Datenvernichtung bei der Bundeswehr

Ein Blogbeitrag dazu:
http://blog.kairaven.de/archives/1169-Datenloeschen-fuer-den-Geheimstaat.html

Aus archivrechtlicher Sicht ist die Lage klar: Vor der Vernichtung sind alle digitalen Unterlagen dem Bundesarchiv anzubieten. Siehe dazu:

http://www.bundesarchiv.de/aufgaben_organisation/abteilungen/ma/00894/index.html


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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