Ein Blogbeitrag dazu:
http://blog.kairaven.de/archives/1169-Datenloeschen-fuer-den-Geheimstaat.html
Aus archivrechtlicher Sicht ist die Lage klar: Vor der Vernichtung sind alle digitalen Unterlagen dem Bundesarchiv anzubieten. Siehe dazu:
http://www.bundesarchiv.de/aufgaben_organisation/abteilungen/ma/00894/index.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Juni 2007). Datenvernichtung bei der Bundeswehr. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bzuk