Die Störerhaftung ist ein kaugummiartiges Instrument, mit dem praktisch jedes gewünschte Haftungsergebnis erzielt werden kann.
Wohl wahr!
RA Trautmann zu einem WLAN-Fall
http://www.law-blog.de/371/olg-frankfurt-zu-unverschluesseltem-wlan-und-stoererhaftung
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Klaus Graf (11. Juli 2007). Störerhaftung. Archivalia. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bzst