Neue an, Erlebnisse und Gedanken eines Gefangenen 1945-1948” Hannover, 1968 S. 111. Hintergrund: FC wird in Hersbruck vernommen:
“Sie sind jetzt der vierzehnte Prinz, den wir vernehmen-die anderen haben uns gesagt, Sie seien, aus der Art geschlagen und der schlimmste gewesen.” “Nun -es kommt wohl mehr darauf an-ob aus der guten-oder der schlechten Art geschlagen-und darüber müsste man sich erst einmal einigen”.-“Im übrigen”,fuhr ich fort, “kann ich mich nicht entsinnen, dass meine Vettern mir früher den Nationalsozialismus zum Vorwurf gemacht haben, auch meine Brüder nicht. Meines Wissens waren sie fast alle mehr oder weniger mit von der Partie.”
Ein Vetter war Josias Waldeck von Pyrmont, die Brüder waren Wolrad, Stephan und Heinrich Prinz zu Schaumburg Lippe. Nicht von der Partie war letzterer, dessen verstorbene Tochter keine Einsichtnahme in sie betreffende Archive erhielt. Absolut folgerichtig, erklärbar und typisch für Personen die vieles zu verbergen haben. Und sie verbreiten noch heute ungehindert ihren Müll
http://www.clarysmith.com/scriptorium/deutsch/archiv/diktator/diktator00.html
Ich habe sogar die gedruckte Ausgabe des “Naturpolitischen Verlags” 1976 gekauft und gelesen. Ich zitiere die “Höhepunkte” für die ein Herr Williamson sich im Vatikan und bei Frau Merkel den allergrössten Ärger einhandelte:
S. 61:”… es ist inzwischen längst erwiesen, dass es im Lager Dachau z.B. niemals einen Ofen für Massenverbrennung von Menschen gegeben hat. Ich habe zuvor berichtet, dass nach der amtlichen Statistik höchstens zur fraglichen Zeit 3, 7 % der Juden insgesamt -also aller Juden, in sämtlichen Ländern fehlten.” S. 63: “Wieso darf ungestraft nunmehr seit Jahrzehnten rings um die Erde von 6 Millionen vergasten Juden gesprochen werden-und niemals erfährt die Menschheit, was einem schon wehrlosen Deutschland in den letzten Tagen des Krieges und dann nach Abschluss des Waffenstillstandes angetan wurde ?”..”Warum berichtet man nie, was in Aschaffenburg von amerikanischen Negersoldaten mit den deutschen Mädchen gemacht wurde …” S. 71: “Die deutsche Jurisprudenz bekam gerade unter Hitler ein solches Ansehen in der Welt, dass eine Welttagung der Richter nach Deutschland verlegt wurde. Leiter dieser Tagung und sozusagen Gastgeber war der von den Verleumdern ganz besonders angegriffene Dr. Freisler.”
http://vierprinzen.blogspot.com/
Das schöne Bad Eilsen Mein Dank an Herrn Eix wegen seiner Verlinkung der Vier Prinzen
http://www.52gradnord.de/Bad_Eilsen.html#Historie
Vierprinzen
Schaumburg-Lippe Sehr geehrter Herr vom Hofe,
das Ihnen angetane Unrecht durch die Bückeburger und die unverständliche Behandlung durch Archiv und Justiz empören mich.
Freundliche Grüsse
Frederik Eix
Attentatskörper und goebbelsches Veröffentlichungsverbot aus dem Tagebuch des Adjutanten von Goebbels, 11 Januar 1934:
“Dieser gewisse G..wohnte in seinem Arsenal explosiver Attentatskörper. Ein ganzes Archiv davon besass dieser Mann. Der Führer hatte es einmal besichtigt, als er ihn-hier in Berlin-aufsuchte. Da sah er die erstaunlichsten Dinge. Federhalter und Bleistifte, in denen Zünder eingebaut waren. Die also nach einer ganz bestimmten Zeit explodierten und in der Lage waren, den verheerendsten Schaden anzurichten…Er hatte da solche stehen, die auf Monate, und solche die auf Jahre eingestellt waren….Der Führer erzählte, er sei damals in den Zimmern dieses Herrn gewesen….Was aber hatte unser Führer mit diesem Mann zu tun ? Nun, es war damals in den ersten Jahren unserer Bewegung so, dass alle wirklich zum Widerstand entschlossenen Männer einander suchten…” (aus Als die goldene Abendsonne, Tagebücher 1933 – 1937 F.C. Prinz zu Schaumburg Lippe, 1971, S. 55 und 56)
Exkurs: 1941 entwickelte Jock Lewes die Lewes Bombe:
Beschreibung:
“Lewes Bomb
Developed by Jock Lewes, second in command of the SAS, the bomb was a one pound charge consisting of thermite, Nobel 808 plastic explosive. and a flammable liquid (motor oil). Using a delayed fuse, the charge was placed on enemy aircraft. The preferred location of placement was WHERE THE WING MET THE FUSELAGE . This was thought to be the best place to cause the most damage. (Aircraft often had their fuel cells in the wings.)
The Lewes bomb came about because grenades and other explosive devices proved unreliable. Lewes’ formula was a pound of plastic explosive, a quarter pound of thermite mixed with a bit of engine oil. Inside the mass was inserted a 2-ounce dry guncotton primer and detonator and a thirty-second fuse. The most common ignition method used was time pencils or pencil detonators. Others included release switches and PRESSURE SWITCHES.
The Lewes bomb was a field expedient explosive. It is unclear what the container for the explosive was but it was probably a simple canvas sack or pouch coated with a sticky substance to ensure adherence to the surfaces. The bomb was usually placed and not thrown.”
http://en.wikipedia.org/wiki/Lewes_bomb
1 Pfund schwere Bomben fixiert an die mit Treibstoff gefüllten Tragflächen, Druckauslöser und guten Flug.
Am 26 März 1936 zerschellte in Mexiko in der Nähe des Vulkans Popocatepetl aus unerklärlichen Gründen ein Flugzeug. Modell
hier
http://en.wikipedia.org/wiki/Ford_Trimotor
der Compañia Mexicana de Aviación, Tochtergesellschaft der Panamerican Airways.
An Bord unter anderen der von der Gestapa im Juli 1934 in Italien beschattete Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe nebst Ehefrau und der restlichen Reisebgleitung. Niemand überlebt.
NEW YORK TIMES vom 27.3.1936, Freitag berichtete auf der Titel- und Seite 17 wie folgt: “Heard engines miss fire. Observers in this little town of Amecamca, watched the giant air kiner falter as the pilots sought altitude to fly over the pass. Then they heard the engines miss fire (Fehlzündung kann einen Knall hervorrufen, aber auch eine kleine Bombe kann den Knall verursacht haben). A few minutes later, after the plane had circled the little mountain twice its pilot pointed toward Mexiko D.F, but slithered down among the rocky crap of the saddle bewtween the two volcanoes.” Weiter S. 17: “The plane said a witness, of the accident, passed over the town of Amecameca flying low when it was between the volcanoes it apparently developed engine trouble, for it circled as if the pilot intended to return to the landing field. Suddenly the ship became enveloped in smoke and it crashed with great speed to the earth and burned completely.” Aus dieser Berichterstattung ergibt sich eindeutig ein Motorenproblem vor dem Absturz. Die mexikanische Presse berichtete (siehe Vier Prinzen S. 37) schon am 28 März, dass am 27 März die Motore vergraben wurden. Genau das ist aber verdächtig nachdem Augenzeugen berichtet haben, dass es Fehlzündungsgeräusche gab. Die Motoren hätten auf jeden Fall untersucht werden sollen, da sie ursächlich waren. Sie wurden aber sofort beseitigt. Der Rest des Flugzeugs wurde am 27.3.1936 verbrannt (weil nicht von Nutzen).
Die Ehefrau weil nicht arisch sollte nicht bestattet werden, das Testament ist bis heute verschwunden, wurde aber damals eröffnet… (dies ist mein Hinweis, A. vom Hofe).
Weiter das Tagebuch des Adjutanten von Goebbels, S.204 Fussnote: “Hier hört – mitten im Text – der 5. Band im Jahr 1934 auf. Es folgen zwei Seiten vom 31 Mai 1935 und die Fortsetzung im April 1936..Seiten wurden auch herausgeschnitten, ….Ich weiss heute nicht, was das alles zu bedeuten hatte. Vermutlich war die Ursache meine damalige Absicht, das Tagebuch zu veröffentlichen, was aber Dr. Goebbels verbot.”
Unglaubwürdig: “scheinheilig: ich weiss heute nicht….was das alles zu bedeuten hat…”
Seltsam, dass Friedrich Christian nie über den Tod Adolfs schrieb, obwohl er viele Bücher veröffentlichte.
Kurioses Zitat aus seinem Tagebuch: “Montag, den 9 April soll ich meinen Dienst wieder antreten. Während dieser Ferien, am 26 März,(Todestag Adolfs !!) war es ein Jahr her, dass ich in den Dienst des Reiches übernommen wurde. Ich hatte mich seinerzeit brieflich dem “Doktor” für sein eben eingerichtetes Ministerium zur Verfügung gestellt….” (a.a.O. S. 124). Weiter S. 125: “Zum ersten Mal Flottenparade, Reichsparteitag in Nürnberg, Reichsbauerntag am Bückeberg, Mit dem “Doktor” (Goebbels) beim Völkerbund in Genf. …Vorher schon mit dem “Doktor” in Italien, Rom, Mussolini, Balbo u.s.w…”
Und S.138 a.a.O.: “2 Mai 1934: (Hitler) Er lädt mich ein, abends zum Essen zu ihm zu kommen…auch der “Doktor”, Frau Goebbels, Fräulein Goebbels, Brückner, Schaub, Stenger, Himmler und andere sind da…”
Hiermit bekräftige ich, dass sehr vieles dafür spricht, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe auf Anordnung Hitlers, Goebbels und Göring ermordet wurde; siehe Kapitel 4 in
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Friedrich Christian steht bei mir oben auf der Verdächtigenliste.
Eine Bombe mit Zeitzünder und Druckauslöser auf dem Anflug auf den Popocatepetl zeigte am 26 März 1936 ihre verheerende Wirkung. Dieser Verdacht drängt sich auf.
Himmler, Göring, Hitler darf man eine Tötung zutrauen. Tatopfer, vermögend aber kein glühender Nationalsozialist.
Tatmotiv liegt vor: Zugriff auf riesige Vermögensmassen.
Zur Tradition der Attentate auf Flugzeuge sei auf Seite 59 dieses Buches verwiesen (Faupel zur Ermordung von Yenken an von Merkatz).
http://constitucionweb.blogspot.com/2010/04/tecnica-de-una-traicion-silvano.html
http://vierprinzen.blogspot.com/
Das Schweigen der Schaumburg Lippes wer sich diesen Film in Ruhe noch einmal ansieht versteht die Politik des Schweigens auf allen Ebenen besser. Dabei beziehe ich mich auf die Passagen (ab Minute 54) zur Nichtübergabe des Belastungsmaterials an das Nürnberger Gericht, die Protektion der Quandts seitens der Briten, die Passivität der Amerikaner und die Nichtbeachtung ehemaliger Zwangsarbeiter. Schliesslich die Absetzung des Staatsanwaltes Herf. Und alles offensichtlich weil es den wirtschaftlichen Interessen diente.
http://video.google.com/videoplay?docid=-5546132702405608270#
auch
?p=23344
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Witness The Hub http://www.witness.org/
gefördert von PG (Peter Gabriel)
Die Kontrolle über Information ist Quelle von Macht Informationsvorenthaltung, -unterdrückung, -blockierung -verzerrung und -verzögerung sind eine effektive Strategie, so effektiv wie die Desinformation. Der freie, egalitäre Fluss der Information ist eine realitätsferne Utopie.
In einem anderen Kontext siehe
http://eprints.rclis.org/archive/00008496/
Dieses Dokument (Erbschein) soll niemand lesen:
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
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Mischt die Politik kräftig mit ? Der Innenminister von Mecklenburg Vorpommern (Caffier, CDU) verlieh heute, am Tag des Amtsantritts durch den neuen Ministerpräsidenten Sellering, der Gemeinde Gülzow Prüzen ein Wappen welches weitgehend dem schaumburg lippischen Wappen entspricht. Zur Begründung wird auf die Geschichte des Hauses Schaumburg Lippe bezug genommen. Genau in dieser Gemeinde befinden sich die Güter für deren Enteignung Ausgleichsleistungen beantragt werden, ebenso der Flächenerwerbsantrag gestellt wurde.
Die dazugehörige Presseerklärung lautet:
(aus MVticker)
“Zu einem überzeugenden Wappen gehört neben einer fachlich korrekten Beschreibung besonders eine schlüssige historische Begründung. Diese Anforderungen erfüllt das Wappen der Gemeinde Gülzow-Prüzen.
Das auf rotem Grund abgebildete Nesselblatt ist seit dem 13. Jahrhundert Wappensymbol der Grafen und Fürsten von Schaumburg-Lippe. Sechs der elf Dörfer, aus denen sich Gülzow-Prüzen zusammensetzt und die im Wappen durch die elf roten Kugeln auf dem Nesselblatt symbolisiert werden, waren seit der napoleonischen Zeit im Besitz des Hauses Schaumburg-Lippe.”
Diese Begründung ist unrichtig.
Das mecklenburgische Staatsministerium Finanzen in Schwerin schrieb am 4 Juni 1941 unter dem Aktenzeichen IV 2380/37: Fideikommiss ist Gülzow nicht gewesen.
Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin schrieb in seinem Bescheid vom 24 Juli 2007 auf Seite 7:
“Das Landesamt schliesst sich vielmehr der (zum Gut Gülzow ausdrücklich) geäusserten Rechtsauffassung des damaligen Mecklenburgischen Staatsministeriums an, dass das Eigentum von Fürst Adolf an den beantragten Gütern zum Zeitpunkt seines Todes sachenrechtlich Privatvermögen und nicht Fideikommiss war.”
Es ist ein Verstoss gegen die Gewaltenteilung, wenn der Innenminister sich zu einer Frage amtlich äussert die sub judice steht. Die Frage, ob die Güter Hausvermögen oder freies Vermögen waren klärte das Landesamt in letzterem Sinne. Dem VG Greifswald liegt eine Klage vor. Weder eine Gemeinde noch der Innenminister sind Partei noch haben sie Entscheidungskompetenzen. Somit sollten sie sich mit ihren Äusserungen zurückhalten und die Neutralitätspflicht wahren. Es ist nicht opportun vor Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens derartige Proklamationen in die Welt zu setzen.
Dass das zuständige Landesamt die Hausvermögenseigenschaft der Güter verneint hat spricht zumindest gegen die Begründung zur Verleihung des Wappens.
Hier ein link zur Pressemeldung des Landes Mecklenburg Vorpommern http://www.mvticker.de/mv/news_id3105_eigenes_wappen_gemeinde_guelzow_pruezen_innenminister_caffier_uebergibt_wappenbrief.html
mit einem Hinweis auf die presserechtliche Gegendarstellung durch Verweis auf diesen link.
Die Pressemeldung verrät ein tief verankertes rechtsstaatswidriges Vorgehen. Diskriminierend ist es, im Falle von Bülow die Bezeichnung Familie zu verwenden, andererseits im Falle Schaumburg Lippe nur von Haus zu sprechen und zwar im Jahre 2008, neunzig Jahre nach Abschaffung der Monarchie. Aber das passt genau zur Strategie des selbsternannten “Fürsten” der sich über das Konstrukt Haus Alles einverleiben möchte.
1934 wurde mein Grossonkel Adolf, der letzte Fürst zu Schaumburg Lippe von der SS verfolgt. Zwischen 1933 und 1945 wurde mein Grossvater Heinrich, dessen Bruder von der SS verfolgt. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe spannte Rudolf Hess, Hermann Göring, Alfred Meyer und andere Nazigrössen ein um sich das gesamte Vermögen anzueignen. Er verkaufte fremdes Eigentum an Bormann, er übergab fremde Kunst für das “Führermuseum” in Linz. Er kooperierte mit dem Naziregime grenzenlos. Sämtliche Archive sperren sich gegen den Zugang zu Dokumenten. Gerichte weigern sich, “Miterben des letzten regierenden Fürsten” zum Gerichtsverfahren beizuladen, obwohl die Beiziehung zum Verwaltungsverfahren erstritten worden war.
So können weder Transparenz noch Fairness noch Chancengleichheit im Verfahren zur Geltung kommen. Aber genau das scheint beabsichtigt zu sein.
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Vermögensauseinandersetzungen waren die treibende Kraft im NS-System Wenn Herr Prof. Dr. Conze die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen relativiert so wird jetzt noch deutlicher, welche Motive Behörden und Gerichte zu einer absoluten Informationsblockade bewegen: fiskalische.
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GEGEN TRANSPARENZ UND KONTROLLE: INFORMATIONSSPERREN Die Aufhebung der Informationssperren würde Licht in das Dunkel bringen. Sie ist aber nicht erwünscht.
Wo ?
STEYERLING
In Österreich in den Vorgang Steyerling (Adolfs ca. 10.000 Hektar grosser Forstbesitz).
So retuschiert man einen Grundbesitzbogen:
http://www.politikkritik.info/Gut%20Steyerling%20in%20Oesterreich%20Grundbesitzbogen.pdf
HABERSTOCK STIFTUNG AUGSBURG
In Augsburg diverse Gemälde (Rubens-Werkstatt Inventarnummer 12418, Paris Bordone Inventarnummer 12417 und “Flämische” Landschaft Inventarnummer12578 im Bestand der Karl und Magdalene Haberstock Stiftung). Die Stadt Augsburg lehnt es ab, weitere 7 Gemälde zu benennen die 1934 Karl Haberstock von Adolf Fürst zu Sch. L. “erworben” haben will. Karl Haberstock war der Chefkunsteinkäufer Adolf Hitlers. Die Stadt Augsburg lehnt es ab die “Einkaufsbelege” vorzulegen. Zum Schriftverkehr siehe Seiten 146 bis 148 von http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100.
Zur Karl Haberstock Stiftung (sowie andere Fälle sogenannter Raubkunst) sei auf einen Artikel von Matthias Frehner in der NZZ vom 15 Dezember 2001, mit dem Titel “Späte Einsicht-Museen im Zwielicht” hingewiesen. Daraus sei zitiert: “Ein nachdenklich stimmendes Bild vom Umgang mit Schlüsselakten zum Thema Raubkunst gab Horst Kessler. Er musste mangels Geld die Aufarbeitung von Karl Haberstocks Nachlass, den dieser 1956 in Form einer Stiftung der Stadt Augsburg übergeben hatte, abbrechen. Haberstock, Hitlers Einkäufer für das «Führermuseum» Linz, ist eine zentrale Figur im Kunstmarkt des Dritten Reichs. Dass seine Witwe mit Hilfe des zuständigen Bibliothekars die Korrespondenz noch in den achtziger Jahren «säubern» konnte, ist aus heutiger Sicht schwer verständlich. Und es ist ein Skandal, wenn die für die rasche Aufarbeitung pendenter Fälle eminent wichtige Korrespondenz, Inventarbücher und Fotodokumentationen nicht umgehend inventarisiert werden können.”
FÜHRERMUSEUM LINZ
AERTSEN IM RHEINISCHEN LANDESMUSEUM IN BONN UND IM STÄDTISCHEN GUSTAV LÜBCKE MUSEUM IN HAMM
Die Liste der für das von Adolf Hitler geplante Kunstmuseum in Linz bestimmten Kunst ist nun im internet frei zugänglich (Datenbank Sammlung des Sonderauftrages Linz http://www.dhm.de/datenbank/linzdb/). Gibt man dort Schaumburg Lippe ein finden sich zwei Gemälde von Pieter van Aertsen wieder die als Kunstbesitz der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet werden: jeweils eine “Marktszene”.
Eine “Marktszene”, 1562, befindet sich heute als Dauerleihgabe des Bundes im Rheinischen Landesmuseum in Bonn, Inv.Nr. D 1092. Es ist zur Zeit nicht ausgestellt, sondern im Depot. Es ist im Gemäldekatalog publiziert: Rheinisches Landesmuseum Bonn, Gemälde bis 1900, bearbeitet von F.Goldkuhle, I.Krueger, H.M.Schmidt, Köln 1982, S. 13-15.
Eine weitere “Marktszene” befindet sich im Gustav-Lübcke-Museum der Stadt Hamm.
siehe http://www.lostart.de/recherche/einzelobjekt.php3?lang=german&einzel_id=220809
und
http://www.lostart.de/recherche/einzelobjekt.php3?lang=german&einzel_id=220537
Fundmelder ist das BADV.
Beide Marktszenen will Karl Haberstock am 14.12.1937 für 7.800 Reichsmark an die Reichsleitung der NSDAP in München, vertreten durch Martin Bormann “verkauft” haben. Sie erhielten die Linznummern 12 und 397. Er will sie 1934 von der “Fürstlichen Hofkammer” gekauft haben. “Fürstliche Hofkammern” haben aber seit 1918 keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
“Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
Dass Vorsatz vorliegt belegt dieses Zitat aus einem Interview mit Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe im Mindener Tageblatt vom 8.11.2008: ” Aber im Großen und Ganzen ist die Fürstliche Hofkammer nichts anderes als eine Personengesellschaft. Verkürzt gesagt, die Hofkammer, das bin ich.” (klingt wie „L’Etat c’est moi“)
http://mt-online.de/mt/lokales/minden/?sid=397220129008dcf139664c05b14b4463&cnt=2676018
(link zwischenzeitlich entfernt).
Karl Haberstock will diese Gemälde zusammen mit 8 weiteren Gemälden im Dezember 1934 vom Fürsten zu Schaumburg Lippe für 14.000 RM erworben haben. Sehr spärliche Informationen zu diesem Vorgang befinden sich in den Akten V 42-VV6200-438/00 und 979/00 beim BADV (Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen).
Gemäss Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Konferenz kommen grundsätzlich mit dem Ziel der Feststellung unklarer Provenienzen alle Erwerbsvorgänge (Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis usw.) zwischen 1933 und 1945 und als Gegenstand alle Kulturgüter in Frage, die in dieser Zeit den Besitzer gewechselt haben.
Indizien für einen verfolgungsbedingten Entzug können sein: Angaben über NS-staatliche Auftraggeber, insbesondere NS-Kulturgut-rauborganisationen und -eliten, deren Beauftragte und Institutionen und/oder• Namen von in den Handel mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern involvierten Kunsthändlern. Dzu zählt der Kunsthändler Karl Haberstock (Berliner Kunsthändler, Mitglied der Verwertungskommission zur Beseitigung “entarteter Kunst”, Berater „Sonderauftrag Linz“).
Dubios sind Geschäfte, wenn an der Inbesitznahme, Beschlagnahmungen bzw. “Käufen” oder „Tausch“ von Kunstwerken Personen im Auftrag von Hitler, Bormann, Himmler, Göring gehandelt haben. Hier hat die Reichsleitung der NSDAP vertreten durch Bormann Kunstwerke erworben.
Indizien sind auffallend preisgünstige Erwerbungen, eine unvollständige und fehlerhafte Akzession und der Erwerb von bedeutenden Kunstwerken “en bloc”.
Hier waren Karl Haberstock und Martin Bormann beteiligt. Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe und dessen Bruder Heinrich wurden von der SS verfolgt. Adolfs Ehefrau Elisabeth sollte 1936 nicht bestattet werden, da nicht arisch (siehe Wikipedia zu Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe) und Heinrich galt als gefährlicher politischer Gegner, weil er einer Freimaurerloge angehörte.
Ausweislich eines Blattes aus der Geschäftsunterlage Haberstocks (HA XXIII) ergibt sich die Buchung einer Zahlung in Höhe von 14.000 RM an die “Fürstliche Hofkammer” für insgesamt 10 Gemälde von Fr. Snyders, P.P. Rubens, wahrsch. Rubens, L. Backhuysen; Moyaert; Anton Palamedes; wahrsch. de Witte; Jos. Heintz; Brueghel (wahrsch. P. Aertsen); Brueghel (wahrsch. Beukelar).
Keine Spur eines Kaufvertrages.
Damit es auch wirklich jeder verstehen kann, wiederhole ich zum 4ten Mal:
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
“Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
Dass Vorsatz vorliegt belegt dieses Zitat aus einem Interview mit Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe im Mindener Tageblatt vom 8.11.2008: ” Aber im Großen und Ganzen ist die Fürstliche Hofkammer nichts anderes als eine Personengesellschaft. Verkürzt gesagt, die Hofkammer, das bin ich.” (klingt wie „L’Etat c’est moi“)
In der Beschreibung der Datei des Deutschen Historischen Museums heisst es zur Provenienz: Fürst von Schaumburg Lippe 1937 (Privat Deutschland). Einlieferung Karl Haberstock. Welcher Fürst von Schaumburg Lippe ist 1937 gemeint ? Der letzte regierende Fürst (Adolf) war am 26.3.1936 gestorben. Welcher selbsternannte “Fürst” wollte Adolf Hitler erfreuen ? Antwort: Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, der am 1 September 1936 bei Rudolf Hess die Rückdatierung seines Aufnahmeantrages in die NSDAP auf das Jahr 1928 beantragte. Zum Beweis der gesetzeswidrigen Führung des Titels “Fürst” durch Wolrad und dessen Enkel siehe die zeitgenössischen Ausführungen unter http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_85.pdf. Der auch bei Wikipedia (Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe) vermerkte Hinweis wurde am 4.10.08 gelöscht. Macht aber nichts. Hier ist er sicher aufgehoben.
Auch Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont versuchte Sonderrechte und Einflussnahmen zu ermöglichen in dem er sich gesetzeswidrig als “Fürst” gerierte. Es handelt sich um eine Taktik die häufiger anzutreffen ist. Er konnte aber die amerikanische Justiz nicht täuschen, siehe die Akte UNITED STATES / Josias Prince zu Waldeck
http://www.icwc.de/fileadmin/quellen/000-50-9.pdf
Das Gesicht “Josens” in Wikipedia kann einem fast leid tun. er hält im April 1947 noch ein Schild auf dem zu lesen ist: Fuerst Josias zu Waldeck. Wahrscheinlich rettete es ihm das Leben.
Somit ist die unterschätzte und unterbewertete Titelfrage dreidimensional: Sie tangiert Freibriefe in den Bereichen der “Gesetzesübetretungen”, des “public image” und der vermögensrechtlichen “Sonderrechte”. Die Summe davon: “das parallele Unrechtssystem”.
STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ BODE MUSEUM (VRIES SKULPTUREN)
In Berlin bei der Stiftung Preussischer Kulturbesitz (Bode Museum) Bronzefiguren von Adriaen de Vries (Venus und Adonis und der Raub der Proserpina). Diese Figuren wurden im Morgengrauen des 22 Oktober 1935 von der Schlossbrücke in Bückeburg abmontiert und durch Kopien ersetzt. Die “Hofkammer” will sie an das Staatliche Museum in Berlin verkauft haben. Zum Vergleich: Die Reiterstatue des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, ein Meisterwerk der Zeit um 1600 von Adriaen de Vries wird auf acht bis zehn Millionen Euro geschätzt.
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
“Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
Dass Vorsatz vorliegt belegt dieses Zitat aus einem Interview mit Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe im Mindener Tageblatt vom 8.11.2008: ” Aber im Großen und Ganzen ist die Fürstliche Hofkammer nichts anderes als eine Personengesellschaft. Verkürzt gesagt, die Hofkammer, das bin ich.” (klingt wie „L’Etat c’est moi“)
Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz gab an vollständige und lückenlose Belege zum Erwerb der Figuren nicht zu besitzen. Siehe auch S. 148 von http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100.
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E6A8C56A880DF403E9872C0FBEC107ABE~ATpl~Ekom~SKom~Ak~E190588.html
STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ GEMÄLDEGEALERIEN BERLIN
Zum Vorgang Vries Skulpturen gehört auch die damalige gleichzeitige Verbringung (Wegnahme) von zwei Gemälden von Ziesenis (Portraits des Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe und Ehefrau). In Schloss Bückeburg verblieben Kopien, die Originale wanderten nach Berlin. Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz stellt sich bei lostart als Sucherin ein und beschreibt die Provenienz wie folgt: Objektklasse Museum
Künstler Ziesenis, Johann Georg
Geburtsdatum 1716
Geburtsort Kopenhagen
Todesdatum 04.03.1776
Todesort Hannover
Erwähnungsort Frankfurt (Main); Mannheim; Zweibrücken; Braunschweig; Den Haag
Titel Bildnis des Grafen Wilhelm Friedrich Ernst zu Schaumburg-Lippe
Objektart Malerei
Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00 cm
Material / Technik Leinwand /
Inventarnummer 2102
Beschreibung Tafelmalerei: Bild:
Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2102; Zugangsart: Überweisug; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin; Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart: Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung
Verlustgeschichte Berlin (Flakturm Friedrichshain) 1945
Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers; Friedrichshain
Titel Bildnis der Gräfin Maria Barbara Eleonore von Lippe-Biesterfeld vor dem Jagdschloß Baum bei Bückeburg
Objektart Malerei
Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00 cm
Material / Technik Leinwand /
Inventarnummer 2103
Beschreibung Tafelmalerei: Bild: Jagdsitz, Jagdhütte, Jagdschloß; rendez-vous de chasse;
Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2103; Zugangsart: Überweisung; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin; Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart: Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung
Verlustgeschichte Berlin (Flakturm Friedrichshain) 1945
Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers; Friedrichshain
Die Dresdner Bank hatte angeblich Vries Skulpturen und die Gemälde die im Eigentum des verfolgten und emigrierten letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe standen pfänden lassen um sie dem späteren Goebbelsministerium zu übergeben. Warum erteilt die suchende SPK den Erben Adolfs und der Öffentlichkeit nicht umfassende Auskunft und Information über den gesamten Vorgang ? Was steckte hinter der Pfändung durch die Dresdner Bank ? Weil der Staat fremdes Eigentum beansprucht.
Restitution ist Illusion. Restitution bedeutet Vollendung einer nationalsozialistischen Enteignung. Der Staat restituiert an sich selbst.
CRANACH FUND (DIE PINAKOTHEKEN IM KUNSTAREAL/BAYERISCHE STAATSGEMÄLDESAMMLUNGEN)
Der gläubige Hauptmann unter dem Kreuz Christi von Cranach befindet sich in der Pinakothek in München. Bei
http://www.lostart.de
lautet die Provenienzgeschichte:
1822 aus dem Besitz des Domherrn de la Tour, Hildesheim, an die Fürstlich Lippesche Sammlung, Bückeburg. – In der Fürstlich Lippeschen Sammlung, Bückeburg, bis 1929. – 1929 an den Kunsthändler J. Rosenbaum, Frankfurt a. M. – Zu unbekanntem Zeitpunkt in Paris (?). – Am 3.7.1941 von der Kunsthandel AG, Luzern,120 an die Galerie Theodor Fischer, Luzern. – Am 25.2.1941 von der Galerie Fischer im Tausch gegen beschlagnahmte Bilder aus dem ERR (Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg) an Hermann Göring. Tauschwert sfr. 18000,-. – Inventar Reichsmarschall, RM-Nr. 849. – CCP München, Münchner Nr. 5756. – Am 1.2.1961 von der Treuhandverwaltung an die Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen für den Freistaat Bayern überwiesen, Nr. 122 der Übertragungsliste.
Die “Fürstliche Hofkammer (=Wolrads Sohn) soll 1967 auf Anfrage mitgeteilt haben, dass 1929 das Gemälde an den jüdischen Kunständler Rosenbaum verkauft worden sei (siehe Ilse von zur Mühlen, Die Kunstsammlung Hermann Görings,ein Provenienzbericht der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, S. 112 ff.) Verwunderlich ist dies weil es immer hiess, dass der “Fürst Adolf” vermögenslos war. Wie soll er dann einen Cranach verkauft haben, der dann auf Umwegen bei Göring “landet”….Natürlich ist es möglich, aber es sollten die Verkaufsbelege vorgelegt werden. Ob das möglich sein wird ? Provenienzforschung müsste dies gestatten. Um so mehr, wenn die Kunsthandel AG Luzern und die Galerie Theodor Fischer in Luzern intervinierten (Abwickler von Verkäufen entweder für das Linz Museum oder für die Sammlung Göring).
Auf S. 243 Fussnote 118 schreibt Ilse von zur Mühlen: “Angesichts der Umstände wäre es um so wichtiger, Aufschluss über den Zeitpunkt des Besitzwechsels des Bildes zu gewinnen…”
Wichtig wäre es den vermeintlichen Besitzwechsel des Bildes von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe an Rosenbaum dokumentiert zu sehen. Wo bleiben die Belege ?
Verblüffende Parallelen tun sich auf zum Vorgang Welfenschatz:
http://www.zeit.de/2009/20/Welfenschatz
Niedersächssischer Hochadel, Göring, Rosenbaum, 1935. Ich tippe darauf, dass sowohl Ernst August von Hannover als auch Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe bei Göring (einem Cranach fan) das Fideikommissauflösungsgesetz “einkaufen” wollten, um das riesige Vermögen dem BGB zu entziehen.
Parallelen auch in der Hinhaltetaktik
http://www.zeit.de/online/2009/23/welfenschatz-interview
GUT SEWEKOW (Brandenburg, ehemals Preussen)
Für die Enteignung im Jahre 1945 des in Preussen belegenen ca. 100 Hektar grossen Forstgutes Muggendorf schwebt ein Verfahren auf Feststellung der Berechtigung nach dem EALG. Im Rahmen der Recherchetätigkeit des zuständigen Landesamtes in Brandenburg bat dieses das Staatsarchiv Bückeburg um Amtshilfe: es schrieb: “Wir bitten Sie um die entsprechenden Unterlagen, die die
Grundlage des Eigentumsüberganges von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, bzw. der Erbengemeinschaft nach ihm, an Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe dokumentieren.” Die Antwort des Staatsarchivs sowie dessen interner Vermerk lauteten: “aus Gründen der Zuständigkeit bitte ich Sie, Ihre Anfrage an folgende Adresse zu richten: Fürstlich Schaumburg Lippische Hofkammer, zu Händen Herrn D. Schlossplatz 6, 31675 Bückeburg”.
Und nochmal:
Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.
Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.
Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:
(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.
Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.
Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
“Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.
Dass Vorsatz vorliegt belegt dieses Zitat aus einem Interview mit Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe im Mindener Tageblatt vom 8.11.2008: ” Aber im Großen und Ganzen ist die Fürstliche Hofkammer nichts anderes als eine Personengesellschaft. Verkürzt gesagt, die Hofkammer, das bin ich.” (klingt wie „L’Etat c’est moi“)
interner Vermerk auf der Kopie: “Frau Sch. m.d.B. eine Kopie des Vorgangs in der Akte vom Hofe abzulegen, da er vermutlich die Anfrage ausgelöst hat. Handschr. Vermerk: erledigt.” Bis heute ist dem bearbeitenden Amt die Einsichtnahme in die Unterlagen verwehrt worden. Bei mehr als einer brandenburgischen Behörde stösst dieses Verhalten auf wenig Verständnis. Wie erginge es einem “Durchschnittsbürger” der ähnlich verfahren würde? Nicht auszudenken.
GÜTER IN GÜSTROW (Mecklenburg – Vorpommern)
Eine ähnliche Situation ergibt sich für die Güter in Mecklenburg Vorpommern. Für die Enteignung im Jahre 1945 der dort belegenen ca. 6700 Hektar grossen Güter schwebt ein Verfahren auf Feststellung der Berechtigung nach dem EALG. Hervorzuheben ist Gut Boldebuck, 840 Hektar, (ehemalige gentechnische Versuchsanstalt der DDR) für das Alexander Prinz zu Schaumburg eine Kaufoption bei der BVVG Schwerin als vermeintlich Alleinberechtigter ausgeübt hat; der verwaltungsrechtliche Antrag auf Feststellung seiner Alleinberechtigung wurde aber vom Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin abgelehnt. Das ist jedenfalls dann nicht verwunderlich und folgerichtig, wenn der Antragsteller Archive nicht öffnet und Unterlagen zurückhält. Gegen die Versagung seines Antrages auf Feststellung seiner Alleinberechtigung hat er am 13 August 2007 Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald (ehemaliges Aktenzeichen 5 A 1175/07) erhoben. Die 5 Kammer des VG Greifswald hatte zuvor das Landesamt verpflichtet, die Tochter von Heinrich Prinz zu Schaumburg Lippe zum Verwaltungsverfahren hinzuzuziehen. Sehr erfreulich damals.
Wegen einer Änderung des Geschäftsverteilungsplanes wurde das Klageverfahren an die 2 Kammer übertragen (Aktenzeichen nunmehr VG Greifswald 2 A 1157/07).
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe drängt auf eine zeitnahe Gerichtsentscheidung die seine Berechtigung zur Ausübung der Kaufoption aussprechen soll.
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html
In Ausübung des mir als Rechtsanwalt zustehenden Rechtes auf Wahrnehmung (auch eigener) berechtigter Interessen erkläre ich hiermit:
Ein Gerichtsverfahren welches dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt, bei dem der Kläger Belege vorsätzlich zurückhält, bei dem ein stattgebendes Urteil ausgesprochen wird, ohne dass Zugang zu entscheidungserheblichen Archivalien gewährt wurde, definiere ich als FARCE. Damit sage ich nicht, dass das konkrete Verfahren vor dem VG Greifswald eine Farce sei, sondern, dass es zu einer Farce degradiert werden könnte.
Ich kritisiere ferner, dass eine Beiladung dieser Partei zum Verfahren abgelehnt wird, obwohl die Rechte der Miterben direkt betroffen werden und das Recht auf Hinzuziehung zum Verwaltungsverfahren vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald erstritten worden war. Die Beiladung wäre auch verfahrensökonomisch. Sehr erstaunlich, dass der “Fürst” im Klageververharen auf Einsichtnahme in die Archivalien des Staatsarchivs Bückeburg beigeladen wurde. Es gilt somit eine parallele Messlatte. Hier der Bürger der im Unwissen verharren soll, dort der Monarch, der nach gusto Urkunden zurückhält, wenn sie “nicht ins Konzept” passen.
Eine kaum vorhersehbare Zuspitzung fand nunmehr im September 2009 statt: der “Fürst” droht mir persönlich über seinen RA mit einer Schadensersatzklage in Höhe von mehr als 5 Millionen euro. Begründung: meine Recherchen und bei den zuständigen Behörden eingereichte Urkunden (aus Archiven) hätten zu einer Ablehnung seiner Berechtigung zum Kauf geführt. Diese Urkunden wären ohne mein Zutun den Behörden und Gerichten verborgen geblieben (wörtllich: “Urkunden die der Behörde ohne meine Mithilfe nicht zugänglich gewesen wären”) und der “Fürst” hätte sein Recht bekommen. Ausserdem hätten die Recherchen zu einer zeitlichen Verzögerung geführt. Während der Verzögerung seien die Bodenpreise stark gestiegen. Der Preis habe sich fast verdoppelt, deshalb müsse ich den Mehrpreis als Schadensausgleich zahlen, mehr als 5 Mio euro. Die Bundesrepublik müsste mir eigentlich dankbar sein, dass sie den Boden nicht “verschleudert” hat. Der “Fürst” hätte einen Gewinn auf Kosten des deutschen Volkes gemacht…
In Anbetracht der ausgesprochenen Drohung (Nötigung) habe ich erneut eine Beiladung zum Verfahen 1175-07 bei der 2. Kammer des VG Greifswald beantragt (die ausgesprochen werden muss, weil sie notwendig ist). Aber man weiss ja nie.
Dass hier ein Zwei-Klassensystem (paralleles Unrechtssytem) perpetuiert werden könnte ergibt sich daraus, dass der “Fürst” stets zu meinen Verfahren beigeladen wird, wir hingegen an “seinen” Verfahren nicht teilhaben dürfen. Die Beiladung des “Fürsten” kann nachgelesen werden in
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200200012311%20LB
An dieser Stelle verweise ich auf
?p=23744
Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Es kann nicht angehen, dass jemand öffentlich rechtliche Leistungen (jedweder Art) in Anspruch nimmt und gleichzeitig den Behörden und Gerichten die über den Anspruch zu entscheiden hatten (haben) den Zugang zu Urkunden verwehrt (siehe Aktenvermerk S. 314 im Buch http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100 in dem es heisst: Hinweis von Hrn. D., dass sobald das Landesamt Recherchen im Staatsarchiv durchführt, hier der Zugang zu best. Beständen verwehrt bleibe). Welcher Bürger der einen Antrag auf Gewährung öffentlich rechtlicher Leistungen beansprucht, kann es sich erlauben, Urkunden selbst staatlichen Stellen gegenüber zurückzuhalten und darauf hinzuweisen, dass er die Recherchebemühungen der öffentlichen Hand verhindern wird ? Nur derjenige der so handeln darf.
Es ist auch nicht einzusehen, wieso ein “selbsternannter unechter und falscher Fürst” ohne jeglichen Nachweis, eine Alleinberechtigung kundtun darf, die derzeit widerlegt ist. Es handelt sich um einen klaren Fall von Hochstapelei.
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_86.pdf
STADT HANNOVER UND DER LASTENAUSGLEICH
In den 70iger Jahren zahlte das Lastenausgleichsamt hohe Summen an Philipp Ernst Prinz zu Schaumburg Lippe für die in Mecklenburg Vorpommern belegenen Güter. Wegen noch offenstehender Positionen ist das Verfahren formal noch nicht abgeschlossen. Das Aktenzeichen lautet 57.45/ S 72 120 b bei der Landeshauptstadt Hannover. Wie steht es mit der Rückforderbarkeit der Summen ? Dazu mehr unter nachstehendem Absatz:
NIEDERSACHSEN
In Niedersachsen zahlreiche Besitzungen in Bückeburg (das Palais welches von Wolrad veräussert wurde), in Rinteln (der Steinbruch Steinbergen), in Bad Eilsen (Fürstenhof, den Wolrad an das Land Niedersachsen verkaufte), Steinhuder Meer (welches Philipp Ernst Prinz zu Schaumburg Lippe an das Land Niedersachsen verkaufte) und die Inselfestung Wilhelmstein.
PALAIS SCHAUMBURG IN BONN
In Bonn das Palais Schaumburg (welches Wolrad 1939 an die Wehrmacht verkaufte).
Ist es bei derart vielen Rechtsgeschäften zwischen einem Teil der Familie und dem Land Niedersachsen bzw. Bund ein Zufall, dass das Land Niedersachsen die Archivalien unter Verschluss hält ? Mit der Sicherung von historischen Quellen hat dies aus meiner Sicht gar nichts zu tun.
EVANGELISCH REFORMIERTE KIRCHE IN BüCKEBURG
Der Pastor der evangelisch reformierten Kirche in Bückeburg verweigerte und verweigert nach wie vor Angehörigen und Miterben des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe Einsichtnahme in die Sterbeunterlagen sowie Bestattungsdokumente aus dem Jahre 1936. Gravierender wirkt sich aus, dass im Staatsarchiv Detmold ein Dokument aufgetaucht ist, wonach sich Friedrich Christian (Adjutant von Goebbels) gegenüber dem Reichstatthalter Meyer (Wannsee Konferenz) gegen eine Bestattung der Ehefrau Adolfs ausspricht. Argument: Sie sei nicht arisch. Auf dem gleichen Blatt wird auch notiert, dass Adolf ein Testament errichtet hat. Bis heute ist dieses Testament “verschwunden”. Siehe auch S. 103 und 256 von http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Die protestantische Kirche war im NS-Regime der eifrigste Sippenforscher. Siehe auch Manfred Gailus: Kirchliche Amtshilfe. Die Kirche und die Judenverfolgung im “Dritten Reich”, Göttingen 2008.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Stellungnahme des Finanzministeriums Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes kann ein Rechtsanspruch gegenüber dem Finanzministerium des Bundes hinsichtlich der Einsicht in die Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss bestehen. Im Versagungsfalle hilft der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit.
Palais Schaumburg in Preussen: Haus der Demokratie ? zuerst: ?p=25426
Das Bonner Palais Schaumburg befindet sich im ehemaligen Preussen. Es handelte sich um freies (ungebundenes) Vermögen der Prinzessin Viktoria von Preussen. Freies Vermögen ist dem Zivilrecht unterworfen. Fürst Adolf zu Schaumburg Lippe kaufte als Privatperson am 29.12.1919 (nach seiner Abdankung und Abschaffung der Monarchie) das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen (nachzulesen in der Grundakte Bonn 11535, Grundbuch Bonn Band 150 Blatt Nr. 5976 mit dazugehörigem Kaufvertrag). Fürst Adolf wurde am 9.3.1920 in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Somit handelte es sich beim Palais Schaumburg um Privatvermögen des Fürsten Adolf, nicht um Hausvermögen oder gar Fideikommiss.
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
In der Vereinbarung vom 19 September 1927 (Preussische Gesetzessammlung vom 22.Oktober 1927 S.194) zwischen dem Freistaat Preussen und dem Freistaat Schaumburg Lippe heisst es in Paragraf 3:”Die in Preussen belegenen Bestandteile des Fürst Schaumburg-Lippischen Hausguts werden mit dem 8. Dezember 1923 von der Hausguteigenschaft für frei erklärt.” Das Palais Schaumburg in Bonn war nie Hausvermögen gewesen und selbst wenn dies so gewesen wäre, so wäre dies seit dem 8.12.1923 nicht mehr der Fall. So ist es verkündet worden. 1936 verstarb Fürst Adolf kinderlos bei einem Flugzeugabsturz in Mexiko. Ausweislich eines damals unterdrückten Erbscheines wurde er von seinen Geschwistern beerbt. Somit stand das Palais Schaumburg seit 1936 im Wahrheit im Eigentum der Geschwister des Fürsten Adolf. Wie konnte dann das Eigentum am Palais Schaumburg an “Fürst Wolrad” fallen ? Wie konnte dann “Fürst Wolrad” das Palais Schaumburg allein ohne Mitwirkung der Miterben an die Wehrmacht verkaufen ? Es fällt auf, dass “Fürst Wolrad” am 11.7.1942 bei gleichzeitiger Unterdrückung des Erbscheines nach Adolf in das Grundbuch eingetragen wurde. Es fällt auf, dass “Fürst Wolrad schon 1939, drei Jahre früher, das Palais Schaumburg in Bonn an die Wehrmacht verkaufte. Es fällt auf, dass das Verkaufsangebot des “Fürstlichen Hauses” an die Wehrmacht am 31.1.1939 abgegeben wurde. Weiter fällt auf, dass Stabzahlmeister August Schön, Vorsteher der Heeresstandortverwalung in Minden für den Reichsfiskus das Verkaufsangebot des Fürstlichen Hauses unter dem Aktenzeichen II 1/39 des Amtsgerichtes Minden am 24.3.1939 annahm. Genau sechs Tage später wird die auf Schaumburg Lippe zugeschnittene rückwirkende Vorschrift des Paragrafen 86 der DVO zum Fideikommissauflösungsgesetz erlassen. Privatvermögen wird rückwirkend zu Hausvermögen deklariert , soll dann aufgelöst werden und dem “Fürsten Wolrad” zugeschrieben werden. Aber schon vorher hatte “Fürst Wolrad” den Verkauf beschlossen und getätigt.
Robert Figge, OLGRat aus Celle, Vorsitzender Richter des Fideikommisssenates in der “schaumburg-lippischen Hausgutsache” schrieb 1947: “Der Richter, der den Nationalsozialismus unterstützte, konnte (…) u. U. des Glaubens sein, einer Humanität zu dienen. (…) Sollte man es dem deutschen Richter wirklich verübeln, wenn er glaubte, in politischen Prozessen einer guten Sache, einer höheren Humanität zu dienen ?” (zitiert in Joachim Perels, Das juristische Erbe des “Dritten Reiches”, Beschädigungen der demokratischen Rechtsordnung, S. 89, Campus Verlag, Frankfurt am Main, 1999).
Die gemeinsame Interessenlage erklärt die Kollaboration des Hochadels mit den Nationalsozialisten. Ähnliche Zusammenhänge hat auch Frau Anke Schmeling herausgearbeitet für Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont (Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont, der politische Weg eines hohen SS-Führers, Schriftenreihe Nationalsozialismus in Nordhessen Heft 16, Gesamthochschul-Bibliothek, Kassel 1993 S. 70-73 online https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/handle/urn:nbn:de:hebis:34-2008032620872 . Dort heisst es: “Am 2.12.1938 wurde der fürstliche Besitz als Erbhof anerkannt. Dem Erbprinzen boten diese Regelungen eine Reihe wirtschaftlicher Vorteile, da die Umwandlung zum Erbhof die einzige Möglichkeit darstellte, den Besitz ungeteilt an eine Person zu binden. Gleichzeitig wurde er von allen Pflichtteilansprüchen von seiten seiner Geschwister, besonders seiner zwei Brüder entbunden, da ein Erbhof laut gesetzlicher Festlegung nur Alleineigentum sein konnte, das ungeschmälert an den Anerben überzugehen hatte. Darüberhinaus entfiel bei der Umschreibung des Besitzes und der darauf folgenden Umwandlung in einen Reichserbhof die sonst üblicherweise zu zahlende Erbschaftssteuer”. Hierauf weist auch Jonathan Petropoulos in “Royals and the Reich” hin, Oxford University Press 2006, S. 264. Genau diese Zusammenhänge treffen auf “Fürst Wolrad” zu. Die rückwirkende Umwandlung von freiem Vermögen zu Fideikommiss (die einhergeht mit der Rückdatierung des Aufnahmeantrages in die NSDAP) ermöglichte den Übergang des Alleineigentums an denjenigen der sich als besonders “hilfswilliger Nationalsozialist” ausgezeichnet hatte.
Es ist somit eine Ironie, dass das Palais Schaumburg möglicherweise eine der (fremden) Münzen war, mit denen die Nazis bestochen wurden, um Recht (in Bereicherungsabsicht) zu brechen.
Ist es von der Politik zu viel verlangt, diese Aspekte aufzuarbeiten bzw. aufarbeiten zu lassen ? Im Vorwort zum oben zitierten Buch von Joachim Perels schrieb Frau BMJ Dr. Herta Däubler-Gmelin: “Unsere demokratische Rechtskultur setzt voraus, dass Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Justiz haben können: …Vertrauen auch darauf, dass die Justiz bereit ist,sich mit iher Vergangenheit auseinanderzusetzen, also auch mit den dunklen Seiten ihrer eigenen Geschichte”. Das Postulat ist deutlich. Wird es erfüllt ?
http://vierprinzen.blogspot.com/
Archiv des Landes Niedersachsen als Treuhänder (in eigener Sache ?) Das Staatsarchiv Bückeburg schrieb an das Amtsgericht Bückeburg am 29 Dezember 2005 auf die Bitte des Amtsgerichtes (Nachlassgericht) hin, letztwillige Verfügungen gesetzeskonform an das Gericht zu übergeben:
“Seit nunmehr fast genau 5 Jahren versucht Herr RA vom Hofe auf allen möglichen Wegen Einsichtnahme in das Fürstlich Schaumburg – Lippische Hausarchiv zu bekommen. Er hat es versucht auf dem direkten Wege, auf dem Wege der Amsthilfe durch das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin ebenso wie auf dem Klagewege in allen denkbaren Instanzen vom Bundesverfassungsgericht bis zum Oberlandesgericht Celle….Die Einsichtnahme unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt des Eigentümers. Das Staatsarchiv als Verwahrer ist rechtlich an diesen Vorbehalt gebunden. Der Vorbehalt gilt uneingeschränkt. Dieser Rechtsgrund hindert das Staatsarchiv daran, der Ablieferungspflicht gemäss § 2259 Abs. 1 BGB(*) nachzukommen. Eine Ablieferungspflicht besteht dann nicht, wenn der unmittelbare Besitzer aus Rechtsgründen z.Bsp. wegen eines Treuhandverhältnisses, an dieser gehindert ist…..
Archivdirektor”
Somit ist zugegeben, dass in Schloss Bückeburg ein Testament Adolfs liegt das nicht vorgelegt wird (unfassbar).
* Wortlaut: (1) Wer ein Testament, das nicht in besondere amtliche Verwahrung gebracht ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.
§ 2339 BGB
Erbunwürdig ist:
wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat
Wer diese Vorschrift begriffen hat begreift auch, dass weder der “Fürst” das Testament herausrücken kann, noch der Staat die Herausgabe forcieren darf. In beiden Fällen stehen Fürst und Staat vor einem unlösbaren Problem. Das ist die crux.
Heute verschanzt sich das Land Niedersachsen hinter die Rolle eines privatrechtlichen Treuhänders und hebt somit eine gesetzlich vorgeschriebene Ablieferungspflicht auf. Mittelbar hebt aber ein selbsternannter “Fürst” Gesetze und dessen Rechtsfolgen auf.
Dieser Erbschein wird nicht zur Kenntnis genommen:
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Anekdotisch ein Hinweis auf den Begriff Ehre:
Aus dem Ehrenkodex der Archvarinnen und Archivare
Die wichtigste Aufgabe der Archivarinnen und Archivare besteht darin, die Unversehrtheit der von ihnen verwalteten und verwahrten Unterlagen zu erhalten. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe müssen sie die legitimen, aber manchmal auch widersprechenden Rechte und Interessen von früheren, gegenwärtigen und zukünftigen Dienstherren, Eigentümern, Betroffenen und Archivbenutzern berücksichtigen. Objektivität und Unparteilichkeit bestimmen das Mass ihrer Fachlichkeit. Sie müssen Druck von welcher Seite auch immer widerstehen, Beweismaterial zur Verschleierung oder Verdrehung von Tatsachen zu manipulieren.
http://www.vsa-aas.org/de/beruf/kodex-ethischer-grundsaetze/
update:
Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe und das Testamentsverzeichnisüberführungsgesetz
Miterbe darf Testament von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nicht einsehen. Es wird entgegen § 2259 BGB nicht an das Nachlassgericht abgeliefert. Es wird seltsamerweise im Bestand des sogenannten Familien- und Hausarchivs in Bückeburg verwahrt.
Wird diese rechtswidrige Praxis auch nach dem 1.1.2012 aufrecht erhalten werden ?
“Testamentsverzeichnisse sind integraler Bestandteil des Zentralen Testamentsregisters und für dessen Betrieb unverzichtbar. Sie werden in einem gesonderten Verfahren überführt werden. Dieser Prozess erstreckt sich nach § 1 I Testamentsverzeichnisüberführungsgesetz über einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren auf alle 5064 Standesämter mit geschätzten 15 Mio. Verwahrungsnachrichten und die Hauptkartei für Testamente”, (Notarassessor Dr. Thomas Diehn, das Zentrale Testamentsregister, NJW 2011, 481 (484).
Zum Ablauf zur Erfassung der Testamente im Jahr 2011:
http://www.testamentsregister.de/Nutzer-Service/StA/index.php
Werden staatliche Instanzen dafür sorgen, dass das Testament Adolfs weiterhin unerfasst bleibt ?
Natürlich. Gesetzesbruch macht nichts, wenn er (auch) vom Staat begangen wird. Ist § 2259 BGB erstmal verletzt kommt es auch nicht zu einer Registrierung im Zentralen Testamentsregister, weil eine Registrierung im Testamentsverzeichnis unterblieb. Das parallele Unrechtssystem in Reinkultur.
siehe auch:
?p=27566#comments
http://goo.gl/WYYIW
http://vierprinzen.blogspot.com/
Vorbemerkung Vierprinzen Folgende “Kommentare” kommentieren nicht die Besprechung von Herrn Dr. Klaus Graf. Folgende Kommentare sind Materialien für den zweiten Teil der “Vier Prinzen”.
UPDATE 23 Januar 2014:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000019347
Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr
Wie oft dieser Themenkomplex von Lesern eingesehen wird kann hier eingesehen werden:
?p=14396
Seit April 2006 wurden die Recherchen und die Auseinandersetzung mit der “prätorianischen Garde” fortgeführt.
Relevante neue Erkenntnisse werden hier mitgeteilt.
Da Gerichte und Behörden eine Beiladung oder Beteiligung eines Miterben nicht zulassen wollen stellt dies die einzige Möglichkeit dar, Erkenntnisse und Tatsachen interessierten Kreisen (einschl. Behörden und Gerichten) zugänglich zu machen. Ich hoffe, dass dieser Informationskanal nicht unterbunden wird.
Mich freut, dass nach Auffinden der Spuren “Leopold III”, Aufsichtsratsmitgliedschaften in der Dresdner Bank, Verfahren der Staatsanwaltschaft Bückeburg gegen Valentin Henckel Graf von Donnersmarck und Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe wegen des hitlerschen “Volksverratsgesetzes”, Peenemünde, die Anzahl der downloads der “Vier Prinzen” einen neuen Schub erfahren hat.
Das heisst zwar nicht dass ich sympathischer geworden bin, sondern dass der Gegenstand meiner Untersuchungen nicht nur auf Ablehnung stösst.
So interessant wie der Gegenstand der Untersuchungen selbst ist der staatliche Umgang mit den Untersuchungen.
Herrn Prof. Dr. Conze muss ich in einem sehr wesentlichen Punkt seiner Rezension entschieden widersprechen: Nicht Erbauseinandersetzungen stellen den Mittelpunkt des Geschehens dar, sondern die systematische Vermögensentziehung.
Die Vier Prinzen wurden auch in der SZ besprochen:
“GESCHÄFT AUF GEGENSEITIGKEIT” (von Ralf Husemann) in Süddeutsche Zeitung vom 5.3.2007, Rubrik: Das Politische Buch
Schaumburg-Lippe und die Nazis
Dies ist kein Buch, sondern ein Steinbruch. Wer sich aber durch das Geröll der endlos langen Dokumente, Briefe, Listen und Fragen des Autors (“War ich nun auf der richtigen Spur?”) durchgearbeitet hat, der kann sogar einigen Erkenntniswert gewinnen. Alexander vom Hofe, ein Großneffe von Adolf von Schaumburg-Lippe, des letzten fürstlichen Herrschers dieses noch bis 1946 bestehenden norddeutschen Mini-Staates, hat sich seine Familie vorgenommen – und die hat es wahrlich in sich. Der Großonkel kam 1936 unter bis heute ungeklärten Umständen mit seiner Frau in Mexiko bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Drei Brüder des Fürsten arrangierten sich mit den Nazis (Friedrich Christian brachte es gar zum Adjutanten von Goebbels). Doch der vierte (Heinrich), der Großvater des Autors, hatte nicht nur mit den Nazis nichts am Hut, er gehörte auch noch einer (alsbald verbotenen) Freimaurer-Loge an.
Im Zentrum dieses Buches steht Prinz Wolrad, der nach dem mysteriösen Tod seines Bruders alles tat, um als neues “Oberhaupt” der Fürstenfamilie dessen Gesamtbesitz an sich zu reißen. Der Autor versucht nun nachzuweisen, dass die anderen Brüder (und damit auch sein Großvater Heinrich) um ihr Erbe betrogen wurden. Dem Rechtsanwalt Alexander von Hofe geht es aber um Grundsätzlicheres. Er sieht die Kumpanei der Familie mit den Nazis als Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das Haus Schaumburg-Lippe behielt im Wesentlichen seine riesigen Besitztümer, auf denen dafür zum Teil kriegswichtige Produktionsstätten und Zwangsarbeiterlager eingerichtet wurden. 37 in einem Steinbruch ermordete Zwangsarbeiter sind namentlich* bekannt, die tatsächliche Anzahl der Getöteten liegt vermutlich noch weit darüber. Eher niedere Chargen mussten sich später dafür rechtfertigen, gegen den blaublütigen Besitzer wurde aber nichts unternommen. Ein interessanter Nebenaspekt ist die Frage, ob der Verkauf des Bonner Palais Schaumburg, des späteren Dienstsitzes des Bundeskanzlers an die Wehrmacht rechtlich einwandfrei war. Ein anderes Thema sind die staatlichen Archive, die den Autor bei seinen Recherchen immer wieder abzuwimmeln versuchten. Das Thema ist offensichtlich noch brisant.” Zitatende.
http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe.html
Man wird das dumpfe Gefühl nicht los, dass es sich nicht selten gelohnt hat, Nationalsozialist gewesen zu sein.
*Beim Namen genannt werden Gefangene die im Steinbruch in Steinbergen (Aussenlager des Straflagers Lahde) verstarben:
Henrikus Maria Vierling, Holländer, geboren 19.5.20, gestorben 28.12.1943,Wohnort Steinbergen 144. (5)
Er wird auch hier genannt:
?p=18234
Theodor Peters, Brite, geboren 26.5.23, gestorben 11.12.1943, Wohnort Steinbergen 144 (5)
Andrey Baran, Pole, geboren 19.3.19, gestorben 27.3.1945, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Konstantin Misiejuk, Weissrusse, geboren 15.3.1924, gestorben 11.2.1945, Wohnort Steinbergen 144 (3)
Michael Anisudkin, “Ostabeiter”, geboren 12.1.1920, gestorben 31.1.1945, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Grigori Kindra, “Ostabeiter”, geboren 10.5.1924, gestorben 30.1.1945, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Felix Blaszczyk, Pole, geboren 25.6.1923, gestorben 20.1.1945, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Jaroslaw Chab, Protektoratsangehöriger, geboren 14.1.1899, gestorben 10.1.1945, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Stanislaw Koslowski, Pole, geboren 25.10.1911, gestorben 18.11.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Fedor Korow, “Ostarbeiter”, geboren 27.12.1915, gestorben 8.11.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Henryk Bukowski, Pole, geboren 18.1.1921, gestorben 18.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Johann Pawloswski, Pole, geboren 21.10.1921, gestorben 14.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Josef Jama, Pole, geboren 10.6.1917, gestorben 11.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Francisek Kaczmarek, Pole, geboren 11.9.1911, gestorben 11.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Zdislaw Tokarski, Pole, geboren 26.11.1923, gestorben 11.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Dimitrj Stupak, “Ostarbeiter”, geboren 8.9.1926, gestorben 7.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Felix Franos, Pole, geboren 24.3.1922, gestorben 6.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
David Tschichwaija, Pole, geboren 13.12.1920, gestorben 5.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Zivota Pavlovic, Serbe, geboren 29.5.1922, gestorben ——, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Alexander Kondratschow, “Ostarbeiter”, geboren 18.8.1922, gestorben 20.9.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Jan Woitowicz, Pole, geboren 10.5.1922, gestorben 5.9.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
A. Jastremski, West Ukraine, geboren 4.3.1912, gestorben 23.8.1944, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Victor Boltwinow, Pole, geboren 12.8.1926, gestorben 10.8.1944, Wohnort Steinbergen 144 (5)
Josef Wachowiak, Pole, geboren 7.7.1908, gestorben 9.8.1944, Wohnort Steinbergen 144 (7)
Anatoli Poleschtschuk, “Ostarbeiter”, geboren 15.11.1900, gestorben 15.7.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Casimir Przybilski, Pole, geboren 11.8.1916, gestorben 28.5.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Iwan Hallenja, “Ostarbeiter”, geboren 1911, gestorben 24.5.1944, Wohnort Steinbergen 144 (8)
Adek Rojek, Pole, geboren 8.4.1921, gestorben 9.5.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Wladislaw Gurski, Pole, geboren 1.5.1914, gestorben 5.5.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Wassili Gebenink, “Ostarbeiter”, geboren 12.8.1928, gestorben 1.3.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Alexander Kazura, “Ostarbeiter”, geboren 20.8.1911, gestorben 1.3.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Anton Olszewski, Pole, geboren 4.12.1915, gestorben 26.2.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Czeslaw Kasprzyk, Pole, geboren 16.5.1923, gestorben 15.2.1944, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Ewgeni Puschin, “Ostarbeiter”, geboren 1.5.1923, gestorben 28.10.1943, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Peja Stanilaw, Pole, geboren 4.1.1920, gestorben 4.9.1943, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Stanislaus Granczyk, Pole, geboren 16.7.1905, gestorben 2.9.1943, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Alexander Wereskikow, “Ostarbeiter”, geboren 6.7.1903, gestorben 13.8.1943, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Todesursachen:
Auf der Flucht erschossen (1)
Erschossen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt (2)
Selbstmord (3)
verstorben wegen allgemeiner Schwäche (4)
Todesursache unbekannt (5) Kurios dass dies ausgerechnet bei einem Holländer und einem Briten steht
Erschossen wegen Fluchtversuch (6)
Erschossen wegen tätlichem Angriff (7)
gestorben an Herzschwäche (8)
Hinter der Adresse Steinbergen 144 verbergen sich die Nebenräume des Schlosses Arensburg (eine “fürstliche” Unterkunft des “Fürsten” Wolrad). Der Steinbruch war und ist nach Angabe Wolrads und dessen Nachfolger Eigentum des “Oberhauptes des Hauses Schaumburg Lippe”.
(siehe Details in Kapitel 18 des Buches Vier Prinzen:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Ich danke Herrn Eix, der in unmittelbarer Nähe des Messingberges lebt, dass er sich öffentlich mit diesem dunklen Kapitel auseinandersetzt.
http://www.52gradnord.de/Messingberg.html
erinnert an die “Fallschirmspringerwand” des KZ Mauthausens
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:IMG_0689.JPG&filetimestamp=20070106190635
http://www.52gradnord.de/Mord_im__Steinbruch.html
Meldung der Schaumburger Nachrichten vom 12 Januar 2009:
Bückeburg. Der Gedenkstein für die jüdischen Mitbürger der Stadt hinter dem Stadthaus ist geschändet worden. Unbekannte Täter beschmierten ihn mit einem durchgestrichenen Davidstern und mit einer antijüdischen Parole…..
der Artikel unter http://www.sn-online.de/newsroom/regional/bueckeburg/stadt/art5424,776322 wurde inzwischen von den Schaumburger Nachrichten gelöscht.
Vierprinzen ist ein Wort das es ermöglicht, meine Beiträge in archivalia aufzufinden.
hier können einige meiner Beiträge in archivalia (Geschichtswissenschaft) im Überblick gesehen werden:
http://archiv.twoday.net/stories/11900497/
in der FAZ online habe ich ca. 60 Leserkommentare verfasst
http://www.faz.net/f30/kom/KomUser.aspx?lo=munatak
http://www.vierprinzen.com/
Adelsarchive Herr Conze hat Recht, es geht aber meiner Meinung nach nicht ausschließlich nur darum, ob Forscher grundsätzlich die Adelsarchive nutzen dürfen oder nicht. Bei meinem Dissertationsprojekt begegnet mir immer wieder der Fal, dass ich mich und meine Arbeit bzw. deren Thema vor den Familienvertreteren “rechtfertigen” muss, um Zutritt zu erlangen. Ein für mich untragbarer Zustand.